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Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.10.2013

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.12.2013 - 2 REV 72/13 (2) - 2 Ss 118/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37902
OLG Hamburg, 04.12.2013 - 2 REV 72/13 (2) - 2 Ss 118/13 (https://dejure.org/2013,37902)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.12.2013 - 2 REV 72/13 (2) - 2 Ss 118/13 (https://dejure.org/2013,37902)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - 2 REV 72/13 (2) - 2 Ss 118/13 (https://dejure.org/2013,37902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 304 Abs 1 StGB, § 304 Abs 2 StGB
    Gemeinschädliche Sachbeschädigung durch das Besprühen von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Graffiti auf Straßenbahnwagen und U-Bahnwagen ist gemeinschädliche Sachbeschädigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Großflächiges Graffiti auf Bahnwaggon kann eine gemeinschädliche Sachbeschädigung sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschmieren von S-Bahnwaggons mit großflächigem Graffiti kann gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB) darstellen - Erhebliche und langandauernde Veränderung des Erscheinungsbilds durch Graffiti begründet Strafbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2015, 37
  • NStZ-RR 2014, 81
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 332/11

    Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium (wirksame Bezugnahme; Abbildung; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 2 REV 72/13
    Rn. 44 Ergänzend weist der Senat zu den die zur Sache getroffenen Feststellungen tragenden landgerichtlichen Beweiswürdigungserwägungen auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 2. November 2011, Az. 2 StR 332/11 (BGHSt 57, 53) hin.
  • KG, 01.03.2006 - 1 Ss 479/05

    Sachbeschädigung durch Jugendliche: Substanzverletzung durch Abbringen von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 2 REV 72/13
    Dies gilt nach zutreffender einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur insbesondere für die verschiedenen Fahrzeugtypen des öffentlichen Personen- sowie Personennahverkehrs (vgl. RGSt 34, 1, 2 für Straßenbahnwagen; BGH, Urteil vom 1. Juli 1995, Az.: 1 StR 191/52, bei Dallinger in MDR 1952, 532 für Eisenbahnwagen;… BayObLG, a.a.O., für Eisenbahnwagen; KG in NStZ 2007, 223 für S- und U-Bahnwagen) und mithin auch für die von dem Angeklagten vorliegend beschmierten Wagen der Hamburger S-Bahn.
  • BayObLG, 17.05.1999 - 2St RR 84/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 2 REV 72/13
    Rn. 11 Für das Beschädigen von Eisenbahnwagen durch deren Besprühen wird ein solcher Schaden in Rechtsprechung und Literatur erst dann angenommen, wenn durch ein Eindringen der Sprühmittel oder jedenfalls durch die zu deren Beseitigung erforderlichen Reinigungsarbeiten die Oberflächen der betroffenen Fahrzeuge angegriffen werden (vgl. BayObLG in StV 1999, 543;… Fischer, StGB, 60. Aufl., § 303 Rdn. 6 ff., § 304 Rdn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 2 REV 72/13
    Dies gilt nach zutreffender einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur insbesondere für die verschiedenen Fahrzeugtypen des öffentlichen Personen- sowie Personennahverkehrs (vgl. RGSt 34, 1, 2 für Straßenbahnwagen; BGH, Urteil vom 1. Juli 1995, Az.: 1 StR 191/52, bei Dallinger in MDR 1952, 532 für Eisenbahnwagen;… BayObLG, a.a.O., für Eisenbahnwagen; KG in NStZ 2007, 223 für S- und U-Bahnwagen) und mithin auch für die von dem Angeklagten vorliegend beschmierten Wagen der Hamburger S-Bahn.
  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 191/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 2 REV 72/13
    Dies gilt nach zutreffender einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur insbesondere für die verschiedenen Fahrzeugtypen des öffentlichen Personen- sowie Personennahverkehrs (vgl. RGSt 34, 1, 2 für Straßenbahnwagen; BGH, Urteil vom 1. Juli 1995, Az.: 1 StR 191/52, bei Dallinger in MDR 1952, 532 für Eisenbahnwagen;… BayObLG, a.a.O., für Eisenbahnwagen; KG in NStZ 2007, 223 für S- und U-Bahnwagen) und mithin auch für die von dem Angeklagten vorliegend beschmierten Wagen der Hamburger S-Bahn.
  • RG, 12.11.1900 - 3250/00

    Schließt der Umstand, daß die Unternehmer einer für den öffentlichen Verkehr …

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 2 REV 72/13
    Dies gilt nach zutreffender einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur insbesondere für die verschiedenen Fahrzeugtypen des öffentlichen Personen- sowie Personennahverkehrs (vgl. RGSt 34, 1, 2 für Straßenbahnwagen; BGH, Urteil vom 1. Juli 1995, Az.: 1 StR 191/52, bei Dallinger in MDR 1952, 532 für Eisenbahnwagen;… BayObLG, a.a.O., für Eisenbahnwagen; KG in NStZ 2007, 223 für S- und U-Bahnwagen) und mithin auch für die von dem Angeklagten vorliegend beschmierten Wagen der Hamburger S-Bahn.
  • OLG Köln, 17.11.2017 - 1 RVs 285/17

    Beeinträchtigung der öffentlichen Funktion eines Zugwaggons durch das Besprayen …

    Zwar sind die Waggons der Deutschen Bahn AG dem öffentlichen Nutzen dienende Gegenstände, wie es in § 304 Abs. 2 StGB durch ausdrückliche Verweisung auf § 304 Abs. 1 StGB vorausgesetzt wird (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 04.12.2013, 2 REV 72/13, zitiert nach juris, Rn. 17).

    Auch ist den vom Amtsgericht getroffenen Feststellungen eine Beschädigung im Sinne eines nicht nur unerheblichen und nicht nur vorübergehenden unbefugten Veränderns des Erscheinungsbildes des betroffenen Waggons zu entnehmen (vgl. dazu Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 14 ff;… Fischer, Strafgesetzbuch, 64. Aufl., § 304 Rn. 13a).

    Nach ganz überwiegender Auffassung ist für die Tatbestandsmäßigkeit nach § 304 Abs. 2 StGB - ebenso wie entsprechend bei einer Beschädigung nach § 304 Abs. 1 StGB - zusätzlich erforderlich, dass die Erscheinungsveränderung im Sinne des § 304 Abs. 2 StGB gerade die öffentliche Funktion des Tatobjekts beeinträchtigt (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, a.a.O., Rn. 19 ff; KG Berlin…, Beschluss vom 01.03.2006, 1 Ss 479/05, zitiert nach juris Rn. 7, Fischer, Strafgesetzbuch, 64. Aufl., § 304 Rn. 13a m.w.N.).

    Soweit das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg in seiner o.a. Entscheidung vom 4. Dezember 2013 - insoweit weitergehend und unter einem anderen Gesichtspunkt - die Auffassung vertritt, dass bereits die "angeführten Schmierereien auf den Außenflächen der betroffenen S-Bahnwagen erbringen, dass dadurch die öffentliche Funktion der zum öffentlichen Personennahverkehr gehörenden S-Bahnwagen beeinträchtigt worden ist" (…a.a.O., Rn 20 ff), folgt daraus für den vorliegend festgestellten Sachverhalt nichts anderes.

  • KG, 28.04.2014 - 161 Ss 47/14

    Gemeinschädliche Sachbeschädigung: Beeinträchtigung der öffentlichen …

    Rn. 10 Auch wenn man mit der von der Generalstaatsanwaltschaft in Bezug genommenen (auf die tatsächlichen Verhältnisse und Regelungen des Personennahverkehrs sowie politische Zielsetzungen "innerhalb der Metropolregion Hamburg" abstellenden) Entscheidung des 2. Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (OLG Hamburg, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 2 REV 72/13 (2) - 2 Ss 118/13 - [zitiert nach juris; NStZ-RR 2014, 81 nur Ls]) darüber hinausgehend die öffentliche Funktion von Fahrzeugen bzw. Fahrzeugteilen des öffentlichen Personennahverkehrs im Sinne von § 304 Abs. 1 und 2 StGB bereits dann als beeinträchtigt ansieht, "wenn das Erscheinungsbild der Fahrzeuge durch Beschmieren der Außenflächen so erheblich verändert wird, dass der öffentliche Zweck, mit komfortablen und sauberen Fahrzeugen neben dem Erhalt von Fahrgästen neue Fahrgäste zu gewinnen, um so durch Stärkung und Ausweitung des öffentlichen Personennahverkehrs ein weiteres Anwachsen des Individualverkehrs mit seinem Flächenverbrauch und seiner Umweltbelastung zu verhindern, unterlaufen wird", nimmt dies dem Rechtsmittel nicht den vorläufigen Erfolg.
  • VG Berlin, 24.09.2018 - 36 L 358.18

    Drohende Abschiebung in die Türkei bei Zweifel an schwerwiegenden Gründen im …

    Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 StGB) kann mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft werden und die Inbrandsetzung von Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs ist als gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 Abs. 1 StGB, vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 4. Dezember 2013 - 2 REV 72/13 (2) u.a. - NStZ 2015, 37) sowie als Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 4 StGB) strafbar.
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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41515
BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13 (https://dejure.org/2013,41515)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2013 - 2 ARs 319/13 (https://dejure.org/2013,41515)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13 (https://dejure.org/2013,41515)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1BtMG; § 52 Abs. 1 StGB
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Tateinheit: keine Verklammerung durch zusammenfallende Handlungen des Handeltreibens in Bezug auf mehrere Einfuhrhandlungen, Bewertungseinheit); Anfrageverfahren

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Anfrage an den Senat: Handlungseinheit bei mehreren selbstständigen Einfuhrhandlungen durch fallübergreifendes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 Abs 1 S 1 Nr 1 BtMG, § 52 StGB
    Anfrage an den Senat: Handlungseinheit bei mehreren selbstständigen Einfuhrhandlungen durch fallübergreifendes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • Wolters Kluwer

    Verklammerung der Einfuhrdelikte durch fallübergreifende Beihilfehandlungen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (hier: Zusammentreffen von Handeltreiben mit Einfuhr)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Verklammerung der Einfuhrdelikte durch fallübergreifende Beihilfehandlungen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (hier: Zusammentreffen von Handeltreiben mit Einfuhr)

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 81
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13
    Dafür spricht zumindest ein Teil der Gründe, die zur Aufgabe der Figur der fortgesetzten Handlung geführt haben (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 1994 - GSSt 2 und 3/93, BGHSt 40, 138, 146 ff.).
  • BGH, 31.07.2013 - 4 StR 223/13

    Vorlageverfahren (Divergenzvorlage; Anfrageverfahren); unerlaubte Einfuhr von …

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13
    Der beabsichtigten Entscheidung des 4. Strafsenats - 4 StR 223/13 - steht bisherige Rechtsprechung des Senats - soweit ersichtlich - nicht entgegen.
  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 294/02

    Erweiterter Verfall (Vorrang des Verfalls / Verfalls von Wertersatz; …

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13
    Der Senat hat insoweit bisher vor allem dann Handlungseinheit angenommen, wenn ein einheitlicher Zahlungsvorgang der Erbringung einer Restzahlung wegen der früheren Lieferung und zugleich der Teilzahlung des Preises für die neue Lieferung diente, also zugleich verschiedene Drogenmengen betraf (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02, insoweit in NStZ-RR 2003, 75, nicht abgedruckt, und Beschluss vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07), oder wenn ein (Rest-) Kaufpreis mit neuen Teilmengen von Drogenlieferungen "verrechnet" wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 11. August 2004 - 2 StR 184/04).
  • BGH, 25.04.2013 - 4 StR 418/12

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Begriff …

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13
    Es bestehen bereits Bedenken gegen die Annahme, dass allein das zeitliche Zusammentreffen eines Bezahlungsvorgangs in Bezug auf eine frühere Drogenbeschaffung mit der Abholung der nächsten Lieferung zu einer Bewertungseinheit des Handeltreibens führt (krit. auch BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11; anders aber BGH, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14).
  • BGH, 18.07.1984 - 2 StR 322/84

    Fortgesetztes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in besonders schwerem Fall - …

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13
    Dieser Annahme steht die bisherige Rechtsprechung des Senats, soweit ersichtlich, nicht entgegen (vgl. zum Zusammentreffen von Handeltreiben mit Einfuhr Senat, Urteil vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6, dort allerdings noch unter Annahme einer fortgesetzten Handlung des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln).
  • BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der …

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13
    Im Einzelfall hat der Senat freilich aus dem zeitlichen Zusammentreffen der Zahlung auf eine frühere Drogenlieferung mit der Übernahme der nächsten Lieferung auf Tateinheit geschlossen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, StV 2010, 684 f.).
  • BGH, 22.08.2012 - 2 StR 530/11

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln (Tatmehrheit); Beihilfe zum unerlaubten …

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13
    Für den Fall des Zusammentreffens mehrerer Beihilfehandlungen zum Handeltreiben mit verschiedenen Taten der Einfuhr von Betäubungsmitteln hat der Senat durch Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11 (…BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13) angenommen, dass dort keine Verklammerung der Einfuhrdelikte durch fallübergreifende Beihilfehandlungen zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln stattfindet.
  • BGH, 11.08.2004 - 2 StR 184/04

    Tateinheit (Teilidentität der Handlungen); Verfall von Wertersatz (Bruttoprinzip; …

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13
    Der Senat hat insoweit bisher vor allem dann Handlungseinheit angenommen, wenn ein einheitlicher Zahlungsvorgang der Erbringung einer Restzahlung wegen der früheren Lieferung und zugleich der Teilzahlung des Preises für die neue Lieferung diente, also zugleich verschiedene Drogenmengen betraf (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02, insoweit in NStZ-RR 2003, 75, nicht abgedruckt, und Beschluss vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07), oder wenn ein (Rest-) Kaufpreis mit neuen Teilmengen von Drogenlieferungen "verrechnet" wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 11. August 2004 - 2 StR 184/04).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 376/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; Zusammentreffen in …

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13
    Der Senat hat insoweit bisher vor allem dann Handlungseinheit angenommen, wenn ein einheitlicher Zahlungsvorgang der Erbringung einer Restzahlung wegen der früheren Lieferung und zugleich der Teilzahlung des Preises für die neue Lieferung diente, also zugleich verschiedene Drogenmengen betraf (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 294/02, insoweit in NStZ-RR 2003, 75, nicht abgedruckt, und Beschluss vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 376/07), oder wenn ein (Rest-) Kaufpreis mit neuen Teilmengen von Drogenlieferungen "verrechnet" wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 11. August 2004 - 2 StR 184/04).
  • BGH, 15.02.2011 - 3 StR 3/11

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen; Klammerwirkung)

    Auszug aus BGH, 24.10.2013 - 2 ARs 319/13
    Es bestehen bereits Bedenken gegen die Annahme, dass allein das zeitliche Zusammentreffen eines Bezahlungsvorgangs in Bezug auf eine frühere Drogenbeschaffung mit der Abholung der nächsten Lieferung zu einer Bewertungseinheit des Handeltreibens führt (krit. auch BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11; anders aber BGH…, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14).
  • BGH, 03.09.2015 - 3 StR 236/15

    Versuchtes Einschleusen von Ausländern (Hilfeleisten; Tatvorsatz; unmittelbares …

    Der Begriff der Handlungseinheit werde damit noch über die aufgegebene Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung hinaus erweitert, wofür weder eine rechtliche Grundlage noch ein praktisches Bedürfnis bestehe (Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 236/15

    Divergenzvorlage; keine Tateinheit trotz teilweiser Identität der …

    Der Begriff der Handlungseinheit werde damit noch über die aufgegebene Rechtsfigur der fortgesetzten Handlung hinaus erweitert, wofür weder eine rechtliche Grundlage noch ein praktisches Bedürfnis bestehe (Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81).
  • BGH, 31.05.2016 - 2 ARs 403/15

    Anfrageverfahren; Verbindung zweier Umsatzgeschäfte zu einer einheitlichen Tat …

    Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 2. Strafsenats entgegen (…Beschlüsse vom 23. Juni 1993 - 2 StR 47/93, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 5, vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97 und vom 9. Dezember 2014 - 2 StR 381/14; offen gelassen im Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81).
  • BGH, 01.12.2020 - 4 StR 213/20

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen: …

    Während der 1. und 2. Strafsenat sowie der erkennende Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung eine Tateinheit durch Klammerwirkung angenommen haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Oktober 1996 ? 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136;… vom 5. Dezember 2017 ? 1 StR 380/17 Rn. 4; Urteil vom 18. Juli 1984 ? 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.; Beschluss vom 5. November 1993 ? 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135;… offen gelassen in Urteil vom 22. August 2012 ? 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; zweifelnd in Beschluss vom 24. Oktober 2013 ? 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81, 82;… Beschlüsse vom 22. Mai 2014 ? 4 StR 223/13 Rn. 9 ff.;… vom 6. Dezember 2017 ? 4 StR 395/17 Rn. 3), hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Verklammerung mehrerer Einfuhrtaten von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch ein einheitliches jeweils teilidentisches Delikt des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verneint (vgl. Beschlüsse vom 15. Februar 2011 ? 3 StR 3/11; vom 6. Februar 2014 ? 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146).
  • LG München I, 21.02.2020 - 9 KLs 384 Js 165441/18

    Verurteilung wegen Dopingstraftaten

    Die Annahme von Tateinheit ist im Unterschied zur zeitgleichen Bezahlung einer Menge und der Bestellung einer anderen Menge (…Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 685; BGH NStZ 2011, 97; BGH NStZ-RR 2014, 81) anzunehmen, wenn -wie im Fall Ziff. III. 2. c) (4) wiederholt der Fall - mehrere Verkaufsgeschäfte in einem Zahlungsvorgang zusammentreffen (…Weber BtMG Vorbem. zu § 29 Rn. 683; BGH BeckRS 2007, 18289; BGH NStZ 2011, 97; BGH NStZ-RR 2003, 75; krit. BGH NStZ 2009, 392; offen gelassen in BeckRS 2008, 24597).
  • BGH, 01.06.2016 - 2 StR 355/15

    Tateinheit (Voraussetzungen); unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …

    Allein das zeitliche Zusammentreffen von Zahlungsvorgängen in Bezug auf eine frühere Drogenbeschaffung mit der Abholung der nächsten Lieferung - die bloße Gleichzeitigkeit beider, verschiedene Umsatzgeschäfte fördernder Ausführungshandlungen - genügt jedoch zur Annahme gleichartiger Tateinheit nicht (BGH, Beschluss vom 13. April 1999 - 4 StR 42/99, NStZ 1999, 411; Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81, 82; BGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11; Beschluss vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146; vgl. auch BGH…, Urteil vom 25. April 2013 - 4 StR 418/12, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 14; Senat, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, StV 2010, 684).
  • BGH, 21.06.2018 - 4 StR 647/17

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Offenlassen der …

    Während der 1. und der 2. Strafsenat ebenso wie der erkennende Senat entschieden haben, dass in diesen Fällen eine einheitliche Tat im materiellrechtlichen Sinne anzunehmen ist (…vgl. BGH, Urteile vom 6. Dezember 2017 - 4 StR 395/17, juris Rn. 3 (dort offengelassen); vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147, 149; vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.;… Vorlagebeschluss vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13, juris Rn. 9 ff.; Beschlüsse vom 23. Oktober 2014 - 4 StR 377/14, NStZ 2015, 226; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136; vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; offengelassen in BGH…, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; zweifelnd BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81), hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Verklammerung mehrerer Einfuhrtaten von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch ein einheitliches jeweils teilidentisches Delikt des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verneint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146; vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11, juris).
  • BGH, 06.12.2017 - 4 StR 395/17

    Konkurrenzen (Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; …

    Während der 1. und 2. Strafsenat ebenso wie der erkennende Senat entschieden haben, dass mehrere Taten der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch eine einheitliche jeweils teilidentische Tat des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Tat verbunden werden (vgl. BGH, Urteile vom 18. Juli 1984 - 2 StR 322/84, BGHSt 33, 4, 6 f.; vom 13. Dezember 2012 - 4 StR 99/12, NStZ-RR 2013, 147, 149; Beschlüsse vom 5. November 1993 - 2 StR 534/93, NStZ 1994, 135; vom 22. Oktober 1996 - 1 StR 548/96, NStZ 1997, 136;… Vorlagebeschluss vom 22. Mai 2014 - 4 StR 223/13, Rn. 9 ff.; offengelassen in BGH…, Urteil vom 22. August 2012 - 2 StR 530/11, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Konkurrenzen 13; zweifelnd BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 2 ARs 319/13, NStZ-RR 2014, 81), hat der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs eine Verklammerung mehrerer Einfuhrtaten von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge durch ein einheitliches jeweils teilidentisches Delikt des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG verneint (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Februar 2011 - 3 StR 3/11; vom 6. Februar 2014 - 3 ARs 7/13, NStZ-RR 2014, 146).
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