Rechtsprechung
| BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für die Kosten der erstmaligen endgültigen Herstellung einer Landstraße - Anforderungen an die Erschließung eines Grundstückes - Erschließung eines sogennanten Hinterliegergrundstückes - Vorliegen einer hinreichenden Sicherung der ...
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BBauG §§ 131 Abs. 1, 133 Abs. 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BBauG § 131 Abs. 1, § 133 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erschließungsbeitragsrecht; Beitragspflicht eines Hinterliegergrundstücks bei (noch) Eigentümerverschiedenheit
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 11.07.1989 - W 4 K 87.348
- VGH Bayern, 16.04.1991 - 6 B 89.02606
- BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91
Papierfundstellen
- NVwZ 1993, 1208
- ZMR 1994, 582
- ZfBR 1993, 202
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86
Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff - …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91
Das trifft in der Regel zu, wenn das Hinterliegergrundstück und das es von der Anbaustraße trennende Anliegergrundstück im Eigentum derselben Person stehen (im Anschluß an dasUrteil vom 15. Januar 1988 - BVerwG 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1 ff.).Sofern der erkennende Senat mit dieser Rechtsauffassung von seiner früheren Rechtsprechung etwa in den Urteilenvom 14. Januar 1983 (BVerwG 8 C 81.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 85 S. 32) undvom 15. Januar 1988 (BVerwG 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1) abweichen sollte, hält er an jener Rechtsprechung nicht mehr fest.
Stehen das Anlieger- und das Hinterliegergrundstück im Eigentum derselben Person (Eigentümeridentität), gewährleistet das Eigentum eine aus bundesrechtlicher Sicht hinreichende Sicherung der verkehrlichen Erschließung des Hinterliegergrundstücks durch die Straße, von der es durch das Anliegergrundstück getrennt ist; sie vermittelt ihm das an verkehrlicher Erschließung, was das Bundesrecht für seine Bebaubarkeit verlangt (vgl. Urteil vom 15. Januar 1988, a.a.O., S. 8 f.).
Die unter dem Blickwinkel des § 131 Abs. 1 BBauG gleiche Behandlung der beiden Hinterliegergrundstücke rechtfertigt sich aus ihrer einheitlichen Nutzung und ihrer grenzüberschreitenden Überbauung (vgl. dazu Urteil vom 15. Januar 1988 - a.a.O., S. 7).
- BVerwG, 07.10.1977 - IV C 103.74
Aufrechnung gegenüber einer Eschließungsbeitragsforderung mit einem …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 7. Oktober 1977 (BVerwG IV C 103.74 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 25 S. 35 ) ist ein Hinterliegergrundstück, das durch einen schmalen, im fremden Eigentum stehenden Grundstücksstreifen derart von einer Anbaustraße getrennt wird, daß es bei räumlich-natürlicher Betrachtungsweise - gerade auch aus der Sicht der anderen Anlieger - als in den Kreis der durch diese Anlage erschlossenen Grundstücke gehörend anzusehen ist, von ihr im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG dann erschlossen, wenn - sofern nicht bereits ein Zugang bzw. eine Zufahrt über das Anliegergrundstück angelegt worden ist - etwaige tatsächliche oder rechtliche Hindernisse, die einer solchen Zugänglichkeit derzeit entgegenstehen, ausräumbar sind. - BVerwG, 23.02.1990 - 8 C 75.88
Erschließungsaufwand - Anbaustraße - Abbiegespur - Fernstraßen - Bundesstraße - …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91
In dem einen wie dem anderen Fall greift durch, daß die Gemeinden nach dem Willen des Gesetzgebers die ihnen durch die Herstellung von beitragsfähigen Erschließungsanlagen entstandenen Kosten möglichst uneingeschränkt durch Beiträge auf die Eigentümer der im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücke sollen umlegen können (vgl. etwaUrteil vom 23. Februar 1990 - BVerwG 8 C 75.88 - BVerwGE 85, 1 ), und das, was von diesen Kosten endgültig zu ihren Lasten gehen soll, abschließend in den §§ 128 Abs. 3 (ausgeschlossene Kosten), 129 Abs. 1 Satz 1 (nicht erforderliche Aufwendungen), 129 Abs. 1 Satz 3 (Gemeindeanteil) und 135 Abs. 5 BBauG (Erlaß) bestimmt ist (…vgl. Urteil vom 29. Mai 1991 - a.a.O.).
- BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86
Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91
Zutreffend meint das Berufungsgericht, daß auf diese Rechtslage ungeachtet dessen abzustellen sei, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I, S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a.Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 ). - BVerwG, 29.05.1991 - 8 C 67.89
Erschließungsbeitragsrecht: "Erschlossen-Sein" eines Grundstücks bei ausräumbarem …
Auszug aus BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91
Der erkennende Senat hat bereits in seinemUrteil vom 29. Mai 1991 (BVerwG 8 C 67.89 - BVerwGE 88, 248 ) mit Blick auf - wie hier - Fälle der Zweiterschließung ausgesprochen, daß das Erschlossensein im Sinne des § 133 Abs. 1 BBauG nicht davon abhängt, ob ein der erforderlichen wegemäßigen Erreichbarkeit entgegenstehendes (ausräumbares) Hindernis bereits beseitigt worden ist oder nicht, sofern die Beseitigung dieses Hindernisses nur entweder allein in der Verfügungsmacht des jeweiligen Eigentümers steht oder - was auf dasselbe hinauskommt - ausschließlich an dessen nach Lage der Dinge gebotener, aber bisher verweigerter Mitwirkung scheitert. - BVerwG, 14.01.1983 - 8 C 81.81
"Erschlossensein" eines Grundstücks"
Auszug aus BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 45.91
Sofern der erkennende Senat mit dieser Rechtsauffassung von seiner früheren Rechtsprechung etwa in den Urteilenvom 14. Januar 1983 (BVerwG 8 C 81.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 85 S. 32) undvom 15. Januar 1988 (BVerwG 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1) abweichen sollte, hält er an jener Rechtsprechung nicht mehr fest.
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13
Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage; …
Ob ein erschlossenes Grundstück beitragspflichtig ist, ist damit abhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen das (bundesrechtliche) Bebauungsrecht und das (landesrechtliche) Bauordnungsrecht die zur Beitragspflicht führende Grundstücksnutzung gestatten (vgl. zu der entsprechenden Regelung in § 133 Abs. 1 BBauG/BauGB: BVerwG, Urteil vom 14.01.1983 - 8 C 81.81 - NVwZ 1983, 669; Urteil vom 26.02.1993 - 8 C 45.91 - NVwZ 1993, 1208;… s. auch Senatsurteil vom 26.06.2012, aaO). - BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 44.91
Erschlossensein eines Hinterliegergrundstücks durch eine Anbaustraße - …
Das trifft in der Regel zu, wenn das Hinterliegergrundstück und das es von der Anbaustraße trennende Anliegergrundstück im Eigentum derselben Person stehen (wie Urteile vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 45.91 und BVerwG 8 C 35.92 -).Das hat der erkennende Senat bereits in seinen am heutigen Tage ergangenen Urteilen in den Sachen BVerwG 8 C 45.91 und BVerwG 8 C 35.92 entschieden; daran ist festzuhalten.
In dem zum Aktenzeichen BVerwG 8 C 45.91 ergangenen Urteil hat der Senat zur Begründung ausgeführt:.
Die Verweigerung der Abgabe der erforderlichen Erklärung durch die beitragserhebende Gemeinde kann jedoch als lediglich theoretische Alternative vernachlässigt werden (vgl. Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 45.91 -).
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2012 - 2 S 3258/11
Erschlossensein eines Grundstücks und Entstehen der Beitragspflicht
Ob ein erschlossenes Grundstück beitragspflichtig ist, ist damit abhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen, unter denen das (bundesrechtliche) Bebauungsrecht und das (landesrechtliche) Bauordnungsrecht die zur Beitragspflicht führende Grundstücksnutzung gestatten (vgl. zu der entsprechenden Regelung in § 133 Abs. 1 BBauG/BauGB: BVerwG, Urteil vom 14.1.1983 - 8 C 81.81 - NVwZ 1983, 669; Urteil vom 26.2.1993 - 8 C 45.91 - NVwZ 1993, 1208).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.2005 - 15 A 240/04
Vorliegen einer atypische Erschließungssituation
dazu, dass im Erschließungsbeitragsrecht auch bei Eigentümerverschiedenheit die tatsächliche Verbindung eines Hinterliegergrundstücks durch eine Zufahrt über ein Vorderliegergrundstück die Beitragspflicht begründet, BVerwG, Urteile vom 26.2.1993 - 8 C 45.91 -, NVwZ 1993, 1208, und 15.1.1988 - 8 C 111.86 -, BVerwGE 79, 1 (4). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2006 - 3 A 1082/02
Erschließung eines Hinterliegergrundstücks
Rn. 64 Vgl. Urteile vom 26. März 1993 - 8 C 35.92 -, BVerwGE 92, 157, und - 8 C 45.91 -, NVwZ 1993, 1208.Rn. 66 vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1992 - 8 C 45.91 - a.a.O.; Driehaus, a.a.O., § 17 Rdn. 79, § 23 Rdn. 13 -.
- VGH Bayern, 27.07.2018 - 1 CS 18.1265
Nachbarantrag gegen Baugenehmigung wegen fehlender Erschließung
Für die hier allein vom Prüfumfang der Baugenehmigung gem. Art. 59 BayBO umfasste Sicherung der Erschließung im Sinn des Bauplanungsrechts reicht es aus, wenn das Baugrundstück und das Wegegrundstück im Eigentum der gleichen Person stehen (vgl. BVerwG, U.v. 15.1.1988 - 8 C 111.86 - BVerwGE 79, 1; U.v. 26.2.1993 - 8 C 45.91 - NVwZ 1993, 1208; BayVGH, U.v. 18.12.2001 - 15 N 97.2906 - BayVBl 2002, 761). - VGH Baden-Württemberg, 10.12.1998 - 2 S 2656/97
Beitragspflicht für Anliegergrundstück und Hinterliegergrundstück bei …
Der jeweilige Eigentümer kann bereits durch eine Vereinigung beider Grundstücke das "Anliegen" an einer befahrbaren Verkehrsfläche im Sinne von § 4 Abs. 1 LBO herbeiführen (s. dazu § 890 Abs. 1 LBO und BVerwG, Urteil vom 26.02.1993, NVwZ 1993, 1208).Für das Erschlossensein als Voraussetzung einer Erschließungsbeitragspflicht nach § 133 Abs. 1 BauGB ist daher anerkannt, daß in einem solchen Fall die Bebaubarkeit des Hinterliegergrundstücks auch ohne öffentlich-rechtliche Sicherung der Zuwegung besteht (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 26.02.1993, aaO).
- VG Münster, 03.03.2008 - 3 K 1070/05
Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrages; …
Dieser Bewertung stehen die vom Beklagten angeführten Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.2.1993 - 8 C 35.92 - und - 8 C 45.91 - (NVwZ 1993, 1206 bzw. 1208) nicht entgegen.Das Verfahren 8 C 45.91 betraf Grundstücke zwischen zwei Straßen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.1997 - 3 A 3508/92
Erschließungsbeitragsrecht; Erschließungsanlagen; Örtliches Erscheinungspflicht; …
Rn. 61 vgl. Urteile des Senats vom 31. Januar 1989 - 3 A 922/87 -, OVG RSE § 131 BBauG/BauGB, § 133 BBauG/BauGB, Erschlossensein, S. 7 f. -, und vom 15. November 1996 - 3 A 1364/91 -, UA S. 13 f.; BVerwG, Urteile vom 26. Februar 1993 - 8 C 35.92 -, BVerwGE 92, 157 (160 f.), - 8 C 45.91 -, NVwZ 1993, 1208. - VG München, 16.05.2018 - M 11 SN 18.2107
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung für …
Entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gewährleistet das Eigentum eine aus bundesrechtlicher Sicht hinreichende Sicherung der verkehrlichen Erschließung des Hinterliegergrundstücks durch die Straße, von der es durch das Anliegergrundstück getrennt ist, wenn das Anlieger- und das Hinterliegergrundstück im Eigentum derselben Person stehen (BVerwG, U.v. 26.2.1993 - 8 C 45/91 - juris Ls. 1 und Rn. 13;… so auch BayVGH U.v. 18.12.2001 a.a.O - juris Rn. 33). - VG München, 15.10.2009 - M 2 S 09.4002
Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Außenbereich, Hinterliegergrundstück
- VGH Bayern, 18.12.2001 - 15 N 97.2906
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 3 A 1623/05
Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids; Erfordernis …
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.11.2000 - 6 A 10411/00
- OVG Saarland, 10.03.2004 - 1 W 6/04
Erschließung eines Hinterliegergrundstücks; schmaler städtischer Geländestreifen …
- VG Ansbach, 26.02.2026 - AN 3 K 22.02677
Selbständige Erschließungsanlage, natürliche Betrachtungsweise, gefangene und …
- VG Arnsberg, 27.01.2009 - 4 K 1693/07
Erteilung eines Bauvorbescheides für den Neubau eines Einfamilienhauses mit …
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.1997 - 3 S 2556/96
Berufung des beigeladenen Nachbarn gegen eine erfolgreiche Klage des Bauherrn - …
- VG Ansbach, 23.03.2011 - AN 18 K 10.01473
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; privilegiertes Vorhaben eines …
- VG Minden, 11.11.1999 - 9 K 2988/98
Rechtmäßige Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu …
- VG Würzburg, 05.05.2010 - W 2 K 10.57
Erschließungsbeitrag; Vorausleistung
- VG Minden, 19.01.2007 - 5 K 3493/06
Keine Erschließungsbeiträge bei Eintragung einer nichtigen Baulast als Sicherung …
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