Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 12.03.2007

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 04.06.2007 - 4 Ss 132/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3303
OLG Stuttgart, 04.06.2007 - 4 Ss 132/07 (https://dejure.org/2007,3303)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04.06.2007 - 4 Ss 132/07 (https://dejure.org/2007,3303)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Juni 2007 - 4 Ss 132/07 (https://dejure.org/2007,3303)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Verhängung eines Fahrverbots wegen Überholens bei unklarer Verkehrslage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtliche Folgen des Überholens bei unklarer Verkehrslage und des Überfahrens der Fahrstreifenbegrenzung; Anforderungen an die Annahme einer unklaren Verkehrslage; Schutzzweck der Fahrstreifenbegrenzung nach der Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • verkehrsrechtsforum.de

    Überholen bei unklarer Verkehrslage. Hier Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Überholen bei unklarer Verkehrslage - überfahren der Fahrstreifenbegrenzung

  • Judicialis

    StVO § 5 Abs. 3 Nr. 1; ; StVO § 41 Abs. 3 Nr. 3 a (Zeichen 295); ; BKATV Anlage Nr. 19.1; ; BKATV Anlage Nr. 19.1.1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Überholvorgang: Kein Fahrverbot bei Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn beim Überholen - Fahrverbot

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Überholvorgang: Kein Fahrverbot bei Überfahren der Fahrstreifenbegrenzung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2649 (Ls.)
  • NStZ-RR 2007, 281
  • NZV 2007, 533
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 05.03.2001 - 1 Ss 252/00

    Unwirksame Einspruchsbeschränkung auf die Rechtsfolgenentscheidung bei Fehlen von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2007 - 4 Ss 132/07
    Durch diese soll jedoch vor allem der für den Gegenverkehr bestimmte Teil der Fahrbahn begrenzt werden (§ 41 Abs. 3 Nr. 3 a StVO); sie dient dessen Schutz (OLG Jena DAR 2001, 323).
  • BayObLG, 25.02.1988 - 2 ObOWi 12/88

    Wartepflichtiger; Vorfahrtstraße; Lücke; Sichtgewinnung; Vortasten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2007 - 4 Ss 132/07
    Er musste deshalb damit rechnen, dass Fahrzeuge vor ihm eine Lücke lassen, um wartenden Querverkehr einbiegen zu lassen (vgl. BayObLG VRS 75, 129; BayObLGSt 1971, 2 und …
  • BayObLG, 15.01.1971 - 5 Ws (B) 96/70
    Auszug aus OLG Stuttgart, 04.06.2007 - 4 Ss 132/07
    Er musste deshalb damit rechnen, dass Fahrzeuge vor ihm eine Lücke lassen, um wartenden Querverkehr einbiegen zu lassen (vgl. BayObLG VRS 75, 129; BayObLGSt 1971, 2 und …
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 12.03.2007 - 536 Qs 40/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31795
LG Berlin, 12.03.2007 - 536 Qs 40/05 (https://dejure.org/2007,31795)
LG Berlin, Entscheidung vom 12.03.2007 - 536 Qs 40/05 (https://dejure.org/2007,31795)
LG Berlin, Entscheidung vom 12. März 2007 - 536 Qs 40/05 (https://dejure.org/2007,31795)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt-ak.de (Kurzinformation)

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei 1300,- Fremdschaden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 281
  • NZV 2007, 537
 
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Wird zitiert von ...

  • BayObLG, 17.12.2019 - 204 StRR 1940/19

    Westgrenzen für bedeutenden Schaden bei Führerscheinentzug

    (1) Seit dem Jahr 2002 wird in gefestigter Rechtsprechung auch der Oberlandesgerichte die Wertgrenze, ab der von einem bedeutenden Schaden auszugehen ist, bei etwa 1.300 EUR gezogen (vgl. OLG Dresden, NJW 2005, 2633, juris Rn. 12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.07.2013 - III-3 Ws 225/13, juris Rn. 6; OLG Hamburg, ZfS 2007, 409, juris Rn. 19; OLG Hamm, NZV 2011, 356 juris Rn. 9; Thüringer OLG, NStZ-RR 2005, 183, juris Rn. 5; LG Berlin, NStZ-RR 2007, 281, juris Rn. 9; LG Heidelberg, Beschluss vom 13.02.2006 - 2 Qs 9/06, juris Rn. 4; LG Paderborn, ZfS 2006, 112, juris Rn. 8; LG Wuppertal, DAR 2007, 660 juris Rn. 3; s.a. Fischer, StGB, 66. Aufl., § 69 Rn 29; LK-StGB/Geppert, 12. Aufl., § 69, Rn. 85; MüKo-StGB/Athing/von Heintschel-Heinegg, 3. Aufl., § 69 Rn. 71; Lackner/Kühl/Heger, StGB, 29. Aufl., § 69 Rn. 7; Dölling/ Duttge/König/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 4. Aufl., § 69 StGB Rn. 8, jeweils mit einer Vielzahl weiterer Nachweise; Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Aufl., § 69 StGB Rn. 27: mindestens 1.300 EUR).
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