Rechtsprechung
BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- lexetius.com
Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
- openjur.de
Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung; vermutete Arbeitnehmerüberlassung; Umgehung von Arbeitsbedingungen des Entleihers
- Bundesarbeitsgericht
Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitnehmerüberlassung - Umgehung von Arbeitsbedingungen des Entleihers
- rechtsprechung-im-internet.de
EGRL 104/2008, § 242 BGB, § 1 Abs 1 S 2 AÜG vom 30.04.2011, § 1 Abs 2 AÜG vom 30.04.2011, § 3 Abs 1 Nr 3 AÜG vom 30.04.2011
Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitnehmerüberlassung - Umgehung von Arbeitsbedingungen des Entleihers - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiherbetrieb
- Betriebs-Berater
Rechtsmissbrauchsgrenzen bei Arbeitnehmerüberlassung
- rewis.io
Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitnehmerüberlassung - Umgehung von Arbeitsbedingungen des Entleihers
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiherbetrieb
- datenbank.nwb.de
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Arbeitnehmerüberlassung nur an einzigen Entleiher
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitnehmerüberlassung und Rechtsmissbrauch
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
- templin-thiess.de (Kurzinformation)
Dauerleihe
Verfahrensgang
- ArbG Oldenburg, 05.08.2010 - 1 Ca 811/09
- LAG Niedersachsen, 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10
- BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Papierfundstellen
- NZA 2013, 1267
- BB 2013, 2292
- DB 2013, 2334
Wird zitiert von ... (56) Neu Zitiert selbst (18)
- BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Die institutionelle Rechtsmissbrauchskontrolle verlangt daher weder ein subjektives Element noch eine Umgehungsabsicht (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38) .Vertragsgestaltungen können nur dann als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn sie gravierend von den Gestaltungsmöglichkeiten abweichen, die nach der Konzeption des Gesetzes noch gebilligt sind (vgl. hierzu auch BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 41) .
Ein Rechtsmissbrauch kann sich auch aus dem bewussten und gewollten Zusammenwirken mehrerer Personen bei den Vertragsgestaltungen ergeben (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 39) .
- BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09
Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Das verbietet es, eindeutigen Erklärungen nachträglich einen Sinn zu geben, der dem Interesse des Erklärenden am Besten dient (vgl. zum Ganzen: BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 - Rn. 12, BAGE 133, 28) .Das Revisionsgericht ist befugt, prozessuale Willenserklärungen selbständig auszulegen (vgl. BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 - Rn. 11 f., aaO) .
- EuGH, 06.10.1982 - 283/81
CILFIT / Ministero della Sanità
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Eine Pflicht, nach Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union einzuholen, besteht nicht (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415) .
- BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06
Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag; …
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Das kann auch dazu führen, dass sich Rechte, die durch Zwischenschaltung eines "Strohmanns" umgangen werden sollen, gegen einen Dritten richten können (vgl. BGH 22. November 2006 - VIII ZR 72/06 - Rn. 15 ff., BGHZ 170, 67) . - BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 89/12
Verbrauchsgüterkauf: Vorschieben eines Strohmanns zur Herbeiführung eines …
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Hieraus folgt freilich nicht zwingend, dass das Vertragsverhältnis zu dem dazwischen geschalteten Dritten nichtig wäre (vgl. BGH 12. Dezember 2012 - VIII ZR 89/12 - Rn. 15) . - BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11
Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Daher kann es geboten sein, rechtskundige Prozessvertreter auch am Wortlaut ihrer Erklärungen festzuhalten (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 36 mwN) . - EuGH, 18.12.1997 - C-129/96
DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE …
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Die Mitgliedstaaten und ihre Gerichte sind lediglich gehindert, Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, das in der Richtlinie vorgegebene Ziel ernsthaft in Frage zu stellen (vgl. EuGH 18. Dezember 1997 - C-129/96 - [Inter-Environnement Wallonie] Rn. 45, Slg. 1997, I-7411) . - BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08
Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG - …
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Das hat zur Folge, dass eine nach dem AÜG vermutete Arbeitsvermittlung für sich genommen nicht mehr zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher führt (ausführlich BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165; ebenso 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 31;… aA Ulber AÜG 4. Aufl. Einl. D Rn. 45, 56 ff.) . - BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09
Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Ein Rechtsmissbrauch kann sich auch aus dem bewussten und gewollten Zusammenwirken mehrerer Personen bei den Vertragsgestaltungen ergeben (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 39) . - BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95
Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit
Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
Eine Verpflichtung zur Umsetzung einer Richtlinie besteht jedoch lediglich im Rahmen der Richtlinie und damit auch der dort vorgesehenen Umsetzungsfrist (vgl. BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - zu B II 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 82, 349) . - EuGH, 17.09.1997 - C-54/96
GESELLSCHAFTSRECHT
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
- BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02
Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter …
- BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10
Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der …
- BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung
- BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80
Mittelbares Arbeitsverhältnis
- LAG Niedersachsen, 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10
Die Überlassung von Arbeitnehmern durch eine konzerninterne …
- BGH, 23.06.1971 - VIII ZR 166/70
Rückzahlung eines Mieterdarlehens bei Vertragsende
- BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13
Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge
Entgegen der Auffassung des Klägers hat eine nach § 1 Abs. 2 AÜG zu vermutende Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Folge, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher begründet wird (ausführlich dazu BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe, BAGE 95, 165; ebenso BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22) .Damit war klar, dass künftig eine zeitlich unbeschränkte Überlassung von Arbeitnehmern zulässig sein sollte (eingehend dazu BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 24) .
c) Die Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (ABl. EU L 327 vom 5. Dezember 2008 S. 9, im Folgenden: Leiharbeitsrichtlinie) gebietet kein anderes Ergebnis (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 25) .
In den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG zu vermutenden Arbeitsvermittlung und damit auch bei einer Überschreitung der bis zum 31. Dezember 2002 in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG geregelten Überlassungsdauer von höchstens 24 Monaten gab es somit keine gesetzliche Grundlage mehr für das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer (grundlegend BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe, BAGE 95, 165; ebenso 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22) .
Ein Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der bis zum 30. November 2011 geltenden Fassung lag ebenso wenig vor wie ein Fall des institutionellen Rechtsmissbrauchs, der das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses gebietet (eingehend BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 26 ff.) .
Rechtsmissbrauch setzt voraus, dass ein Vertragspartner eine an sich rechtlich zulässige Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm oder des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 27) .
- BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11
Wartezeit - Leiharbeitnehmer
Im Übrigen hätte selbst dies nicht zur Folge, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der Schuldnerin als Entleiherin begründet worden wäre (zu den Rechtsfolgen der gesetzlichen Vermutung vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 9; 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22) .Werden durch ein Ausweichen auf Arbeitsvermittlung beim Entleiher geltende Arbeitsbedingungen in rechtsmissbräuchlicher Weise umgangen, kann dies zu Leistungspflichten des Entleihers, nicht aber zum Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen ihm und dem Leiharbeitnehmer führen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 32 ff.; BGH 12. Dezember 2012 - VIII ZR 89/12 - Rn. 15).
Es ist nicht geboten, schon während der - als solcher legalen - Überlassung vom Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher auszugehen (ähnlich BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 35) .
- BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16
Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung
Vertragsgestaltungen können nur dann als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn sie gravierend von den Gestaltungsmöglichkeiten abweichen, die nach der Konzeption des Gesetzes noch gebilligt sind (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 27) .Dies kann auch dazu führen, dass sich Rechte, die durch Zwischenschaltung eines "Strohmanns" umgangen werden sollen, gegen einen Dritten richten können (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 33 mwN) .
Entscheidend sind der Schutzzweck der umgangenen Norm und die Frage, ob die Umgehung gerade in der Verhinderung der gesetzlich an sich vorgesehenen Begründung eines Rechtsverhältnisses zu einem Dritten insgesamt oder lediglich in der Vermeidung oder Verkürzung einzelner Ansprüche liegt (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - aaO mwN) .
- BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16
Ordentliche Kündigung - Organstellung
aa) Institutioneller Rechtsmissbrauch ist gegeben, wenn ein Vertragspartner eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise entgegen dem Sinn und Zweck des Rechtsinstituts nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 27; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308; Staudinger/Looschelders/Olzen [2015] § 242 Rn. 217; MüKoBGB/Schubert 7. Aufl. § 242 Rn. 211) . - BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12
Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter
Es handelt sich um einen gegenwartsbezogenen Feststellungsantrag, für dessen Entscheidung grundsätzlich auf die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht abzustellen ist (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 15 ff.) . - BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15
Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
Rechtsmissbrauch setzt voraus, dass ein Vertragspartner eine an sich rechtlich zulässige Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm oder des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind ( BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 27 ) . - BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11
Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch
(1) Ein sich aus dem bewussten und gewollten Zusammenwirken mehrerer Personen bei den Vertragsgestaltungen ergebender Rechtsmissbrauch kann zur Folge haben, dass sich Rechte - die etwa durch die Zwischenschaltung eines "Strohmanns" umgangen werden sollen - gegen einen Dritten richten können (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 33; BGH 22. November 2006 - VIII ZR 72/06 - Rn. 15 ff., BGHZ 170, 67) .Im Übrigen führte auch ein - zu Gunsten der Klägerin unterstellter - Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des AÜG in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit R geltenden Fassung nicht zum Entstehen eines Arbeitsvertrags mit dem Entleiher (vgl. hierzu BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 34) .
Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann weder mit § 1 Abs. 2 AÜG noch mit einer entsprechenden Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet werden (ausführlich: BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe mwN, BAGE 95, 165; vgl. auch BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22; vgl. auch 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 31).
- BGH, 30.11.2023 - 3 StR 192/18
Beschäftigung von Ausländern ohne Genehmigung in größerem Umfang aus grobem …
(3) Die dargelegte rechtliche Beurteilung widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der eine gemäß § 1 Abs. 2 AÜG vermutete Arbeitsvermittlung für sich genommen nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem (formalen) Entleiher führt (s. BAG, Urteile vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99, BAGE 95, 165; vom 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11, NZA 2013, 1267 Rn. 22).Ein solches besteht jedenfalls dann, wenn es - wie hier - insgesamt rechtsmissbräuchlich umgangen werden sollte (vgl. BAG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11, aaO, Rn. 33; Hamann, jurisPR-ArbR 39/2013 Anm. 2 B.).
- LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung
Das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche Feststellungsinteresse ist gegeben, weil zwischen den Parteien streitig ist, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht oder nicht (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - AP AÜG § 1 Nr. 34).Entscheidend sind der Schutzzweck der umgangenen Norm und die Frage, ob die Umgehung gerade in der Verhinderung der gesetzlich an sich vorgesehenen Begründung eines Rechtsverhältnisses zu einem Dritten insgesamt oder lediglich in der Vermeidung oder Verkürzung einzelner Ansprüche liegt (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - NZA 2013, 1267).
Denn selbst wenn davon auszugehen wäre, dass vorliegend in rechtsmissbräuchlicher Weise eine Anwendung der Bestimmungen des AÜG oder der bei Arbeitnehmerüberlassung bestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte umgangen werden sollte, könnte dies lediglich zu Leistungspflichten des Entleihers oder zu Pflichten zur Wahrung der Mitbestimmungsrechte durch den Entleiher, jedoch nicht zum Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen ihm und dem Leiharbeitnehmer führen (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - NZA 2013, 1267).
- BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15
Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
Die letztgenannte gegenwartsbezogene Komponente bezieht sich auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung im Berufungsverfahren (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 15) .Sollen im bewussten und gewollten Zusammenwirken arbeitsrechtliche Schutzvorschriften umgangen werden, kann dies zur Folge haben, dass sich eine hieran beteiligte Person so behandeln lassen muss, wie sie bei Anwendung der umgangenen Vorschriften zu behandeln wäre (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 33; vgl. dazu BAG 20. Juli 1982 - 3 AZR 446/80 - zu 3 b und d der Gründe, BAGE 39, 200) .
- ArbG Frankfurt/Oder, 07.08.2013 - 6 Ca 154/13
Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Pflicht der Behörde zum …
- BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 337/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
- BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 339/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
- LAG Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 15 Sa 90/14
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag
- ArbG Stuttgart, 08.04.2014 - 16 BV 121/13
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag - …
- BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 338/21
Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15
Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast
- BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17
Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 4 Sa 136/17
Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
- BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16
Urlaubsanspruch - Staffelung nach Lebensaltersstufen (MTV für das Hotel- und …
- BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 359/15
Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 468/21
Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Hamm, 14.06.2023 - 3 Sa 1242/21
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - 14 Sa 1941/14
Drittbezogener Personaleinsatz im Besucherservice eines Museums
- LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14
Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Treu und Glauben - Tarifauslegung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 4 Sa 137/17
Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
- LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23
Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 4 Sa 138/17
Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung: Scheingeschäft - …
- ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13
Rechtsfolgen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs bei Dauerleihe im Konzern
- LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17
Kündigungsschutzklage gegen Nicht-Arbeitgeber - Strohmanngeschäft
- BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 537/15
Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 595/15
Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 90/22
Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 21 Sa 98/14
Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis - Scheinwerkvertrag - verdeckte …
- BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 177/22
Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 469/21
Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2019 - 5 Sa 127/18
Zuschlag wegen Führung auf Zeit nach TVöD-VKA
- BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 494/21
Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung
- BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 22/22
Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13
Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15
Jährlicher Urlaubsanspruch - Urlaubsstaffelung - 50. Lebensjahr
- LAG Hamm, 18.01.2023 - 3 Sa 672/22
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Annahmeverzug des …
- LAG Saarland, 18.12.2013 - 2 TaBV 2/13
Rechtsfolgen bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung
- LAG Hamm, 11.03.2014 - 7 Sa 1277/13
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- LAG Hessen, 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14
Arbeitnehmerüberlassung - Entleihhöchstdauer - Betriebsvereinbarung - Auslegung - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - 5 Sa 80/14
Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der …
- LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - 5 Sa 119/14
Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2022 - 8 Sa 46/22
Klage auf Feststellung eines wegen nicht nur vorübergehender …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2022 - 8 Sa 475/21
Klage auf Feststellung eines wegen nicht nur vorübergehender …
- LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - 5 Sa 210/14
Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der …
- LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - 5 Sa 211/14
Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 14 TaBV 940/14
Eingruppierung dauerhaft beschäftigter Leiharbeitnehmer
- LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - 5 Sa 104/14
Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der …
- LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - 5 Sa 113/14
Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der …
- ArbG Herne, 12.10.2017 - 4 Ca 777/17