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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2008 - 2 StR 500/08   

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https://dejure.org/2008,11417
BGH, 03.12.2008 - 2 StR 500/08 (https://dejure.org/2008,11417)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2008 - 2 StR 500/08 (https://dejure.org/2008,11417)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 2 StR 500/08 (https://dejure.org/2008,11417)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 144
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - 2 StR 500/08
    Das bloße Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung ohne schriftliche Erteilung der Vollmacht zu den Akten genügt nicht den Anforderungen an eine Zustellungsbevollmächtigung (vgl. BGHR StPO § 145a Vollmacht 1, Auftreten in der Hauptverhandlung).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des

    Die rechtsgeschäftliche Vollmacht kann allerdings nicht durch das bloße Tätigwerden des Verteidigers als solches angenommen werden (BGHSt 41, 303; BGH NStZ-RR 2009, 144).
  • OLG Köln, 04.01.2013 - 1 RBs 334/12

    Unwirksamkeit der Zustellung an den Verteidiger bei Fehlen der Vollmachtsurkunde

    (BGHSt 41, 303; BGH NStZ-RR 2009, 144).
  • KG, 15.06.2020 - 4 Ss 59/20

    Rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht

    Ein nur konkludentes Verhalten, etwa das bei gleichzeitiger Anwesenheit des Angeklagten erfolgende Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung, erfüllt die Voraussetzungen des § 145a Abs. 1 StPO dagegen nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 144; BGHSt 41, 303, 304; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237; KG NStZ-RR 2016, 289 [zur Parallelvorschrift § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG]; Thomas/Kämpfer in Münchener Kommentar, StPO 1. Aufl., § 145a StPO Rn. 3; Beulke in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO 4. Aufl., § 145a Rn. 5; Wohlers in Systematischer Kommentar, StPO 5. Aufl., § 145a Rn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt aaO; a. A.: Lüderssen in Löwe-Rosenberg aaO, § 145a StPO Rn. 4).

    Nach dem Erlöschen einer Vollmacht müssen - auch insoweit im Interesse der Rechtsklarheit - die gleichen Formerfordernisse gelten wie vor deren erstmaliger Vorlage beziehungsweise gerichtlich protokollierter Erteilung (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 144, 145; OLG Stuttgart aaO; Beulke aaO Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 11); es bedarf mithin einer aktenkundigen, eine erneute Mandatierung ausweisenden Vollmachtsurkunde beziehungsweise (nochmals) einer mündlich erklärten und im Sitzungsprotokoll beurkundeten Bevollmächtigung des Verteidigers durch den Angeklagten (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Stuttgart aaO).

  • OLG Celle, 30.08.2018 - 3 Ss OWi 157/18

    Zustellungsbevollmächtigung des Verteidigers nur bei ausdrücklicher Erklärung

    Das Auftreten in der Hauptverhandlung reicht hingegen nicht aus (BGH, Beschluss vom 03. Dezember 2008 - 2 StR 500/08 -, juris).
  • KG, 15.06.2020 - 161 Ss 55/20

    Strafverteidigung: Anforderungen an die - erneute - Strafprozessvollmacht nach

    Ein nur konkludentes Verhalten, etwa das bei gleichzeitiger Anwesenheit des Angeklagten erfolgende Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung, erfüllt die Voraussetzungen des § 145a Abs. 1 StPO dagegen nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 144; BGHSt 41, 303, 304; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237; KG NStZ-RR 2016, 289 [zur Parallelvorschrift § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG]; Thomas/Kämpfer in Münchener Kommentar, StPO 1. Aufl., § 145a StPO Rn. 3; Beulke in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO 4. Aufl., § 145a Rn. 5; Wohlers in Systematischer Kommentar, StPO 5. Aufl., § 145a Rn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt aaO; a. A.: Lüderssen in Löwe-Rosenberg aaO, § 145a StPO Rn. 4).

    Nach dem Erlöschen einer Vollmacht müssen - auch insoweit im Interesse der Rechtsklarheit - die gleichen Formerfordernisse gelten wie vor deren erstmaliger Vorlage beziehungsweise gerichtlich protokollierter Erteilung (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 144, 145; OLG Stuttgart aaO; Beulke aaO Rn. 7; Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 11); es bedarf mithin einer aktenkundigen, eine erneute Mandatierung ausweisenden Vollmachtsurkunde beziehungsweise (nochmals) einer mündlich erklärten und im Sitzungsprotokoll beurkundeten Bevollmächtigung des Verteidigers durch den Angeklagten (vgl. OLG Hamm aaO; OLG Stuttgart aaO).

  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 482/18

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Das als Beschwerde bezeichnete Rechtsmittel ist als Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 346 Abs. 2 StPO auszulegen (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 144).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 04.03.2008 - 4 Ss 77/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,10635
OLG Hamm, 04.03.2008 - 4 Ss 77/08 (https://dejure.org/2008,10635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.03.2008 - 4 Ss 77/08 (https://dejure.org/2008,10635)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. März 2008 - 4 Ss 77/08 (https://dejure.org/2008,10635)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    § 37 StPO; § 145a StPO
    Verspätete Revisionsbegründung, Doppelzustellung, Wirksamkeit einer Bevollmächtigung, Bevollmächtigung in der Hauptverhandlung, Vollmacht bei den Akten, Verteidiger kein Empfangsbevollmächtigter, Beendigung des Mandatsverhältnisses

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Vollmachtsurkunde zum Zeitpunkt der Zustellung als formelle Voraussetzung einer wirksamen Ermächtigung des gewählten Verteidigers zur Entgegennahme von Zustellungen

  • Judicialis

    StPO § 37 Abs. 2; ; StPO § 145 a

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    StPO § 37 Abs. 2; StPO § 145 a
    Verspätete Revisionsbegründung; Doppelzustellung; Wirksamkeit einer Bevollmächtigung; Bevollmächtigung in der Hauptverhandlung; Vollmacht bei den Akten; Verteidiger kein Empfangsbevollmächtigter; Beendigung des Mandatsverhältnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Münster - 4 Ns 54/07
  • OLG Hamm, 04.03.2008 - 4 Ss 77/08

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 144
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 14.06.2002 - 5 Ss 191/02

    Strafverteidigung: Notwendiger Nachweis der Zustellungsvollmacht bei

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 4 Ss 77/08
    Der Verteidiger hat also mit einer neuen Vollmacht seine Legitimation zur Entgegennahme von Zustellungen anzuzeigen (OLG Stuttgart NStZ-RR 2002, 369).
  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen

    Auszug aus OLG Hamm, 04.03.2008 - 4 Ss 77/08
    Andererseits wird es jedoch als ausreichend angesehen, wenn die Vollmacht in der Hauptverhandlung mündlich erteilt und im Sitzungsprotokoll beurkundet wurde (BGHSt 41, 303, 304).
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