Rechtsprechung
BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87 |
Peep-Show II
§ 44 II Nr. 6, Abs. 5 VwVfG, Art. 1 GG, 'Sittenwidrigkeit'
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Festellung der Nichtigkeit - Peep-Show-Betrieb - Unvereinbarkeit mit den guten Sitten - Verletzung der Menschenwürde - Sozialethische Wertvorstellungen - Prostitution
- saarheim.de
- archive.org
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Sittenwidrigkeit sog. Peep-Show-Veranstaltungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
GewO § 33a
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 28.05.1985 - 11 VG 388/84
- OVG Hamburg, 16.12.1986 - Bf VI 54/85
- BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
- BVerfG, 16.05.1990 - 1 BvR 450/90
Papierfundstellen
- BVerwGE 84, 314
- NJW 1990, 2572 (Ls.)
- NVwZ 1990, 668
- DVBl 1990, 701
- DÖV 1990, 707
Wird zitiert von ... (52) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 232.79
Sittenwidrigkeit von Peep-Shows
Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
Zur Begründung verwies die Beklagte auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274).In dem streitigen Peep-Show-Betrieb sei - anders als in dem vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 64, 274) beschriebenen Fall - beidseitiger Blickkontakt gegeben.
Der Senat hat in seinem Urteil vom 15. Dezember 1981 (BVerwGE 64, 274) die Sittenwidrigkeit üblicher Peep-Shows daraus hergeleitet, daß den zur Schau gestellten Frauen eine ihre Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) mißachtende objekthafte Rolle zugewiesen ist: Die Frauen werden - so hat der Senat die Umstände der Veranstaltung in ihrer Gesamtheit gewürdigt - durch den Veranstalter den in Einzelkabinen befindlichen Zuschauern wie eine der sexuellen Stimulierung dienende Sache zur entgeltlichen Betrachtung dargeboten.
- BGH, 06.07.1976 - VI ZR 122/75
Schadensersatzansprüche einer Prostituierten
Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 ; BFH, NJW 1965, 79 ; BGHZ 67, 119 , bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ), den guten Sitten.Für das Unwerturteil über die Prostitution ist maßgeblich, daß in entwürdigender Weise der Intimbereich zur Ware gemacht und der Sexualtrieb gewerblich ausgebeutet wird (BGHZ 67, 119 ).
- BVerwG, 16.12.1981 - 1 C 32.78
Gewerberecht - Öffentliche Vorführung - Geschlechtsverkehr - Gute Sitten
Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 64, 280 ; 71, 29 ; 71, 34 ) ist der Begriff der guten Sitten ein unbestimmter, ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung unterliegt.Ebensowenig hängt die Sittenwidrigkeit der Vorführung des Geschlechtsverkehrs auf der Bühne (vgl. BVerwGE 64, 280) davon ab, ob sich die Bühne in einem Vergnügungsviertel oder etwa in einem Wohngebiet befindet.
- BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 27.83
Berücksichtigung der beabsichtigten Vorführung von Pornofilmen bei der …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 64, 280 ; 71, 29 ; 71, 34 ) ist der Begriff der guten Sitten ein unbestimmter, ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung unterliegt.Zu Unrecht beruft sich das Oberverwaltungsgericht für seine Auffassung, Peep-Show-Veranstaltungen im Vergnügungsmilieu verstießen nicht gegen die guten Sitten, auf die Entscheidung des Senats, wonach die öffentliche Vorführung pornographischer Filme nicht ohne weiteres sittenwidrig ist (BVerwGE 71, 34).
- BVerwG, 29.01.1985 - 1 C 10.83
Pause - Vorführung - Pornographischer Film - Striptease-Darbietung - …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 64, 280 ; 71, 29 ; 71, 34 ) ist der Begriff der guten Sitten ein unbestimmter, ausfüllungsbedürftiger Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang gerichtlicher Nachprüfung unterliegt.Hierdurch hebt sie sich auch von Striptease-Darbietungen ab, die, soweit sie dem herkömmlichen Bild entsprechen, als nicht sittenwidrig angesehen werden (BVerwGE 71, 29).
- BGH, 28.04.1987 - 5 StR 566/86
Strafbarkeit des Dirnenbetruges
Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 ; BFH, NJW 1965, 79 ; BGHZ 67, 119 , bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ), den guten Sitten. - BVerwG, 15.07.1980 - 1 C 45.77
Erwerbsunzucht als begünstigter Aufenthaltszweck - Ausweisung einer Französin …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 ; BFH, NJW 1965, 79 ; BGHZ 67, 119 , bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ), den guten Sitten. - BFH, 23.06.1964 - GrS 1/64
Einkünfte aus "gewerbsmäßiger Unzucht" (Prostitution); Voraussetzungen für die …
Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 ; BFH, NJW 1965, 79 ; BGHZ 67, 119 , bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ), den guten Sitten. - BVerwG, 11.02.1987 - 1 B 129.86
Peep-Show - Erlaubnisfähigkeit
Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
Wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat, verstößt ein Verwaltungsakt nicht nur dann gegen die guten Sitten, wenn er etwas Sittenwidriges anordnet, sondern auch dann, wenn er etwas erlaubt, was wegen seiner Sittenwidrigkeit nicht erlaubnisfähig ist (vgl. z.B. Beschluß vom 11. Februar 1987 - BVerwG 1 B 129.86 - Buchholz 451.20 § 33 a GewO Nr. 6 = GewArch 1987, 297). - VerfGH Bayern, 16.11.1982 - 26-VII-80
Auszug aus BVerwG, 30.01.1990 - 1 C 26.87
Dieser Befund erlaubt jedoch nicht den vom Berufungsgericht gezogenen rechtlichen Schluß, das, was die öffentliche Meinung in den betreffenden Vierteln hinnehme, verliere innerhalb dieser Bereiche auch den Makel der Sittenwidrigkeit: Die Prostitution widerspricht, wie fast ausnahmslos anerkannt wird (vgl. z.B. BVerwGE 60, 284 ; BFH, NJW 1965, 79 ; BGHZ 67, 119 , bestätigt durch BGH, JR 1988, 125 ; BayVerfGH, NJW 1983, 2188 ; zweifelnd VGH Kassel, InfAuslR 1989, 148 ), den guten Sitten. - VGH Hessen, 26.01.1989 - 10 UE 479/87
Verbindlichkeit von EuGH-Entscheidungen - Erwerbsunzucht als selbständige …
- VGH Baden-Württemberg, 11.11.1987 - 6 S 793/86
Sittenwidrigkeit einer Peep-Show
- VG Berlin, 01.12.2000 - 35 A 570.99
Gewerbliches Ordnungsrecht und Bordellbetrieb
In seiner zweiten Peep-Show-Entscheidung (Urteil vom 30.1.90, BVerwGE 84, 314, 319 = GewArch 1990, 212, 213) verweist das Bundesverwaltungsgericht erneut ohne nähere Begründung darauf, dass die Prostitution, "wie fast ausnahmslos anerkannt" sei, den guten Sitten widerspreche, um daraus sodann in einer weiteren Entscheidung (Urteil vom 14.11.90, Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 17 = GewArch 1991, 115 f.) das Ergebnis abzuleiten, es sei "geklärt", dass diese Wertung der in der Rechtsgemeinschaft vorherrschenden Überzeugung entspreche, so dass der Betreiber einer Gaststätte, die - wie die der Klägerin - günstige Bedingungen für die Anbahnung von geschlechtlichen Beziehungen zwischen Prostituierten und ihren Freiern biete, als unzuverlässig im Sinne von § 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG zu beurteilen sei (bestätigt durch Beschlüsse vom 17.4.96 - Buchholz 451.41 § 4 GastG Nr. 22, und vom 7.5.96, GewArch 1996, 425; ebenso: VGH München, NVwZ-RR 1993, 373; VGH Mannheim, GewArch 1996, 208; VG Hannover, GewArch 1996, 209; VG Meiningen, GewArch 1998, 167, und ThürVGRspr 1998, 146; VG Berlin, GewArch 1998, 200).Maßgeblich ist vielmehr die vorherrschende sozialethische Überzeugung (BVerwG, Urteil vom 30.1.90, BVerwGE 84, 314, 319 = GewArch 1990, 212, 213).
In diesem Sinne ist zunächst auf die konkret feststellbaren Indizien für die in der Rechtsgemeinschaft vorherrschende Überzeugung abzustellen, nämlich auf die Behördenpraxis, die Rechtsprechung und die von ihnen ausgelösten Reaktionen in der Öffentlichkeit (BVerwGE 84, 314 [318] = GewArch 1990, 212).
5" in Grunewald trifft dies auch auf einen Betrieb zu, der außerhalb eines sogenannten Vergnügungsviertels (vgl. BVerwGE 84, 314 [318, 320] = GewArch 1990, 212), nämlich innerhalb eines der vornehmsten Wohn- und Villenbezirke Berlins liegt.
- BSG, 10.08.2000 - B 12 KR 21/98 R
Honorarkräfte für Telefonsex stehen in abhängiger Beschäftigung
Ebenso haben das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) Sittenwidrigkeit bei Peep-Shows (BVerwGE 64, 274, 276; 84, 314, 317 f) und der Bundesgerichtshof (BGH) bei vertragsmäßigem Telefonsex angenommen (BGH LM Nr. 14 zu § 138 BGB = NJW 1998, 2895, 2896).Hingegen wird die Tätigkeit einer Stripteasetänzerin nicht als sittenwidrig angesehen (BVerwGE 71, 29, 30; 84, 314, 320) und bei ihr vom Bundesarbeitsgericht (BAG) jedenfalls ein faktisches Arbeitsverhältnis angenommen (BAG AP Nr. 18 zu § 611 BGB Faktisches Arbeitsverhältnis).
- BFH, 20.08.2014 - X R 15/10
Feststellung der Nichtigkeit eines Verwaltungsakts durch die Finanzbehörde; …
So lässt das BVerwG die Anfechtungsklage gegen eine auf § 44 Abs. 5 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) gestützte behördliche Nichtigkeitsfeststellung zu (Urteil vom 30. Januar 1990 1 C 26/87, BVerwGE 84, 314).
- BVerwG, 06.11.2002 - 6 C 16.02
Gaststätte; Erlaubnis; Unzuverlässigkeit; Zuverlässigkeit; Swinger-Club; …
Auch im Anwendungsbereich des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG ist auf die dem geschichtlichen Wandel unterworfenen sozialethischen Wertvorstellungen, die in der Rechtsgemeinschaft als Ordnungsvoraussetzungen anerkannt sind, abzustellen (Urteil vom 30. Januar 1990 - BVerwG 1 C 26.87 - BVerwGE 84, 314 ). - BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 11/08 R
Arbeitsvermittlung - keine Pflicht der Bundesagentur für Arbeit Bordellbetreibern …
Was die Achtung der Menschenwürde im Einzelnen erfordert, kann zwar nicht völlig von den jeweiligen gesellschaftlichen Verhältnissen losgelöst werden (vgl BVerfGE 96, 375, 400; BVerwGE 84, 314, 317 ff - zweite Peep-Show-Entscheidung). - OVG Niedersachsen, 18.02.2010 - 1 LC 244/07
Paintball/Reball ist nicht menschenwürdewidrig
Bislang ist es schon nicht gelungen, hierfür überhaupt deutlichere Konturen zu entwickeln, auch nicht bei der rechtlichen Behandlung der "Peep-Shows" (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.1.1990 - 1 C 26.87 -, BVerwGE 84, 314 = NVwZ 1990, 668; Dreier, in: Festgabe 50 Jahre Bundesverwaltungsgericht, 2003, 201, 217 ff.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 5 A 4916/98
Unterhaltungsspiel "Laserdrom"
vgl. zum Schutz Betroffener: BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 1981 - 1 C 232.79 -, BVerwGE 64, 274, 278 f.; kritisch dazu: Drews/Wacke/Vogel/ Martens, a.a.O., Seite 257 f.; differenzierend: BVerwG, Urteil vom 30. Januar 1990 - 1 C 26.87 -, BVerwGE 84, 314, 317 ff. - VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686
Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung
Unter Rekurs auf den Rechtsgedanken des § 138 BGB und in Orientierung an den sozialethischen Wertvorstellungen, die in der Rechtsgemeinschaft als maßgebliche Ordnungsvoraussetzungen anerkannt sind (vgl. BVerwG, B. v. 30.1.1990 - 1 C 26/87 - BVerwGE 84, 314 = juris Rn. 17), verstößt ein Verwaltungsakt dann gegen die guten Sitten i. S. von Art. 44 Abs. 2 Nr. 6 BayVwVfG, wenn er - insbesondere unter Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Grundwerte - gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (…Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl. 2015, § 44, Rn. 48 m. w. N.) bzw. wenn durch ihn eine erhebliche Abweichung von der herrschenden Moral bewirkt wird (…Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. 2014, § 44, Rn. 152, 154).Weder ordnen aber die Baustellensicherungsverfügungen in diesem Sinne etwas Sittenwidriges an noch erlauben sie etwas, was wegen seiner Sittenwidrigkeit nicht erlaubnisfähig wäre (vgl. BVerwG, B. v. 30.1.1990 - 1 C 26/87 - BVerwGE 84, 314 = juris Rn. 14).
- VG Frankfurt/Main, 16.05.2011 - 8 K 3785/10
Nichtige Baugenehmigung für ein Hochhaus wegen nichtiger Befreiung
Nichtigkeit bedeutet nach § 43 Abs. 3 HVwVfG Unwirksamkeit der getroffenen Entscheidung von Anfang an, und der gute Glaube an die Wirksamkeit ist nicht geschützt (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.01.1990 - 1 C 26.87 -, BVerwGE 84, 314 = NVwZ 1990, 668;… Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. 2008, § 44 Rn. 2), d.h. ein Untätigbleiben der Nachbarn kommt dem jeweiligen Inhaber der Baugenehmigung vom 08.10.1998 und des Befreiungsbescheides vom 27.11.1974 nicht zugute.Eine solchermaßen Offenkundigkeit des Fehlers bedeutet, dass die schwere Fehlerhaftigkeit des Verwaltungsaktes für einen unvoreingenommenen, mit den in Betracht kommenden Umständen vertrauten, verständigen Beobachter ohne weiteres ersichtlich sein muss, sich geradezu aufdrängen muss, d.h. bildlich gesprochen muss dem Verwaltungsakt die Fehlerhaftigkeit "auf die Stirn geschrieben" sein (allg. Auffassung, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 30.01.1990 - 1 C 26.87 -, BVerwGE 84, 314 = NVwZ 1990, 668;… Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 44 Rn. 12).
- BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 46.95
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer …
Sogar nach der für die demoskopische Umfrage gewählten Umschreibung der Peep-Show, die nicht in jeder Hinsicht vollständig und neutral erscheint (unter anderem werden die Darstellerinnen als Stripteasekünstlerinnen bezeichnet; ein Hinweis auf die vom beschließenden Senat hervorgehobene sexuelle Stimulation und die Gelegenheit zur Selbstbefriedigung (BVerwGE 84, 314, 321) [BVerwG 30.01.1990 - 1 C 26/87] fehlt), sind 49 v.H. der befragten Personen der Auffassung, daß "dadurch die Menschenwürde der auftretenden Frauen verletzt wird", wobei 60 v.H. der befragten weiblichen Personen diese Auffassung teilen, und 48 v.H. (von den befragten Frauen 52 v.H.) meinen, "daß damit gegen die guten Sitten verstoßen wird".Die Klägerin macht geltend, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 30. Januar 1990 (BVerwGE 84, 314 (317) [BVerwG 30.01.1990 - 1 C 26/87]) ab.
Zum Begriff der guten Sitten im Sinne des § 33 a Abs. 2 Nr. 2 GewO hat der Senat in seinem Urteil vom 30. Januar 1990 (BVerwGE 84, 314) Stellung genommen.
- BVerwG, 23.03.2009 - 8 B 2.09
Gaststättenerlaubnis; Bordell; Anbahnung; Prostitution; Unsittlichkeit; …
- BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94
Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete
- VGH Bayern, 29.04.2002 - 22 B 01.3183
Erweiterung einer bestehenden Gaststättenerlaubnis zum Zweck der Eröffnung eines …
- BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 15/00 R
Unterkunft und Verpflegung als Leistungen der Geburtshilfe in der gesetzlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 11 S 1387/99
Geltung der Freizügigkeitsregelung für Erwerbsprostitution
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 3/03
Hinreichende Bestimmtheit und Rechtmäßigkeit des Honorarabrechnungsbescheides; …
- BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 47.95
Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf den gesetzlichen Richter, Vorlage einer …
- OVG Niedersachsen, 17.11.1994 - 7 L 1951/92
Peep-Show; Sittenwidrigkeit; Erforderlichkeit einer Meinungsumfrage; …
- VG Hamburg, 22.11.2011 - 11 K 1237/09
Zuordnung eines Bordells zu den Vergnügungsstätten iSv § 8 Abs. 3 Nr. 3 …
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.1996 - 8 S 1987/96
Wohnungsprostitution im Mischgebiet - gewerbliche Nutzung - Nutzungsuntersagung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 11 KA 243/01
Rechtmäßigkeit einesärztlichen Honorarabrechnungsbescheides; Wirksamkeit einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 52/02
Vertragsarztrecht
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2003 - L 10 KA 47/02
Vertragsarztangelegenheiten
- VG Karlsruhe, 12.09.2013 - 3 K 496/12
Gewerberechtliche Erlaubnis zur Durchführung einer Erotikmesse unter Auflagen
- LSG Nordrhein-Westfalen, 21.07.2004 - L 10 KA 5/02
Verteilung der ärztlichen Gesamtvergütung durch die Kassenärztliche Vereinigung; …
- BSG, 09.10.2001 - B 1 KR 1/01 R
Unterkunft und Verpflegung als Leistungen der Geburtshilfe in der gesetzlichen …
- VG Hamburg, 04.10.2000 - 12 VG 2246/98
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.1995 - 5 B 3187/94
Gewerberecht: Untersagung des Betriebs von menschenunwürdigen Laserspielen
- BVerwG, 14.11.1990 - 1 B 74.90
Gewerberecht: Begriff der "Unsittlichkeit" im Gaststättenrecht
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.09.2006 - 4 B 8.04
Schadensersatz, Täuschung, Bereicherung, Verjährung
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.07.2011 - L 22 R 1181/10
Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes; Erwerbsminderung; Rente; Mobbing
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2012 - 1 A 1226/10
Nichtigkeit eines Bescheides über die Dienstunfähigkeit bei Zweifel an ärztlichen …
- VG Weimar, 06.04.2016 - 3 K 1422/14
Vereinbarkeit des Spiels Laser-Tag mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.02.2012 - 1 L 3/12
Zum Verhältnis von materieller Rechtskraft und einem Nichtigkeitsfeststellungs- …
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.1996 - 14 S 46/96
Widerruf der Gaststättenerlaubnis wegen Prostitutionsförderung
- VG Stuttgart, 22.07.2005 - 10 K 3330/04
Zur Zulässigkeit einer Anbahnungsgaststätte in einem Bordell
- BVerwG, 21.04.1998 - 1 B 43.98
Gewerberecht - Sittenwidrigkeit der Erlaubnis zur Veranstaltung einer Peep-Show
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2000 - 5 B 588/00
Untersagung eines Paintball-Events
- VG Arnsberg, 30.11.2001 - 3 K 1647/00
Duldung von Paintballspielen bzw. Gotchaspielen in einer angemieteten …
- VG Berlin, 17.01.2000 - 4 A 441.99
Widerruf einer Gaststättenerlaubnis wegen Vorschubleistens der Unsittlichkeit; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2004 - 16 B 2620/03
Wirksamkeitsvoraussetzungen von solzialhilferechtlichen Rücknahme- und …
- OLG Karlsruhe, 23.09.1997 - 2 Ss 123/97
Zuwiderhandeln gegen eine vollziehbare ausländerrechtliche Auflage; …
- VG Köln, 18.11.1994 - 20 L 1955/94
Gewerberecht; Betrieb eines Laserdromes
- VG Berlin, 05.07.2007 - 29 A 80.06
Abtretung eines Restitutionsanspruchs - Feststellungsbescheid wegen gütlicher …
- VG Potsdam, 18.01.2017 - 2 K 2257/15
Recht der offenen Vermögensfragen; Nichtigkeit der (Teil-)Rückübertragung von …
- OVG Niedersachsen, 14.11.1996 - 3 L 5961/94
Sanierung einer Kleinkläranlage;; Abwasseranlage; Abwasserbeseitigungspflicht; …
- OVG Saarland, 08.12.1997 - 8 R 24/95
Betrieb einer Peep-Show; Verstoß gegen die guten Sitten
- OVG Hamburg, 07.08.1992 - Bs VI 64/92
Ausgestaltung der gewerbeordnungsrechtlichen Erlaubnisbedürftigkeit des …
- BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 30.87
Rechtsmittel
- VG Lüneburg, 29.05.2002 - 5 A 5/01
Duldung der Prostitution; Gaststättenerlaubnis
- VG Meiningen, 20.02.1998 - 8 E 100/98
Gaststättenrecht; Zum inhaltlichen Maßstab für Unsittlichkeit i. S. v. § 4 Abs. 1 …
- BVerwG, 19.02.1990 - 1 C 27.87
Rechtsmittel