Rechtsprechung
| BGH, 26.08.2003 - 1 StR 344/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 176 Abs. 1 StGB; § 176a Abs. 1 Nr. 4 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (Rückfalltäter; Doppelverwertungsverbot; Warnfunktion; Strafzumessung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Verurteilung als Rückfalltäter wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern; Verstoß einer Strafkammer durch Strafzumessungserwägungen gegen das Doppelverwertungsverbot; Ausschluss der Bewertung einer Vorstrafe, die die Verurteilung nach § 176a Abs. 1 Nr. 4 ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 176 Abs. 1 § 176a Abs. 1 Nr. 4
Strafschärfende Berücksichtigung einschlägiger Vorstrafen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 71
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.09.2001 - 3 StR 269/01
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Strafzumessung (einschlägige …
Auszug aus BGH, 26.08.2003 - 1 StR 344/03
Im übrigen ist die Bewertung einer Vorstrafe, die die Verurteilung nach § 176a Abs. 1 Nr. 4 StGB auslöst, weder im Rahmen der Prüfung eines minder schweren Falles noch bei der Strafzumessung im engeren Sinne gänzlich ausgeschlossen, wenn deren Warnfunktion vom Durchschnittsfall deutlich abweicht (vgl. BGH NStZ 2002, 198 (199)).
- BGH, 23.02.2017 - 1 StR 627/16
Versuchte Anstiftung (Einordnung der beabsichtigten Tat als Verbrechen: …
Obwohl das Landgericht bei allen Fällen auf Grund der Vorahndung des Angeklagten die Qualifikation des § 176a Abs. 1 StGB (Wiederholungstaten) bejaht hat, wurde im Rahmen der Strafzumessung rechtsfehlerhaft unter Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB die "einschlägige Vorstrafe und die damit verbundene sechseinhalbjährige Haftstrafe' (UA S. 33) nochmals strafschärfend berücksichtigt (BGH, Beschlüsse vom 26. August 2003 - 1 StR 344/03, NStZ-RR 2004, 71 und vom 13. September 2001 - 3 StR 269/01, NStZ 2002, 198).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.08.2003 - Ss 325/03 - 170 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des § 46a Strafgesetzbuch (StGB) bei erfolglosen Bemühungen des Täters zu einem kommunikativen Prozess mit dem Opfer; Aussprechen einer Entschuldigung seitens des Täters als ausreichende Bemühung i.S.d. 46a StGB; Anwendbarkeit des § 46a Nr. 1 StGB bei Vorbehalt ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bonn, 28.04.2003 - 36 W 8/03
- OLG Köln, 26.08.2003 - Ss 325/03 - 170
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 71
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.07.1995 - 1 StR 205/95
Immaterielle Folgen der Straftat - Materielle Folgen der Straftat - …
Auszug aus OLG Köln, 26.08.2003 - Ss 325/03
Rn. 13 Soweit die Feststellungen des Landgerichts Schlussfolgerungen auf die Anwendbarkeit des § 46 a Nr. 1 StGB (nur diese Vorschrift, die dem immateriellen Ausgleich zwischen Täter und Opfer dient, kommt vorliegend in Betracht; vgl. NStZ 95, 492 = StV 95, 584; BGH StV 00, 129) rechtfertigen, sprechen sie eher für statt gegen die Anwendbarkeit dieser Norm.Mit diesem Kriterium fordert die Rechtsprechung (BGH NStZ 95, 492, 493; NStZ 00, 205, NStZ 02, 29) aber lediglich, dass ein einseitiges Wiedergutmachungsbestreben des Täters ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers nicht genügt.
- BGH, 14.12.1999 - 4 StR 554/99
Prüfungspflicht; Täter-Opfer-Ausgleich; Strafrahmenmilderung; Sexueller Mißbrauch …
Auszug aus OLG Köln, 26.08.2003 - Ss 325/03
Rn. 13 Soweit die Feststellungen des Landgerichts Schlussfolgerungen auf die Anwendbarkeit des § 46 a Nr. 1 StGB (nur diese Vorschrift, die dem immateriellen Ausgleich zwischen Täter und Opfer dient, kommt vorliegend in Betracht; vgl. NStZ 95, 492 = StV 95, 584; BGH StV 00, 129) rechtfertigen, sprechen sie eher für statt gegen die Anwendbarkeit dieser Norm.Zwar kann bei der Prüfung der Strafmilderungsmöglichkeit nach § 49 Abs. 1 StGB mitberücksichtigt werden, dass ein Angeklagter seine Ausgleichsbemühungen erst spät (BGH StV 00, 129: dort erst, nachdem - anders als hier - der Schuldspruch schon rechtskräftig geworden war) entfaltet hat.
- BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01
Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung; …
Auszug aus OLG Köln, 26.08.2003 - Ss 325/03
Von welcher Seite die Initiative zu einem kommunikativen Prozess zwischen Täter und Opfer ausgeht, ist für die Anwendbarkeit des § 46 a StGB jedoch ohnehin unerheblich; ebenso wenig ist Einschaltung der das Opfer und den Angeklagten vertretenden Rechtsanwälte schädlich (vgl. insoweit BGH NJW 01, 2557). - BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99
Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung; …
Auszug aus OLG Köln, 26.08.2003 - Ss 325/03
Mit diesem Kriterium fordert die Rechtsprechung (BGH NStZ 95, 492, 493; NStZ 00, 205, NStZ 02, 29) aber lediglich, dass ein einseitiges Wiedergutmachungsbestreben des Täters ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers nicht genügt. - BGH, 22.08.2001 - 1 StR 333/01
Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (Strafverfolgungsverjährung, getrennte …
Auszug aus OLG Köln, 26.08.2003 - Ss 325/03
Mit diesem Kriterium fordert die Rechtsprechung (BGH NStZ 95, 492, 493; NStZ 00, 205, NStZ 02, 29) aber lediglich, dass ein einseitiges Wiedergutmachungsbestreben des Täters ohne den Versuch der Einbeziehung des Opfers nicht genügt.
- BGH, 22.05.2019 - 2 StR 203/18
Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung (Anforderungen an kommunikativen …
Dabei ist es grundsätzlich ohne Belang, von wem die Ausgleichsbemühungen initiiert wurden (…vgl. Fischer, aaO, § 46a, Rn. 12; OLG Köln NStZ-RR 2004, 71, 72).
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