Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.07.2013 - III-3 Ws 181/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Burhoff online
- openjur.de
Geldstrafe; Tilgung; freie Arbeit
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO § 459h; StPO § 459e; EGStGB Art. 293 Abs. 1; GStrTilgVO NRW § 1;; GStrTilgVO NRW § 3
Geldstrafe; Tilgung; freie Arbeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gestattung oder Ablehnung der Tilgung einer Geldstrafe durch freie Arbeit seitens der Staatsanwaltschaft stellt eine Entscheidung einer Vollstreckungsbehörde dar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsnatur der Entscheidung zur Gestattung der Tilgung einer Geldstrafe durch freie Arbeitsleistung seitens der Staatsanwaltschaft
Verfahrensgang
- LG Detmold - 4 StVK 65/13
- OLG Hamm, 09.07.2013 - III-3 Ws 181/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 95
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.06.2009 - 5 AR (VS) 10/09
Zuständigkeit; Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafe durch …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 3 Ws 181/13
Vor diesem Hintergrund kann es keinem Zweifel unterliegen, dass es sich bei den auf der Grundlage von Art. 293 Abs. 1 EGStGB (in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der GStrTilgVO NRW) getroffenen Entscheidungen, dem Verurteilten die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit zu gestatten oder - wie im vorliegenden Falle - die vom Verurteilten beantragte Gestattung abzulehnen, um Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Sinne der §§ 459e, 459h StPO handelt (wie hier OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 220; i.E. ebenso OLG Koblenz, BeckRS 2010, 06699; in diese Richtung tendierend ebenfalls BGH, NJW 2009, 3587; a.A. - indes ohne nähere Begründung - OLG Dresden, NStZ 1999, 160; OLG Jena, BeckRS 2009, 26706; 2009, 86297). - OLG Koblenz, 29.10.2009 - 2 Ws 506/09
Strafvollstreckung: Rechtsweg bei Ablehnung der Abwendung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 3 Ws 181/13
Vor diesem Hintergrund kann es keinem Zweifel unterliegen, dass es sich bei den auf der Grundlage von Art. 293 Abs. 1 EGStGB (in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der GStrTilgVO NRW) getroffenen Entscheidungen, dem Verurteilten die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit zu gestatten oder - wie im vorliegenden Falle - die vom Verurteilten beantragte Gestattung abzulehnen, um Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Sinne der §§ 459e, 459h StPO handelt (wie hier OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 220; i.E. ebenso OLG Koblenz, BeckRS 2010, 06699; in diese Richtung tendierend ebenfalls BGH, NJW 2009, 3587; a.A. - indes ohne nähere Begründung - OLG Dresden, NStZ 1999, 160; OLG Jena, BeckRS 2009, 26706; 2009, 86297). - OLG Karlsruhe, 28.01.2009 - 2 VAs 20/08
Reichweite des Begriffs der Anordnungen über die Vollstreckung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 3 Ws 181/13
Vor diesem Hintergrund kann es keinem Zweifel unterliegen, dass es sich bei den auf der Grundlage von Art. 293 Abs. 1 EGStGB (in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der GStrTilgVO NRW) getroffenen Entscheidungen, dem Verurteilten die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit zu gestatten oder - wie im vorliegenden Falle - die vom Verurteilten beantragte Gestattung abzulehnen, um Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Sinne der §§ 459e, 459h StPO handelt (wie hier OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 220; i.E. ebenso OLG Koblenz, BeckRS 2010, 06699; in diese Richtung tendierend ebenfalls BGH, NJW 2009, 3587; a.A. - indes ohne nähere Begründung - OLG Dresden, NStZ 1999, 160; OLG Jena, BeckRS 2009, 26706; 2009, 86297). - OLG Jena, 12.02.2008 - 1 VAs 1/08
Rechtsweg bei Ablehnung des Antrags auf Tilgung uneinbringlicher Geldstrafe druch …
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 3 Ws 181/13
Vor diesem Hintergrund kann es keinem Zweifel unterliegen, dass es sich bei den auf der Grundlage von Art. 293 Abs. 1 EGStGB (in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der GStrTilgVO NRW) getroffenen Entscheidungen, dem Verurteilten die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit zu gestatten oder - wie im vorliegenden Falle - die vom Verurteilten beantragte Gestattung abzulehnen, um Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Sinne der §§ 459e, 459h StPO handelt (wie hier OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 220; i.E. ebenso OLG Koblenz, BeckRS 2010, 06699; in diese Richtung tendierend ebenfalls BGH, NJW 2009, 3587; a.A. - indes ohne nähere Begründung - OLG Dresden, NStZ 1999, 160; OLG Jena, BeckRS 2009, 26706; 2009, 86297). - OLG Dresden, 26.11.1998 - 2 Ws 540/98
Auszug aus OLG Hamm, 09.07.2013 - 3 Ws 181/13
Vor diesem Hintergrund kann es keinem Zweifel unterliegen, dass es sich bei den auf der Grundlage von Art. 293 Abs. 1 EGStGB (in Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der GStrTilgVO NRW) getroffenen Entscheidungen, dem Verurteilten die Tilgung der Geldstrafe durch freie Arbeit zu gestatten oder - wie im vorliegenden Falle - die vom Verurteilten beantragte Gestattung abzulehnen, um Entscheidungen der Vollstreckungsbehörde im Sinne der §§ 459e, 459h StPO handelt (wie hier OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2009, 220; i.E. ebenso OLG Koblenz, BeckRS 2010, 06699; in diese Richtung tendierend ebenfalls BGH, NJW 2009, 3587; a.A. - indes ohne nähere Begründung - OLG Dresden, NStZ 1999, 160; OLG Jena, BeckRS 2009, 26706; 2009, 86297).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 15.10.2013 - 3 Vollz (Ws) 29/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 11 StVollzG, Art 20 GG
Vollzug der Sicherungsverwahrung: Rechtswidrigkeit der Ausführung eines Sicherungsverwahrten in Begleitung uniformierter Bediensteter - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 26.07.2013 - 605 Vollz 46/13
- OLG Hamburg, 15.10.2013 - 3 Vollz (Ws) 29/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 231
- NStZ-RR 2014, 95
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 2333/08
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Auszug aus OLG Hamburg, 15.10.2013 - 3 Vollz (Ws) 29/13
Dabei ist die Ausführung das absolute Minimum der in Betracht kommenden Lockerungen, wobei diese nur dann unterbleiben kann, wenn ihre Durchführung zu schlechthin unverantwortbaren Gefahren führen würde (Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.05.2011 - 2 BvR 2333/08 Rndr.
- OLG Saarbrücken, 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20
Ermessensgebrauch: Sicherheitsmaßnahmen bei Ausführung eines Strafgefangenen zu …
Rn. 22 Die Art und Weise der Ausführung eines Gefangenen i. S. des § 41 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 SLStVollzG, insbesondere die hierbei zu treffenden Sicherungsmaßnahmen - also z. B. auch das Tragen von Anstaltskleidung oder Privatkleidung durch den Gefangenen, das Tragen von Uniform oder Privatkleidung durch die den Gefangenen hierbei begleitenden Vollzugsbediensteten und die Anwesenheit der Vollzugsbediensteten im ärztlichen Behandlungszimmer -, hängt von einer im konkreten Einzelfall zu treffenden Ermessensentscheidung des Anstaltsleiters ab; er hat die nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls erforderlichen Sicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Gefangenen sowie unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu treffen (…vgl. Begründung zu § 41 des Gesetzentwurfs der Regierung des Saarlandes zur Neuregelung des Vollzugs der Freiheitsstrafe im Saarland, LT-Drucks. 15/386, S. 93 f.;… BVerfG NStZ 2000, 166 f. - juris Rn. 17; Hanseatisches OLG Hamburg NStZ-RR 2014, 95 f. für den Fall der Ausführung eines Sicherungsverwahrten durch uniformierte Vollzugsbedienstete;… Senatsbeschluss vom 10. Januar 2019 - Vollz (Ws) 18/18 - Laubenthal in: Laubenthal/ Nestler/Neubacher/Verrel, a. a. O., Abschn. E Rn. 162;… Arloth/Krä, a. a. O., § 11 StVollzG Rn. 5, § 12 StVollzG Rn. 3, § 41 SLStVollzG Rn. 1, § 41 SächsStVollzG Rn. 1;… Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., Kap. 6 A Rn. 4;… Harrendorf/Ullenbruch in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, a. a. O., Kap. 10 C Rn. 7).Ebenso verhält es sich hinsichtlich der Ausführung durch uniformierte Vollzugsbedienstete (vgl. OLG Hamburg NStZ-RR 2014, 95 f.).
- BayObLG, 19.01.2022 - 203 StObWs 569/21
Strafgefangener, Rechtsbeschwerde, Fluchtgefahr, Ausführung, Beschlüsse, …
Rn. 48 (2) Aus dem vorstehend unter d) (5) dargestellten Grund der Vermeidung einer Stigmatisierung des Strafgefangenen in der Öffentlichkeit ist darauf zu verzichten, dass Beamte während der Ausführung Dienstkleidung tragen, es sei denn, Sicherheitsbelange erfordern diese ausnahmsweise (so zutreffend OLG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2013, Az.: 3 Vollz (Ws) 29/13, NStZ 2014, 231, juris Rn. 11 - 13, Rn. 16;… BeckOK Strafvollzug Bund/Setton, 20. Ed. 01.08.2021, StVollzG § 11 Rn. 6;… Harrendorf/Ullenbruch in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., 10. Kapitel Abschnitt C Rn. 7;… Burkhardt in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., Teil II § 41 LandesR Rn. 15;… demgegenüber billigen Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl., § 11 StVollzG Rn. 5, und BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, 15. Ed. 01.07.2021, BayStVollzG Art. 13 Rn. 4, dem Gefangenen nur einen Anspruch auf fehlerfreien Ermessensgebrauch zu).Die Ausführung muss nämlich dem verfassungsrechtlich geprägten Sinn und Zweck von Vollzugslockerungen, namentlich der Freiheitsorientierung, Rechnung tragen, wobei dieser Grundsatz auch bei der Ausgestaltung einer Ausführung Berücksichtigung zu finden hat; die Unbefangenheit von Begegnungen in der Öffentlichkeit darf nicht beeinträchtigt werden (OLG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2013, Az.: 3 Vollz (Ws) 29/13, NStZ 2014, 231, juris Rn. 11 - 12).
- OLG Hamm, 25.03.2024 - 1 Vollz 526/23
Ausgestaltung der Ausführung zum Erhalt der Lebenstüchtigkeit eines Betroffenen
Diese hat die nach den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls erforderlichen Sicherungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Gefangenen sowie unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu treffen (BVerfG, Beschluss vom 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99 - juris; Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.10.2013 - 3 Vollz (Ws) 29/13 - juris; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25.08.2020 - Vollz (Ws) 4/20 und Vollz (Ws) 5/20 - juris; jeweils m.w.N.).(Hanseatisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 15.10.2013 - 3 Vollz (Ws) 29/13- juris; Arloth in Arloth/Krä, 5. Auflage § 11 StVollzG Rn. 11a m.w.N.).
- LG Regensburg, 25.02.2022 - SR StVK 193/20
Fesselung des Strafgefangenen bei Ausgang wegen erhöhter Fluchtgefahr
Die Ausführung hat dem verfassungsrechtlich geprägten Sinn und Zweck von Vollzugslockerungen, namentlich der Freiheitsorientierung, Rechnung zu tragen, wobei dieser Grundsatz auch bei der Ausgestaltung einer Ausführung Berücksichtigung zu finden hat; die Unbefangenheit von Gefangenen in der Öffentlichkeit darf nicht beeinträchtigt werden (OLG Hamburg, Beschluss vom 15.10.2013, Az.: 3 Vollz (Ws) 29/13, NStZ 2014, 231; BayOblG 203 StObWS 569/21 vom 9.6.21). - KG, 10.07.2024 - 5 Ws 128/23
Berücksichtigung von Personalknappheit bei der Umsetzung bewilligter Lockerungen …
Rn. 25 Aber auch die Modalitäten der einzelnen Lockerungsdurchführung, wie etwa die Anzahl der eine Ausführung begleitenden Bediensteten, die dabei durch diese oder den Ausgeführten zu tragende Kleidung, die Notwendigkeit zusätzlicher Sicherungsmaßnahmen oder die Dauer der Maßnahme, können durch individuelle organisatorische und vollzugliche Belange beeinflusst werden und insoweit - im Hinblick auf den erforderlichen personellen und organisatorischen Aufwand - bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sein (…vgl. OLG Hamm, a. a. O., zur Beschränkung eines mitgeführten Geldbetrages; Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 Vollz (Ws) 29/13 -, NStZ 2014, 231 zur Ausführung eines Sicherungsverwahrten in zivil gekleideter Begleitung; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 25. August 2020 - Vollz (Ws) 4/20, Vollz (Ws) 5/20 -, juris Rn. 22 ff. zu Sicherheitsmaßnahmen bei einer Ausführung zum Facharzt; KG, Beschluss vom 30. September 2014 - 2 Ws 342/14 Vollz -, juris Rn. 22 zur Begleitung durch zwei oder nur einen Beamten; Setton, a. a. O., m. w. Nachw.; Arloth, a. a. O., § 11 StVollzG Rn. 5). - LG Stendal, 11.12.2025 - 509 StVK 218/25
Vollzug, Ausführung, Begleitung von Beamten, uniformierte Beamte, Fesselung.
Rn. 19 Insoweit teilt die Kammer die Auffassung des OLG Hamburg im Beschluss vom 15.10.2013 - 3 Vollz (Ws) 29/13 (LG Hamburg), NStZ 2014, 231:. - KG, 16.02.2023 - 2 Ws 178/22
Sicherungsmaßnahmen bei erstmaligen Ausführungen eines Strafgefangenen; …
Zu solchen "Modalitäten" gehört - auch aus Sicht des Senats - etwa die Frage, ob die Ausführung durch uniformierte und/oder bewaffnete Beamte ausgeführt werden soll (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 3 Vollz [Ws] 29/13 -, juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Rostock, 07.01.2014 - Vollz (Ws) 27/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 23 Abs 1 S 2 Halbs 2 StVollstrO, § 43 Abs 6 StVollstrO
Strafvollzug in Mecklenburg-Vorpommern: Voraussetzungen für die Verlegung eines Strafgefangenen in die nach dem Vollstreckungsplan zuständige Haftanstalt - ra.de
- rechtsportal.de
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Haftanstalt gegen seinen Willen gemäß Vollstreckungsplan
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Haftanstalt gegen seinen Willen gemäß Vollstreckungsplan
Verfahrensgang
- LG Rostock, 25.07.2013 - 18 StVK 651/13
- OLG Rostock, 07.01.2014 - Vollz (Ws) 27/13
Papierfundstellen
- NStZ 2014, 625
- NStZ-RR 2014, 95
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 679/07
Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Verlegung eines …
Auszug aus OLG Rostock, 07.01.2014 - Vollz (Ws) 27/13
Rn. 10 Die Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt greife nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 26.08.2008 - 2 BvR 679/07 -, juris) aber, wenn sie ohne seinen Willen erfolge, in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG ein und könne für ihn mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen verbunden sein.Das Landgericht beziehe sich in seiner Entscheidung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25.08.2008 - 2 BvR 679/07 -, ohne sich mit der Sicht der Dinge zu befassen, dass der Strafgefangene keine Gründe bzw. schwerwiegenden Beeinträchtigungen angegeben habe, die gegen eine Verlegung in die - zuständige - JVA Waldeck sprächen.
Entfällt später der Grund für die Verlegung in die (oder dem Verbleib in der) eigentlich unzuständige(n) Justizvollzugsanstalt, kann aber angesichts des Gewichts der durch eine Verlegung gleichwohl betroffenen grundrechtlichen Belange des Gefangenen [vgl. BVerfGK 6, 260 (264); 8, 307 (309)] dieser Umstand allein nicht ohne weiteres als ein "wichtiger Grund" gelten, der die Rückverlegung in die nach dem Vollstreckungsplan vorgesehene Anstalt gleichsam automatisch rechtfertigt (vgl. zu alledem die bereits angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 25.08.2008 - 2 BvR 679/07 - m.w.N.).
- BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03
Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der …
Auszug aus OLG Rostock, 07.01.2014 - Vollz (Ws) 27/13
Entfällt später der Grund für die Verlegung in die (oder dem Verbleib in der) eigentlich unzuständige(n) Justizvollzugsanstalt, kann aber angesichts des Gewichts der durch eine Verlegung gleichwohl betroffenen grundrechtlichen Belange des Gefangenen [vgl. BVerfGK 6, 260 (264); 8, 307 (309)] dieser Umstand allein nicht ohne weiteres als ein "wichtiger Grund" gelten, der die Rückverlegung in die nach dem Vollstreckungsplan vorgesehene Anstalt gleichsam automatisch rechtfertigt (vgl. zu alledem die bereits angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Beschluss vom 25.08.2008 - 2 BvR 679/07 - m.w.N.). - KG, 22.07.2005 - 5 Ws 178/05
Strafvollzug: Nicht genehmigungsfähiger Besitz der Spielkonsole "Sony Playstation …
Auszug aus OLG Rostock, 07.01.2014 - Vollz (Ws) 27/13
Die Beiordnung eines Rechtsanwaltes war erforderlich, denn der Gefangene benötigt rechtskundigen Beistand, nachdem die Vollzugsbehörde Rechtsbeschwerde gegen den für ihn günstigen Beschluss der Strafvollstreckungskammer eingelegt hat (vgl. auch KG ZfStrVo 2005, 306, 308).
- BayObLG, 15.04.2026 - 203 VAs 104/26
Einweisungsentscheidung, Verlegung, Justizverwaltungsakt, Scheinwohnsitz, …
Diese Anordnung der Vollzugsanstalt stellt eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzugs im Sinne von § 109 StVollzG dar (st. Rspr., vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Januar 2022 - 2 ARs 223/21 -, juris Rn. 9 m.w.N.;… Weßels/Böning in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., Teil II § 16 Rn. 17;… Kaestner a.a.O. § 24 Rn. 46 und 58, § 21 Rn. 46; KG Berlin…, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 Ws 210/16 Vollz -, juris Rn. 21 zu einem Antrag des Verurteilten auf Verlegung gemäß § 24 Abs. 2 StVollstrO; OLG Rostock, Beschluss vom 7. Januar 2014 - Vollz (Ws) 27/13 -, juris zur Anfechtung einer Verlegung;… OLG Koblenz a.a.O. Rn. 17; OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - III-1 VAs 71/18 -, juris Rn. 9;… OLG München a.a.O. Rn. 25 ff. zur Ablehnung einer Verlegung).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".