Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 30.07.2003

Rechtsprechung
   BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02 (1)   

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https://dejure.org/2003,3137
BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02 (1) (https://dejure.org/2003,3137)
BGH, Entscheidung vom 21.05.2003 - 4 StR 157/02 (1) (https://dejure.org/2003,3137)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 2003 - 4 StR 157/02 (1) (https://dejure.org/2003,3137)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 352 StPO; § 44 StPO; § 267 StPO; § 345 Abs. 1 StPO
    Entbehrlichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Begründung der Revision (wirksame Revisionsbegründung bei nachträglich korrigierter Zustellung; Prüfungsumfang der Sachrüge; Begründungsergänzung bis zur Revisionsentscheidung)

  • HRR Strafrecht

    § 343 Abs. 2 StPO; § 345 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 44 StPO
    Zulässigkeit der Revisionsrügen bei erneuerter Urteilszustellung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Gegenstandslosigkeit)

  • HRR Strafrecht

    § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Darlegungspflicht bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; Entbehrlichkeit der Angabe von Beweismitteln und Aktenstellen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge zur Begründung der Revision; Fehlerhafte Beweisaufnahme durch Ablehnung eines Antrags auf Verlesung von Passagen aus verschiedenen Vernehmungsprotokollen; Erfordernis eines vollständigen Vortrags der den Mangel ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 345 Abs. 1; ; StPO § 344 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 344 Abs. 2
    Vortrag zu Beweismitteln für die Verfahrensrüge ist nicht erforderlich

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 334 (Ls.)
  • StV 2004, 302
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.02.1992 - 2 StR 454/91

    Revisionsrechtliche Beurteilung von Verfahrensrügen bei einem Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 21.05.2003 - 4 StR 157/02
    Denn die Revisionsbegründung teilt wesentliche Umstände, die für die Beurteilung der Rüge von Bedeutung sein können, nicht mit (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Befangenheitsrüge 1); so benennt sie weder das Thema der Zeugenaussage oder den Inhalt der Urkunde, zu der der Verteidiger den Zeugen befragen wollte, noch die vom Verteidiger tatsächlich gestellte und vom Vorsitzenden beanstandete Frage.
  • BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05

    (Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren

    Hierzu ist aber die Angabe von Beweismitteln nicht erforderlich (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 334 m.N.).
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 388/06

    Urteilsabsetzungsfrist (absoluter Revisionsgrund; zu den Akten bringen des

    Auch unter diesem Gesichtspunkt ist daher etwa die Beifügung von Ablichtungen aus den Verfahrensakten regelmäßig nicht erforderlich (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 334 ; BGH, Beschluss vom 22. September 2006 - 1 StR 298/06 m. w. N.).
  • BGH, 22.09.2006 - 1 StR 298/06

    Inbegriffsrüge (Darlegungsanforderungen: keine Glaubhaftmachung, hier

    Dagegen ist ihre Glaubhaftmachung, etwa durch die Angabe von Beweismitteln und Aktenstellen, aus denen sich diese Tatsachen ergeben, nicht erforderlich (BGH NStZ-RR 2003, 334 ; in vergleichbarem Sinne BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 191; vgl. auch Kuckein in KK 5. Aufl. § 344 Rdn. 41).
  • OLG Hamm, 10.05.2007 - 4 Ss OWi 255/07

    Nachweis lenkfreier Tage; Lenkzeiten; Lenkzeitverordnung; Tateinheit; Verhängung

    Denn ein bestimmter Verfahrensverstoß wird vom Beschwerdeführer nicht gerügt, obwohl es für die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO zwingend ist, dass die den Mangel begründenden Tatsachen vollständig vorgetragen werden (vgl. RGSt 42, 168; BGHSt 7, 162; StV 2004, 302; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 6. Aufl., Rdnr. 468, 468; Göhler, OWiG, 14. Aufl. 2006, § 79 Rdnr. 27b).
  • BGH, 24.07.2012 - 1 StR 302/12

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Aufklärungsrüge (bestimmte

    Zum einen haben die Revisionsführer die Fundstellen angegeben, soweit die Beweismittel sich bei den Akten befinden, zum anderen müssen die Aktenstellen zur Zulässigkeit der Rüge nicht angegeben werden (vgl. hierzu u.a. Senatsurteil vom 15. März 2011 - 1 StR 33/11, NStZ-RR 2011, 253 ff. mwN; BGH, Beschluss vom 21. Mai 2003 - 4 StR 157/02, NStZ-RR 2003, 334).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/2003, 4 Ws 163/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5322
OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/2003, 4 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,5322)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.07.2003 - 4 Ws 163/2003, 4 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,5322)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 4 Ws 163/2003, 4 Ws 163/03 (https://dejure.org/2003,5322)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Bestellung eines Pflichtverteidigers im Wiederaufnahmeverfahren; Prozessrechtliche Wirkung der Ablehnung; Zulässigkeit eines erneuten Antrags im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    StPO § 364 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    StPO § 364a
    Fortwirkung der negativen Entscheidung über Bestellung einer Pflichtverteidigers - Wiederaufnahmeverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 334
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 12.02.2002 - Ws 62/02

    Besitz und Betrieb eines Telespielgeräts der Marke Sony Playstation I in einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/03
    Auch hier erstreckt sich die Bestellung auf das gesamte Verfahren (siehe Meyer-Goßner a.a.O., Rdnrn. 4, 5 vor § 137), so dass die ablehnende Entscheidung des Amtsgerichts zur Folge hat, dass ein erneuter Antrag auf Bestellung, der etwa im Berufungs- oder Revisionsverfahren gestellt wird, unstatthaft ist (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. März 2002 - 4 Ws 62/2002 für das Revisionsverfahren).
  • OLG Stuttgart, 26.03.2001 - 3 Ws 51/01

    Bestellung eines Pflichtverteidigers für die sofortige Beschwerde gegen die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/03
    Gegen die Verwerfung der hiergegen gerichteten Beschwerde kann keine weitere Beschwerde gemäß § 310 StPO eingelegt werden (OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. März 2001 - 3 Ws 51/2001).
  • OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 3 Ws 229/02

    Bestellung eines Verteidigers im Wiederaufnahmeverfahren bei sofortiger

    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/03
    Der Gegenansicht des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 3 Ws 229/02) und des KG (NStZ 1991, 593) kann sich der Senat nicht anschliessen.
  • KG, 21.08.1991 - 4 Ws 129/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 30.07.2003 - 4 Ws 163/03
    Der Gegenansicht des OLG Karlsruhe (Beschluss vom 11. Dezember 2002 - 3 Ws 229/02) und des KG (NStZ 1991, 593) kann sich der Senat nicht anschliessen.
  • OLG Stuttgart, 04.02.2004 - 4 Ss 3/04

    Strafverfahren: Ablehnung der Bestellung des Wahlverteidigers zum

    Die Ablehnung der Bestellung erstreckt sich nämlich grundsätzlich auf das gesamte Verfahren, so dass ein erneuter Antrag auf Bestellung im Revisionsverfahren aussichtsreich nur dann gestellt werden kann, wenn neue Gesichtspunkte gegeben sind, die nunmehr die Beiordnung eines Verteidigers gebieten ( vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. März 2002 - 4 Ws 62/2002 - ; Beschluss vom 30. Juli 2003 - 4 Ws 163/2003 = NStZ-RR 2003, 334).
  • OLG Stuttgart, 09.07.2007 - 4 Ws 223/07

    Pflichtverteidigerbestellung: Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die

    Dieser ist zulässig, obgleich die Ablehnung der Pflichtverteidigerbestellung durch das Amtsgericht grundsätzlich für das gesamte Verfahren wirkt, es sei denn, die Sach- oder Rechtslage hat sich geändert (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2004, 124 für das Wiederaufnahmeverfahren; Senatsbeschluss vom 18. März 2002 4 Ws 62/02 - für das Revisionsverfahren).
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