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Rechtsprechung
   BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11   

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https://dejure.org/2011,925
BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11 (https://dejure.org/2011,925)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2011 - 4 StR 522/11 (https://dejure.org/2011,925)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11 (https://dejure.org/2011,925)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • HRR Strafrecht

    § 315b Abs. 1 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Pervertierung; Schädigungsvorsatz; konkrete Gefahr: Begriff des Beinaheunfalls; Ausfallschrittfall)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 StGB
    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Feststellung der Tatvoraussetzungen in Strafurteil

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines "Beinahe-Unfalls" für die Annahme eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff

  • kanzlei-heskamp.de
  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Feststellung der Tatvoraussetzungen in Strafurteil

  • ra.de
  • rewis.io

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr: Feststellung der Tatvoraussetzungen in Strafurteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b Abs. 1
    Erforderlichkeit eines "Beinahe-Unfalls" für die Annahme eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff

  • rechtsportal.de

    StGB § 315b Abs. 1
    Erforderlichkeit eines "Beinahe-Unfalls" für die Annahme eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr bei einem sog. verkehrsfeindlichen Inneneingriff

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zu "verkehrsfeindlichem Inneneingriff" und "konkreter Gefahr" bei § 315b StGB

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "….ließ aber "die Kupplung schleifen und bewegte sich ruckelnd auf den Geschädigten S. zu…….”

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Voraussetzungen des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 315b, 315c StGB
    Zu den Voraussetzungen des verkehrsfeindlichen Inneneingriffs nach § 315b StGB (Dr. Janique Brüning; ZIS 3/2012, S. 394-397)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    § 315b StGB durch Zweckentfremdung eines Fahrzeugs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 123
  • NZV 2012, 249
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.08.1986 - 4 StR 359/86

    Voraussetzungen des Sichverschaffens im Sinne des Hehlereitatbestandes - Anfahren

    Auszug aus BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11
    Ein Verkehrsvorgang, bei dem es zu einem "Beinahe-Unfall" gekommen ist, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen", lässt sich dem nicht entnehmen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86).
  • BGH, 09.02.2010 - 4 StR 556/09

    Konkurrenz zwischen Nötigung und Bedrohung; gefährlicher Eingriff in den

    Auszug aus BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11
    Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392; vom 16. März 2010- 4 StR 82/10 jeweils mwN).
  • BGH, 03.11.2009 - 4 StR 373/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (anderer, ähnlich gefährlicher

    Auszug aus BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11
    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Beschlüsse vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 120 jeweils mwN).
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 503/09

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Befahren einer Kraftfahrstraße entgegen der

    Auszug aus BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11
    Dabei muss die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt haben, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Beschlüsse vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 503/09, NStZ-RR 2010, 120 jeweils mwN).
  • BGH, 16.03.2010 - 4 StR 82/10

    Tatbestandsvoraussetzungen eines gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

    Auszug aus BGH, 22.11.2011 - 4 StR 522/11
    Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392; vom 16. März 2010- 4 StR 82/10 jeweils mwN).
  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 61/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr für Leib und Leben einer Person

    Erforderlich ist ein "Beinahe-Unfall', also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen' (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NZV 2012, 249; Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131, 3132; Ernemann in: SSW-StGB, 3. Aufl., § 315c Rn. 22 mwN).
  • BGH, 18.06.2013 - 4 StR 145/13

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Vollendung: Schaffung einer

    Erst dann liegt eine - über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende - verkehrsatypische "Pervertierung" eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff" in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237; Beschluss vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392; vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, DAR 2012, 390).
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 5 RVs 139/15

    Willkürliches Abbremsen bei hoher Geschwindigkeit im Straßenverkehr als

    Hierfür muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz eines Fahrzeugs in verkehrswidriger Absicht hinzukommen, dass es mit mindestens bedingtem Schädigungsvorsatz (z.B. als Waffe oder Schadenswerkzeug) missbraucht wird (vgl. BGHSt 48, 233, 237 f.; BGH, NStZ 2010, 391, 392; NZV 2012, 249; Beschluss des hiesigen 1. Strafsenats vom 20. Februar 2014 - 1 RVs 15/14 -, DAR 2014, 594).
  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Erst dann liegt eine über den Tatbestand des § 315c StGB hinausgehende und davon abzugrenzende verkehrsatypische "Pervertierung' eines Verkehrsvorgangs zu einem gefährlichen "Eingriff' in den Straßenverkehr im Sinne des § 315b Abs. 1 StGB vor (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233; Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123; vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10, StraFo 2010, 259; vom 9. Februar 2010 - 4 StR 556/09, NStZ 2010, 391, 392).

    Ein Verkehrsvorgang, bei dem es zu einem "Beinahe-Unfall' gekommen ist, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, "das sei noch einmal gut gegangen', erschließt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124; vom 5. August 1986 - 4 StR 359/86, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 3 Eingriff, erheblicher 1).

  • BGH, 20.03.2019 - 4 StR 517/18

    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (Herbeiführung einer konkreten Gefahr

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert, dass die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus in eine kritische Situation geführt hat, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls' nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2013 ? 4 StR 454/13, NZV 2014, 184, 185; Beschluss vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124; Beschluss vom 3. November 2009 - 4 StR 373/09, Rn. 5 f.; sowie Beschluss vom 27. April 2017 - 4 StR 61/17, Rn. 6; und Urteil vom 30. März 1995 - 4 StR 725/94, NJW 1995, 3131 ff., jeweils zu § 315c StGB).
  • OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 RVs 41/13

    Umfang der Feststellungen bei einer Verurteilung wegen eines gefährlichen

    Soweit der Angeklagte das von ihm gesteuerte Fahrzeug nach den Feststellungen des angegriffenen Urteils aus Verärgerung über das vorangegangene Wendemanöver des ihm nunmehr nachfolgenden Zeugen M abrupt abbremste mit der Folge, dass es zu dem Auffahrunfall kam, reicht dies zur Annahme eines mindestens bedingten Schädigungsvorsatzes, wie er nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, erforderlich ist, nicht aus (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 22. November 2011, 4 StR 522/11, zitiert nach juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 09. Februar 2010, 4 StR 556/09, zitiert nach juris Rn. 9; vgl. auch: OLG München, Beschluss vom 09. November 2005, 4St RR 215/03, zitiert nach juris Rn. 10; Fischer, StGB, 60. Aufl., § 315b Rn. 20 m.w.N.).

    Demgegenüber ist allein aus dem rechtskräftig festgestellten objektiven Unfallhergang nach Ansicht des Senats nicht auf das Vorliegen eines mindestens bedingten Schädigungsvorsatzes des Angeklagten zu schließen (vgl. dazu auch: BGH, Beschluss vom 22. November 2011, 4 StR 522/11, zitiert nach juris Rn. 7 a.E.), auch wenn das Bremsmanöver des Angeklagten nach den Bekundungen des Zeugen I das Auffahren des Zeugen M "provoziert" habe und "so krass" gewesen sei, dass er - der Zeuge I - sich spontan als Zeuge zur Verfügung gestellt habe.

  • LG Essen, 28.04.2021 - 26 KLs 3/21

    Körperverletzung, Unterbringung, Entziehungsanstalt

    Eine Gefährdung des Straßenverkehr läge nur vor, wenn die Tathandlung über die ihr innewohnende latente Gefährlichkeit hinaus zu einer kritischen Situation geführt hätte, in der - was nach allgemeiner Lebenserfahrung auf Grund einer objektiv nachträglichen Prognose zu beurteilen ist - die Sicherheit einer bestimmten Person oder Sache so stark beeinträchtigt war, dass es im Sinne eines "Beinahe-Unfalls" nur noch vom Zufall abhing, ob das Rechtsgut verletzt wurde oder nicht (BGH, Beschluss vom 20.03.2019 - 4 StR 517/18; BGH, Beschluss vom 05.11.2013 - 4 StR 454/13, NZV 2014, 184; Beschluss vom 22.11.2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 124).
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Rechtsprechung
   KG, 29.09.2011 - (3) 1 Ss 374/11 (123/11)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,26326
KG, 29.09.2011 - (3) 1 Ss 374/11 (123/11) (https://dejure.org/2011,26326)
KG, Entscheidung vom 29.09.2011 - (3) 1 Ss 374/11 (123/11) (https://dejure.org/2011,26326)
KG, Entscheidung vom 29. September 2011 - (3) 1 Ss 374/11 (123/11) (https://dejure.org/2011,26326)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Zugrundelegung einer durchschnittlichen Konsumeinheit von 1 g NaGHB im Rahmen der Berechnung der nicht geringen Menge des Betäubungsmittels GHB

  • Wolters Kluwer

    Zugrundelegung der durchschnittlichen Konsumeinheit bei der Berechnung der nicht geringen Menge eines Betäubungsmittels mangels Feststellungsmöglichkeit der äußerst gefährlichen Dosis

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2
    Durchschnittliche Konsumeinheit eines Betäubungsmittels als Ausgangspunkt für die Feststellung einer nicht geringen Menge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Was ist eine nicht geringe Menge Gamma-Hydroxybuttersäure [GHB; liquid ecstasy]

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Zur Annahme einer "durchschnittlichen Konsumeinheit" im Betäubungsmittelstrafrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 123
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus KG, 29.09.2011 - 1 Ss 374/11
    Sie ist die Menge des betreffenden Betäubungsmittels, die zur Erzielung eines stofftypischen Rauschzustands erforderlich ist (vgl. BGHST 33, 8, 10; 49, 306, 312; 53, 89, 96) wobei auf einen drogenunerfahrenen Konsumenten abzustellen ist (Weber, BtMG 3. Aufl. § 29a Rdn. 71 m.w.N.).
  • BGH, 01.07.2020 - 6 StR 166/20

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Bestimmung des

    Es ist nicht zu beanstanden, dass das Landgericht unter Bezugnahme auf die ausführlich begründete Entscheidung des sachverständig beratenen Landgerichts Berlin (Urteil vom 30. Mai 2011 - (574) 1 OP Js 439/10 Ls Ns (47/11); bestätigt durch KG, NStZ-RR 2012, 123) den Grenzwert der nicht geringen Menge des Betäubungsmittels GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure) mit 200 g Natrium?-Hydroxy-Buterat bestimmt hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 28.12.2011 - 2 StR 352/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7076
BGH, 28.12.2011 - 2 StR 352/11 (https://dejure.org/2011,7076)
BGH, Entscheidung vom 28.12.2011 - 2 StR 352/11 (https://dejure.org/2011,7076)
BGH, Entscheidung vom 28. Dezember 2011 - 2 StR 352/11 (https://dejure.org/2011,7076)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 BtMG vom 01.03.1994
    Betäubungsmitteldelikte: Strafmilderungsgrund der Aufklärungshilfe bei Widerruf der Angaben in der Hauptverhandlung

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Voraussetzungen des Strafmilderungsgrundes gem. § 31 BtMG bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Betäubungsmitteldelikte: Strafmilderungsgrund der Aufklärungshilfe bei Widerruf der Angaben in der Hauptverhandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 31 Abs. 2; StGB § 46b Abs. 3
    Prüfung der Voraussetzungen des Strafmilderungsgrundes gem. § 31 BtMG bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 123 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.2011 - 2 StR 671/10

    Aufklärungshilfe und Meistbegünstigungsprinzip (Kronzeugenregelung; Anwendung auf

    Auszug aus BGH, 28.12.2011 - 2 StR 352/11
    Die Frage, welches Recht auf dieses Verfahren anwendbar ist, bestimmt sich aber nach den allgemeinen Regeln (BGH NStZ 2010, 523, 524), nach denen grundsätzlich das zur Tatzeit geltende materielle Recht Anwendung findet (§§ 1, 2 Abs. 1 StGB), sofern das neuere Recht in seiner Gesamtheit keine für den Angeklagten günstigere Regelung darstellt (§ 2 Abs. 3 StGB; vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2011 - 2 StR 671/10).
  • BGH, 23.07.1991 - 5 StR 258/91

    Ermittlungsverfahren - Aufklärung der Tat - Aufklärungsbeitrag - Täterbeitrag -

    Auszug aus BGH, 28.12.2011 - 2 StR 352/11
    Eine Aufklärungshilfe im Sinne dieser Vorschrift liegt auch vor, wenn der Täter den Aufklärungsbeitrag im Ermittlungsverfahren leistet, seine entsprechenden Angaben aber in der Hauptverhandlung widerruft ( BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 20).
  • BGH, 18.03.2010 - 3 StR 65/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Aufklärungshilfe;

    Auszug aus BGH, 28.12.2011 - 2 StR 352/11
    Die Frage, welches Recht auf dieses Verfahren anwendbar ist, bestimmt sich aber nach den allgemeinen Regeln (BGH NStZ 2010, 523, 524), nach denen grundsätzlich das zur Tatzeit geltende materielle Recht Anwendung findet (§§ 1, 2 Abs. 1 StGB), sofern das neuere Recht in seiner Gesamtheit keine für den Angeklagten günstigere Regelung darstellt (§ 2 Abs. 3 StGB; vgl. Senat, Beschluss vom 16. März 2011 - 2 StR 671/10).
  • BGH, 23.04.2013 - 1 StR 131/13

    Betäubungsmitteldelikt: Voraussetzungen der Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe

    Es genügt vielmehr für den erforderlichen Aufklärungserfolg, dass ein Angeklagter wesentlich zur Aufdeckung der Tat über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus beigetragen hat (BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2010 - 3 StR 339/10 und vom 28. Dezember 2011 - 2 StR 352/11, StV 2013, 160).
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Rechtsprechung
   OLG München, 31.05.2011 - 5St RR (I) 34/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,47867
OLG München, 31.05.2011 - 5St RR (I) 34/11 (https://dejure.org/2011,47867)
OLG München, Entscheidung vom 31.05.2011 - 5St RR (I) 34/11 (https://dejure.org/2011,47867)
OLG München, Entscheidung vom 31. Mai 2011 - 5St RR (I) 34/11 (https://dejure.org/2011,47867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Betäubungsmitteldelikt: Absehen von Strafe beim Erwerb von Kokain

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 123 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Bamberg, 05.03.2013 - 2 Ss 135/12

    Revision im Strafverfahren wegen eines Betäubungsmitteldelikts: Wirksamkeit der

    Zwar ist der Anwendungsbereich des § 29 Abs. 5 BtMG grundsätzlich auch bei sog. harten Drogen eröffnet (vgl. OLG München Beschluss vom 31.05.2011 - 5 StRR (I) 34/11 = NStZ-RR 2012, 123).
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