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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3555
BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00 (https://dejure.org/2001,3555)
BVerfG, Entscheidung vom 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00 (https://dejure.org/2001,3555)
BVerfG, Entscheidung vom 21. August 2001 - 2 BvR 1941/00 (https://dejure.org/2001,3555)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; LMBG § 51 Abs. 1 Nr. 2; ; LMBG § 9 Abs. 1; ; LMBG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; LMBG § 38 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Annahmegrund - Aussicht auf Erfolg - Umschreibung des Tatbestands - Verordnung - Spezifizierungen des Straftatbestands

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 2; LMBG § 51 Abs. 1 Nr. 2
    Keine Strafe ohne Gesetz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 21
  • NStZ-RR 2002, 22
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 08.05.1974 - 2 BvR 636/72

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Steuerverkürzung

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00
    Auch Rechtsverordnungen können Strafbestimmungen enthalten, wenn sie im Rahmen von Ermächtigungen ergangen sind, die Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG genügen und Art und Maß der Strafe und das strafbare Verhalten selbst hinreichend bestimmt festlegen (BVerfGE 37, 201 ).

    Der Gesetzgeber hat dem Verordnungsgeber damit die nähere Spezifizierung des Tatbestands überlassen (vgl. BVerfGE 14, 245 ; 37, 201 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, NVwZ 1992, S. 1084).

    Die Grenzlinie zwischen dem Bereich strafbaren und ordnungswidrigen Verhaltens zu ziehen, ist grundsätzlich Sache des Gesetzgebers (BVerfGE 37, 201 ).

  • BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76

    Bestimmtheitsgebot

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00
    Rn. 3 Art. 103 Abs. 2 GG verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Art und das Maß der Strafe so konkret zu umschreiben, dass der Normadressat anhand des gesetzlichen Tatbestands voraussehen kann, ob ein Verhalten strafbar ist (BVerfGE 47, 109).

    Zugleich soll aber auch sichergestellt werden, dass der Gesetzgeber und nicht die Exekutive über die Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens entscheidet (BVerfGE 47, 109 ; 73, 206 ).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00
    Zugleich soll aber auch sichergestellt werden, dass der Gesetzgeber und nicht die Exekutive über die Strafbarkeit eines bestimmten Verhaltens entscheidet (BVerfGE 47, 109 ; 73, 206 ).
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Fernmeldeanlagengesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00
    Rn. 5 Hat der Gesetzgeber diesen Weg gewählt und die Umschreibung des Tatbestands einer Verordnung überlassen, so ist Art. 103 Abs. 2 GG nur genügt, wenn die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Art und das Maß der Strafe schon durch das Gesetz hinreichend deutlich umschrieben werden (BVerfGE 78, 374 ).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00
    Dies ist hier gerechtfertigt, da im Lebensmittelrecht nicht zuletzt aufgrund des Einflusses des Europäischen Gemeinschaftsrechts wechselnde und vielfältige Einzelregelungen erforderlich werden können (BVerfGE 75, 329 ).
  • BVerfG, 15.03.1978 - 2 BvR 927/76

    Einfacher Bankrott

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00
    Dies gilt nicht zuletzt mit Blick auf das in der Lebensmittelproduktion und dem Lebensmittelhandel bei den Normadressaten vorauszusetzende besondere Fachwissen (BVerfGE 48, 48 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 1988 - 2 BvR 1206/87 -, ZLR 1988, S. 631 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 1988 - 2 BvR 1824/83 -, ZLR 1989, S. 413 ).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00
    Der Gesetzgeber hat dem Verordnungsgeber damit die nähere Spezifizierung des Tatbestands überlassen (vgl. BVerfGE 14, 245 ; 37, 201 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, NVwZ 1992, S. 1084).
  • BVerfG, 23.02.1972 - 2 BvL 36/71

    Strafbestimmungen in Gemeindesatzungen

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00
    Rn. 4 Unter "Gesetz" im Sinne des Art. 103 Abs. 2 GG ist nicht nur ein förmliches Gesetz zu verstehen (BVerfGE 32, 346 ).
  • BVerfG, 25.10.1991 - 2 BvR 374/90

    Verfassungsmäßigkeit des § 33 Abs. 1 AWG vor dem Hintergrund des …

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00
    Der Gesetzgeber hat dem Verordnungsgeber damit die nähere Spezifizierung des Tatbestands überlassen (vgl. BVerfGE 14, 245 ; 37, 201 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 1991 - 2 BvR 374/90 -, NVwZ 1992, S. 1084).
  • BVerfG, 30.06.1988 - 2 BvR 1206/87

    Lebensmittel - Straftat - Auslegung

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1941/00
    Dies gilt nicht zuletzt mit Blick auf das in der Lebensmittelproduktion und dem Lebensmittelhandel bei den Normadressaten vorauszusetzende besondere Fachwissen (BVerfGE 48, 48 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juni 1988 - 2 BvR 1206/87 -, ZLR 1988, S. 631 ;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. September 1988 - 2 BvR 1824/83 -, ZLR 1989, S. 413 ).
  • BVerfG, 13.09.1988 - 2 BvR 1824/83
  • Generalbundesanwalt, 16.04.2010 - 3 BJs 6/10

    Kundus-Bombardement: Verfahren gegen Oberst Klein eingestellt

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann zudem von Adressaten berufsspezifischer Normen, hier Soldaten, in der Regel erwartet werden, dass sie über die für die Ausübung ihres Berufs erforderlichen fachspezifischen Kenntnisse verfügen und sich in Zweifelsfällen kundig machen (vgl. BVerfGE 48, 48, 57; 75, 329, 345; BVerfG NStZ-RR 2002, 22).
  • BGH, 28.01.2014 - 1 StR 494/13

    Fahrlässige Tötung und Totschlag (objektive Zurechnung: eigenverantwortliche …

    Die näheren Voraussetzungen der Strafbarkeit dürfen in einer Rechtsverordnung geregelt werden, wenn diese - wie vorliegend die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entspricht (BVerfGE 14, 174, 185) und die die Strafvorschrift ausfüllende Rechtsverordnung ihrerseits den Anforderungen aus Art. 103 Abs. 2 GG an die inhaltliche Bestimmtheit genügt (vgl. BVerfG NStZ-RR 2002, 22;… Radtke in Epping/ Hillgruber, GG, 2. Aufl., Art. 103 Rn. 29 mwN).
  • BVerfG, 29.04.2010 - 2 BvR 871/04

    Steuerhinterziehung durch Verstoß gegen die Milch-Garantienmengen-Verordnung; …

    Rn. 56 Verweist der parlamentarische Gesetzgeber auf Rechtsverordnungen, muss er Sorge tragen, dass die Voraussetzungen der Strafbarkeit und die Art der Strafe für den Bürger schon aus dem Parlamentsgesetz voraussehbar sind und nicht erst aus der Verordnung, auf die verwiesen wird (vgl. BVerfGE 14, 174 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 32, 346 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 2001 - 2 BvR 1941/00 -, juris, Rn. 4).
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