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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 3 Ws 1068/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14051
OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 3 Ws 1068/10 (https://dejure.org/2010,14051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.11.2010 - 3 Ws 1068/10 (https://dejure.org/2010,14051)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. November 2010 - 3 Ws 1068/10 (https://dejure.org/2010,14051)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 67b Abs 2 StGB, § 67g Abs 5 StGB, § 68c Abs 1 Nr 2 StGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückwirkende Verlängerung einer Führungsaufsicht nach Erledigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine rückwirkende Verlängerung der Führungsaufsicht nach Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 20.07.1999 - 1 Ws 435/99
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 3 Ws 1068/10
    Für eine Auslegung dahin, dass das Landgericht in den Beschlüssen vom 9. November 2006 und 3. April 2009 nur die Bewährungszeit, nicht aber die Dauer der Führungsaufsicht festlegen, diese vielmehr noch offen lassen und einer späteren Entscheidung vorbehalten wollte (vgl. OLG Koblenz NStZ 2000, 92; a.A. allerdings Senat, Beschluss vom 24. August 2010 - 3 Ws 752/10 m.N.) ist hier schon deshalb kein Raum, weil allein die Dauer der Führungsaufsicht zu bestimmen war.
  • OLG Frankfurt, 24.08.2010 - 3 Ws 752/10

    Führungsaufsicht: Zeitpunkt der Bestimmung der Dauer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.11.2010 - 3 Ws 1068/10
    Für eine Auslegung dahin, dass das Landgericht in den Beschlüssen vom 9. November 2006 und 3. April 2009 nur die Bewährungszeit, nicht aber die Dauer der Führungsaufsicht festlegen, diese vielmehr noch offen lassen und einer späteren Entscheidung vorbehalten wollte (vgl. OLG Koblenz NStZ 2000, 92; a.A. allerdings Senat, Beschluss vom 24. August 2010 - 3 Ws 752/10 m.N.) ist hier schon deshalb kein Raum, weil allein die Dauer der Führungsaufsicht zu bestimmen war.
  • OLG Celle, 07.09.2011 - 2 Ws 183/11

    Auswirkungen der vorübergehenden Invollzugsetzung der Unterbringung nach § 67h

    Zwar darf eine nachträgliche Verlängerung der Führungsaufsicht nicht erfolgen, wenn die ursprünglich festgesetzte Dauer bereits abgelaufen ist (OLG Frankfurt, NStZ-RR 2011, 188; OLG Rostock, Beschl. v. 23. Februar 2011, I Ws 38/11, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.06.2010 - 20 W 132/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,25059
OLG Frankfurt, 14.06.2010 - 20 W 132/10 (https://dejure.org/2010,25059)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.06.2010 - 20 W 132/10 (https://dejure.org/2010,25059)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juni 2010 - 20 W 132/10 (https://dejure.org/2010,25059)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 188 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08

    Vereinbarkeit der Neuregelung über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2010 - 20 W 132/10
    Der Vorlagebeschluss muss danach mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (vgl. § 80 BVerfGG, (BVerfG, Beschluss vom 14.10.2009, Az. 2 BvL 13/08 u. a., zitiert nach juris m.w.N.; BVerfGE 97, 49 ff).
  • LG Darmstadt, 10.04.2008 - 5 T 88/08

    Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren: Rechtmäßigkeit bzw.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2010 - 20 W 132/10
    7 Gegen die Verfassungsmäßigkeit dieser Norm sind Zweifel erhoben worden (LG Darmstadt, Beschluss vom 10.04.2008, 5 T 88/08, zitiert nach juris; Hornmann, HSOG, 2. Aufl.2008, § 19 Rn 55).
  • BVerfG, 02.12.1997 - 2 BvL 55/92

    Beförderungsverbot

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2010 - 20 W 132/10
    Der Vorlagebeschluss muss danach mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, dass das vorlegende Gericht im Falle der Gültigkeit der in Frage gestellten Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie das Gericht dieses Ergebnis begründen würde (vgl. § 80 BVerfGG, (BVerfG, Beschluss vom 14.10.2009, Az. 2 BvL 13/08 u. a., zitiert nach juris m.w.N.; BVerfGE 97, 49 ff).
  • LG Darmstadt, 19.12.2011 - 5 T 646/11

    Zwangsbehandlung bei Unterbringung nach dem HFEG

    Da das Bundesverfassungsgericht in den zitierten Entscheidungen die Möglichkeit einer verfassungskonformen Auslegung verneint hat, hat das Betreuungsgericht (Amtsgericht) - soweit es die Rechtsansicht der Kammer teilen sollte - die Verfassungswidrigkeit nicht selbst feststellen und das Gesetz nicht anzuwenden, sondern hat dann im Rahmen eines Verfahrens (§ 327 FamFG) die Frage der Gültigkeit des § 17 HFEG dem Hessischen Staatsgerichtshof oder ggf. dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. hierzu allgemein OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.20110 - 20 W 132/10, abgedruckt NStZ 2011, 188 - zu § 19 Abs. 3 HSOG; zu den Anforderungen an den Vorlagebeschluss vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 21.06.2011 - 2 BvL 15/08 - zitiert nach juris; sowie BVerfG, Beschluss vom 18.08.2011 - 1 BvL 10/11, abgedruckt FamRZ 2011, 1642-1644).
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.11.2010 - 4St RR 157/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23860
OLG München, 16.11.2010 - 4St RR 157/10 (https://dejure.org/2010,23860)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.2010 - 4St RR 157/10 (https://dejure.org/2010,23860)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 2010 - 4St RR 157/10 (https://dejure.org/2010,23860)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Verstoß gegen das Aufenthaltsrecht: Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes im Heimatstaat zur Erlangung eines Passes

  • rechtsportal.de

    Zumutbarkeit der Passbeschaffung von den Heimatbehörden bei Verpflichtung zur Ableistung des Wehrdienstes in der Heimat [Türkei]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes bei türkischen Streitkräften durch einen türkischen Staatsangehörigen i.R.d. Beurteilung der Zumutbarkeit einer Passbeschaffung von den Heimatbehörden

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2011, 188 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 09.03.2010 - 4St RR 102/09

    Ausländerstrafrecht: Zumutbarkeit der Passbeschaffung bei Forderung einer

    Auszug aus OLG München, 16.11.2010 - 4St RR 157/10
    Das Oberlandesgericht Celle hat unter Aufgabe seiner früheren und unter Bezugnahme auf die im Beschluss vom 8. September 2009 wiedergegebene verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zur Frage der Zumutbarkeit nunmehr ausdrücklich erkannt, dass es einem Ausländer grundsätzlich zugemutet werden kann, seinen Wehrdienst abzuleisten, um einen Pass der Heimatbehörden zu erlangen (vgl. die vom erkennenden Senat ausnahmsweise anders gesehene Unzumutbarkeit von Beschaffungsbemühungen im Fall eines Iraners [Beschluss vom 9. März 2010 - Aktenzeichen 4 StRR 102/09]).
  • OLG Celle, 08.09.2009 - 32 Ss 103/09

    Passversagung durch den Heimatstaat bei Weigerung der Wehrdienstableistung als

    Auszug aus OLG München, 16.11.2010 - 4St RR 157/10
    Insoweit schließt sich der Senat ausdrücklich der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle an (Beschluss vom 8. September 2009 - Aktenzeichen 32 Ss 103/09 - Rdn. 6 zit. nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.06.2017 - L 7 AS 1794/15

    Erstattung der vom türkischen Konsulat erhobenen und von dem

    Allerdings wurde die Strafbarkeit aufgrund einer Verletzung der Passpflicht bereits wiederholt auch dann bejaht, wenn die ausländische Passbehörde die Ausstellung des Reisepasses von der Ableistung von Wehrdienst im Ausland abhängig machte und ein Ausländer nicht über die - erheblichen - finanziellen Mittel verfügte, um sich von der Wehrdienstpflicht zu befreien (vgl. Oberlandesgericht [OLG] München, Beschluss vom 16. November 2010 - 4St RR 157/10 -, juris Rn. 9; OLG Celle, Beschluss vom 8. September 2009 - 32 Ss 103/09 -, juris Rn. 6; a. A. OLG Stuttgart, Beschluss vom 6. April 2010 - 4 Ss 46/10 -, juris Rn. 13).
  • OVG Niedersachsen, 04.04.2011 - 13 ME 205/10

    Heranziehung der Wertungen des Wehrpflichtgesetzes vor dem Hintergrund der

    Für die Frage der Zumutbarkeit der Ableistung des Wehrdienstes i. S. v. § 5 Abs. 2 Nr. 3 AufenthV sind die Wertungen des deutschen Gesetzgebers zu Wehrpflichtangelegenheiten zu berücksichtigen (vgl. im Hinblick auf die Altersgrenze für eine Heranziehung zum Wehrdienst: VG Oldenburg, Urt. v. 09.02.2011 - 11 A 3042/09 -, juris Rdnr. 23; OLG München, Urt. v. 16.11.2010 - 4 St RR 157/10 -, juris Rdnr. 9).
  • LG Waldshut-Tiengen, 05.12.2012 - 6 Ns 24 Js 4035/10

    Strafbarkeit eines Ausländers wegen unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet ohne

    Die Zumutbarkeit der Antragstellung entfällt im Übrigen grundsätzlich auch dann nicht, wenn die Heimatbehörden die Ausstellung eines Passes von Bedingungen abhängig machen (OLG München NStZ-RR 2011, 188 [Türkei: Wehrdienst/Ablösezahlung]; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28 [Türkei: ebenso]; anders OLG München, Beschluss vom 09.03.2010 - 4 St RR 102/09 [juris; Iran: "Freiwilligkeitserklärung"]; OLG Nürnberg StV 2007, 362 [Iran: ebenso]).
  • VG Oldenburg, 09.02.2011 - 11 A 3042/09

    Reiseausweis für Ausländer; Wehrpflicht; Unzumutbarkeit im Heimatland

    Diese Wertung des deutschen Gesetzgebers muss bei der Auslegung des Begriffs der "Unzumutbarkeit" nach § 5 AufenthV berücksichtigt werden (vgl. OLG München, Urteil vom 16. November 2010, - 4 St RR 157/10 -, InfAuslR 2011, 87), auch wenn sie für sich allein noch nicht zwingend zur Bejahung dieses Merkmals führt.
  • KG, 23.04.2013 - 161 Ss 92/13

    Zur Strafbarkeit wegen passlosen Aufenthalts

    Eine Strafbarkeit eines Ausländers wegen passlosen Aufenthalts gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG ist danach grundsätzlich dann zu bejahen, wenn er nicht in zumutbarer Weise seinen ausweisrechtlichen Pflichten nach § 48 Abs. 2 und 3 AufenthG nachgekommen ist und daher jedenfalls keinen Anspruch auf Erteilung einer Duldung in Form des Ausweisersatzes hat (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 Ss 210/12 - [juris]; BayObLG StV 2005, 213; OLG München NStZ-RR 2011, 188 [Ls]), während die Strafbarkeit somit entfällt, wenn ihm ein Anspruch auf Erteilung eines solchen Ersatzpapiers zusteht (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 28).
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