Rechtsprechung
| BGH, 09.06.1993 - 3 StR 49/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit der Rüge der örtlichen Unzuständigkeit - Tatortzuständigkeit eines Gerichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
StPO §§ 13, 338 Nr. 4, § 344 Abs. 2 S. 2
Umfang der Revisionsbegründung bei Rüge der örtlichen Unzuständigkeit abgetrennter Strafsachen
Papierfundstellen
- NJW 1993, 2819
- MDR 1993, 891
- NStZ 1993, 499
- StV 1993, 452
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.02.1963 - 1 StR 265/62
Berücksichtigung der Stellung des Angeklagten im öffentlichen Leben bei der Frage …
Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 3 StR 49/93
Bei der Prüfung des Zusammenhangs kommt es auf die tatsächliche Annahme an, die den Beschuldigungen bei Erhebung der Anklage und bei Eröffnung des Hauptverfahrens zugrunde liegt, und nicht auf die Feststellungen, die als Ergebnis des durchgeführten Hauptverfahrens getroffen worden sind (BGHSt 18, 238, 239). - BGH, 24.04.1990 - 4 StR 159/90
Keine Verbindung eines AG-Verfahrens mit LG-Berufungsverfahren
Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 3 StR 49/93
Die Kenntnis und daher der Revisionsvortrag der die ausgeschiedene Tat betreffenden zuständigkeitsrelevanten Umstände sind deswegen erforderlich, weil nach § 13 StPO ein Gerichtsstand bei jedem Gericht begründet ist, das auch nur für eine der dem Angeklagten zur Last gelegten, gemäß § 3 StPO zusammenhängenden Straftaten örtlich zuständig ist; vorausgesetzt wird, daß es sich um Gerichte gleicher Ordnung handelt (BGHSt 37, 15, 17). - BGH, 20.12.1961 - 2 ARs 158/61
Auszug aus BGH, 09.06.1993 - 3 StR 49/93
Die Zuständigkeit, die durch die Verbindung der zusammenhängenden Strafsachen geschaffen worden ist, bleibt grundsätzlich auch dann bestehen, wenn der Grund der Verbindung nach Eröffnung des Hauptverfahrens wegfällt (BGHSt 16, 391, 393).
- BGH, 24.10.2002 - 5 StR 600/01
Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus einem …
Nach § 13 StPO ist ein Gerichtsstand bei jedem Gericht begründet, das auch nur für eine der dem Angeklagten zur Last gelegten, gemäß § 3 StPO zusammenhängenden Straftaten örtlich zuständig ist (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Zuständigkeit 1).Rn. 59 Die Tatsache, daß das Verfahren gegen den Angeklagten Du später abgetrennt wurde, läßt die Zuständigkeit des Landgerichts Berlin nicht wieder entfallen (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Zuständigkeit 1).
- OLG Nürnberg, 23.06.1998 - Ws 1603/97
Beschimpfung von religiösen Bekenntnissen im Internet
Die daher notwendige sinngemäße Anwendung der Vorschriften über das Anklageerzwingungsverfahren führt zu der rechtlichen Möglichkeit, das Verfahren durch eine im Verhältnis zum Beschluß nach § 175 ein "Minus« darstellende Anordnung abzuschließen, daß die Staatsanwaltschaft die im Hinblick auf die Rechtslage erforderlichen weiteren Ermittlungen aufzunehmen hat (…Rieß in LR, 5 175 Rn. 17; Rieß, NStZ 90, 10; Koblenz, NStZ 95, 50; KG NStZ 90, 355; Stoffers NStZ 93, 499;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO § 175 Rn. 2;… KMR-Müller StPO § 173 Rn. 2). - BGH, 20.08.2025 - 3 StR 519/24
Verurteilungen des thüringischen AfD-Fraktionsvorsitzenden wegen Verwendens von …
Der Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen nach § 13 Abs. 1 StPO wird nicht erst durch deren Verbindung begründet und bleibt auch dann bestehen, wenn der Zusammenhang entfällt, nachdem unter Benutzung dieses Gerichtsstands Anklage erhoben und dementsprechend das Hauptverfahren eröffnet worden ist (s. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 1961 - 2 ARs 158/61, BGHSt 16, 391, 393; Urteil vom 9. Juni 1993 - 3 StR 49/93, BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Zuständigkeit 1).
- OLG Stuttgart, 12.06.2001 - 1 Ws 101/01
Aussetzung des Strafverfahrens wegen sexuellen Mißbrauchs wegen …
Ein latent drohendes, jedoch bereits in seiner Entstehung Ungewisses Ermittlungs- oder Strafverfahren kann nicht mit einem anhängigen Ermittlungs- oder Strafverfahren gleichgesetzt werden; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK erfasst nur bereits anhängige Ermittlungs- oder Strafverfahren, nicht jedoch solche, die nur möglicherweise drohen (vgl. EGMR NJW 1986, 647; BVerfG NJW 1993, 3254; BGH StV 1993, 452;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Auflage, Art. 6 MRK Rdnrn. 8 f.). - OLG Köln, 10.01.2003 - Ss 530/02
Darlegungsanforderungen für die Erhebung eines Einwandes der örtlichen …
Diesbezügliche Ausführungen waren aber für eine insoweit zulässige Revisionsrechtfertigung zu verlangen, da ansonsten nicht überprüft werden kann, ob sich die örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Düren möglicherweise aus dem Gerichtsstand des Zusammenhangs (§§ 3, 13 StPO) ergibt (vgl. BGH NJW 1993, 2819 (2820( = NStZ 1993, 499;… Kuckein in: Karlsruher Kommentar, StPO, 4. Aufl., § 338 Rdnr. 67). - KG, 20.11.2012 - 121 Ss 245/12
Revisionsbegründung in Strafsachen: Beanstandung einer fehlerhaften Ablehnung …
Wird zur Begründung einer Aufklärungsrüge beanstandet, das Tatgericht habe einen entsprechenden Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt, sodass sich diese Rüge auf denselben Beschwerdepunkt wie eine - mögliche, aber nicht erhobene - Beweisantragsrüge bezieht, sind auch die Gründe eines ergangenen gerichtlichen Beschlusses über die Ablehnung des Beweisantrags mitzuteilen (vgl. BGH NStZ 1984, 329, 330; BGH bei Pfeiffer/Miebach NStZ 1983, 359; BayObLGSt 1994, 256; OLG Hamm VRS 97, 49; OLG Köln VRS 78, 467, 468), weil sich daraus ergeben kann, weshalb sich der Tatrichter zur weiteren Beweiserhebung nicht gedrängt gesehen hat (vgl. KG, Beschluss vom 16. Juli 1998 - 5 Ws (B) 432/98 - [juris]; s. auch BGH NJW 1993, 2819, 2820; BayObLG …
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