Rechtsprechung
| BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
GG Art. 9 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 3; ; GG Art. 80 Abs. 1 Satz 2; ; WaffG § 15 Abs. 1; ; WaffG § 15 Abs. 2; ; WaffG § 15 Abs. 3; ; WaffG § 15 Abs. 4; ; WaffG § 15 Abs. 7
- Wolters Kluwer
Vereinigungsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 1 GG (Grundgesetz); Verfassungsbeschwerde eines Schießsportverbandes gegen Vorschriften des neuen Waffengesetzes; Betroffenheit in der Ausübung des Vereinszwecks; Privilegierung bezüglich des Bedürfnisnachweises für den Umgang mit ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WaffG § 15; GG Art. 9
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkungen der Ausübung des Schießsports durch Vereine durch das neue Waffenrecht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde eines Schießsportverbands gegen das neue Waffengesetz erfolglos
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde eines Schießsportverbands gegen das neue Waffengesetz erfolglos
Papierfundstellen
- BVerfGK 1, 95
- NJW 2003, 3046 (Ls.)
- NVwZ 2003, 855
- DVBl 2003, 1158
- DÖV 2003, 720
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77
Mitbestimmung
Auszug aus BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03
Sie wirft keine verfassungsrechtlichen Fragen auf, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen und noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 84, 372 ) geklärt sind.Geschützt sind neben dem Recht auf Entstehen und Bestehen die Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren der Willensbildung und die Führung der Geschäfte (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 80, 244 ).
Auch die Vereinigungsfreiheit lediglich ausgestaltende Regelungen müssen sich jedoch am Schutzgut des Art. 9 Abs. 1 GG orientieren und einen Ausgleich zwischen diesem Gut und schutzbedürftigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit finden, der die zwingenden Voraussetzungen und Bedürfnisse freier Assoziation grundsätzlich wahrt (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 84, 372 ).
- BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68
Vereinsname
Auszug aus BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03
Das Grundrecht gewährt nicht nur Einzelpersonen, sondern auch den Vereinigungen selbst Schutz (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 84, 372 ).Auch die spezifisch vereinsmäßige Tätigkeit ist geschützt (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 80, 244 ).
Dem Gesetzgeber darf es nicht verwehrt sein, der Betätigung des Vereins Schranken zu ziehen, die zum Schutz anderer Rechtsgüter von der Sache her geboten sind (vgl. BVerfGE 30, 227 ).
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 397/87
Lohnsteuerhilfeverein
Auszug aus BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03
Sie wirft keine verfassungsrechtlichen Fragen auf, die sich nicht ohne weiteres aus dem Grundgesetz beantworten lassen und noch nicht durch die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 84, 372 ) geklärt sind.Das Grundrecht gewährt nicht nur Einzelpersonen, sondern auch den Vereinigungen selbst Schutz (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 84, 372 ).
Auch die Vereinigungsfreiheit lediglich ausgestaltende Regelungen müssen sich jedoch am Schutzgut des Art. 9 Abs. 1 GG orientieren und einen Ausgleich zwischen diesem Gut und schutzbedürftigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit finden, der die zwingenden Voraussetzungen und Bedürfnisse freier Assoziation grundsätzlich wahrt (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 84, 372 ).
- BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
Vereinsverbot
Auszug aus BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03
Geschützt sind neben dem Recht auf Entstehen und Bestehen die Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren der Willensbildung und die Führung der Geschäfte (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 80, 244 ).Auch die spezifisch vereinsmäßige Tätigkeit ist geschützt (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 80, 244 ).
- BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90
Schwangerschaftsabbruch II
Auszug aus BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03
Wenn der Gesetzgeber hier eine Regelungstechnik für erforderlich gehalten hat, welche die Verbände angesichts sonst drohender faktischer Nachteile veranlasst, sich von sich aus um eine Anerkennung und um die Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen zu bemühen, so hat er damit seinen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 30, 250 ; 39, 1 ; 88, 203 ) nicht überschritten. - BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Auszug aus BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03
Wenn der Gesetzgeber hier eine Regelungstechnik für erforderlich gehalten hat, welche die Verbände angesichts sonst drohender faktischer Nachteile veranlasst, sich von sich aus um eine Anerkennung und um die Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen zu bemühen, so hat er damit seinen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 30, 250 ; 39, 1 ; 88, 203 ) nicht überschritten. - BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69
Absicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 01.04.2003 - 1 BvR 539/03
Wenn der Gesetzgeber hier eine Regelungstechnik für erforderlich gehalten hat, welche die Verbände angesichts sonst drohender faktischer Nachteile veranlasst, sich von sich aus um eine Anerkennung und um die Erfüllung der Anerkennungsvoraussetzungen zu bemühen, so hat er damit seinen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfGE 30, 250 ; 39, 1 ; 88, 203 ) nicht überschritten.
- VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 6 S 1481/18
Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen; Beleihung der Schießsportverbände; …
Dabei ist es die Intention des Gesetzgebers, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 27.11.1997 - 1 C 16.97 -, NVwZ-RR 1998, 234 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01.04.2003 - 1 BvR 539/03 -, NVwZ 2003, 855 ).Rn. 55 Entgegen der Ansicht des Klägers, ergibt sich Gegenteiliges auch nicht aus dem Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 01.04.2003 (- 1 BvR 539/03 -, NVwZ 2003, 855).
- BVerwG, 28.11.2018 - 6 C 4.18
Keine Schalldämpfer für Jagdwaffen
Angesichts des Gefahrenpotentials, das insbesondere von Schusswaffen für Leben und Gesundheit Dritter ausgeht, steht die Verhältnismäßigkeit dieser Vorverlagerung des Rechtsgüterschutzes außer Frage (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2003 - 1 BvR 539/03 [ECLI:DE:BVerfG:2003:rk20030401.1bvr053903] - NVwZ 2003, 855; BVerwG, Urteile vom 24. Juni 1975 - 1 C 25.73 - BVerwGE 49, 1 ;… vom 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 93 Rn. 65;… Beschluss vom 26. März 2008 - 6 B 11.08 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 95 Rn. 12; stRspr). - BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 1.07
Waffenbesitzkarte, "Gelbe Waffenbesitzkarte", Sportschütze, …
Die Verwendung von Waffen soll in erster Linie dem Schutz der Rechtsordnung dienen, für deren Verteidigung mit Waffengewalt der Staat ein Monopol hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 1. April 2003 - 1 BvR 539/03 - GewArch 2003, 241 ).
- OVG Hamburg, 18.04.2016 - 4 Bf 299/13
Voraussetzungen für die Eintragung einer nach WaffG 2002 § 14 Abs 4 S 1 …
Diese Erwerbserleichterung würde ad absurdum geführt, wenn bei jedem Eintragungsvorgang ein konkretes Bedürfnis glaubhaft gemacht werden müsste (vgl. u.a. zum Bedürfnisnachweisprivileg bei Sportschützen und seinen Grenzen: BVerfG, Beschl. v. 1.4.2003, 1 BvR 539/03, GewArch 2003, 241, juris Rn. 11 ff.).Die Verwendung von Waffen soll in erster Linie dem Schutz der Rechtsordnung dienen, für deren Verteidigung mit Waffengewalt der Staat ein Monopol hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 1.4.2003, 1 BvR 539/03, GewArch 2003, 241, juris Rn. 11 ff.).
- BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1645/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos
Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 ). - BVerwG, 26.03.2008 - 6 B 11.08
Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis; Umgang und …
- VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 6 S 520/19
Waffen- oder Munitionssachverständiger; Voraussetzungen für die Annahme eines …
Dabei ist es die Intention des Gesetzgebers, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (BVerwG, Urteil vom 27.11.1997 - 1 C 16.97 -, NVwZ-RR 1998, 234 ; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 23.06.2021, a.a.O. Rn. 33; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 01.04.2003 - 1 BvR 539/03 -, NVwZ 2003, 855 ). - BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1677/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos
Eine solche Schutzpflicht besteht auch hinsichtlich der Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen (vgl. BVerfGK 1, 95 ). - VG Stuttgart, 08.05.2018 - 5 K 2085/15
Fortbestehen eines waffenrechtlichen Bedürfnisses für Waffenbesitzkarten bei …
Der Grund hierfür ist, dass die Bedürfnisprüfung nach dem Willen des Gesetzgebers dem Ziel dient, die Zahl der Waffenbesitzer sowie die Art und die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Schusswaffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.05.2012 - 1 S 3443/11 -, S. 5; so auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 01.04.2003 - 1 BvR 539/03 -, juris Orientierungssatz 2b; BVerwG…, Urteil vom 27.11.1997 - 1 C 16.97 -, juris Rn. 23).Diese Ansicht wird weder durch den Nichtannahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 01.04.2003 - 1 BvR 539/03 - (juris), welcher sich zur Frage der Bindung der Behörde an eine solche Bescheinigung nicht äußert, noch durch die Gesetzesbegründung bestätigt.
- VG Aachen, 31.03.2004 - 6 K 1922/03
Rechtmäßigkeit des Widerrufs von in Form von Waffenbesitzkarten erteilter …
Rn. 62 vgl. hierzu: Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 1. April 2003 - 1 BvR 539/03 -, NVwZ 2003, 855-856,. - BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 3.07
Beschränkung des Waffenerwerbs durch Sportschützen rechtmäßig
- BVerwG, 14.11.2007 - 6 C 8.07
Beschränkung des Waffenerwerbs durch Sportschützen rechtmäßig
- BVerfG, 23.01.2013 - 2 BvR 1676/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Waffengesetz erfolglos
- VG Sigmaringen, 24.04.2015 - 8 K 1781/13
Verfassungsmäßigkeit der Erlaubnispflicht mit Bedürfnisprüfung (§ 8 …
- VG München, 27.09.2022 - M 30 K 18.1188
Erwähnung eines Motorradclubs als Supporter-Club der Hells Angels in …
- VG Berlin, 31.05.2017 - 26 K 144.16
Feststellung, dass die versagte Nutzung einer Sporthalle rechtswidrig gewesen ist
- VG Aachen, 09.12.2003 - 6 L 1161/03
Widerruf der Erteilung von Waffenbesitzkarten aufgrund einer Verurteilung wegen …
- VG Köln, 13.02.2014 - 20 K 6992/12
Genehmigung neuer Disziplinen der Sportordnung eines Schießsportverbands
- VG Ansbach, 05.01.2023 - AN 16 S 22.02726
Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen fehlendem waffenrechtlichen Bedürfnis
- VG München, 10.04.2019 - M 7 K 17.2495
Kein Bedürfnis für Schalldämpfer an Waffen von Sportschützen
- VG Köln, 10.11.2011 - 20 K 1892/10
Genehmigung einer Sportordnung im Rahmen der Struktur und Ausrichtung von …
- VG München, 18.07.2012 - M 7 K 11.5750
- VG München, 13.06.2012 - M 7 S 11.4836
- VG München, 15.03.2004 - M 3 K 03.4560
- VG München, 25.01.2012 - M 7 S 11.6084
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