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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 916/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2011
VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 916/92 (https://dejure.org/1993,2011)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.04.1993 - 6 S 916/92 (https://dejure.org/1993,2011)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. April 1993 - 6 S 916/92 (https://dejure.org/1993,2011)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Hilfe zum Lebensunterhalt, hier: zur Wirtschaftsgemeinschaft iSv BSHG § 122 S 1 und der diesbezüglichen Offenbarungspflicht der Beteiligten

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Eheähnliche Gemeinschaft i. S. des § 122 S. 1 BSHG, I

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 214
  • NJW 1993, 2886
  • NJW 1995, 2808 (Ls.)
  • NVwZ 1993, 1222 (Ls.)
  • FamRZ 1994, 59 (Ls.)
  • VBlBW 1993, 437
  • DÖV 1993, 776
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.1992 - 6 S 2925/90

    Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft iSd BSHG § 122

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 916/92
    Rn. 18 Zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft im Sinne des § 122 BSHG ist der Senat im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß eine solche dann anzunehmen ist, wenn zwischen einem Mann und einer Frau, die auch verheiratet sein könnten, eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht (vgl. BVerwGE 70, 278, 280; 52, 11, 13 ff.; 15, 306, 312 ff.; Senatsurteil vom 09.04.1986, VBlBW 1986, 384; seither st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt etwa Urt. v. 22.09.1992, VBlBW 1993, 147).

    Bereits in seinem Urteil vom 09.04.1986 hat es der Senat demgegenüber für wesentlich erachtet, daß "jeder nach seinen Möglichkeiten zum Leben in einer Weise beiträgt, die auch dem jeweils anderen zugute kommt", und auf die Intensität des beiderseitigen finanziellen oder persönlichen Einsatzes im Zusammenleben abgehoben (…a.a.O., S. 385; ebenso Senatsurteil vom 22.09.1992, a.a.O., S. 148; Senatsbeschlüsse vom 12.07.1991 - 6 S 1376/91 -, vom 15.07.1987 - 6 S 529/87 - und vom 18.05.1987 - 6 S 928/87 -).

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 916/92
    Rn. 18 Zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft im Sinne des § 122 BSHG ist der Senat im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß eine solche dann anzunehmen ist, wenn zwischen einem Mann und einer Frau, die auch verheiratet sein könnten, eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht (vgl. BVerwGE 70, 278, 280; 52, 11, 13 ff.; 15, 306, 312 ff.; Senatsurteil vom 09.04.1986, VBlBW 1986, 384;… seither st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt etwa Urt. v. 22.09.1992, VBlBW 1993, 147).
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZR 18/88

    Alte Alimente auch bei neuer Liebe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 916/92
    Der BGH verlangt hierfür eine "auf Dauer angelegte soziale Verbindung, die sich in einem solchen Maße verfestigt hat, daß damit gleichsam ein nichteheliches Zusammenleben an die Stelle einer Ehe getreten ist"; ein nur "probeweises" Zusammenleben genüge hierfür nicht (BGH, Urt. v. 21.12.1988, NJW 1989, 1083, 1086).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 916/92
    Entscheidend ist vielmehr, ob tatsächlich "aus einem Topf" gewirtschaftet wird (BVerfGE 9, 20, 32).
  • BVerwG, 20.11.1984 - 5 C 17.84

    Sozialhilfe - Eheähnliche Gemeinschaft - Pflegebedürftigkeit - Häusliche Wartung …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 916/92
    Rn. 18 Zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft im Sinne des § 122 BSHG ist der Senat im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß eine solche dann anzunehmen ist, wenn zwischen einem Mann und einer Frau, die auch verheiratet sein könnten, eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht (vgl. BVerwGE 70, 278, 280; 52, 11, 13 ff.; 15, 306, 312 ff.; Senatsurteil vom 09.04.1986, VBlBW 1986, 384;… seither st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt etwa Urt. v. 22.09.1992, VBlBW 1993, 147).
  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 62.75

    Sozialhilfe - Eheähnliche Lebensgemeinschaft - Gebot der Gleichbehandlung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 916/92
    Rn. 18 Zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft im Sinne des § 122 BSHG ist der Senat im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß eine solche dann anzunehmen ist, wenn zwischen einem Mann und einer Frau, die auch verheiratet sein könnten, eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht (vgl. BVerwGE 70, 278, 280; 52, 11, 13 ff.; 15, 306, 312 ff.; Senatsurteil vom 09.04.1986, VBlBW 1986, 384;… seither st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt etwa Urt. v. 22.09.1992, VBlBW 1993, 147).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.1986 - 6 S 756/85

    Anrechnung der Hilfeleistungen des Partners in einer eheähnlichen Gemeinschaft …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 916/92
    Rn. 18 Zur Feststellung einer eheähnlichen Gemeinschaft im Sinne des § 122 BSHG ist der Senat im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß eine solche dann anzunehmen ist, wenn zwischen einem Mann und einer Frau, die auch verheiratet sein könnten, eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft besteht (vgl. BVerwGE 70, 278, 280; 52, 11, 13 ff.; 15, 306, 312 ff.; Senatsurteil vom 09.04.1986, VBlBW 1986, 384;… seither st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt etwa Urt. v. 22.09.1992, VBlBW 1993, 147).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Das Urteil (veröffentlicht in ESVGH 43, 214 = DÖV 1993, 776 = NJW 1993, 2886 = VBlBW 1993, 437 = ZfSH/SGB 1993, 639) ist im wesentlichen wie folgt begründet:.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 22.04.2005 - L 2 B 9/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Voraussetzungen einer …

    Wird die Untermiete nur wegen Einkommenslosigkeit der Beschwerdeführerin gestundet, so lässt dies zunächst nur auf eine wohlwollende persönliche Beziehung, dagegen noch nicht zwingend auf eine eheähnliche Gemeinschaft schließen (vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 5. August 1975 - II BA 11/75, FEVS 24, 71, 74; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28. April 1993 - 6 S 916/92, NJW 1993, 2886-2887).
  • VGH Hessen, 07.05.1998 - 24 DH 2498/96

    Disziplinarverfahren - zum Verstoß gegen die Treuepflicht; hier: Mitglied der …

    Dabei geht der Disziplinarhof in Einklang mit der insoweit nahezu einhelligen Auffassung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung davon aus, daß bezüglich der Partei "Die Republikaner" tatsächlich Anhaltspunkte für Bestrebungen vorliegen, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind (VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 11.03.1994 - 10 S 2386/93 - ESVGH 43 S. 214 bis 227 (218 f.); Bay. VGH, Beschluß vom 17.06.1996 - 24 CE 96.162 -, DÖV 1996 S. 1008; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.02.1998 - 2 A 101621/97.OVG - S. 7 ff. des Abdrucks).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1993 - 6 S 1215/92

    Sozialhilferecht: Verletzung von Selbsthilfepflichten; zumutbare Beschäftigung; …

    Dies ist Gegenstand des Berufungsverfahrens 6 S 916/92.
  • SG Detmold, 29.07.2005 - S 13 AS 32/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Es folgt daraus aber keine Umkehr der Beweislast in der Weise, dass es den Partnern einer Wohngemeinschaft obliegt nachzuweisen, dass lediglich eine Zweckgemeinschaft, also keine Wirtschaftsgemeinschaft bestehe (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.04.1993 6 S 916/92; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.01.1998 12 M 345/98 zur eheähnlichen Gemeinschaft).
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 761/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,3136
VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 761/87 (https://dejure.org/1993,3136)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10.02.1993 - 1 UE 761/87 (https://dejure.org/1993,3136)
VGH Hessen, Entscheidung vom 10. Februar 1993 - 1 UE 761/87 (https://dejure.org/1993,3136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Verpflichtung eines in nichtehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Beamten zur Zahlung von Unterbringungsgeld und Verpflegungsgeld

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 43, 234 (Ls.)
  • NJW 1993, 2888
  • NVwZ 1993, 1222 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Analoge Rechtsanwendung

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 761/87
    Das Bundesverfassungsgericht hat zur Frage der analogen Anwendung der §§ 569 a, 569 b BGB (Eintritt von Familienangehörigen in das Mietverhältnis/Gemeinsamer Mietvertrag von Ehegatten) in einem Urteil vom 3.4.1990 (NJW 1990, 1593) ausgeführt, daß eheähnliche Gemeinschaften eine typische Erscheinung des sozialen Lebens darstellten.
  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 761/87
    Daraus sei jedoch keine Pflicht zu entnehmen, nichtehelichen Gemeinschaften jedwede rechtliche Anerkennung zu versagen und mit allen Mitteln darauf hinzuwirken, daß ihnen die zu ihrer Führung erforderlichen finanziellen und sonstigen Mittel entzogen würden (s. auch BVerfG, Beschluß vom 7.5.1991, NJW 1991, 1944, 1945).
  • BGH, 01.12.1987 - VI ZR 50/87

    Anwendung des Familienprivilegs auf den Partner einer nichtehelichen …

    Auszug aus VGH Hessen, 10.02.1993 - 1 UE 761/87
    Auch der Bundesgerichtshof sieht sich nicht aus grundsätzlichen Erwägungen an der rechtsfortbildenden analogen Anwendung von allein Ehegatten betreffenden Vorschriften auf die eheähnliche Lebensgemeinschaft durch das Schutzgebot des Art. 6 Abs. 1 GG gehindert (vgl. BGH, Urteil vom 1.12.1987, NJW 1988, 1091, 1092 a. E.).
  • BVerwG, 19.12.1996 - 10 B 3.95

    Rechtsmittel

    Soweit sich der Kläger darauf beruft, der angefochtene Beschluß weiche von dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Februar 1993 - 1 UE 761/87 - (NJW 1993, 2888 [VGH Hessen 10.02.1993 - 1 UE 761/87]) ab, scheidet die damit sinngemäß von ihm begehrte Zulassung der Revision gemäß § 127 Nr. 1 BRRG ebenfalls aus.
  • VGH Hessen, 16.06.1993 - 1 UE 1918/86

    Hauptmieter iSd TGV HE 1974 § 5 Abs 2 bei nichtehelicher Lebensgemeinschaft

    Die Auslegung des Begriffs Hauptmieter in § 5 Abs. 2 HTGV, die der Beklagte in Anlehnung an die Hinweise des Hessischen Ministers des Innern in dessen Erlaß vom 13.3.1984 (Staatsanzeiger S. 683) vorgenommen hat, wird dem Zweck der Gewährung des Trennungstagegeldes nicht gerecht; sie verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 10.2.1993 - 1 UE 761/87 -).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1992 - 13 B 3468/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,10720
OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1992 - 13 B 3468/92 (https://dejure.org/1992,10720)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.09.1992 - 13 B 3468/92 (https://dejure.org/1992,10720)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. September 1992 - 13 B 3468/92 (https://dejure.org/1992,10720)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bundesweites Vergabeverfahren ; Bewerbung für Studienplatz; Übliche Auswahlkriterien; Studiengang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1222
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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1992 - 3 M 17/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7435
OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1992 - 3 M 17/92 (https://dejure.org/1992,7435)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.05.1992 - 3 M 17/92 (https://dejure.org/1992,7435)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. Mai 1992 - 3 M 17/92 (https://dejure.org/1992,7435)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bindung des Richterwahlausschusses an den Leistungsgrundsatz und das Prinzip der Bestenauslese bei der Neubesetzung von Planstellen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 1222
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.1996 - 3 M 89/95

    Dienstliche Beurteilung; Besetzungsbericht; Besetzungsvorschlag; …

    In diesem Sinne sei die Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 14. Mai 1992 - 3 M 17/92 - zu verstehen, wenn dort von einer eigenverantwortlichen Entscheidung des Antragsgegners darüber, ob die Wahl durch den Richterwahlausschuß den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG entspreche, die Rede sei.

    Diesen Anspruch hat der Richterwahlausschuß - dessen Entscheidung ist als "Verwaltungsinternum" dem Antragsgegner im Rechtsschutzverfahren zuzurechnen (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 07.04.1992 - 11 B 11/92 -, NJW 1992, 2440, 2441, und OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1992 -, 3 M 17/92 -, teilw.

    abgedruckt in: NVwZ 1993, 1222 f) - nicht erfüllt (1).

    All dies ergibt sich in Fortführung der bisherigen Rechtsprechung des Senats (OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1992 - 3 M 17/92 -, aaO) aus dem Wortlaut der maßgeblichen Vorschriften des Landesrichtergesetzes im Zusammenhang mit der entsprechenden Regelungssystematik (aa) und wird bestätigt durch den insbesondere aus der Entstehungsgeschichte herzuleitenden Sinn und Zweck dieser Bestimmungen (bb) sowie deren verfassungsrechtlichen Vorgaben (cc).

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 3/19

    Verstoß gegen den Bewerbungsverfahrensanspruch, wenn bei der Wahl von …

    Rn. 37 Der Senat hält an der ständigen Rechtsprechung des vormals zuständigen 3. Senats des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts fest, wonach der Antragsgegner bei der Besetzung von Richterämtern eine selbstständige, den Art. 33 Abs. 2 GG zu beachtende Auswahlentscheidung trifft (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14. Mai 1992 - 3 M 17/92 -, NVwZ 1992, 1222 [1223];… Beschluss vom 1. Februar 1996 - 3 M 89/95 -, Rn. 49 ff., juris;… Beschluss vom 15. Januar 1999 - 3 M 61/98 -, Rn. 22, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    Der Senat ist insoweit stets - ohne eine eingehendere Begründung für erforderlich zu halten - von der prinzipiellen Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 GG ausgegangen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1992 - 3 M 17/92 -, NVwZ 1993, 1222 f., 01.02.1996 - 3 M 89/95 -, a.a.O., und 17.08.2001 - 3 M 22/01 - der Senat ist selbst bei der nach Art. 43 Abs. 3 der Landesverfassung Schleswig-Holstein unmittelbar vom Landtag vorzunehmenden Berufung der Präsidentinnen oder Präsidenten der oberen Landesgerichte von einer Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 2 GG ausgegangen und hat insoweit lediglich Auswirkungen auf die "Ausgestaltung" der nach dieser Verfassungsbestimmung vorzunehmenden Bestenauslese und die "Intensität der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle" festgestellt, vgl. Beschl. v. 16.11.1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420 f.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.1999 - 3 M 61/98

    Spruchkörper; Finanzgericht; Finanzrichter

    Diesen Anspruch hat der Richterwahlausschuß - dessen Entscheidung dem Antragsgegner als "Verwaltungsinternum" im Rechtsschutzverfahren zuzurechnen ist (vgl. VG Schleswig, Beschl. v. 07.04.1992 - 11 B 11/92 -, NJW 1992, 2440, 2441; OVG Schleswig, Beschlüsse v. 14.05.1992 - 3 M 17/92 -, teilweise abgedruckt in NVwZ 1993, 1222 und v. 01.02.1996 - J M 89/95 -, SchlAnz.
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.01.1999 - 3 M 61/91
    Diesen Anspruch hat der Richterwahlausschuß - dessen Entscheidung dem Antragsgegner als "Verwaltungsinternum« im Rechtsschutzverfahren zuzurechnen ist (vgl. VG Schleswig, Beschluß vom 7.4. 1992 - 11 B 11/92 -, NJW 1992, 2440, 2441; OVG Schleswig, Beschlüsse vom 14.5.1992 - 3 M 17/92 -, teilweise abgedruckt in NVwZ 1993, 1222, und vom 1.2.1996 - 3 M 89/95 -, SchlAnz.
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