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   BGH, 25.02.2016 - 3 StR 6/16   

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https://dejure.org/2016,4732
BGH, 25.02.2016 - 3 StR 6/16 (https://dejure.org/2016,4732)
BGH, Entscheidung vom 25.02.2016 - 3 StR 6/16 (https://dejure.org/2016,4732)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 2016 - 3 StR 6/16 (https://dejure.org/2016,4732)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 64 StGB
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Ursächlichkeit des Hangs für die Begehung der Anlasstat; gleichzeitige Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erfolgsaussicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 63 StGB, § 64 S 1 StGB, § 64 S 2 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ursächlicher Zusammenhang zwischen Tat und Hang

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 63 StGB, § 64 StGB, § 20 StGB, § 64 Satz 1 StGB, § 64 Satz 2 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs auf die Revision bzgl. der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Notwendigkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Tat und dem Hang; Symptomwert der Tat für den Hang des Täters zum Missbrauch von ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Ursächlicher Zusammenhang zwischen Tat und Hang

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StGB § 20; StGB § 64
    Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs auf die Revision bzgl. der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt; Notwendigkeit eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen der Tat und dem Hang; Symptomwert der Tat für den Hang des Täters zum Missbrauch von ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 169
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 3 StR 6/16
    Sie muss also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (BGH, Urteil vom 11. September 1990 -1 StR 293/90, NStZ 1991, 128; Beschluss vom 9. März 2006 - 4 StR 472/05, NStZ-RR 2006, 204).
  • BGH, 09.03.2006 - 4 StR 472/05

    Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Notwendigkeit eines

    Auszug aus BGH, 25.02.2016 - 3 StR 6/16
    Sie muss also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (BGH, Urteil vom 11. September 1990 -1 StR 293/90, NStZ 1991, 128; Beschluss vom 9. März 2006 - 4 StR 472/05, NStZ-RR 2006, 204).
  • BGH, 05.12.2017 - 1 StR 416/17

    Umfang eines Rechtsmittels (Beschränkung der Revision auf einzelne,

    Solche folgen vor allem nicht aus Schutzerwägungen zugunsten des Angeklagten, denn dieser ist allein durch die Anordnung der stationären Maßregel, nicht aber durch deren Unterbleiben beschwert (BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 3 StR 6/16, NStZ-RR 2016, 169 f. und vom 29. Juni 2016 - 1 StR 254/16, StV 2017, 592, 594).
  • BGH, 30.01.2024 - 5 StR 499/23

    Erforderliche Erfolgsaussicht der Maßregel für die Unterbringungsanordnung

    Dem Gesetz sind abgesenkte Anforderungen an eine positive Behandlungsprognose bei gleichzeitiger Anordnung einer weiteren Maßregel nicht zu entnehmen (vgl. zur gleichzeitigen Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus und der Entziehungsanstalt etwa BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 3 StR 6/16, NStZ-RR 2016, 169; vom 19. September 2023 - 1 StR 199/23).

    Vielmehr liegt in der zusätzlichen Anordnung einer Maßregel, deren Voraussetzungen nicht vorliegen, eine eigenständige Beschwer des Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 6/16, NStZ-RR 2016, 169).

  • BGH, 29.06.2016 - 1 StR 254/16

    Mögliche Anordnung mehrerer Maßregeln (Vorrang der Anordnung der Unterbringung in

    Zwar wird der Angeklagte durch die unterbliebene zusätzliche Maßregel gemäß § 64 StGB nicht beschwert; vielmehr bedeutete eine kumulative Anordnung des § 64 StGB eine zusätzliche Beschwer (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 6/16, NStZ-RR 2016, 169 f.).

    Angesichts der Feststellungen zur Gefährlichkeitsprognose dürfte es auch nicht naheliegen, dass die Gefährlichkeit des Angeklagten allein durch eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt beseitigt werden könnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 6/16, NStZ-RR 2016, 169 f.; siehe auch Grünebaum R&P 2004, 187, 188 f.).

  • BGH, 19.09.2023 - 1 StR 199/23

    Aufhebung des Maßregelausspruchs betreffend die Unterbringung in einer

    Die Alkohol- und Substanzabhängigkeit des Angeklagten sind in der Unterbringung nach § 63 StGB mitzubehandeln (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2016 - 3 StR 6/16 Rn. 8 und vom 21. August 2014 - 3 StR 341/14 Rn. 4 aE).
  • LG Hagen, 28.06.2021 - 46 KLs 3/21
    Ausreichend für die Annahme eines Symptomwertes ist, dass zwischen der Tat und dem Hang ein ursächlicher Zusammenhang besteht, was bejaht werden kann, wenn die Tat in dem Hang ihre Wurzel findet (BGH NStZ-RR 2016, 169).
  • LG Arnsberg, 16.04.2021 - 4 KLs 22/20
    Sie muss also Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (BGH, Beschluss vom 25.02.2016 - 3 StR 6/16).
  • BGH, 03.08.2017 - 2 StR 189/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen Hang und Tat;

    Sie muss einen Symptomwert für den Hang des Täters zum Missbrauch von Rauschmitteln haben, indem sich gerade in ihr seine hangbedingte Gefährlichkeit äußert (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 3 StR 6/16, NStZ-RR 2016, 169).
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