Rechtsprechung
| BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01, 2 AR 39/01 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 109 StVollzG; §§ 23 ff. EGGVG
Rechtsnatur eines die gewünschte Verlegung in eine andere JVA ablehnenden Bescheids des Justizministeriums eines Landes; Rechtsweg für dessen Überprüfung - openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 14; ; StVollzG § 120 Abs. 1; ; StVollzG § 109; ; EGGVG §§ 23 ff.
- Wolters Kluwer
Verlegung - Justizvollzugsanstalt - Zuständigkeit - Gerichtsstand
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EGGVG § 23; StVollzG § 109
Rechtsbehelf gegen Ablehnung des Antrags auf Vollzug in einer anderen JVA - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle - 31 StVK 10/01
- LG Potsdam - 20 Vollz 226/00
- BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01, 2 AR 39/01
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 26
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 03.02.1995 - 2 ARs 459/94
Betäubungsmittel - Jugendstrafvollzug - Strafaussetzung - Widerruf - …
Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
Die beantragte Bestimmung eines Gerichtsstands muß schon deshalb unterbleiben, weil dieses Gericht bislang am Zuständigkeitsstreit nicht beteiligt war (vgl. BGHSt 26, 162, 164; BGH NStZ-RR 1996, 56). - BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75
Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung - …
Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
Die beantragte Bestimmung eines Gerichtsstands muß schon deshalb unterbleiben, weil dieses Gericht bislang am Zuständigkeitsstreit nicht beteiligt war (vgl. BGHSt 26, 162, 164; BGH NStZ-RR 1996, 56). - OLG Stuttgart, 19.09.1996 - 4 Ws 111/96
Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
Die Frage, ob der negative Bescheid der Justizverwaltung eines Landes, in dessen Justizvollzugsanstalt ein Verurteilter aufgenommen zu werden wünscht, eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs ist, gegen welche der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG zulässig ist (so OLG Hamm ZfStrVO SH 1979, 91 f.; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1983, 248; LG Wiesbaden ZfStrVO SH 1979, 88, 91), oder ob er als Justizverwaltungsakt im Sinne der §§ 23 ff. EGGVG anzusehen ist (so KG ZfStrVO 1995, 112; OLG Stuttgart NStZ 1997, 103 f.), ist in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt worden. - KG, 29.06.1994 - 4 VAs 10/94
Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
Die Frage, ob der negative Bescheid der Justizverwaltung eines Landes, in dessen Justizvollzugsanstalt ein Verurteilter aufgenommen zu werden wünscht, eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs ist, gegen welche der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG zulässig ist (so OLG Hamm ZfStrVO SH 1979, 91 f.; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1983, 248; LG Wiesbaden ZfStrVO SH 1979, 88, 91), oder ob er als Justizverwaltungsakt im Sinne der §§ 23 ff. EGGVG anzusehen ist (so KG ZfStrVO 1995, 112; OLG Stuttgart NStZ 1997, 103 f.), ist in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt worden. - OLG Zweibrücken, 06.01.1983 - 1 Vollz (Ws) 37/82
Auszug aus BGH, 18.04.2001 - 2 ARs 71/01
Die Frage, ob der negative Bescheid der Justizverwaltung eines Landes, in dessen Justizvollzugsanstalt ein Verurteilter aufgenommen zu werden wünscht, eine Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs ist, gegen welche der Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 109 StVollzG zulässig ist (so OLG Hamm ZfStrVO SH 1979, 91 f.; OLG Zweibrücken ZfStrVO 1983, 248; LG Wiesbaden ZfStrVO SH 1979, 88, 91), oder ob er als Justizverwaltungsakt im Sinne der §§ 23 ff. EGGVG anzusehen ist (so KG ZfStrVO 1995, 112; OLG Stuttgart NStZ 1997, 103 f.), ist in der Rechtsprechung unterschiedlich beurteilt worden.
- BGH, 16.05.2012 - 2 ARs 159/12
Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über die Fortdauer der Unterbringung in …
Vor dem Hintergrund, dass die Abweichung vom Vollstreckungsplan einer gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist (nach BGH StraFo 2001, 432 ist die Ablehnung eines auf Verlegung in die zuständige Anstalt gerichteter Antrag als Justizverwaltungsakt im Sinne der §§ 23 ff EGGVG anzusehen), begegnet die Anknüpfung an den tatsächlichen Aufenthalt auch nicht deshalb Bedenken, weil sich die örtlich und sachlich zuständige Vollzugsanstalt und daran anknüpfend auch die zuständige Strafvollstreckungskammer nicht mehr nach Landesrecht (vgl. § 138 Abs. 1, § 152 StVollZG) bestimmen würde. - OLG Naumburg, 30.03.2012 - 2 Ws 3/12
Sicherungsverwahrung: Verlegung in eine Sozialtherapeutische Anstalt
Verweigert die oberste Aufsichtsbehörde des Freistaates Sachsen die Aufnahme des Antragstellers, so ist dagegen der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (BGH NStZ-RR 2002, 26, 27; OLG Hamm ZfStrVo 2002, 315, 316; KG NStZ-RR 2007, 124, 125; OLG Naumburg…, Beschluss vom 19. Oktober 2011, 2 Ws 228/11 , Juris Rn. 4 m.w.N;… Freise/ Lindner a.a.O., § 109 Rn. 8 m.w.N.). - OLG Bremen, 11.10.2023 - 1 VAs 3/22
Kostenentscheidung bei Rücknahme eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach …
Der Antrag des Antragstellers vom 11.07.2022 auf gerichtliche Entscheidung gegen die Versagung der Zustimmung durch die Antragsgegnerin zur länderübergreifenden Verlegung war statthaft nach § 23 EGGVG (vgl. BGH, Beschluss vom 18.04.2001 - 2 ARs 71/01, juris Rn. 3, NStZ-RR 2002, 26; KG Berlin…, Beschluss vom 12.03.2018 - 5 VAs 29/17, juris Rn. 7, StraFo 2019, 392;… BeckOK/Kaestner, Ed. 12, § 26 StVollstrO Rn. 43), ist frist- und formgerecht eingelegt worden (§ 26 Abs. 1 EGGVG) und war wegen der geltend gemachten Rechtsverletzung damit zulässig.
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Rechtsprechung
| BGH, 30.05.2001 - 1 StR 176/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 67 StGB; § 64 StGB
Vorwegvollzug (Begründungsanforderungen); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Therapiewille - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 67 Abs. 2; ; StGB § 67 Abs. 1; ; StGB § 67 Abs. 5 Satz 2; ; StGB § 67d Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 354 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Revision - Vollstreckungsreihenfolge - Vorwegvollzug - Begründungspflicht - Therapiebereitschaft
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 67 Abs. 2
Teilweiser Vorwegvollzug der Strafe - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2002, 26
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.01.2001 - 1 StR 481/00
Fehlerhafte Anordnung eines Vorwegvollzugs vor der Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 176/01
Steht zu besorgen, daß der an die Maßregel anschließende Strafvollzug den Maßregelerfolg wieder zunichte machen könnte, so müssen dafür überzeugende Gründe vorliegen (vgl. Senat, Beschl. vom 30. Januar 2001 - 1 StR 481/00 - m.w.N.). - BGH, 21.03.1990 - 4 StR 10/90
Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug einer Strafe vor der angeordneten Maßregel …
Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 176/01
Das Landgericht hätte im übrigen auch bedenken müssen, daß die vorhandene Therapiebereitschaft während des Strafvollzugs wieder zerstört werden könnte (BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 10; Vorwegvollzug, teilweiser 12). - BGH, 11.03.1998 - 1 StR 77/98
Raub mit Todesfolge - Anordnung des Vorwegvollzugs
Auszug aus BGH, 30.05.2001 - 1 StR 176/01
Zudem hat das Landgericht nicht berücksichtigt, daß die Therapiebereitschaft auch bei Vollzug der Maßregel gefördert werden kann (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Zweckerreichung, leichtere 14), da es zu den wesentlichen Aufgaben des Maßregelvollzuges gehört, den Verurteilten zur Einsicht in die Erfordernis seiner Behandlung zu bringen.
- OLG Bremen, 03.03.2026 - 1 Ws 8/26
Zur Anwendung des § 67 Abs. 5 S. 2 StGB bei Erledigung der Maßregel aufgrund …
Ein wichtiger Faktor, der für einen weiteren Vollzug im Maßregelvollzug sprechen kann, ist in diesem Zusammenhang dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung entsprechend auch, dass ein erreichter Therapieerfolg nicht durch einen Vollzug im Strafvollzug zu gefährden ist (siehe BGH, Beschluss vom 30.05.2001 - 1 StR 176/01, juris Rn. 7, NStZ-RR 2002, 26;… Beschluss vom 03.12.2015 - 1 StR 576/15, juris Rn. 6, NStZ 2016, 147; so auch OLG Hamm…, Beschluss vom 20.11.2018 - 3 Ws 388/18, juris Rn. 38; NStZ-RR 2019, 127).StGB leerlaufen ließe (vgl. BGH, Beschluss vom 30.05.2001 - 1 StR 176/01, a.a.O.; siehe auch KG Berlin…, Beschluss vom 25.09.2000 - 5 Ws 538/00, juris Rn. 25, NStZ 2001, 166).
- OLG Karlsruhe, 28.01.2005 - 2 Ws 6/05
Maßregelvollstreckung: Erledigterklärung der Unterbringung in einer …
- OLG München, 19.06.2006 - 4St RR 90/06
Gleich hohe Strafbemessung trotz Feststellung weiterer Milderungsumstände; …
Das Landgericht hätte im Übrigen auch bedenken müssen, dass die vorhandene Therapiebereitschaft während des Strafvollzugs wieder zerstört werden könnte (BGH NStZ-RR 2002, 26 ). - KG, 22.11.2023 - 5 Ws 219/23
Erledigung einer Unterbringung in Entziehungsanstalt bei erfolgreicher …
Dass der Zweck der Unterbringung erreicht ist, steht dem nach § 67 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 1 StGB regelmäßigen (…vgl. OLG Karlsruhe a. a. O. Rn. 6;… Maier in: MüKo-StGB 4. Aufl., § 67 Rn. 147;… Fischer a. a. O., § 67 Rn. 26) Verbleib des Untergebrachten im Vollzug der Maßregel nicht entgegen (vgl. - jeweils betreffend zeitige Freiheitsstrafen und Unterbringung nach § 64 StGB - BGH, Beschluss vom 30. Mai 2001 - 1 StR 176/01 -, juris Rn. 7;… OLG Karlsruhe a. a. O.;… Maier a. a. O. Rn. 148).
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