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Rechtsprechung
   BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1636
BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03 (https://dejure.org/2003,1636)
BGH, Entscheidung vom 08.04.2003 - 3 StR 79/03 (https://dejure.org/2003,1636)
BGH, Entscheidung vom 08. April 2003 - 3 StR 79/03 (https://dejure.org/2003,1636)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 177 Abs. 1 StGB; § 177 Abs. 2 StGB; § 176 Abs. 1 StGB; § 176a Abs. 1 StGB; § 20 StGB; § 21 StGB
    Sicherungsverfahren; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Darlegung; Urteilsgründe; verminderte Schuldfähigkeit (Differenzierung nach Beeinträchtigung der Einsichts- oder nur der Steuerungsfähigkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 63; ; StGB § 20

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen zur Tragung der Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten; Anforderungen an die Wiedergabe ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Gefahr weiterer Straftaten bei impulshafter Tat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 232
 
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Wird zitiert von ... (45)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Rn. 7 a) Ausgehend davon sind die Voraussetzungen der Unterbringung des Beschuldigten gemäß § 63 StGB im Urteil bereits deswegen nicht rechtsfehlerfrei dargetan, weil das Landgericht, das sich ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat, im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten nicht so wiedergegeben hat, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86

    Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Schließlich muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß - aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes - eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (st. Rspr., z. B. BGHSt 34, 22, 27;… BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 4 und Zustand 34; BGH, Beschl. vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02).
  • BGH, 28.04.1988 - 4 StR 33/88

    Zurückverweisung einer verbundenen Strafsache gegen Erwachsene und Jugendliche …

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Schließlich muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß - aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes - eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (st. Rspr., z. B. BGHSt 34, 22, 27; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 4 und Zustand 34; BGH, Beschl. vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Körperlicher Kontakt als untauglicher Strafzumessungsgrund bei sexueller Nötigung

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Ob dies der Fall ist, muß jedoch aufgrund einer umfassenden Würdigung der Person des Täters, seines Vorlebens und der Symptomtat geprüft werden (vgl. dazu BGH NStZ-RR 2000, 299).
  • BGH, 31.01.1997 - 2 StR 668/96

    Unterbringung eines Brandstifters in einem psychiatrischen Krankenhaus - Störung …

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Darüber hinaus hat es nicht ausreichend dargelegt, wie sich die Folgen der beim Beschuldigten vorliegenden Psychose auf seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit auswirken (vgl. BGHR StGB § 63 Zustand 21).
  • BGH, 07.05.1996 - 1 StR 170/96

    Psychose - Eifersuchtswahn - Schizophrenie - Persönlichkeitsstörung - Anordnung …

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Rn. 7 a) Ausgehend davon sind die Voraussetzungen der Unterbringung des Beschuldigten gemäß § 63 StGB im Urteil bereits deswegen nicht rechtsfehlerfrei dargetan, weil das Landgericht, das sich ohne weitere eigene Erwägungen den Ausführungen des Sachverständigen angeschlossen hat, im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen bei der Beurteilung der Schuldfähigkeit des Beschuldigten nicht so wiedergegeben hat, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (vgl. BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ-RR 1996, 258).
  • BGH, 21.09.1993 - 4 StR 374/93

    Revision gegen den Freispruch vom Vorwurf des Totschlags, des Vollrausches und …

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Allein durch den nicht näher begründeten Hinweis darauf, daß beim Beschuldigten mit erneutem impulshaftem Verhalten zu rechnen sei, ist eine Wiederholungsgefahr i. S. v. § 63 StGB - für die eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die bloße Möglichkeit erneuter Rechtsbrüche bestehen muß (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 19) - nicht hinreichend dargetan.
  • BGH, 13.11.2002 - 4 StR 438/02

    Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Schließlich muß die Gesamtwürdigung von Tat und Täter ergeben, daß - aufgrund des zur Schuldunfähigkeit oder erheblich verminderten Schuldfähigkeit führenden Zustandes - eine über die bloße Möglichkeit hinausgehende Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher rechtswidriger Taten besteht (st. Rspr., z. B. BGHSt 34, 22, 27;… BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 4 und Zustand 34; BGH, Beschl. vom 13. November 2002 - 4 StR 438/02).
  • BGH, 09.09.1986 - 4 StR 470/86

    Schuldunfähigkeit aufgrund paranoider Wahnvorstellungen - Erfordernis der …

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Die Anwendung des § 20 StGB kann nicht auf beide Alternativen zugleich gestützt werden (BGHR StGB § 63 Schuldunfähigkeit 1;… vgl. auch Tröndle/Fischer, StGB 51. Aufl. § 63 Rdn. 11 a).
  • BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anordnung der Unterbringung in einem …

    Auszug aus BGH, 08.04.2003 - 3 StR 79/03
    Allein durch den nicht näher begründeten Hinweis darauf, daß beim Beschuldigten mit erneutem impulshaftem Verhalten zu rechnen sei, ist eine Wiederholungsgefahr i. S. v. § 63 StGB - für die eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die bloße Möglichkeit erneuter Rechtsbrüche bestehen muß (vgl. BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16, 19) - nicht hinreichend dargetan.
  • BGH, 12.11.2004 - 2 StR 367/04

    Ablehnung eines Beweisantrags (Beweis des Gegenteils; zweifelhafte Sachkunde …

    Das gilt gleichermaßen für die Anordnung des § 63 StGB (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 232; BGH StraFo 2003, 282; Beschl. vom 21. September 2004 - 3 StR 333/04), denn dieser setzt einen länger dauernden psychischen Defektzustand des Betroffenen voraus, auf welchem dessen Gefährlichkeit beruht (vgl. etwa BGHSt 34, 24, 28; 42, 385, 388; BGH NStZ 1991, 528; BGH NStZ-RR 1997, 166; 2000, 298;… Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 63 Rdn. 66;… Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 63 Rdn. 6 f., 12, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.07.2013 - 4 StR 275/13

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik (Beruhen der Tat auf …

    a) Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der den Anlass für die Unterbringung bildenden rechtswidrigen Taten aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141; Beschluss vom 11. März 2009 - 2 StR 42/09, NStZ-RR 2009, 198; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).
  • BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12

    Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und …

    Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund einer nicht nur vorübergehenden psychischen Störung schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung auf diesem Zustand beruht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Tz. 6; Beschluss vom 25. September 2003 - 4 StR 316/03, NStZ-RR 2004, 38; Beschluss vom 8. April 2003 - 3 StR 79/03, NStZ-RR 2003, 232).
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