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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2013 - 5 StR 229/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31909
BGH, 22.10.2013 - 5 StR 229/13 (https://dejure.org/2013,31909)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2013 - 5 StR 229/13 (https://dejure.org/2013,31909)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13 (https://dejure.org/2013,31909)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB
    Rücktritt vom Tötungsversuch (tatrichterliche Würdigung; Fehlschlag; unbeendeter Versuch infolge eines korrigierten Rücktrittshorizonts; Freiwilligkeit)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rücktritt von versuchtem Tötungsdelikt bei Unterlassen eines möglichen zweiten Messerstichs

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 9
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.06.1992 - 3 StR 187/92

    Rücktritt vom Mordversuch

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 5 StR 229/13
    Freiwilligkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn der Täter "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich gehalten hat, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16 mwN, …und vom 8. August 2013 - 5 StR 316/13 Rn. 2).

    Dabei ist maßgebliche Beurteilungsgrundlage nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon; die äußeren Gegebenheiten sind jedoch, was die Beschwerdeführerin zu verkennen scheint, insoweit von Bedeutung, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92, aaO, …und vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, StraFo 2013, 342 Rn. 9).

    Soweit die Beschwerdeführerin rügt, die Schwurgerichtskammer habe sich mit einer für den Angeklagten als letztlich unvertretbar darstellenden Risikoerhöhung nicht befasst, sind den Feststellungen keine hinreichenden Anhaltspunkte in diese Richtung zu entnehmen (zu den Anforderungen vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92, aaO, und vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, 266).

  • BGH, 19.03.2013 - 1 StR 647/12

    Bedarf zur Feststellung des Rücktrittshorizonts zur Prüfung des fehlgeschlagenen …

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 5 StR 229/13
    a) Die Schwurgerichtskammer hat ihrer Prüfung des Fehlschlags des Tötungsversuchs zutreffende rechtliche Maßstäbe zugrunde gelegt, nach denen ein solcher gegeben ist, wenn der Täter die Tat, wie er weiß, mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln ohne zeitliche Zäsur nicht mehr vollenden kann (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 19. März 2013 - 1 StR 647/12, NStZ-RR 2013, 273 Rn. 32 mwN).
  • BGH, 22.05.2013 - 4 StR 170/13

    Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: Rücktrittshorizont, …

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 5 StR 229/13
    Dabei ist maßgebliche Beurteilungsgrundlage nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon; die äußeren Gegebenheiten sind jedoch, was die Beschwerdeführerin zu verkennen scheint, insoweit von Bedeutung, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92, aaO, und vom 22. Mai 2013 - 4 StR 170/13, StraFo 2013, 342 Rn. 9).
  • BGH, 19.12.2006 - 4 StR 537/06

    Freiwilligkeit des Rücktritts (Aufgeben der Tat; Abgrenzung des unbeendeten vom …

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 5 StR 229/13
    Soweit die Beschwerdeführerin rügt, die Schwurgerichtskammer habe sich mit einer für den Angeklagten als letztlich unvertretbar darstellenden Risikoerhöhung nicht befasst, sind den Feststellungen keine hinreichenden Anhaltspunkte in diese Richtung zu entnehmen (…zu den Anforderungen vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92, aaO, und vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ 2007, 265, 266).
  • BGH, 08.08.2013 - 5 StR 316/13

    Rücktritt vom versuchten Totschlag (Freiwilligkeit bei aus Sicht des Täters …

    Auszug aus BGH, 22.10.2013 - 5 StR 229/13
    Freiwilligkeit liegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn der Täter "Herr seiner Entschlüsse" geblieben ist und die Ausführung seines Verbrechensplans noch für möglich gehalten hat, er also weder durch eine äußere Zwangslage daran gehindert noch durch seelischen Druck unfähig geworden ist, die Tat zu vollbringen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 1992 - 3 StR 187/92, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 16 mwN, und vom 8. August 2013 - 5 StR 316/13 Rn. 2).
  • BGH, 14.01.2020 - 2 StR 284/19

    Rücktritt vom Versuch (Grundsätze der Freiwilligkeit)

    Abgesehen davon, dass sich die Urteilsgründe nicht dazu verhalten, ob der Angeklagte die aus Sicht der Strafkammer bestehende objektive Gefahr der Entdeckung in sein Vorstellungsbild aufgenommen hatte, kann die Gefahr einer Entdeckung erst dann die Annahme einer Freiwilligkeit des Rücktritts hindern, wenn unvorhergesehene äußere Umstände dazu geführt haben, dass bei einem weiteren Handeln das Risiko, angezeigt oder bestraft zu werden, unvertretbar ansteigen würde (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9, 10 und vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, StraFo 2018, 31 f. mwN).
  • BGH, 28.09.2017 - 4 StR 282/17

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit des Rücktritts: Einwirken Dritter)

    Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn unvorhergesehene äußere Umstände dazu geführt haben, dass bei weiterem Handeln das Risiko angezeigt oder bestraft zu werden, unvertretbar ansteigen würde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9, 10; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ-RR 2007, 136, 137; Urteil vom 17. Dezember 1992 - 4 StR 532/92, NStZ 1993, 279; Urteil vom 1. September 1992 - 1 StR 484/92, NStZ 1993, 76, 77).
  • BGH, 10.04.2019 - 1 StR 646/18

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit: Aufgabe der Tat aus autonomen Motiven, …

    Dies kann unter anderem dann der Fall sein, wenn unvorhergesehene äußere Umstände dazu geführt haben, dass bei weiterem Handeln das Risiko, angezeigt oder bestraft zu werden, unvertretbar ansteigen würde (vgl. BGH, Urteile vom 28. September 2017 - 4 StR 282/17, StraFo 2018, 31 f. mwN und vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9, 10; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 4 StR 537/06, NStZ-RR 2007, 136, 137).
  • BGH, 16.05.2023 - 3 StR 137/23

    Rücktritt vom Versuch (Fehlschlag; Freiwilligkeit; außertatbestandliche …

    bb) Zudem gab der Angeklagte seinen Versuch, den Ladendetektiv zu verletzen, freiwillig im Sinne des § 24 Abs. 1 StGB auf, denn es handelte sich um eine autonome Entscheidung, der ursprünglich beabsichtigten Flucht Vorrang zu geben (vgl. BGH, Urteile vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9, 10;… vom 8. Februar 2007 - 3 StR 470/06, NStZ 2007, 399 Rn. 6; Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 22.04.2026 - 2 StR 404/25

    Tragfähiges Belegen des strafbefreienden Rücktritts von einem versuchten …

    Die äußeren Gegebenheiten sind jedoch insoweit von Bedeutung, als sie Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Täters ermöglichen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9, 10).
  • BGH, 20.05.2025 - 4 StR 168/25

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff; …

    Jedoch gestattet die vorliegend festgestellte objektive Sachlage sichere Rückschlüsse auf die innere Einstellung des Angeklagten (vgl. BGH…, Beschluss vom 12. Februar 2025 - 4 StR 56/24 Rn. 5; Urteil vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13 Rn. 11, jew. mwN).
  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 383/14

    Rücktritt vom Versuch (Freiwilligkeit)

    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist insoweit nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon (vgl. nur BGH NStZ-RR 2014, 9).
  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 500/19

    Rücktritt (Freiwilligkeit); Grundsätze der Strafzumessung …

    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist insoweit nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2013 - 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9 f. mwN; Beschluss vom 3. April 2014 - 2 StR 643/14, NStZ-RR 2014, 241).
  • LG Hamburg, 10.01.2025 - 604 Ks 9/24

    Bedingter Tötungsvorsatz und Verletzungsabsicht bei einem Messerstich in den …

    Rn. 213 Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Tötungsversuch fehlgeschlagen, wenn der Täter weiß, dass er die Tat mit den bereits eingesetzten oder den zur Hand liegenden einsatzbereiten Mitteln ohne zeitliche Zäsur nicht mehr vollenden kann (st. Rspr., BGH NStZ-RR 2014, 9, Rn. 10).
  • LG Münster, 21.01.2022 - 22 KLs 30/21
    Maßgebliche Beurteilungsgrundlage ist auch insoweit nicht die objektive Sachlage, sondern die Vorstellung des Täters hiervon (vgl. BGH Urteil vom 22.10.2013, 5 StR 229/13, NStZ-RR 2014, 9; BGH, Urteil vom 14.04.1955, 4 StR 16/55, NJW 1955, 915; BGH, Beschluss vom 28.09.2010, 3 StR 338/10, BeckRS 2010, 27044).
  • OLG Bamberg, 22.11.2017 - 3 OLG 130 Ss 120/17

    Abgrenzung beendeter und unbeendeter Versuch - Maßgeblichkeit des sog. …

  • LG Duisburg, 06.06.2024 - 35 Ks 16/23
  • LG Bochum, 17.06.2025 - 7 Ks 3/25
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   BGH, 10.09.2013 - 2 StR 353/13   

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BGH, 10.09.2013 - 2 StR 353/13 (https://dejure.org/2013,31367)
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  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 23 Abs. 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Strafrahmenverschiebung beim Versuch (Gesamtwürdigung und Vollendungsnähe: polizeiliche Begleitung der Tat)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 9
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 10.09.2013 - 2 StR 353/13
    Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355; 36, 1, 18; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4, 9, 12, 13; BGH NStZ-RR 2010, 305, 306.
  • BGH, 15.09.1988 - 4 StR 352/88

    Katzenkönig

    Auszug aus BGH, 10.09.2013 - 2 StR 353/13
    Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355; 36, 1, 18; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4, 9, 12, 13; BGH NStZ-RR 2010, 305, 306.
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - …

    Auszug aus BGH, 10.09.2013 - 2 StR 353/13
    Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355; 36, 1, 18; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4, 9, 12, 13; BGH NStZ-RR 2010, 305, 306.
  • BGH, 13.04.2010 - 5 StR 113/10

    Versuch (Strafrahmenwahl); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot; Versagung der …

    Auszug aus BGH, 10.09.2013 - 2 StR 353/13
    Allerdings ist es nicht unbedenklich, innerhalb des wegen der Erfolgsnähe nicht verschobenen Strafrahmens die Erfolgsnähe neuerlich zu Lasten der Angeklagten zu gewichten (vgl. BGH, Beschluss vom 13. April 2010 - 5 StR 113/10).
  • BGH, 05.07.2010 - 5 StR 84/10

    Versuch; fakultative Strafmilderung (Gesamtschau; besonderes Gewicht …

    Auszug aus BGH, 10.09.2013 - 2 StR 353/13
    Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355; 36, 1, 18; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4, 9, 12, 13; BGH NStZ-RR 2010, 305, 306.
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 104/88

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz, Strafmilderung bei Versuch

    Auszug aus BGH, 10.09.2013 - 2 StR 353/13
    Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355; 36, 1, 18; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4, 9, 12, 13; BGH NStZ-RR 2010, 305, 306.
  • BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93

    Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 10.09.2013 - 2 StR 353/13
    Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355; 36, 1, 18; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4, 9, 12, 13; BGH NStZ-RR 2010, 305, 306.
  • BGH, 14.01.1992 - 1 StR 700/91

    Nähe zum Taterfolg war kausal für die Versagung einer Strafrahmenmilderung nach …

    Auszug aus BGH, 10.09.2013 - 2 StR 353/13
    Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355; 36, 1, 18; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4, 9, 12, 13; BGH NStZ-RR 2010, 305, 306.
  • BGH, 27.10.2000 - 2 StR 381/00

    Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …

    Auszug aus BGH, 10.09.2013 - 2 StR 353/13
    Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (vgl. BGHSt 16, 351, 353; 35, 347, 355; 36, 1, 18; BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4, 9, 12, 13; BGH NStZ-RR 2010, 305, 306.
  • OLG Braunschweig, 14.07.2025 - 1 ORs 20/25

    Strafzumessung, sexuelles Missbrauch, Strafmilderung, Strafaussetzung zur …

    Dies genügt der erforderlichen Gesamtabwägung jedoch gerade nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2013, 2 StR 353/13, juris, Rn. 5).
  • OLG Naumburg, 02.09.2026 - 1 ORs 131/26

    Strafe, Versuch, Milderung, Absehen, Ausbleiben des Erfolgs

    Vielmehr hat das Tatgericht bei seiner nach pflichtgemäßem Ermessen zu treffenden Entscheidung, ob der Strafrahmen gemäß § 23 Abs. 2 StGB wegen Versuchs gemildert wird, neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich insbesondere die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. September 2013 - 2 StR 353/13; BGH, Urteil vom 12. Juni 1985 - 3 StR 71/85 -, jeweils juris).
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