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   BGH, 13.04.2021 - StB 12/21   

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BGH, 13.04.2021 - StB 12/21 (https://dejure.org/2021,10322)
BGH, Entscheidung vom 13.04.2021 - StB 12/21 (https://dejure.org/2021,10322)
BGH, Entscheidung vom 13. April 2021 - StB 12/21 (https://dejure.org/2021,10322)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung anwaltlicher Vertretung in einem Verfahren wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • rewis.io

    Strafverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung anwaltlicher Vertretung in einem Verfahren wegen der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Auswechselung und/oder weiterer Pflichverteidiger

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 179
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.08.2020 - StB 23/20

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - StB 12/21
    Die "Beschwerde" ist als sofortige Beschwerde der Angeklagten nach § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO auszulegen und als solche zulässig (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20, NJW 2020, 3736 Rn. 7 ff.; zum Rechtsmittelführer BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 4 StR 149/16, BGHSt 61, 218 Rn. 7 mwN).

    Auf die sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren Verteidigers prüft das Beschwerdegericht, ob der Vorsitzende des Erstgerichts die Grenzen seines Beurteilungsspielraums zu den tatbestandlichen Voraussetzungen des § 144 Abs. 1 StPO eingehalten und sein Entscheidungsermessen ("können") fehlerfrei ausgeübt hat (BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20, NJW 2020, 3736 Rn. 15).

  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - StB 12/21
    Schließlich ist die Hinzuziehung eines Ergänzungsrichters (§ 192 Abs. 2 GVG) für die hier in Rede stehende Entscheidung ebenfalls nicht maßgeblich, da für die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Ergänzungsfalls (s. dazu BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, juris Rn. 42) insbesondere in der Person eines beteiligten Richters liegende, für die Sicherung der Verteidigung indes nicht erhebliche Umstände in den Blick zu nehmen sein können, wie beispielsweise bevorstehender Ruhestand, Schwangerschaft, zu erwartende Versetzung oder Erkrankung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05, BVerfGK 6, 384, 394; vom 5. Oktober 2006 - 2 BvR 1815/06, BVerfGK 9, 306, 313; OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2016 - III-3 Ws 304-305/16, juris Rn. 36 mwN).
  • BGH, 06.07.2016 - 4 StR 149/16

    Rücknahme des Rechtsmittels durch den Verteidiger (ausdrückliche Ermächtigung:

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - StB 12/21
    Die "Beschwerde" ist als sofortige Beschwerde der Angeklagten nach § 142 Abs. 7 Satz 1 StPO auszulegen und als solche zulässig (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 31. August 2020 - StB 23/20, NJW 2020, 3736 Rn. 7 ff.; zum Rechtsmittelführer BGH, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 4 StR 149/16, BGHSt 61, 218 Rn. 7 mwN).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - StB 12/21
    Schließlich ist die Hinzuziehung eines Ergänzungsrichters (§ 192 Abs. 2 GVG) für die hier in Rede stehende Entscheidung ebenfalls nicht maßgeblich, da für die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Ergänzungsfalls (s. dazu BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, juris Rn. 42) insbesondere in der Person eines beteiligten Richters liegende, für die Sicherung der Verteidigung indes nicht erhebliche Umstände in den Blick zu nehmen sein können, wie beispielsweise bevorstehender Ruhestand, Schwangerschaft, zu erwartende Versetzung oder Erkrankung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05, BVerfGK 6, 384, 394; vom 5. Oktober 2006 - 2 BvR 1815/06, BVerfGK 9, 306, 313; OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2016 - III-3 Ws 304-305/16, juris Rn. 36 mwN).
  • BVerfG, 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06

    Beschleunigungsgebot in Haftsachen (organisatorische Vorkehrungen bei Änderung

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - StB 12/21
    Schließlich ist die Hinzuziehung eines Ergänzungsrichters (§ 192 Abs. 2 GVG) für die hier in Rede stehende Entscheidung ebenfalls nicht maßgeblich, da für die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Ergänzungsfalls (s. dazu BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, juris Rn. 42) insbesondere in der Person eines beteiligten Richters liegende, für die Sicherung der Verteidigung indes nicht erhebliche Umstände in den Blick zu nehmen sein können, wie beispielsweise bevorstehender Ruhestand, Schwangerschaft, zu erwartende Versetzung oder Erkrankung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05, BVerfGK 6, 384, 394; vom 5. Oktober 2006 - 2 BvR 1815/06, BVerfGK 9, 306, 313; OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2016 - III-3 Ws 304-305/16, juris Rn. 36 mwN).
  • OLG Hamm, 11.08.2016 - 3 Ws 304/16

    Rietberger Mordprozess - Untersuchungshaft dauert fort

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - StB 12/21
    Schließlich ist die Hinzuziehung eines Ergänzungsrichters (§ 192 Abs. 2 GVG) für die hier in Rede stehende Entscheidung ebenfalls nicht maßgeblich, da für die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Ergänzungsfalls (s. dazu BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, juris Rn. 42) insbesondere in der Person eines beteiligten Richters liegende, für die Sicherung der Verteidigung indes nicht erhebliche Umstände in den Blick zu nehmen sein können, wie beispielsweise bevorstehender Ruhestand, Schwangerschaft, zu erwartende Versetzung oder Erkrankung (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 29. November 2005 - 2 BvR 1737/05, BVerfGK 6, 384, 394; vom 5. Oktober 2006 - 2 BvR 1815/06, BVerfGK 9, 306, 313; OLG Hamm, Beschluss vom 11. August 2016 - III-3 Ws 304-305/16, juris Rn. 36 mwN).
  • BGH, 24.03.2021 - StB 9/21

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde in einem Strafverfahren wegen des

    Auszug aus BGH, 13.04.2021 - StB 12/21
    Soweit in der Beschwerdebegründung Bedenken gegen die bestellte Pflichtverteidigerin vorgebracht werden, betreffen diese im Ergebnis nicht die Notwendigkeit eines zusätzlichen Pflichtverteidigers, sondern die - bereits abschlägig beschiedene (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2021 - StB 9/21) - Frage nach einem Verteidigerwechsel gemäß § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO.
  • BGH, 25.08.2022 - StB 35/22

    Verteidigerwechsel (terminliche Verhinderung eines Verteidigers;

    Auf die sofortige Beschwerde gegen diese Ablehnung prüft das Beschwerdegericht, ob der Vorsitzende die Grenzen seines Beurteilungsspielraums hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen der Norm eingehalten und sein Entscheidungsermessen ("können") fehlerfrei ausgeübt hat (BGH, Beschlüsse vom 31. August 2020 - StB 23/20, BGHSt 65, 129 Rn. 15; vom 13. April 2021 - StB 12/21, NStZ-RR 2021, 179).

    Es handele sich um einen überschaubaren Verfahrensgegenstand, dessen Bearbeitung durch einen Pflichtverteidiger gewährleistet werden könne (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2021 - StB 12/21, NStZ-RR 2021, 179).

  • BGH, 24.10.2022 - StB 44/22

    Verteidigerwechsel (terminliche Verhinderung eines Verteidigers;

    Im Übrigen ist dem Beschwerdegericht eine ins Einzelne gehende Richtigkeitskontrolle der Entscheidung des Vorsitzenden verwehrt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. August 2020 - StB 23/20, aaO Rn. 15; vom 13. April 2021 - StB 12/21, NStZ-RR 2021, 179).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.03.2021 - StB 9/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,7588
BGH, 24.03.2021 - StB 9/21 (https://dejure.org/2021,7588)
BGH, Entscheidung vom 24.03.2021 - StB 9/21 (https://dejure.org/2021,7588)
BGH, Entscheidung vom 24. März 2021 - StB 9/21 (https://dejure.org/2021,7588)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde in einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • rewis.io

    Pflichtverteidigerwechsel: Störung des Vertrauensverhältnisses auf Grund mangelnder Kontaktaufnahme zum inhaftierten Beschuldigten

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde in einem Strafverfahren wegen des Vorwurfs der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wechsel des Pflichtverteidigers wegen Zerstörung des Vertrauensverhältnisses

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 179
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.02.2020 - StB 4/20

    Antrag auf Aufhebung der Bestellung des Pflichtverteidigers (endgültig zerstörtes

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - StB 9/21
    Die Voraussetzungen für eine Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung liegen nicht vor, wie vom insoweit zuständigen Vorsitzenden des Oberlandesgerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, NStZ 2021, 60 Rn. 3) zutreffend angenommen.

    a) Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, NStZ 2021, 60 Rn. 6 f. mwN).

  • BGH, 12.11.2020 - StB 39/20

    Erfolglose sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines weiteren

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - StB 9/21
    Insbesondere sind die Voraussetzungen für einen "konsensualen" Pflichtverteidigerwechsel nicht ersichtlich (vgl. dazu BT-Drucks. 19/13829 S. 47, 49; BGH, Beschluss vom 12. November 2020 - StB 39/20, juris Rn. 7), zumal die Angeklagte selbst nun nicht mehr, wie ursprünglich beantragt, die Bestellung von Rechtsanwalt K. , sondern vorrangig von Rechtsanwalt M. begehrt.
  • OLG Düsseldorf, 11.11.2010 - 1 Ws 290/10

    Entpflichtung des Pflichtverteidigers wegen Untätigkeit

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - StB 9/21
    Insoweit kann zwar von Bedeutung sein, wenn ein Pflichtverteidiger zu seinem inhaftierten Mandanten über einen längeren Zeitraum überhaupt nicht in Verbindung tritt (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2010 - III-1 Ws 290/10, NStZ-RR 2011, 48; OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. September 2012 - Ws 268/12, StV 2012, 719; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 1972 - 2 Ws 195/72, MDR 1972, 799; weitergehend für eine Jugendliche OLG Köln, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 2 Ws 51/07, StraFo 2007, 157).
  • OLG Köln, 12.09.2011 - 2 Ws 566/11

    Pflichtverteidigerbestellung wegen Einschränkung der Verteidigungsfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - StB 9/21
    Insoweit kann zwar von Bedeutung sein, wenn ein Pflichtverteidiger zu seinem inhaftierten Mandanten über einen längeren Zeitraum überhaupt nicht in Verbindung tritt (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. November 2010 - III-1 Ws 290/10, NStZ-RR 2011, 48; OLG Braunschweig, Beschluss vom 6. September 2012 - Ws 268/12, StV 2012, 719; HansOLG Hamburg, Beschluss vom 2. Juni 1972 - 2 Ws 195/72, MDR 1972, 799; weitergehend für eine Jugendliche OLG Köln, Beschluss vom 2. Februar 2007 - 2 Ws 51/07, StraFo 2007, 157).
  • BGH, 18.01.2018 - 4 StR 610/17

    Recht auf ein faires Verfahren (offenkundiger Mangel der Verteidigung bei

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - StB 9/21
    Die unverzichtbaren Mindeststandards müssen jedenfalls gewahrt sein (s. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2008 - 5 StR 251/08, NStZ 2009, 465; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84 mwN).
  • OLG Hamm, 31.03.2009 - 2 Ws 89/09

    Pflichtververteidiger; Entpflichtung; neuer Pflichtverteidiger; Gründe;

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - StB 9/21
    Soweit sie im Folgenden erklärt hat, keine Besuche mehr durch ihre Pflichtverteidigerin zu wünschen, kann sie deren Austausch hierdurch nicht einseitig erzwingen (s. allgemein OLG Hamm, Beschluss vom 31. März 2009 - 2 Ws 89/09, juris Rn. 16 mwN).
  • BGH, 17.02.2021 - AK 7/21

    Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - StB 9/21
    Zum einen entspricht die Anklageschrift im Wesentlichen dem im Haftbefehl ausgeführten Tatvorwurf (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Februar 2021 - AK 7/21, juris Rn. 2).
  • BGH, 30.09.2008 - 5 StR 251/08

    Im Einzelfall unbegründete Rüge der unzulänglichen Verteidigung der Beschuldigten

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - StB 9/21
    Die unverzichtbaren Mindeststandards müssen jedenfalls gewahrt sein (s. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2008 - 5 StR 251/08, NStZ 2009, 465; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 610/17, NStZ-RR 2018, 84 mwN).
  • KG, 09.08.2017 - 4 Ws 101/17

    Zurücknahme der Bestellung eines Pflichtverteidigers: Verdrängung eines

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - StB 9/21
    Allerdings liegt es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Verteidigers, in welchem Umfang und auf welche Weise er mit dem Beschuldigten Kontakt hält (KG, Beschluss vom 9. August 2017 - 4 Ws 101/17, juris Rn. 12; vgl. auch SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Februar 2013 - Vf. 107-IV-12 [HS], juris Rn. 11, 32 f.).
  • BGH, 15.12.2020 - StB 41/20

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als weiterer Pflichtverteidiger

    Auszug aus BGH, 24.03.2021 - StB 9/21
    c) Schließlich ist das ergänzende Vorbringen der Beschwerdeführerin zu der Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers gemäß § 144 Abs. 1 StPO für die hier zu entscheidende Frage des Verteidigerwechsels nach § 143a StPO ohne Belang, da letztere allein Gegenstand des angefochtenen Beschlusses und der Prüfung im vorliegenden Rechtsmittelverfahren ist (vgl. zur Maßgeblichkeit des beschiedenen Antrags BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - StB 41/20 Rn. 11).
  • VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 107-IV-12
  • OLG Köln, 02.02.2007 - 2 Ws 51/07

    Bestellung eines neuen Pflichtverteidigers wegen ernsthafter Störung des

  • OLG Braunschweig, 06.09.2012 - Ws 268/12

    Pflichtverteidigerwechsel im Ermittlungsverfahren

  • OLG Zweibrücken, 04.05.1972 - Ws 156/72
  • OLG Hamburg, 02.06.1972 - 2 Ws 195/72
  • BGH, 15.06.2021 - StB 24/21

    Störung des Vertrauensverhältnisses zwischen Pflichtverteidiger und Angeklagtem

    Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, NStZ 2021, 60 Rn. 7 mwN; vom 24. März 2021 - StB 9/21, NStZ-RR 2021, 179, 180).
  • BGH, 13.04.2021 - StB 12/21

    Sofortige Beschwerde gegen die Versagung anwaltlicher Vertretung in einem

    Soweit in der Beschwerdebegründung Bedenken gegen die bestellte Pflichtverteidigerin vorgebracht werden, betreffen diese im Ergebnis nicht die Notwendigkeit eines zusätzlichen Pflichtverteidigers, sondern die - bereits abschlägig beschiedene (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2021 - StB 9/21) - Frage nach einem Verteidigerwechsel gemäß § 143a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StPO.
  • OLG Naumburg, 04.09.2023 - 1 Ws 326/23

    Pflichtverteidiger, Wechsel des Pflichtverteidigers, Störung des

    Eine Störung des Vertrauensverhältnisses ist aus Sicht eines verständigen Angeklagten zu beurteilen und von diesem oder seinem Verteidiger substantiiert darzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2020 - StB 4/20, NStZ 2021, 60 Rn. 7 mwN; vom 24. März 2021 - StB 9/21, NStZ-RR 2021, 179, 180).
  • OLG Oldenburg, 10.01.2023 - 1 Ws 6/23

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, gröbliche Pflichtverletzung

    Im übrigen liegt es grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen des Verteidigers, in welchem Umfang und auf welche Weise er mit dem Beschuldigten Kontakt hält (vgl. BGH, Beschluss v. 24.03.2021, StB 9/21, bei juris Rz. 4).
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