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Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22316
OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13 (https://dejure.org/2013,22316)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.08.2013 - 31 Ss 20/13 (https://dejure.org/2013,22316)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. August 2013 - 31 Ss 20/13 (https://dejure.org/2013,22316)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Burhoff online

    Pflichtversicherungsgesetz, Zweck der Fahrt, Verstoß

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erfüllung des objektiven Tatbestands des § 6 Abs. 1 PflVG im Fall einer Fahrt vor Zulassung des Fahrzeugs ohne Zulassungszwecke; Keine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz bei bestehender vorläufiger Deckungszusage für Zulassungsfahren

  • verkehrslexikon.de

    Keine Strafbarkeit einer Fahrt zu anderen als Zulassungszwecken bei vorläufiger Deckungszusage

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfüllung des objektiven Tatbestands des § 6 Abs. 1 PflVG im Fall einer Fahrt vor Zulassung des Fahrzeugs ohne Zulassungszwecke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahren ohne Versicherungsschutz: Strafbarkeit einer Fahrt zu anderen als Zulassungszwecken bei vorläufiger Deckungszusage für Zulassungsfahrten

  • rechtsportal.de

    Keine Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Versicherungsschutz bei bestehender vorläufiger Deckungszusage für Zulassungsfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Fahrt mit dem "roten Kraftfahrzeugkennzeichen” - nicht immer strafbar

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Fahren ohne Versicherungsschutz bei vorläufiger Deckungszusage

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahren ohne Versicherungsschutz bei vorläufiger Deckungszusage für Zulassungsfahrten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Fahren ohne Versicherungsschutz bei vorläufiger Deckungszusage für Zulassungsfahrten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorläufige Deckungszusage des Kfz-Haftpflichtversicherers lässt Strafbarkeit der "Zulassungsfahrt" mit ungültig gestempeltem Fahrzeugbrief entfallen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Strafbarkeit wegen Fahren ohne Haftpflichtversicherung wenn vorläufige Deckungszusage besteht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahren ohne Versicherungsschutz: Vorläufige Deckungszusage schließt Strafbarkeit wegen Fahrens ohne bestehende Haftpflichtversicherung aus - Verstoß gegen Versicherungsbedingungen führt nicht zum Erlöschen des Versicherungsschutzes

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3319
  • NJW 2013, 6
  • NStZ-RR 2013, 357
  • NZV 2013, 562
  • NZV 2013, 6
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (vgl. BGH StraFo 2009, 23; NStZ-RR 2008, 146; NJW 2006, 925; NJW 2005, 2322).
  • OLG Hamm, 18.12.2006 - 2 Ss 533/06

    Rotes Kennzeichen; Überführungsfahrt; Probefahrt; Einkaufsfahrt

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13
    Die Verletzung einer Obliegenheitspflicht im Rahmen eines bestehenden Versicherungsverhältnisses kann aber nicht die Strafbarkeit nach § 6 Abs. 1 PflVG begründen (OLG Hamm StraFo 2007, 172; BayObLGSt 1993, 75; Dauer aaO Vor § 23 FZV Rn. 16; Heinzlmeier aaO).
  • BGH, 09.06.2005 - 3 StR 269/04

    Freispruch im Verfahren gegen Abdelghani Mzoudi rechtskräftig

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (vgl. BGH StraFo 2009, 23; NStZ-RR 2008, 146; NJW 2006, 925; NJW 2005, 2322).
  • BGH, 16.04.1985 - 4 StR 755/84

    Strafbarkeit nach § 6 PflVG bei Kündigung der Haftpflichtversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13
    Unter Haftpflichtversicherungsvertrag ist jede vertragliche Beziehung zu verstehen, die eine den Vorschriften des Gesetzes entsprechende Haftpflichtversicherung zum Gegenstand hat, namentlich auch die vorläufige Deckungszusage des Versicherers (BGHSt 33, 172, 175).
  • BayObLG, 21.05.1993 - 1St RR 19/93

    Wer auf öffentlichen Wegen oder Plätzen ein vorläufig stillgelegtes Fahrzeug

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13
    Die Verletzung einer Obliegenheitspflicht im Rahmen eines bestehenden Versicherungsverhältnisses kann aber nicht die Strafbarkeit nach § 6 Abs. 1 PflVG begründen (OLG Hamm StraFo 2007, 172; BayObLGSt 1993, 75; Dauer aaO Vor § 23 FZV Rn. 16; Heinzlmeier aaO).
  • BGH, 06.12.2007 - 3 StR 342/07

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Prüfungsdichte im Revisionsrechtszug)

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (vgl. BGH StraFo 2009, 23; NStZ-RR 2008, 146; NJW 2006, 925; NJW 2005, 2322).
  • BGH, 18.09.2008 - 3 StR 296/08

    Freispruch; Überzeugungsbildung; Beweiswürdigung (Rücknahme eines Geständnisses);

    Auszug aus OLG Celle, 08.08.2013 - 31 Ss 20/13
    Sind derartige Rechtsfehler nicht feststellbar, hat das Revisionsgericht die tatrichterliche Überzeugungsbildung auch dann hinzunehmen, wenn eine abweichende Würdigung der Beweise möglich gewesen wäre (vgl. BGH StraFo 2009, 23; NStZ-RR 2008, 146; NJW 2006, 925; NJW 2005, 2322).
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Rechtsprechung
   KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13 - 141 AR 193/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17680
KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13 - 141 AR 193/13 (https://dejure.org/2013,17680)
KG, Entscheidung vom 07.05.2013 - 4 Ws 47/13 - 141 AR 193/13 (https://dejure.org/2013,17680)
KG, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - 4 Ws 47/13 - 141 AR 193/13 (https://dejure.org/2013,17680)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 68 Nr 1 JGG, § 109 Abs 1 S 1 JGG, § 140 Abs 1 StPO, § 140 Abs 2 StPO
    Jugendstrafverfahren: Notwendigkeit der Beiordnung eines Pflichtverteidigers

  • Wolters Kluwer

    Bestellen eines Pflichtverteidigers für einen heranwachsenden Angeklagten bei Notwendigkeit des Bestellens eines Verteidigers für einen Erwachsenen wegen Schwere der Tat oder Schwierigkeit der Sachlage und Rechtslage

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Bestellung eines Pflichtverteidigers im Jugendstrafverfahren; Anwendbarkeit der zu § 140 Abs. 2 StPO entwickelten Grundsätze im Jugendstrafrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 357
  • StV 2013, 771
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 17.09.2007 - 2 Ss 380/07

    Jugendgerichtsverfahren; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafzumessung;

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
    Die Schwere der Tat gebietet danach die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht jedenfalls dann, wenn nach den Gesamtumständen eine Freiheitsentziehung von mindestens einem Jahr zu erwarten ist oder jedenfalls angesichts konkreter Umstände in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2012 - [4] 161 Ss 226/12 [286/12] - [bei juris] und vom 7. April 2011 - 4 Ws 36/11 - StV 1998, 325; OLG Hamm StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; NStZ 2004, 293; OLG Saarbrücken aaO; OLG Köln aaO; jeweils m.w.N.).

    Entgegen den - dem Landgericht Gera (StV 1999, 654) folgenden - jüngeren Erwägungen des OLG Hamm (StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; anders noch: NStZ 2004, 293) ist eine Pflichtverteidigerbestellung dagegen nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Mindestmaß nach § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG mit sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt, zu erwarten ist (vgl. OLG Saarbrücken aaO; Senat, Beschluss vom 26. November 2012 aaO).

    Denn gerade im Jugendstrafrecht ist wegen der in der Regel geringeren Lebenserfahrung des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten und seiner daher größeren Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht (vgl. OLG Schleswig StV 2009, 86; OLG Hamm StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; OLG Karlsruhe StV 2007, 3; OLG Saarbrücken aaO).

  • OLG Hamm, 26.04.2004 - 2 Ss 54/04

    Jugendrecht; Beiordnung als Pflichtverteidiger; Schwere der Tat, Unfähigkeit des

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
    Die Schwere der Tat gebietet danach die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht jedenfalls dann, wenn nach den Gesamtumständen eine Freiheitsentziehung von mindestens einem Jahr zu erwarten ist oder jedenfalls angesichts konkreter Umstände in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2012 - [4] 161 Ss 226/12 [286/12] - [bei juris] und vom 7. April 2011 - 4 Ws 36/11 - StV 1998, 325; OLG Hamm StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; NStZ 2004, 293; OLG Saarbrücken aaO; OLG Köln aaO; jeweils m.w.N.).

    Entgegen den - dem Landgericht Gera (StV 1999, 654) folgenden - jüngeren Erwägungen des OLG Hamm (StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; anders noch: NStZ 2004, 293) ist eine Pflichtverteidigerbestellung dagegen nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Mindestmaß nach § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG mit sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt, zu erwarten ist (vgl. OLG Saarbrücken aaO; Senat, Beschluss vom 26. November 2012 aaO).

    Denn gerade im Jugendstrafrecht ist wegen der in der Regel geringeren Lebenserfahrung des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten und seiner daher größeren Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht (vgl. OLG Schleswig StV 2009, 86; OLG Hamm StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; OLG Karlsruhe StV 2007, 3; OLG Saarbrücken aaO).

  • OLG Hamm, 14.05.2003 - 3 Ss 1163/02

    Pflichtverteidiger; Bestellung im Jugendstrafverfahren, Schwere der Tat,

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
    Die Schwere der Tat gebietet danach die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht jedenfalls dann, wenn nach den Gesamtumständen eine Freiheitsentziehung von mindestens einem Jahr zu erwarten ist oder jedenfalls angesichts konkreter Umstände in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2012 - [4] 161 Ss 226/12 [286/12] - [bei juris] und vom 7. April 2011 - 4 Ws 36/11 - StV 1998, 325; OLG Hamm StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; NStZ 2004, 293; OLG Saarbrücken aaO; OLG Köln aaO; jeweils m.w.N.).

    Entgegen den - dem Landgericht Gera (StV 1999, 654) folgenden - jüngeren Erwägungen des OLG Hamm (StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; anders noch: NStZ 2004, 293) ist eine Pflichtverteidigerbestellung dagegen nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Mindestmaß nach § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG mit sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt, zu erwarten ist (vgl. OLG Saarbrücken aaO; Senat, Beschluss vom 26. November 2012 aaO).

  • KG, 26.11.2012 - 161 Ss 226/12

    Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbestellung im Jugendstrafverfahren; Schwere

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
    Die Schwere der Tat gebietet danach die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht jedenfalls dann, wenn nach den Gesamtumständen eine Freiheitsentziehung von mindestens einem Jahr zu erwarten ist oder jedenfalls angesichts konkreter Umstände in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2012 - [4] 161 Ss 226/12 [286/12] - [bei juris] und vom 7. April 2011 - 4 Ws 36/11 - StV 1998, 325; OLG Hamm StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; NStZ 2004, 293; OLG Saarbrücken aaO; OLG Köln aaO; jeweils m.w.N.).

    Entgegen den - dem Landgericht Gera (StV 1999, 654) folgenden - jüngeren Erwägungen des OLG Hamm (StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; anders noch: NStZ 2004, 293) ist eine Pflichtverteidigerbestellung dagegen nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Mindestmaß nach § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG mit sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt, zu erwarten ist (vgl. OLG Saarbrücken aaO; Senat, Beschluss vom 26. November 2012 aaO).

  • OLG Hamm, 19.11.2007 - 2 Ss 322/07

    Pflichtverteidiger; Beiordnungsgründe; Jugendgerichtsverfahren

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
    Die Schwere der Tat gebietet danach die Beiordnung eines Pflichtverteidigers grundsätzlich auch im Jugendstrafrecht jedenfalls dann, wenn nach den Gesamtumständen eine Freiheitsentziehung von mindestens einem Jahr zu erwarten ist oder jedenfalls angesichts konkreter Umstände in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2012 - [4] 161 Ss 226/12 [286/12] - [bei juris] und vom 7. April 2011 - 4 Ws 36/11 - StV 1998, 325; OLG Hamm StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; NStZ 2004, 293; OLG Saarbrücken aaO; OLG Köln aaO; jeweils m.w.N.).

    Entgegen den - dem Landgericht Gera (StV 1999, 654) folgenden - jüngeren Erwägungen des OLG Hamm (StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; anders noch: NStZ 2004, 293) ist eine Pflichtverteidigerbestellung dagegen nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Mindestmaß nach § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG mit sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt, zu erwarten ist (vgl. OLG Saarbrücken aaO; Senat, Beschluss vom 26. November 2012 aaO).

  • OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 46/01

    Notwendige Verteidigung im Jugendstrafverfahren - Waffengleichheit mit

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
    Letztlich kommt es dabei immer auf die Umstände des Einzelfalls an (vgl. OLG Brandenburg NStZ-RR 2002, 184).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2006 - 3 Ss 140/06

    Jugendstrafverfahren: Notwendige Verteidigung; Voraussetzungen für die Verhängung

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
    Denn gerade im Jugendstrafrecht ist wegen der in der Regel geringeren Lebenserfahrung des jugendlichen oder heranwachsenden Angeklagten und seiner daher größeren Schutzbedürftigkeit eher die Beiordnung eines Pflichtverteidigers erforderlich als im Erwachsenenstrafrecht (vgl. OLG Schleswig StV 2009, 86; OLG Hamm StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; OLG Karlsruhe StV 2007, 3; OLG Saarbrücken aaO).
  • OLG Köln, 29.04.2003 - Ss 151/03

    Beschränkung der revisionrechtlichen Nachprüfung bei der wertenden Auslegung

    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
    Zu berücksichtigen sind aber auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten sowie sonstige schwerwiegende Nachteile, die er infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat (vgl. OLG Saarbrücken StV 2007, 9; OLG Köln StraFo 2003, 420; jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 03.05.2006 - 1 Ws 87/06
    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
    Zu berücksichtigen sind aber auch die Verteidigungsfähigkeit des Angeklagten sowie sonstige schwerwiegende Nachteile, die er infolge der Verurteilung zu gewärtigen hat (vgl. OLG Saarbrücken StV 2007, 9; OLG Köln StraFo 2003, 420; jeweils m.w.N.).
  • LG Gera, 25.05.1998 - 651 Js 40638/97
    Auszug aus KG, 07.05.2013 - 4 Ws 47/13
    Entgegen den - dem Landgericht Gera (StV 1999, 654) folgenden - jüngeren Erwägungen des OLG Hamm (StV 2009, 85; StV 2008, 120; NStZ-RR 2006, 26; anders noch: NStZ 2004, 293) ist eine Pflichtverteidigerbestellung dagegen nicht allein deshalb notwendig, weil Anklage vor dem Jugendschöffengericht erhoben worden oder überhaupt die Verhängung einer Jugendstrafe, deren Mindestmaß nach § 18 Abs. 1 Satz 1 JGG mit sechs Monaten deutlich über dem Mindestmaß der Freiheitsstrafe liegt, zu erwarten ist (vgl. OLG Saarbrücken aaO; Senat, Beschluss vom 26. November 2012 aaO).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.11.2012 - 3 (s) Sdb. I - 10/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,51198
OLG Hamm, 19.11.2012 - 3 (s) Sdb. I - 10/12 (https://dejure.org/2012,51198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2012 - 3 (s) Sdb. I - 10/12 (https://dejure.org/2012,51198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2012 - 3 (s) Sdb. I - 10/12 (https://dejure.org/2012,51198)
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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 357
 
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