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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.2011 - 3 StR 267/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4528
BGH, 03.11.2011 - 3 StR 267/11 (https://dejure.org/2011,4528)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2011 - 3 StR 267/11 (https://dejure.org/2011,4528)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2011 - 3 StR 267/11 (https://dejure.org/2011,4528)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 46a StGB
    Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafzumessung nach schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes: Annahme eines Schmerzensgeldangebotes als Indiz für einen Täter-Opfer-Ausgleich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46a Nr 1 StGB, § 176a StGB, § 177 Abs 2 S 2 Nr 1 StGB
    Strafzumessung nach schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes: Annahme eines Schmerzensgeldangebotes als Indiz für einen Täter-Opfer-Ausgleich

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Schmerzensgeldangebots als ausreichendes Indiz für den Willen des Opfers bzgl. des Einlassens auf einen umfassenden friedensstiftenden auf Ausgleich der Tatfolgen angelegten Prozess mit dem Täter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46a Nr. 1
    Annahme eines Schmerzensgeldangebots als ausreichendes Indiz für den Willen des Opfers bzgl. des Einlassens auf einen umfassenden friedensstiftenden auf Ausgleich der Tatfolgen angelegten Prozess mit dem Täter

  • datenbank.nwb.de

    Strafzumessung nach schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes: Annahme eines Schmerzensgeldangebotes als Indiz für einen Täter-Opfer-Ausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 43
  • StV 2012, 151
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.02.2008 - 2 StR 561/07

    Täter-Opfer-Ausgleich (kommunikativer Prozess; umfassender friedensstiftender …

    Auszug aus BGH, 03.11.2011 - 3 StR 267/11
    So weist auch der Generalbundesanwalt zutreffend darauf hin, dass bei einem - wie hier - schwerwiegenden Sexualdelikt allein die Annahme eines Schmerzensgeldangebots regelmäßig noch kein ausreichendes Indiz dafür ist, das Opfer wolle sich damit auch auf den nach § 46a Nr. 1 StGB erforderlichen kommunikativen, auf umfassenden friedensstiftenden Ausgleich der Tatfolgen angelegten Prozess mit dem Täter einlassen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Februar 2008 - 2 StR 561/07, NStZ 2008, 452), das zugesagte Schmerzensgeld von 5.000 EUR zudem an der unteren Grenze des Vertretbaren liegt und der nach den Feststellungen mit ca. 21.000 EUR verschuldete Angeklagte zum Urteilszeitpunkt noch keine Zahlungen geleistet hatte.
  • LG Bochum, 02.09.2021 - 8 KLs 5/20
    Dies gilt erst recht, wenn es, wie hier, um schwerwiegende Sexualdelikten geht (vgl. BGH, Urteil vom 03.11.2011 - 3 StR 267/11 - NStZ-RR 2012, 43).
  • BGH, 24.08.2017 - 3 StR 233/17

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess zwischen Täter …

    So können eine geständige Einlassung des Täters und seine Entschuldigung in der Hauptverhandlung, deren Annahme durch das Opfer sowie die Übergabe eines vergleichsweise geringen Geldbetrages für einen erfolgreichen Täter-Opfer-Ausgleich ausreichend sein (so BGH…, Urteil vom 9. Mai 2017 - 1 StR 576/16, aaO), wohingegen ein reumütiges Geständnis des Täters und die bloße Annahme dessen Schmerzensgeldangebots durch den Verletzten - für sich gesehen - noch kein ausreichendes Indiz für einen kommunikativen Prozess sein müssen, das sachlich-rechtlich zur Erörterung der Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB in den Urteilsgründen zwingt (so BGH, Urteil vom 3. November 2011 - 3 StR 267/11, NStZ-RR 2002, 43 f. [richtig: NStZ-RR 2012, 43 f. - d. Red.] ).
  • BGH, 24.08.2016 - 2 StR 504/15

    Strafmilderung wegen verringerter Schuldfähigkeit (Ermessensentscheidung des …

    Es fehlt jedoch - wie die tatrichterliche Feststellung, die Nebenklägerin habe diese Entschuldigung des Angeklagten "mit starrer Miene aufgenommen' (UA S. 17) belegt -erkennbar an dem von § 46a Nr. 1 StGB vorausgesetzten kommunikativen, auf einen umfassenden friedensstiftenden Ausgleich der Tatfolgen angelegten Prozess zwischen Täter und Opfer (BGH, Urteil vom 3. November 2011 - 3 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 43; Senat…, Urteil vom 11. September 2013 - 2 StR 131/13, BGHR StGB § 46a Anwendungsbereich 4, NStZ-RR 2013, 372).
  • LG Schwerin, 18.03.2021 - 33 KLs 15/20
    Dem steht hier auch die Höhe des eher geringen vereinbarten Schmerzensgeldbetrages entgegen (BGH, Urteil v. 03.11.2011, 3 StR 267/11, juris).
  • LG Schwerin, 11.07.2023 - 33 KLs 18/22

    Besonders schwerer Raub in Tateinheit mit besonders schwerer räuberischer …

    Dem steht hier auch die Höhe des eher geringen vereinbarten Schmerzensgeldbetrages entgegen (BGH, Urteil v. 03.11.2011, 3 StR 267/11, juris).

    Dem steht hier auch die Höhe des eher geringen vereinbarten Schmerzensgeldbetrages entgegen (BGH, Urteil v. 03.11.2011, 3 StR 267/11, juris).

  • LG Stendal, 30.10.2019 - 502 KLs 4/19

    Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts: Abgrenzung von versuchter …

    Es fehlt bereits an dem von § 46a Nr. 1 StGB vorausgesetzten kommunikativen, auf einen umfassenden friedensstiftenden Ausgleich der Tatfolgen angelegten Prozess zwischen Täter und Opfer (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2011 - 3 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 43).
  • LG Essen, 17.03.2020 - 25 KLs 30/19

    Vergewaltigung

    Rn. 174 Ein Geständnis des Täters - auch in der Hauptverhandlung - wird namentlich bei Taten, durch welche das Opfer psychisch stark belastet wurde, oft Voraussetzung für die Anerkennung eines Ausgleichs sein; es reicht nicht schon als formaler Akt aus; umgekehrt ist selbst die - hier ohnehin nicht konkret in Rede stehende - Annahme eines Schmerzensgeldangebotes nicht stets schon als Bestätigung eines "Ausgleichs" anzusehen, dies gilt namentlich etwa bei einem schwerwiegenden Sexualdelikt (…Fischer a.a.O., § 177 Rdnr.10b m.w.N.; NStZ-RR 12, 43).
  • LG Traunstein, 03.08.2018 - KLs 470 Js 44097/17

    Erfordernis des kommunikativen Prozesses und Einverständnis des Opfers beim …

    Rn. 176 Denn die Annahme einer Zahlung als (Teil-) Ausgleich für Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche ist für sich alleine nicht schon als Bestätigung für einen akzeptierten Täter-Opfer-Ausgleich anzusehen (Fischer, StGB, a.a.O., § 46 a Rn. 10 b mit Hinweis auf BGH, StV 2012, 151; BGHSt 48, 134 (144)).
  • LG Stade, 11.09.2025 - 105 KLs 9/23

    Sexueller und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Voraussetzungen …

    Hierbei ist anerkannt, dass bei einem Gewaltdelikt oder schwerwiegenden Sexualdelikt - wie hier - allein die Annahme eines Schmerzensgeldangebots und einer Entschuldigung noch kein ausreichendes Indiz dafür bildet, dass sich das Opfer auf einen kommunikativen, umfassenden friedensstiftenden Ausgleich der Tatfolgen angelegten Prozess mit dem Täter einlassen will (vgl. BGH, Urt. v. 3.11.2011 - 3 StR 267/11;… Schneider in: Leipziger Kommentar zum StGB, 14. Auflage 2025, § 46a Rn. 26).

    Demgegenüber erscheint der angebotene und bisher geleistete Betrag von nur 5.000 Euro äußerst niedrig, zumal die Annahme eines (Teil-)Schmerzensgeldes noch kein ausreichendes Indiz dafür ist, dass sich das Opfer auf einen Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne von § 46a StGB einlassen will (vgl. BGH Urt. v. 3.11.2011 - 3 StR 267/11, BeckRS 2011, 26780 Rn. 1, 2, beck-online).

  • OLG Hamburg, 03.08.2023 - 1 ORs 17/23

    Anforderungen an den Täter-Opfer-Ausgleich

    Allein die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen reicht nicht aus; insbesondere kann dadurch nicht das Erfordernis eines kommunikativen Prozesses zwischen Täter und Opfer ersetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 03. November 2011 - 3 StR 267/11, BeckRS 2011, 26780).
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