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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97   

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BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97 (https://dejure.org/1999,700)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1999 - 11 C 9.97 (https://dejure.org/1999,700)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1999 - 11 C 9.97 (https://dejure.org/1999,700)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Revisionsbegründungsfrist - Fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung - Lagerung wassergefährdender Stoffe - Altlasten - Gefahrenabwehr - Ordnungspflicht im Konkurs - Störerhaftung des Gesamtvollstreckungsverwalters - Gesamtvollstreckungsforderung - Masseverbindlichkeit

  • Judicialis

    VwGO § 58 Abs. 2; ; VwGO § 139 Abs. 2 und 3; ; GesO § 5 Nr. 3; ; GesO § 2 Abs. 4; ; GesO § 7 Abs. 3; ; GesO § 17; ; GG Art. 74 Abs. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Behandlung der Kosten wie Masseverbindlichkeiten nach Erlass einer Ordnungsverfügung

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 269
  • NJW 1999, 2131 (Ls.)
  • ZIP 1997, 1460
  • ZIP 1999, 538
  • NVwZ 1999, 653
  • NZI 1999, 246
  • WM 1999, 818
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 38.97

    Immissionsschutzrechtliche Anordnung; Pflicht des Betreibers zur Beseitigung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97
    Zutreffend hat das Oberverwaltungsgericht aus der Ablehnung einer Gesamtvollstreckungsforderung nicht den Schluß einer unbegrenzten, persönlichen Haftung des Klägers gezogen, sondern die Ordnungspflicht wie eine Masseverbindlichkeit behandelt und somit die Haftung des Klägers auf die Masse beschränkt (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1998 BVerwG 7 C 38.97 ZiP 1998, 2167 ff.).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97
    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1983 (BVerfGE 65, 182) läßt sich für die gegenteilige Auffassung der Revision nichts herleiten.
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97
    Das ist jedoch unschädlich, weil diese Frist wegen der fehlerhaften Belehrung des Oberverwaltungsgerichts über die Dauer der Revisionsbegründungsfrist, die zum notwendigen Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung gehört (vgl. Urteil vom 25. März 1993 BVerwG 5 C 45.91 NVwZ 1994, 490 , in Buchholz und BVerwGE insoweit nicht abgedruckt; Zwischenurteil vom 20. August 1993 BVerwG 8 C 14.93 Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 62), nicht zu laufen begonnen hat.
  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80

    Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner -

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97
    Für eine solche, von Massegegenständen ausgehende (Zustands)Störung ist der Gesamtvollstreckungsverwalter wegen seines im Verhältnis zur Gemeinschuldnerin ausschließlichen Besitzrechts verantwortlich; denn ihm obliegt aufgrund seiner insolvenzrechtlichen Stellung die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die sich auf Gegenstände der Konkursmasse beziehen (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 37.80 Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 35).
  • BVerwG, 20.08.1993 - 8 C 14.93

    Rechtsmittelbelehrung - Sprungrevision - Zustimmung - Frist

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97
    Das ist jedoch unschädlich, weil diese Frist wegen der fehlerhaften Belehrung des Oberverwaltungsgerichts über die Dauer der Revisionsbegründungsfrist, die zum notwendigen Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung gehört (vgl. Urteil vom 25. März 1993 BVerwG 5 C 45.91 NVwZ 1994, 490 , in Buchholz und BVerwGE insoweit nicht abgedruckt; Zwischenurteil vom 20. August 1993 BVerwG 8 C 14.93 Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 62), nicht zu laufen begonnen hat.
  • BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99

    Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters

    Hiermit befaßt sich allerdings ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Februar 1999 (WM 1999, 818, 819 f; a.M. AG Essen ZIP 2001, 756, 757; einschränkend auch VGH Kassel NZI 2000, 47, 48).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03

    Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche

    Eine solche Verpflichtung ist eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Bestätigung von BVerwGE 108, 269).

    Darauf hat bereits der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 10. Februar 1999 - BVerwG 11 C 9.97 - (BVerwGE 108, 269 ) hingewiesen, dessen Grundsätze sich der angerufene Senat zu Eigen macht.

  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2208

    Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch

    Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist der aktuelle Zustand der Massegegenstände, für den der Konkursverwalter wegen seines ausschließlichen Besitzrechts verantwortlich ist (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654).

    Selbst wenn dies zielführend gewesen wäre, hätte dies nicht den Verlust der Eingriffsbefugnisse gegenüber dem Kläger zur Folge gehabt (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, Gefahren, die von Massegegenständen ausgehen, mit finanziellen Mitteln der Allgemeinheit zu beseitigen und hierdurch Gläubiger des Gemeinschuldners durch höhere Insolvenzquoten zu begünstigen (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654).

    Zum einen ist die Haftung des Klägers ohnehin auf die Konkursmasse im Zusammenhang mit dem Betrieb der Firma ******************** GmbH beschränkt (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654).

    Die sekundäre Pflicht des Konkursverwalters zur Bezahlung der Ersatzvornahmekosten kann nicht anders behandelt werden als die ihn primär treffende Reinigungs- und Entsorgungspflicht (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654; OVG Nds vom 20.3.1997, GewArch 1997, 434/435; OVG MV vom 16.1.1997, GewArch 1998, 23).

  • VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2209

    Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch

    Rechtlicher Anknüpfungspunkt ist der aktuelle Zustand der Massegegenstände, für den der Konkursverwalter wegen seines ausschließlichen Besitzrechts verantwortlich ist (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654).

    Selbst wenn dies zielführend gewesen wäre, hätte dies nicht den Verlust der Eingriffsbefugnisse gegenüber dem Kläger zur Folge gehabt (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654).

    Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, Gefahren, die von Massegegenständen ausgehen, mit finanziellen Mitteln der Allgemeinheit zu beseitigen und hierdurch Gläubiger des Gemeinschuldners durch höhere Insolvenzquoten zu begünstigen (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654).

    Zum einen ist die Haftung des Klägers ohnehin auf die Konkursmasse im Zusammenhang mit dem Betrieb der Firma ******************** GmbH beschränkt (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654).

    Die sekundäre Pflicht des Konkursverwalters zur Bezahlung der Ersatzvornahmekosten kann nicht anders behandelt werden als die ihn primär treffende Reinigungs- und Entsorgungspflicht (BVerwG vom 10.2.1999, NVwZ 1999, 653/654; OVG Nds vom 20.3.1997, GewArch 1997, 434/435; OVG MV vom 16.1.1997, GewArch 1998, 23).

  • BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01

    Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung

    bb) Ferner hat das Bundesverwaltungsgericht (ZIP 1999, 538, 540; zustimmend Hess/Weis, aaO § 38 Rn. 50) die Ansicht vertreten, allein der Zeitpunkt des Erlasses einer Ordnungsverfügung entscheide über die Einstufung einer Ordnungspflicht als Gesamtvollstreckungs- oder Masseverbindlichkeit.
  • OLG Naumburg, 01.03.2000 - 5 U 192/99

    Freigabe von Gebäudeeigentum durch den Gesamtvollstreckungsverwalter

    Der Verwalter soll demnach gezwungen sein, ein Grundstück zu erwerben, das wegen der Baufälligkeit des aufstehenden, zur Masse gehörigen Gebäudes oft nicht nur wertlos ist, sondern dessen Erwerb wegen des polizeiwidrigen Gebäudezustands noch weitere - wie Masseverbindlichkeiten zu behandelnde (BVerwG ZIP 1999, 538, 540) - Verpflichtungen nach sich ziehen wird.

    Die gegen das Freigaberecht geltend gemachten Einwände laufen denn auch - soweit sie nicht aus dem eingangs dargestellten Liquidationsmodell hergeleitet werden - auf nichts anderes hinaus, als dass die Wiederherstellung der vorkonkurslichen Rechtszuständigkeit durch Freigabe angesichts der besonderen Bedeutung der mit dem freigegebenen Gegenstand verbundenen Ansprüche nicht hinnehmbar sei, weil der Gemeinschuldner nicht nur insolvent, sondern auch der zur Masse gehörigen Vermögensgegenstände entkleidet sei (exemplarisch das obiter dictum des OVG Greifswald ZIP 1997, 1460, 1464, dazu EWiR 1997, 989 (Pape); BVerwG ZIP 1999, 538, 540).

    Der Senat hat zutreffend angenommen, dass der Verwalter berechtigt und verpflichtet ist, zur Erreichung des Insolvenzzweckes unverwertbare Gegenstände (entsprechend § 32 Abs. 3 InsO) und Rechtsverhältnisse (entsprechend § 85 Abs. 2 InsO) aus der Insolvenzmasse in die Verfügungsmacht des Gemeinschuldners freizugeben (h. M.; vgl. nur BVerwG ZIP 1984, 722; offen gelassen in BVerwG ZIP 1999, 538, 540; Kübler/Prütting/Holzer, InsO, Loseblatt, Stand: 2/2000, § 35 Rz. 21; Hess, InsO, 1999, § 80 Rz. 212 ff. m. w. N.; Kuhn/Uhlenbruck, aaO, § 1 Rz. 5 ff. m. w. N.).

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus der Rechtsprechung zum Masseschuldcharakter von Ersatzvornahmekosten für die Beseitigung von Altlasten (BVerwG ZIP 1999, 538; BVerwG ZIP 1998, 2167; ebenso Karsten Schmidt, ZIP 1997, 1441; dagegen zu Recht Wilmowsky, ZIP 1997, 389; ders., ZIP 1997, 1445).

    Dies wird zutreffend dann angenommen, wenn er den die Störerhaftung veranlassenden Zustand selbst herbeigeführt hat, nach der Rechtsprechung aber auch dann, wenn die gegen öffentliches Recht verstoßende Störung zwar vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Gemeinschuldner oder einem Dritten begründet wurde, jedoch noch nach Verfahrenseröffnung von einem Massegegenstand ausgeht und fortbesteht (BVerwG ZIP 1999, 538; vgl. auch Kothe, aaO, Rz. 353 ff.).

  • BFH, 12.03.2015 - III R 14/14

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung; Regelungsumfang eines

    (a) Der erkennende Senat hat in seinem Urteil vom 16. Mai 2013 III R 63/10 (BFH/NV 2014, 12, Rz 12) allein auf die Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung abgestellt und eine Verlängerung in einem hier vergleichbaren Fall auf ein Jahr nach § 55 Abs. 2 FGO angenommen (noch offengelassen BFH-Beschluss vom 8. April 2004 VII B 181/03, BFH/NV 2004, 1284, ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht --BVerwG-- in seinem Urteil vom 10. Februar 1999  11 C 9/97, BVerwGE 108, 269, zu § 58 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung --VwGO--).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 47/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, Gefahren, die von Massegegenständen ausgehen, mit finanziellen Mitteln der Allgemeinheit zu beseitigen und hierdurch Gläubiger des Gemeinschuldners durch höhere Insolvenzquoten zu begünstigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.1999 - BVerwG 11 C 9.97 -, juris RdNr. 18).

    Eine angemessene Begrenzung der Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters ist dadurch gegeben, dass sie wie eine Masseverbindlichkeit zu behandeln und die Haftung des Insolvenzverwalters damit auf die Insolvenzmasse beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.1999 - BVerwG 11 C 9.97 - a.a.O. RdNr. 19; Bay VGH, Urt. v. 04.05.2005 - 22 B 99.2208, 22 B 99.2209 - a.a.O. RdNr. 55).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 52/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, Gefahren, die von Massegegenständen ausgehen, mit finanziellen Mitteln der Allgemeinheit zu beseitigen und hierdurch Gläubiger des Gemeinschuldners durch höhere Insolvenzquoten zu begünstigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.1999 - BVerwG 11 C 9.97 -, juris RdNr. 18).

    Eine angemessene Begrenzung der Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters ist dadurch gegeben, dass sie wie eine Masseverbindlichkeit zu behandeln und die Haftung des Insolvenzverwalters damit auf die Insolvenzmasse beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.1999 - BVerwG 11 C 9.97 - a.a.O. RdNr. 19; VGH München, Urt. v. 04.05.2005 - 22 B 99.2208, 22 B 99.2209 - a.a.O. RdNr. 55).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 48/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

    Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, Gefahren, die von Massegegenständen ausgehen, mit finanziellen Mitteln der Allgemeinheit zu beseitigen und hierdurch Gläubiger des Gemeinschuldners durch höhere Insolvenzquoten zu begünstigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.1999 - BVerwG 11 C 9.97 -, juris RdNr. 18).

    Eine angemessene Begrenzung der Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters ist dadurch gegeben, dass sie wie eine Masseverbindlichkeit zu behandeln und die Haftung des Insolvenzverwalters damit auf die Insolvenzmasse beschränkt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.02.1999 - BVerwG 11 C 9.97 - a.a.O. RdNr. 19; Bay. VGH, Urt. v. 04.05.2005 - 22 B 99.2208, 22 B 99.2209 - a.a.O. RdNr. 55).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 53/13

    Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur

  • VG Dresden, 19.06.2003 - 13 K 862/02

    Umweltrecht - Altlastenhaftung der Insolvenzmasse

  • OVG Hamburg, 17.06.2010 - 2 E 7/07

    Verkündung von Bebauungsplänen in Hamburg; rechtswidriger Hinweis auf Frist für

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - 2 M 22/12

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kosten der Ersatzvornahme bei rein fiskalischem

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12

    Sicherung einer mit Abfällen verfüllten Tongrube - Anwendbarkeit des BBodSchG

  • VG Leipzig, 31.05.2000 - 3 K 1872/97

    Konkurrenz von Abfall- und Bodenschutzrecht

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2012 - 2 M 149/12

    Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Ersatzvornahme; Insolvenzverfahren; Gefahr

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12

    Duldungsanordnung zum Tonabbau zwecks Sicherung von Handlungs- und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - 8 A 4495/04

    Anordnungen gegen den Insolvenzverwalter nach dem BImSchG?

  • BVerwG, 29.01.2020 - 2 B 36.19

    Erfolglose Beschwerde wegen unrichtiger und irreführender Angaben in der

  • VG Ansbach, 26.09.2018 - AN 14 S 18.50697

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung bei fehlerhaftem

  • VG Hannover, 14.08.2003 - 12 A 2078/02

    Rechtsmittel gegen eine immissionsschutzrechtliche Anordnung zur

  • BVerwG, 25.01.2000 - 3 B 1.00

    Zu den Möglichkeiten einer Inanspruchnahme im Konkursverfahren

  • VGH Bayern, 30.03.2007 - 23 ZB 07.80

    Insolvenzverwalter als Deponiebetreiber

  • VG Kassel, 14.05.2003 - 7 G 545/03
  • LG Neubrandenburg, 05.05.1999 - 6 O 533/98

    Zulässigkeit der Freigabe von Vermögensgegenständen aus der Konkursmasse;

  • VGH Hessen, 22.10.1999 - 8 TE 4371/96

    Abfallbeseitigung: Beseitigungsanordnung gegenüber dem Konkursverwalter

  • VG Frankfurt/Main, 29.01.2004 - 9 E 4228/03

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters bezüglich Veröffentlichungs- und

  • VG Würzburg, 16.02.2016 - W 4 K 15.487

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.11.2004 - 3 L 218/03

    Stellplatzablöse, Bauherreneigenschaft, Rechtsnachfolge

  • VG Minden, 28.01.2020 - 10 K 401/19
  • VG Hannover, 05.02.2018 - 11 A 11248/17

    Asyl; Asylantragsstellung; Erfolgloses Asylverfahren; Griechenland; maßgeblicher

  • VG Minden, 02.03.2020 - 10 K 2475/19
  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 278/12

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

  • OLG Frankfurt, 04.12.2012 - WpÜG 4/12

    Geltendmachung der Kosten einer Enforcement-Prüfung als Masseverbindlichkeit

  • VG Minden, 16.03.2020 - 10 K 1840/18
  • VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 328/11

    Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber

  • VG Freiburg, 02.11.2011 - 3 K 1641/11

    Einstellung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch

  • VG Stuttgart, 14.05.2004 - 19 K 5404/02

    Abfallrechtliche Beseitigungsverfügung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2012 - 3 RN 4.12

    Rechtsmittelbelehrung; Asylrechtsstreit; Zwei-Monatsfrist statt Monatsfrist;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2001 - 20 B 1115/01
  • VG Hannover, 16.05.2001 - 12 A 1401/99

    Umwelthaftung eines Konkursverwalters; Adressat einer immissionsschutzrechtlichen

  • VG Ansbach, 13.11.2019 - AN 17 S 19.50869

    Rückführung international Schutzberechtigter nach Rumänien

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.10.2012 - 3 RN 4.12

    Rechtsmittelbelehrung; Asylrechtsstreit; Zwei-Monatsfrist statt Monatsfrist;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.06.2000 - 2 M 175/00

    Konkurs- / Insolvenzverwalter als Adressat einer immissionsschutzrechtlichen

  • VGH Bayern, 18.08.2009 - 20 ZB 09.1647

    Antrag auf Zulassung der Berufung; abfallrechtliche Anordnung mit Androhung der

  • VGH Bayern, 18.08.2009 - 20 ZB 09.1651

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablagerung gefährlicher Abfälle; unmittelbare

  • VGH Bayern, 18.08.2009 - 20 ZB 09.1648

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Kosten der Ersatzvornahme einer

  • VGH Bayern, 10.11.2004 - 20 CS 04.2620

    Zur Abgrenzung zwischen Konkursforderung und Masseverbindlichkeit

  • VGH Bayern, 18.08.2009 - 20 ZB 09.1642

    Antrag auf Zulassung der Berufung; abfallrechtliche Anordnung; Insolvenzverwalter

  • VGH Bayern, 18.08.2009 - 20 ZB 09.1652

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablagerung gefährlicher Abfälle; unmittelbare

  • VG Minden, 16.08.2022 - 10 K 2157/22

    Algerien: Neue und erhebliche Änderung der Sachlage zur Verfolgung von

  • VG Minden, 06.04.2022 - 10 K 3200/20
  • VG München, 07.12.2017 - M 23 K 16.34695

    Fehlende gesicherte Erkenntnis über einen erfolglosen Abschluss des

  • VG München, 30.01.2017 - M 23 S 16.34213

    Voraussetzungen eines Zweitantrages

  • VG Minden, 02.02.2012 - 9 K 1099/11

    Übergang einer Verpflichtung zur Beseitigung von Baumängeln auf den

  • VG Ansbach, 25.06.2008 - AN 9 K 07.02310

    Heranziehung des Grundstückseigentums zur Gefahrenausschlussmaßnahme, wenn

  • VG Potsdam, 19.12.2001 - 5 L 259/01

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs;

  • VG Stuttgart, 06.05.2002 - 19 K 131/02

    Rechtsnachfolge im Falle einer abstrakten ordnungsrechtlichen Verpflichtung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.11.1998 - 8 B 173.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1760
BVerwG, 23.11.1998 - 8 B 173.98 (https://dejure.org/1998,1760)
BVerwG, Entscheidung vom 23.11.1998 - 8 B 173.98 (https://dejure.org/1998,1760)
BVerwG, Entscheidung vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 (https://dejure.org/1998,1760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    KrW-/AbfG § 16 Abs. 1 Satz 1; ; AbfG § 3 Abs. 2 Satz 2; ; GemHVO (S.-H.) § 29

  • rechtsportal.de

    AbfG § 3 Abs. 2 S. 2; KrW-/AbfG § 16 Abs. 1 S. 1
    Abfallrecht - Beauftragung privater Dritter zur Abfallentsorgung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - Entsorgungspflichten: Ausschluss der Beauftragung Dritter?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 653
  • DVBl 1999, 405
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08

    Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der

    Die Entscheidung einer Gemeinde darüber, ob sie ihre Aufgaben in öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Handlungsformen erfüllt, ist eine von ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsrecht umfasste Organisationsentscheidung (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998 - 8 B 173.98 - NVwZ 1999, 653).

    Die Entscheidung einer kommunalen Körperschaft darüber, ob sie ihre Aufgaben in öffentlich-rechtlichen oder privatrechtlichen Handlungsformen erfüllt, ist vielmehr eine von ihrem verfassungsrechtlich gewährleisteten Selbstverwaltungsrecht umfasste Organisationsentscheidung (BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998 - 8 B 173.98 - NVwZ 1999, 653; Schulte/Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 128).

    Die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern danach zustehende Organisationswahlfreiheit darf nicht mittelbar dadurch eingeschränkt werden, dass Mehrkosten, die aus der Beauftragung von privaten Dritten in steuerrechtlicher Hinsicht resultieren, für nicht gebührenfähig erklärt werden (BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998, aaO).

    Als Teil dieses Entgelts darf die Gewerbesteuer auch auf die Gebührenschuldner umgelegt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.11.1998 - 8 B 173.98 - NVwZ 1999, 653).

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Denn die VOB ist keine revisible Rechtsnorm, sondern allenfalls eine Verwaltungsvorschrift (vgl. Beschlüsse vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 173.98 - Buchholz 401.84 Nr. 91 und vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 4.00 - zur Veröffentlichung in Buchholz vorgesehen).
  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 6804/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

    Dabei ist zu beachten, dass die nach dem bundesrechtlichen Kreislaufwirtschaftsgesetz ermöglichte Beauftragung privater Dritter mit der Erfüllung der Entsorgungspflicht (§ 22 KrWG) nicht über einrichtungs- oder gebührenrechtliche Fragen des Landesrechts faktisch gänzlich ausgeschlossen werden darf, vgl. für das kommunale Gebührenrecht so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Sofern diese auch Gewinne erwirtschaftet, sind solche an den Regelungen des § 6 Abs. 2 KAG zu messen, stehen aber nicht der Bejahung eines "besonders wichtigen Interesses" nach der Gemeindeordnung an der Beteiligung entgegen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Wollte man die grundsätzliche Ansatzfähigkeit derartiger Kosten bereits von vornherein verneinen, weil die öffentliche Hand die Leistung ebenso oder gar kostengünstiger erbringen könnte, bedeutete dies im Ergebnis, dass Gemeinden oder Anstalten des öffentlichen Rechts von der ihnen gesetzlich eingeräumten Organisationsbefugnis, sich an Gesellschaften zu beteiligen und private Dritte zur Aufgabenerfüllung zulässigerweise nach den verfassungsrechtlich überwölbten gemeindeorganisationsrechlichen Normen einzuschalten, praktisch keinen Gebrauch machen könnten (vgl. A. III. 1. b) bb)), so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1994 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

  • BVerwG, 14.09.2006 - 9 B 2.06

    Straßenbaubeitrag; Stadtwerke; nichtwirtschaftliche kommunale Einrichtung;

    Im Übrigen finden sich in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe verschiedene Ansätze, die im Ergebnis dazu führen, dass das Kommunalabgabenrecht den Vorschriften des öffentlichen Preisrechts engere Grenzen setzt mit der Folge, dass ggf. bestimmte preisrechtlich zulässige Ansätze, namentlich Gewinnzuschläge, ganz oder der Höhe nach nicht als auf die Abgabenschuldner umlagefähiger Aufwand anzuerkennen sind (vgl. etwa OVG Münster, Urteil vom 4. Oktober 2001 - 9 A 2737/00 - NVwZ-RR 2002, 684 ; OVG Greifswald, Urteil vom 25. Februar 1998 - 4 K 8/97 - KStZ 2000, 12 ; vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 1. Oktober 1997 - BVerwG 8 B 209.97 - juris Rn. 5 und vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 173.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 91 S. 85 f. = NVwZ 1999, 653 sowie die zusammenfassende Darstellung bei Schulte/Wiesemann, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: 33. Erg.Lfg.
  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1964/20

    Anstalt des Öffentlichen Rechts, Gebührenmaßstab, Gebührensatzung,

    Dabei ist zu beachten, dass die nach dem bundesrechtlichen Kreislaufwirtschaftsgesetz ermöglichte Beauftragung privater Dritter mit der Erfüllung der Entsorgungspflicht (§ 22 KrWG) nicht über einrichtungs- oder gebührenrechtliche Fragen des Landesrechts faktisch gänzlich ausgeschlossen werden darf, vgl. für das kommunale Gebührenrecht so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Sofern diese auch Gewinne erwirtschaftet, sind solche an den Regelungen des § 6 Abs. 2 KAG zu messen, stehen aber nicht der Bejahung eines "besonders wichtigen Interesses" nach der Gemeindeordnung an der Beteiligung entgegen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Wollte man die grundsätzliche Ansatzfähigkeit derartiger Kosten bereits von vornherein verneinen, weil die öffentliche Hand die Leistung ebenso oder gar kostengünstiger erbringen könnte, bedeutete dies im Ergebnis, dass Gemeinden oder Anstalten des öffentlichen Rechts von der ihnen gesetzlich eingeräumten Organisationsbefugnis, sich an Gesellschaften zu beteiligen und private Dritte zur Aufgabenerfüllung zulässigerweise nach den verfassungsrechtlich überwölbten gemeindeorganisationsrechlichen Normen einzuschalten, praktisch keinen Gebrauch machen könnten (vgl. A. III. 1. b) bb)), so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1994 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 1667/20
    Dabei ist zu beachten, dass die nach dem bundesrechtlichen Kreislaufwirtschaftsgesetz ermöglichte Beauftragung privater Dritter mit der Erfüllung der Entsorgungspflicht (§ 22 KrWG) nicht über einrichtungs- oder gebührenrechtliche Fragen des Landesrechts faktisch gänzlich ausgeschlossen werden darf, vgl. für das kommunale Gebührenrecht so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Sofern diese auch Gewinne erwirtschaftet, sind solche an den Regelungen des § 6 Abs. 2 KAG zu messen, stehen aber nicht der Bejahung eines "besonders wichtigen Interesses" nach der Gemeindeordnung an der Beteiligung entgegen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Wollte man die grundsätzliche Ansatzfähigkeit derartiger Kosten bereits von vornherein verneinen, weil die öffentliche Hand die Leistung ebenso oder gar kostengünstiger erbringen könnte, bedeutete dies im Ergebnis, dass Gemeinden oder Anstalten des öffentlichen Rechts von der ihnen gesetzlich eingeräumten Organisationsbefugnis, sich an Gesellschaften zu beteiligen und private Dritte zur Aufgabenerfüllung zulässigerweise nach den verfassungsrechtlich überwölbten gemeindeorganisationsrechlichen Normen einzuschalten, praktisch keinen Gebrauch machen könnten (vgl. A. I. 3. a) bb) bbb)), so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1994 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

  • VG Düsseldorf, 08.06.2021 - 17 K 7166/19

    Klagen gegen Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren der Stadt

    Dabei ist zu beachten, dass die nach dem bundesrechtlichen Kreislaufwirtschaftsgesetz ermöglichte Beauftragung privater Dritter mit der Erfüllung der Entsorgungspflicht (§ 22 KrWG) nicht über einrichtungs- oder gebührenrechtliche Fragen des Landesrechts faktisch gänzlich ausgeschlossen werden darf, vgl. für das kommunale Gebührenrecht so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Sofern diese auch Gewinne erwirtschaftet, sind solche an den Regelungen des § 6 Abs. 2 KAG zu messen, stehen aber nicht der Bejahung eines "besonders wichtigen Interesses" nach der Gemeindeordnung an der Beteiligung entgegen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. November 1998 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

    Wollte man die grundsätzliche Ansatzfähigkeit derartiger Kosten bereits von vornherein verneinen, weil die öffentliche Hand die Leistung ebenso oder gar kostengünstiger erbringen könnte, bedeutete dies im Ergebnis, dass Gemeinden oder Anstalten des öffentlichen Rechts von der ihnen gesetzlich eingeräumten Organisationsbefugnis, sich an Gesellschaften zu beteiligen und private Dritte zur Aufgabenerfüllung zulässigerweise nach den verfassungsrechtlich überwölbten gemeindeorganisationsrechlichen Normen einzuschalten, praktisch keinen Gebrauch machen könnten (vgl. A. I. 3. a) bb) bbb)), so BVerwG, Beschluss vom 23. November 1994 - 8 B 173.98 -, juris Rn. 7.

  • VG Freiburg, 20.06.2008 - 4 K 1144/07

    Rechtmäßigkeit von Abfallgebühren; Gebühren für die Benutzung von öffentlichen

    Die Entscheidung einer kommunalen Körperschaft über die Rechtsform ihrer Pflichtenerfüllung in der rechtlichen Gestalt der öffentlichen Verwaltung oder in den Formen der Privatisierung ist eine vom Selbstverwaltungsrecht nach Art. 28 Abs. 2 GG umfasste und damit durch das Grundgesetz garantierte Organisationsentscheidung (BVerwG, Urt. v. 23.11.1998 - 8 B 173/98 -, NVwZ 1999, 653).

    Verbleiben bei der Körperschaft Überwachungs-, Kontroll- und Einwirkungsmöglichkeiten, ist auch bei Einschaltung von privaten "Generalunternehmern" die Zielsetzung des Gesetzes gewährleistet (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 24.06.1998 - 2 L 113/97 -, Juris; BVerwG, Beschluss vom 23.11.1998, a.a.O.).

  • BVerwG, 08.03.2007 - 9 B 19.06

    Revisionszulassung; Grundsatzrüge; revisibles Recht; technische Regelwerke;

    Diese Frage, die von der Beschwerde mit verschiedenen Detailfragen zur Anwendung der Richtlinie für Trinkwasserschutzgebiete (DGVW - Arbeitsblatt 101, Februar 1995) und ihrem Verhältnis zu der Richtlinie für bautechnische Maßnahmen in Wassergewinnungsgebieten (RiStWag) verknüpft wird, rechtfertigt die Zulassung der Revision nicht, weil Verwaltungsvorschriften, auch wenn sie als technische Regelwerke im Einzelfall die Anwendung von Rechtsvorschriften beeinflussen mögen, mangels Rechtssatzqualität nicht revisibel sind (vgl. Beschlüsse vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 173.98 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 91 S. 87, vom 25. April 2000 - BVerwG 11 B 4.00 - juris Rn. 9 und vom 24. August 2006 - BVerwG 10 B 46.06 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 7.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Die Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) ist keine revisible Rechtsnorm (vgl. Beschluss vom 23. November 1998 BVerwG 8 B 173.98 Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 91 S. 86 f. und Urteil vom 24. Januar 2001 BVerwG 8 C 8.00 BVerwGE 112, 360 = Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 40 S. 7).
  • VG Minden, 14.05.2014 - 3 K 462/13

    Klagen gegen Abwassergebühren für die Jahre 2007 bis 2009 in Höxter ohne Erfolg

  • BVerwG, 12.09.2005 - 10 B 13.05

    Übertragung der Erledigung kommunaler Entsorgungsaufgaben einer Gemeinde auf eine

  • BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 46.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache wegen einer möglichen Beteiligung der

  • BVerwG, 24.08.2006 - 10 B 45.06

    Benachteiligung des Bürgers durch die Art der Ausschreibung und das Akzeptieren

  • BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 4.00

    Voraussetzungen für die Rechtfertigung der Zulassung der Revision - Anforderungen

  • VG Aachen, 17.05.2005 - 7 K 1253/02

    Müllgebühren in der Stadt Aachen für die Jahre 1998 und 1999 sind rechtmäßig

  • VG Aachen, 08.07.2005 - 7 K 1884/04

    Auch die Müllgebühren in Aachen für die Jahre 2000 - 2004 sind rechtmäßig

  • VG Aachen, 17.05.2005 - 7 K 1347/02

    Müllgebühren in der Stadt Aachen für die Jahre 1998 und 1999 sind rechtmäßig

  • VG Gelsenkirchen, 19.12.2011 - 13 K 798/08

    Kostenüberschreitungsverbot; Fremdkosten; Erforderlichkeit; Altersteilzeit;

  • VG Düsseldorf, 25.11.2004 - 5 K 4503/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu

  • VG Gelsenkirchen, 19.02.2004 - 13 K 5973/02

    Rechtsformwahl und Beitragserhebung

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