Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 11.07.2006

Rechtsprechung
   BGH, 27.02.2007 - 4 StR 581/06   

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BGH, 27.02.2007 - 4 StR 581/06 (https://dejure.org/2007,6687)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2007 - 4 StR 581/06 (https://dejure.org/2007,6687)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 4 StR 581/06 (https://dejure.org/2007,6687)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 213, 2. Alt. StGB; § 46 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 32 StGB; § 33 StGB
    Minder schwerer Fall des Totschlages (Tat in der Nähe der Notwehr); Doppelverwertungsverbot; Strafzumessung (Vorwurf mangelnden Rücktritts; Alkoholisierung kein Strafschärfungsgrund)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien für die Annahme eines unbenannten minder schweren Falles des Totschlags; Abwägung schuldmildernder und schulderhöhender Faktoren; Umfang des Doppelverwertungsverbots bei Tötung im Grenzbereich der Notwehr; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung ...

  • Judicialis

    StPO §§ 44 ff.; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 33; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 213 2. Alt.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 213
    Gesamtabwägung bei der Prüfung eines sonstigen minder schweren Falls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 194
  • StV 2007, 353 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.09.2002 - 1 StR 347/02

    Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Tötungsdelikt - fehlende Versuche der

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 4 StR 581/06
    Im Übrigen wertet das Schwurgericht unzulässigerweise das Ausbleiben von Rücktrittsbemühungen zu Lasten des Angeklagten, indem es hervorhebt, der Angeklagte habe sich nicht weiter um den schwer verletzten Geschädigten gekümmert (BGH, Beschluss vom 25. September 2002 - 1 StR 347/02).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 4 StR 581/06
    Im Rahmen der bei der Prüfung eines minder schweren Falles erforderlichen Gesamtbetrachtung sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGHSt 26, 97, 98 f.).
  • BGH, 29.03.2000 - 2 StR 71/00

    Unzulässigkeit von Bezugnahmen in der Urteilsbegründung auf ein aufgehobenes

    Auszug aus BGH, 27.02.2007 - 4 StR 581/06
    Insofern wäre vom Schwurgericht vielmehr zu berücksichtigen gewesen, dass bei einer Tötung im Grenzbereich der Notwehr (Tröndle/Fischer, 54. Aufl., § 213 Rdn. 13), insbesondere bei Überschreitung der Grenzen der Notwehr ohne Erreichen der Voraussetzungen des § 33 StGB (BGH, Beschluss vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00), bereits allein aus diesem Grunde die Annahme eines minder schweren Falles im Sinne des § 213, 2. Alt. StGB in Betracht kommen kann und dieser Umstand gerade nicht ohne weiteres einen zu Lasten des Angeklagten wirkenden "nichtigen Tatanlass" darstellt".
  • BGH, 25.03.2014 - 1 StR 630/13

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit;

    Damit ist den Anforderungen der Rechtsprechung insoweit (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2007 - 4 StR 581/06, NStZ-RR 2007, 194, 195; Beschluss vom 4. Juli 2013 - 4 StR 213/13, NStZ 2013, 580 m. Anm. Becker) Genüge getan.
  • LG Essen, 03.11.2021 - 22 Ks 8/21

    Oberarzt der Essener Uni-Klinik wegen Totschlags an einem Corona-Patienten

    Im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Gesamtbetrachtung sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Bewertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, NStZ-RR 2007, S. 194).
  • LG Essen, 24.06.2020 - 52 KLs 5/20

    Gem. gef. Körperverletzung und Diebstahl

    Im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Gesamtbetrachtung sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Bewertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, NStZ-RR 2007, S. 194).

    Im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Gesamtbetrachtung sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Bewertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, NStZ-RR 2007, S. 194).

    Im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Gesamtbetrachtung sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Bewertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, NStZ-RR 2007, S. 194).

  • BGH, 04.07.2013 - 4 StR 213/13

    Totschlag (minder schwerer Fall); Notwehr (Erforderlichkeit); Strafzumessung

    bb) Die Urteilsgründe begründen ferner die Besorgnis, dass das Schwurgericht die zu Gunsten des Angeklagten objektiv gegebene Notwehrlage verkannt hat, die jedenfalls bei der Prüfung der zweiten Alternative des § 213 StGB n die Gesamtbewertung hätte einbezogen werden müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Februar 2007 - 4 StR 581/06, NStZ-RR 2007, 194, 195).
  • BGH, 14.05.2019 - 3 StR 503/18

    Sachlich-rechtlich fehlerhafter Strafausspruch (minder schwerer Fall des

    Nach diesen Grundsätzen hätte die Strafkammer bei der Prüfung des minder schweren Falles in ihre Erwägungen den wesentlichen Umstand einbeziehen und erörtern müssen, dass der Angeklagte vorliegend in einer objektiven Notwehrlage handelte, auch wenn die Voraussetzungen des § 33 StGB nicht erfüllt waren (BGH, Beschlüsse vom 29. März 2000 - 2 StR 71/00, NStZ 2000, 441; vom 27. Februar 2007 - 4 StR 581/06, NStZ-RR 2007, 194, 195; vom 4. Juli 2013 - 4 StR 213/13, NStZ 2013, 580; vgl. auch BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - 5 StR 134/14, NStZ 2015, 151, 152).
  • LG Essen, 27.03.2020 - 22 Ks 20/19

    Körperverletzung mit Todesfolge durch Einsperren eines Kindes

    Im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Gesamtbetrachtung sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Bewertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, NStZ-RR 2007, S. 194).
  • LG Essen, 04.06.2021 - 21 KLs 1/21

    Betäubungsmittel, Handeltreiben

    Im Rahmen der bei der Prüfung eines minder schweren Falles vorzunehmenden Gesamtbetrachtung sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Bewertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, NStZ-RR 2007, S. 194).
  • LG Hamburg, 22.11.2013 - 621 Ks 11/13
    (vgl. BGH 4. Strafsenat, Beschluss vom 27.2.2007, 4 StR 581/06; Beschluss vom 4.7.2013, 4 StR 213/13).
  • LG Essen, 16.05.2017 - 22 Ks 24/16
    Im Rahmen der hierbei vorzunehmenden Gesamtbetrachtung sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Bewertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, NStZ-RR 2007, S. 194).
  • LG Essen, 26.03.2020 - 65 KLs 6/20

    Bewaffnetes Handeltreiben mit BtM

    Im Rahmen der bei der Prüfung eines minder schweren Falles vorzunehmenden Gesamtbetrachtung sind alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen, die für die Bewertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (BGH, NStZ-RR 2007, S. 194).
  • LG Essen, 06.01.2020 - 22 Ks 19/19

    Gefährliche Körperverletzung durch Hammerschläge gegen den Kopf

  • LG Essen, 08.04.2020 - 65 KLs 56/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit BtM

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.07.2006 - 3 Ss 240/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7745
OLG Hamm, 11.07.2006 - 3 Ss 240/06 (https://dejure.org/2006,7745)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.07.2006 - 3 Ss 240/06 (https://dejure.org/2006,7745)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Juli 2006 - 3 Ss 240/06 (https://dejure.org/2006,7745)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlicher Umfang der Erörterung der Voraussetzungen des § 21 Strafgesetzbuch (StGB) bei einer unter zwei Promille liegenden Blutalkoholkonzentration, wenn Anhaltspunkte für alkoholbedingte Ausfallerscheinungen vorliegen

  • blutalkohol PDF, S. 80

    Verminderte Schuldfähigkeit i. S. d. § 21 StGB bei BAK unter 2,0

  • Judicialis

    StGB § 21; ; StPO § 267

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StGB § 21; StPO § 267
    Verminderte Schuldfähigkeit; alkohol-bedingte Ausfallerscheinungen; Voraussetzungen; Anforderungen an die Urteilsgründe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bielefeld - 7 Ns 14 Js 1620/05
  • OLG Hamm, 11.07.2006 - 3 Ss 240/06

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 194 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 29.03.1990 - 4 StR 84/90

    Aufklärungspflicht des Gerichts bezüglich der Prüfung der Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2006 - 3 Ss 240/06
    Ähnliche Ausfallerscheinungen hatte der Bundesgerichtshof (BGH NStZ 1990, 384) als ausreichend angesehen, um die Verpflichtung des Tatrichters zu weiterer Aufklärung im Hinblick auf das Vorliegen einer alkoholbedingten Schuldminderung bei dem dortigen Angeklagten zu bejahen.

    Der der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegende allgemein anerkannte medizinische Erfahrungssatz, dass eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Blutalkoholkonzentrationen von 2 Promille an aufwärts nahe liege (BGHR StGB § 21 BAK 16), schließt nämlich nicht aus, dass die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht auch bereits bei Blutalkoholkonzentrationen unterhalb dieses Wertes vorliegen können (BGH NStZ 1990, 384).

    Bei Blutalkoholkonzentrations-Werten unter 2 Promille darf der Tatrichter bei einem erwachsenen gesunden Menschen zwar in der Regel von voller Schuldfähigkeit ausgehen, wenn Besonderheiten in Tat oder Täterpersönlichkeit fehlen (BGH, NStZ 1990, 384; BGH StV 1986, 285).

    Der Entnahmebericht stellt nämlich eine wertvolle Ergänzung des Tatzeit-BAK-Wertes dar und kann in Grenzfällen den entscheidenden Ausschlag für oder gegen die Annahme voller Schuldfähigkeit geben, wenn der Bericht sich - wie im vorliegenden Fall - auf eine Untersuchung bezieht, die in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit der Tat stattfand (BGH, NStZ 1990, 384).

  • BGH, 24.11.1988 - 4 StR 534/88

    Vorliegen einer erheblichen Verminderung der Steuerungsfähigkeit aufgrund einer

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2006 - 3 Ss 240/06
    Der der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zugrunde liegende allgemein anerkannte medizinische Erfahrungssatz, dass eine erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit bei Blutalkoholkonzentrationen von 2 Promille an aufwärts nahe liege (BGHR StGB § 21 BAK 16), schließt nämlich nicht aus, dass die Voraussetzungen des § 21 StGB nicht auch bereits bei Blutalkoholkonzentrationen unterhalb dieses Wertes vorliegen können (BGH NStZ 1990, 384).
  • BGH, 09.08.1985 - 2 StR 331/85

    Revision gegen einen Schuldspruch wegen Förderung der Prostitution - Verletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 11.07.2006 - 3 Ss 240/06
    Bei Blutalkoholkonzentrations-Werten unter 2 Promille darf der Tatrichter bei einem erwachsenen gesunden Menschen zwar in der Regel von voller Schuldfähigkeit ausgehen, wenn Besonderheiten in Tat oder Täterpersönlichkeit fehlen (BGH, NStZ 1990, 384; BGH StV 1986, 285).
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