Rechtsprechung
BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Einstellung eines Verfahrens wegen des Versäumens der Berücksichtigung einer Strafvorschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 277
Wird zitiert von ... (20) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.05.1997 - 3 StR 193/97
Sinn und Zweck der Beweiswürdigung
Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98
Dies wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter - hier allerdings nicht gegebenen - Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1996 - 1 StR 614/96 , vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 , vom 3. Juni 1997 - 4 StR 213/97 , vom 11. November 1997 - 4 StR 501/97). - BGH, 17.10.1996 - 1 StR 614/96
Verwerfung der Revision
Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98
Dies wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter - hier allerdings nicht gegebenen - Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1996 - 1 StR 614/96 , vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 , vom 3. Juni 1997 - 4 StR 213/97 , vom 11. November 1997 - 4 StR 501/97). - BGH, 11.11.1997 - 4 StR 501/97
Zusammenfassende Würdigung von in der Hauptverhandlung verwendeter Beweismittel …
Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98
Dies wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter - hier allerdings nicht gegebenen - Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1996 - 1 StR 614/96 , vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 , vom 3. Juni 1997 - 4 StR 213/97 , vom 11. November 1997 - 4 StR 501/97). - BGH, 03.06.1997 - 4 StR 213/97
Richterliche Pflicht zur umfassenden Wiedergabe der in der Hauptverhandlung …
Auszug aus BGH, 23.04.1998 - 4 StR 106/98
Dies wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter - hier allerdings nicht gegebenen - Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1996 - 1 StR 614/96 , vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97 , vom 3. Juni 1997 - 4 StR 213/97 , vom 11. November 1997 - 4 StR 501/97).
- BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23 Eine eigenverantwortliche Würdigung des Aussageinhalts, die durch die Darstellung der erhobenen Beweise nicht ersetzt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. August 2023 - 6 StR 243/23; vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277; vom 1. September 2015 - 3 StR 227/15), nimmt die Strafkammer nicht vor.
- OLG Hamm, 22.04.2010 - 2 RVs 13/10
Gerichtssprache, Fachbegriff, Urteilsgründe, Aufklärungsrüge
Der Tatrichter ist verpflichtet, das Ergebnis der Hauptverhandlung im Urteil darzulegen, nicht aber den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu dokumentieren (BGH, NStZ-RR 1998, 277; Pelz, NStZ 1993, 361, 364;… Gollwitzer, in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. 1999, § 261 Rn. 176;… Hanack, in Löwe/Rosenberg, 25. Aufl. 1998, § 337 Rn. 82). - BGH, 21.07.2011 - 5 StR 32/11
Beweiswürdigung (Glaubhaftigkeit der einen Mitangeklagten belastenden Einlassung; …
c) Die schriftlichen Urteilsgründe dienen weder der Darstellung eines bis in verästelte Einzelheiten aufzuarbeitenden "Gesamtgeschehens" noch der Schilderung des Ablaufs der Ermittlungen oder der Dokumentation des Inhalts der Beweisaufnahme, sondern sie sollen den Lesern die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwendige eigene Bemühungen erkennen lassen (BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 1 StR 122/11, vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183, vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, 19 20 21 NStZ 2007, 720, vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277).
- BGH, 14.06.2022 - 6 StR 228/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …
Zwar ist eine ausführliche Inhaltsangabe oder eine gar wörtliche Wiedergabe sämtlicher Chatprotokolle regelmäßig untunlich und kann die notwendige Darlegung der erforderlichen eigenverantwortlichen tatrichterlichen Beweiswürdigung nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2013 - 3 StR 121/13; vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277 mwN; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28), sondern im Einzelfall sogar den Bestand eines Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 3 StR 486/17; vom 8. Oktober 2019 - 4 StR 421/19, NStZ-RR 2020, 28). - BGH, 08.10.2019 - 4 StR 421/19
Urteilsgründe (Feststellung der für erwiesen erachteten Tatsachen); Bildung der …
Eine breite Darstellung des vorhandenen Beweisstoffes kann dabei die notwendige Darlegung der eigenverantwortlichen tatrichterlichen Beweiswürdigung nicht ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Mai 2013 - 3 StR 121/13; Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277 mwN). - BGH, 08.08.2023 - 6 StR 243/23
Würdigung der erhobenen Beweise der Chatverläufe hinsichtlich des Handeltreibens …
Eine breite Darstellung der erhobenen Beweise kann deren eigenverantwortliche Würdigung nicht ersetzen und die Besorgnis begründen, dass das Landgericht rechtsfehlerhaft von dieser Annahme ausgegangen ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277; vom 1. September 2015 - 3 StR 227/15; vom 11. April 2023 - 4 StR 497/22;… Löwe-Rosenberg/Sander, StPO, 27. Aufl., § 261 Rn. 272). - BGH, 19.05.2021 - 1 StR 442/20
Inbegriffsrüge (keine Darstellung aller Beweismittel in Einzelheiten im Urteil …
Solches wäre rechtsfehlerhaft und könnte unter Umständen den Bestand des Urteils gefährden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98 Rn. 4; vom 14. Mai 2013 - 3 StR 101/13 …und vom 30. März 2021 - 2 StR 398/20 Rn. 8). - BGH, 04.03.2009 - 1 StR 27/09
Befangenheitsrüge (Besorgnis der Befangenheit bei Gesprächen des Vorsitzenden …
Das Abfassen unangemessen breiter Urteilsgründe ist weder durch § 267 StPO noch sachlichrechtlich geboten, da es, unabhängig von der vermeidbaren Bindung personeller Ressourcen beim Tatgericht, dazu geeignet sein kann, den Blick auf das Wesentliche zu verstellen und damit den Bestand des Urteils zu gefährden (vgl. BGH NStZ 2007, 720; NStZ-RR 1998, 277 m.w.N.). - BGH, 08.06.2011 - 1 StR 122/11
Abfassung der Urteilsgründe und sachfremde Gründe in der Strafzumessung; keine …
Die schriftlichen Urteilsgründe dienen weder der Darstellung eines bis in verästelte Einzelheiten aufzuarbeitenden "Gesamtgeschehens" noch der Nacherzählung des Ablaufs der Ermittlungen oder der Dokumentation des Inhalts der Beweisaufnahme, sondern sie sollen dem Leser die wesentlichen, die Entscheidung tragenden tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen ohne aufwändige eigene Bemühungen erkennen lassen (BGH, Beschluss vom 3. Februar 2009 - 1 StR 687/08, NStZ-RR 2009, 183; BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 StR 470/06, NStZ 2007, 720; BGH, Beschluss vom 23. April 1998 - 4 StR 106/98, NStZ-RR 1998, 277;… Peglau in BeckOK-StPO, § 267 Rn. 20). - BGH, 03.02.2009 - 1 StR 687/08
Abfassung der Urteilsgründe
Das Abfassen unangemessen breiter Urteilsgründe ist weder durch § 267 StPO noch sachlich-rechtlich geboten, da es, unabhängig von der vermeidbaren Bindung personeller Ressourcen beim Tatgericht, dazu geeignet sein kann, den Blick auf das Wesentliche zu verstellen und den Bestand des Urteils damit zu gefährden (vgl. BGH, NStZ 2007, 720; NStZ-RR 1998, 277 m.w.N.). - BGH, 04.12.2019 - 2 StR 422/18
Betrug (Irrtumsfeststellung in Fällen gleichförmiger, massenhafter oder …
- BGH, 20.09.2000 - 3 StR 287/00
Darstellung von Zeugenvernehmungen in der Urteilsbegründung; Verwerfung der …
- BGH, 14.05.2013 - 3 StR 101/13
Maßstäbe für die Gestaltung der Urteilsgründe (keine Wiedergabe sämtlicher …
- BGH, 28.05.2013 - 3 StR 121/13
Gestaltung der Urteilsgründe (überflüssige Angaben zu Vorstrafen; keine wörtliche …
- BGH, 06.05.1998 - 2 StR 57/98
Zweifel am Geständnis - Rechtsfehlerfreie Beweiswürdigung - Wechselnde …
- BGH, 26.05.2000 - 3 StR 165/00
Verwerfung der Revision als unbegründet; Anforderungen an die Urteilsbegründung …
- BGH, 12.08.1999 - 3 StR 271/99
Umfang und Art der Darstellung von Zeugenaussagen in den Urteilsgründen
- BGH, 18.10.2000 - 1 StR 370/00
Inhalt der schriftlichen Urteilsgründe; Beweismittel
- BGH, 09.05.2001 - 2 StR 130/01
- OLG Celle, 16.09.2019 - 3 Ss 50/19
Tatrichterliche Beweiswürdigung - Lückenhaftigkeit und Unzulänglichkeit
Rechtsprechung
OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 BL 62/98 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund - KLs 76 Js 582/97
- OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 BL 62/98
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 277
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 BL 62/98
Insoweit hat der Senat in der Vergangenheit bereits wiederholt entschieden, daß bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus nur ein Haftbefehl berücksichtigt werden darf, hinsichtlich dessen Voraussetzungen der Beschuldigte bei der Haftbefehlseröffnung und vor einer weiteren Haftentscheidung substantiiert über den gegen ihn erhobenen Vorwurf, die Beweislage und die Haftgründe in Kenntnis gesetzt worden ist (vgl. u.a. Senatsbeschluß in StV 1995, 200 unter Hinweis auf BVerfG NStZ 1994, 551). - OLG Hamm, 22.01.1998 - 2 Bl 2/98
Verkündung, erweiterter Haftbefehl, Gegenstand der Haftprüfung
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 BL 62/98
Der Senat hat bereits wiederholt darauf hingewiesen, daß ein erweiterter Haftbefehl dem Beschuldigten nicht nur durch Übersendung zur Kenntnis gebracht werden kann, sondern § 115 StPO entsprechend anzuwenden ist und (auch) der erweiterte Haftbefehl dem Beschuldigten verkündet werden muß (vgl. u.a. zuletzt Senatsbeschluß vom ... 22. Januar 1998 in 2 Bl 2/98). - OLG Hamm, 29.12.1994 - 2 BL 507/94
BtM, LKA, Verkündung des Haftbefehls durch Kammer, neuer Haftbefehl, Grundlage …
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 BL 62/98
Insoweit hat der Senat in der Vergangenheit bereits wiederholt entschieden, daß bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus nur ein Haftbefehl berücksichtigt werden darf, hinsichtlich dessen Voraussetzungen der Beschuldigte bei der Haftbefehlseröffnung und vor einer weiteren Haftentscheidung substantiiert über den gegen ihn erhobenen Vorwurf, die Beweislage und die Haftgründe in Kenntnis gesetzt worden ist (vgl. u.a. Senatsbeschluß in StV 1995, 200 unter Hinweis auf BVerfG NStZ 1994, 551).
- OLG Celle, 31.08.1987 - HEs 49/87
Fortdauer der Untersuchungshaft; Voraussetzungen der Untersuchungshaft; …
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 BL 62/98
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist "dieselbe Tat" i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO so zu verstehen, daß ihr alle Straftaten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zuzurechnen sind, in dem sie angesichts des zu bejahenden dringenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten "bekannt" gewesen sind und daher, einen Haftgrund unterstellt, in einen Haftbefehl hätten aufgenommen werden können (vgl. OLG Celle NStZ 1987, 571; OLG Düsseldorf StV 1989, 256; OLG Hamburg, StV 1989, 489; OLG Frankfurt NJW 1990, 2144; Brandenburgisches OLG, StV 1997, 537; OLG Bremen, StV 1998, 141;… KK-Boujong, StPO, 3. Aufl., § 121, Rdnr. 11;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 121 Rdnr. 12). - OLG Nürnberg, 27.01.1997 - Ws 61/97
Fristberechnung bei § 121 StPO
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 BL 62/98
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist "dieselbe Tat" i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO so zu verstehen, daß ihr alle Straftaten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zuzurechnen sind, in dem sie angesichts des zu bejahenden dringenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten "bekannt" gewesen sind und daher, einen Haftgrund unterstellt, in einen Haftbefehl hätten aufgenommen werden können (vgl. OLG Celle NStZ 1987, 571; OLG Düsseldorf StV 1989, 256; OLG Hamburg, StV 1989, 489; OLG Frankfurt NJW 1990, 2144; Brandenburgisches OLG, StV 1997, 537; OLG Bremen, StV 1998, 141;… KK-Boujong, StPO, 3. Aufl., § 121, Rdnr. 11;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 121 Rdnr. 12). - OLG Jena, 25.08.1997 - 1 HEs 63/97
Rechtfertigender wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft; …
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 BL 62/98
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist "dieselbe Tat" i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO so zu verstehen, daß ihr alle Straftaten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zuzurechnen sind, in dem sie angesichts des zu bejahenden dringenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten "bekannt" gewesen sind und daher, einen Haftgrund unterstellt, in einen Haftbefehl hätten aufgenommen werden können (vgl. OLG Celle NStZ 1987, 571; OLG Düsseldorf StV 1989, 256; OLG Hamburg, StV 1989, 489; OLG Frankfurt NJW 1990, 2144; Brandenburgisches OLG, StV 1997, 537; OLG Bremen, StV 1998, 141;… KK-Boujong, StPO, 3. Aufl., § 121, Rdnr. 11;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 121 Rdnr. 12). - OLG Frankfurt, 02.03.1990 - 1 HEs 259/88
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 BL 62/98
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist "dieselbe Tat" i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO so zu verstehen, daß ihr alle Straftaten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zuzurechnen sind, in dem sie angesichts des zu bejahenden dringenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten "bekannt" gewesen sind und daher, einen Haftgrund unterstellt, in einen Haftbefehl hätten aufgenommen werden können (vgl. OLG Celle NStZ 1987, 571; OLG Düsseldorf StV 1989, 256; OLG Hamburg, StV 1989, 489; OLG Frankfurt NJW 1990, 2144; Brandenburgisches OLG, StV 1997, 537; OLG Bremen, StV 1998, 141;… KK-Boujong, StPO, 3. Aufl., § 121, Rdnr. 11;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 121 Rdnr. 12). - OLG Hamburg, 29.08.1989 - 1 Ws 243/89
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 BL 62/98
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist "dieselbe Tat" i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO so zu verstehen, daß ihr alle Straftaten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zuzurechnen sind, in dem sie angesichts des zu bejahenden dringenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten "bekannt" gewesen sind und daher, einen Haftgrund unterstellt, in einen Haftbefehl hätten aufgenommen werden können (vgl. OLG Celle NStZ 1987, 571; OLG Düsseldorf StV 1989, 256; OLG Hamburg, StV 1989, 489; OLG Frankfurt NJW 1990, 2144; Brandenburgisches OLG, StV 1997, 537; OLG Bremen, StV 1998, 141;… KK-Boujong, StPO, 3. Aufl., § 121, Rdnr. 11;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 121 Rdnr. 12). - OLG Düsseldorf, 22.11.1988 - 3 Ws 758/88
Auszug aus OLG Hamm, 21.04.1998 - 2 BL 62/98
Nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur ist "dieselbe Tat" i.S.d. § 121 Abs. 1 StPO so zu verstehen, daß ihr alle Straftaten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zuzurechnen sind, in dem sie angesichts des zu bejahenden dringenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten "bekannt" gewesen sind und daher, einen Haftgrund unterstellt, in einen Haftbefehl hätten aufgenommen werden können (vgl. OLG Celle NStZ 1987, 571; OLG Düsseldorf StV 1989, 256; OLG Hamburg, StV 1989, 489; OLG Frankfurt NJW 1990, 2144; Brandenburgisches OLG, StV 1997, 537; OLG Bremen, StV 1998, 141;… KK-Boujong, StPO, 3. Aufl., § 121, Rdnr. 11;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 43. Aufl., § 121 Rdnr. 12).
- BGH, 06.04.2017 - AK 14/17
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Reservehaltung von …
Der Senat teilt die in der obergerichtlichen Rechtsprechung und in der Literatur inzwischen nahezu einhellig vertretene Auffassung, dass der Begriff "derselben Tat' im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO mit Rücksicht auf diesen Schutzzweck der Norm weit auszulegen ist und deshalb alle Taten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an erfasst, in dem sie - im Sinne eines dringenden Tatverdachts - bekannt geworden sind und in den bestehenden Haftbefehl hätten aufgenommen werden können, und zwar unabhängig davon, ob sie Gegenstand desselben Verfahrens oder getrennter Verfahren sind (vgl. OLG Nürnberg…, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 1 Ws 257/16 H, juris Rn. 6, 16; OLG Saarbrücken…, Beschluss vom 22. April 2015 - 1 Ws 7/15 (H), juris Rn. 7; KG…, Beschluss vom 15. August 2013 - 4 Ws 108/13, juris Rn. 13; OLG Rostock…, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 2 HEs 9/13 (5/13), juris Rn. 9; OLG Celle…, Beschluss vom 9. Februar 2012 - 32 HEs 1/12, juris Rn. 21; OLG Jena…, Beschluss vom 16. November 2010 - 1 Ws 446/10 (32), juris Rn. 9; OLG Koblenz (2. Strafsenat)…, Beschluss vom 30. Juli 2009 - 2 HEs 8/09, juris Rn. 8; OLG Dresden, Beschluss vom 31. März 2009 - 2 AK 6/09, NJW 2010, 952; OLG Naumburg…, Beschluss vom 2. Dezember 2008 - 1 Ws 674/08, juris Rn. 7 f.; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 4 HEs 86/07, juris Rn. 6; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Dezember 2003 - 3 Ws 460/03, NStZ-RR 2004, 125 f.; OLG Koblenz (1. Strafsenat), Beschluss vom 3. Januar 2001 - (1) 4420 BL - III - 71/00, 6 NStZ-RR 2001, 152; OLG Hamm, Beschluss vom 21. April 1998 - 2 BL 62/98, NStZ-RR 1998, 277, 278; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 26. Januar 1998 - 1 BL 4/98, NStZ-RR 1998, 182; OLG Brandenburg, Beschluss vom 3. März 1997, 2 (3) HEs 16/97, StV 1997, 536, 537; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2. März 1990 - 1 HEs 259/88, NJW 1990, 2144; OLG Hamburg, Beschluss vom 29. August 1989 - 1 Ws 243/89, StV 1989, 489; KK/Schultheis, StPO, 7. Aufl., § 121 Rn. 10; LR/Hilger, StPO, 26. Aufl., § 121 Rn. 14b; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 121 Rn. 11). - OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 140/10
Verwertung von Telekommunikationsdaten
- 1 Ws 240/08; OLG Braunschweig, Beschl. v. 23.01.2007 - HEs 9 - 11/06; OLG Stuttgart, NStZ 2006, S. 588; OLG Hamburg, NStZ-RR 2003, S. 346; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, S. 277). - OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 166/10
Verwertung von Telekommunikationsdaten
Wenngleich die Vorschrift des § 115 StPO ihrem Wortlaut nach nur auf den gerade erst ergriffenen und nicht auf den schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten anwendbar ist, besteht weitgehend Einigkeit, dass § 115 StPO auf den erweiterten bzw. abgeänderten Haftbefehl entsprechend Anwendung findet (… BVerfG, NStZ 2002, S. 157; Senatsbeschl. v. 05.02.2009 - 3 Ws 39/09; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 27.06.2008 - 1 Ws 240/08; OLG Braunschweig, Beschl. v. 23.01.2007 - HEs 9 - 11/06;… OLG Stuttgart, NStZ 2006, S. 588;… OLG Hamburg, NStZ-RR 2003, S. 346; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, S. 277).
- OLG Hamm, 13.04.2010 - 3 Ws 156/10
Verwertung von Telekommunikationsdaten
Wenngleich die Vorschrift des § 115 StPO ihrem Wortlaut nach nur auf den gerade erst ergriffenen und nicht auf den schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten anwendbar ist, besteht weitgehend Einigkeit, dass § 115 StPO auf den erweiterten bzw. abgeänderten Haftbefehl entsprechend Anwendung findet (… BVerfG, NStZ 2002, S. 157; Senatsbeschl. v. 05.02.2009 - 3 Ws 39/09; Thüringer Oberlandesgericht, Beschl. v. 27.06.2008 - 1 Ws 240/08; OLG Braunschweig, Beschl. v. 23.01.2007 - HEs 9 - 11/06;… OLG Stuttgart, NStZ 2006, S. 588;… OLG Hamburg, NStZ-RR 2003, S. 346; OLG Hamm, NStZ-RR 1998, S. 277). - OLG Hamm, 05.02.2009 - 3 Ws 39/09
Haftbefehl; Änderung des Haftgrundes
§ 115 StPO, der bestimmt, den Beschuldigten nach Ergreifung auf Grund eines Haftbefehls von dem zuständigen Richter vor der Entscheidung über die Aufrechterhaltung des Haftbefehls vernehmen zu lassen, ist nach einhelliger Ansicht entsprechend auf den schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten anzuwenden, wenn ein bestehender Haftbefehl geändert, erweitert oder durch einen anderen Haftbefehl ersetzt wird (BVerfG NStZ 2002, 157 f.; OLG Hamburg NStZ-RR 2003, 346; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 277, 278; OLG Jena Beschl. v. 27.06.2008 - 1 Ws 240/08 - juris;… Meyer-Goßner StPO 51. Aufl. § 115 Rdn. 12). - OLG Hamm, 06.09.2007 - 3 Ws 521/07
Fristberechnung; Untersuchungshaft; Einstweilige Unterbringung; Zusammenrechnung
In der Rechtsprechung wurde bisher ein solcher Formverstoß meist bei einer fehlenden Konkretisierung des Tatvorwurfs, die eine Überprüfung durch das Oberlandesgericht hindert, oder bei einer fehlenden Verkündung des Haft-/Unterbringungsbefehls, als möglicher Grund für eine Aufhebung angesehen (OLG Celle StV 2005, 513; OLG Oldenburg NStZ 2005, 342; vgl. auch: OLG Hamm NStZ-RR 1998, 277; NStZ-RR 2002, 335). - OLG Hamm, 21.01.2002 - 2 Ws 11/02
Haftprüfung durch das OLG; Berechnung der Frist für die Vorlage der Akten beim …
Der Begriff "dieselbe Tat" im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO ist nämlich nach herrschender Meinung in Rechtsprechung und Literatur so zu verstehen, dass ihr alle Straftaten des Beschuldigten von dem Zeitpunkt an zuzurechnen sind, in dem sie angesichts des zu bejahenden dringenden Tatverdachts gegen den Beschuldigten "bekannt" gewesen sind und daher, einen Haftgrund unterstellt, in einen Haftbefehl hätten aufgenommen werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 21. April 1998 in 2 BL 62/98, StV 1998, 555; OLG Celle NStZ 1987, 571; OLG Düsseldorf StV 1989, 256; OLG Hamburg StV 1989, 489; OLG Frankfurt NJW 1990, 2144; Brandenburgisches OLG StV 1997, 537; OLG Bremen StV 1998, 141;… KK-Boujong, StPO, 4. Aufl., § 121 Rdnr. 11;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 121 Rdnr. 12). - KG, 25.01.2021 - 121 HEs 2/21
Rechtfertigung einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus
Demgemäß ist bei der Beurteilung der Frage, ob besondere Schwierigkeiten oder der besondere Umfang der Ermittlungen oder ein sonstiger wichtiger Grund im Sinne des § 121 Abs. 1 StPO vorliegen, nur von den Taten auszugehen, die im Haftbefehl aufgeführt sind und deretwegen die Untersuchungshaft vollzogen wird (std. Rspr., vgl. nur BVerfG NStZ 2002, 157 und 100; NJW 1992, 1749; OLG Nürnberg StraFo 2000, 138; OLG Koblenz, Beschluss vom 12. November 2007 - (1) 4420 BL - III - 29/07 - [juris] = NStZ-RR 2008, 92 [Ls.]; OLG Hamm NStZ-RR 1998, 277, 278; Senat StV 2017, 458;… Beschlüsse vom 30. Dezember 2016 - [4] 121 HEs 45/16 [40/16] - und 20. Februar 2015 - [4] 141 HEs 6/15 [5-6/15] - Gärtner aaO, § 121 Rn.58). - OLG Hamm, 30.06.2009 - 2 OBL 26/09
Unterbringungsbefehl, dieselbe Tat, Begriff; neue Taten; neuer …
Die herrschende Gegenmeinung, der sich auch der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat, legt den Tatbegriff des § 121 StPO weiter aus und hält für entscheidend, ob bei Erlass eines Haftbefehls dringender Tatverdacht hinsichtlich weiterer Tatvorwürfe gegen den Beschuldigten bestand, so dass diese in den Haftbefehl hätten aufgenommen werden können (sogenannter erweiterter Tatbegriff - vergleiche dazu: Senatsbeschlüsse vom 21. April 1998 - 2 BL 62/98 -, zitiert nach juris Rn. 12, abgedruckt in: StV 1998, 555 …und vom 21. Januar 2002 - 2 Ws 11/02 -, zitiert nach juris Rn. 11, abgedruckt in: NStZ-RR 2002, 382 - 383; OLG Hamm, Beschluss vom 07. September 2006 - 1 OBL 84/06 - 1 Ws 591/06; OLG Stuttgart, Beschluss vom 06. Juni 2007 - 4 HEs 86/07 -, zitiert nach juris 6), wobei es nach einer Variante dieser Auffassung bei verschiedenen Ermittlungsverfahren auf die theoretische Möglichkeit einer Verbindung ankommen soll (vergleiche zum Beispiel: OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 18. Mai 2000 - 3 HEs 112/00 -, zitiert nach juris Rn. 8 mit weiteren Nachweisen). - VerfGH Sachsen, 17.07.2014 - 40-IV-14 Zwar besteht Einigkeit, dass § 115 StPO auch auf einen erweiterten Haftbefehl eines schon in Untersuchungshaft befindlichen Beschuldigten Anwendung findet, so dass die persönliche Vernehmung gemäß § 115 Abs. 2 und 3 StPO auch in diesem Fall erfolgen muss (BVerfG, Beschluss vom 20. September 2001 - 2 BvR 1144/01 - StV 2001, 691f.; OLG Hamm, Beschluss vom 13. September 2012 - III-1 Ws 469/12, 1 Ws 469/12 - juris; Beschluss vom 5. Februar 2009 - 3 Ws 39/09 - juris; Beschluss vom 21. April 1998 - 2 BL 62/98 - NStZ-RR 1998, 277 ff.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 26. September 2007 - 1 Ws 365/07 - juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. Januar 2007 - HEs 9 - 11/06 - juris; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 24. Juli 2003 - 2 Ws 164/03 - NStZ-RR 2003, 346f.).
- KG, 03.01.2017 - 121 HEs 43/16
Untersuchungshaft: Prüfungsgrundlage im Verfahren der besonderen Haftprüfung
Rechtsprechung
BGH, 10.03.1998 - 1 StR 12/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Einnahme eines Augenscheins - Verlesung einer Urkunde - Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 277
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.10.1983 - 3 StR 251/83
Würdigung der Aussage eines Zeugen, der ohne Berufung auf sein …
Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 12/98
Es ist jedoch verfahrensfehlerhaft, aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen i.S.d. § 52 StPO für den Angeklagten nachteilige Schlüsse zu ziehen (BGHSt 32, 140, 141 f. [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83]; BGH StV 1997, 171; ferner BGHSt 34, 324, 327), die hier zudem nicht einmal nahelagen. - BGH, 02.04.1987 - 4 StR 46/87
Widersprüchliches Aussageverhalten eines zeugnisverweigerungsberechtigten …
Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 12/98
Es ist jedoch verfahrensfehlerhaft, aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen i.S.d. § 52 StPO für den Angeklagten nachteilige Schlüsse zu ziehen (BGHSt 32, 140, 141 f. [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83]; BGH StV 1997, 171; ferner BGHSt 34, 324, 327), die hier zudem nicht einmal nahelagen. - BGH, 02.04.1968 - 5 StR 153/68
Zeugnisverweigerung: Die Nichtverwertung des Schweigens
Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 12/98
Anderenfalls könnte der Angehörige von seinem Recht nicht frei und unbefangen Gebrauch machen, da er stets mit entsprechenden Bewertungen seines zulässigen Verhaltens seitens des Gerichts rechnen müßte (BGHSt 22, 113, 114).
- BGH, 18.08.1992 - 5 StR 126/92
Beweiskraft des Protokolls bei Schweigen über wesentliche Förmlichkeiten - …
Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 12/98
Schweigt das Protokoll, so gelten diese wegen dessen Beweiskraft nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH NStZ 1993, 51;… BGH Urt. v. 8. Juni 1994 - 3 StR 280/93;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 273 Rdn. 7). - BGH, 08.06.1994 - 3 StR 280/93
Inaugenscheinnahme - Protokoll - Urteilsbegründung - Nachgemachtes Geld
Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 12/98
Schweigt das Protokoll, so gelten diese wegen dessen Beweiskraft nach § 274 StPO als nicht erfolgt (BGH NStZ 1993, 51; BGH Urt. v. 8. Juni 1994 - 3 StR 280/93;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 273 Rdn. 7). - BGH, 28.11.1995 - 5 StR 609/95
Verfall von Geldern die dem Angeklagten von einem …
Auszug aus BGH, 10.03.1998 - 1 StR 12/98
Es ist jedoch verfahrensfehlerhaft, aus der Zeugnisverweigerung eines Angehörigen i.S.d. § 52 StPO für den Angeklagten nachteilige Schlüsse zu ziehen (BGHSt 32, 140, 141 f. [BGH 26.10.1983 - 3 StR 251/83]; BGH StV 1997, 171; ferner BGHSt 34, 324, 327), die hier zudem nicht einmal nahelagen.
- BayObLG, 10.09.2002 - 4St RR 70/02
Anforderungen an die Rüge der rechtswidrigen Verwertung von Urkunden - Umfang der …
Denn das Gericht hatte zwar alle entscheidungserheblichen Beweismittel zu würdigen (vgl. etwa BGH NStZ-RR 1998, 277), nicht jedoch im Urteil auch darzustellen, wie sie von den Ermittlungsbehörden gewonnen wurden.