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   BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19   

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BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19 (https://dejure.org/2020,31779)
BAG, Entscheidung vom 22.10.2020 - 8 AZR 412/19 (https://dejure.org/2020,31779)
BAG, Entscheidung vom 22. Oktober 2020 - 8 AZR 412/19 (https://dejure.org/2020,31779)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB - Anspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf Rückzahlung eines zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gezahlten Betrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB - Anspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf Rückzahlung eines zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gezahlten Betrags

  • IWW

    § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB, § ... 128 Abs. 2 ZPO, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, Richtlinie 2011/7/EU, § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB, § 717 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 ZPO, § 62 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 717 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Keine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB im Arbeitsgerichtsprozess; Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO

  • bag-urteil.com

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB - Anspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf Rückzahlung eines zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gezahlten Betrags

  • rewis.io

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB - Anspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf Rückzahlung eines zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gezahlten Betrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB im Arbeitsgerichtsprozess

  • datenbank.nwb.de

    Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB - Anspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO auf Rückzahlung eines zur Abwendung der Zwangsvollstreckung gezahlten Betrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB zur Abwendung der Zwangsvollstreckung ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 717
  • NZA 2021, 127
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 11.04.2019 - C-131/18

    Gambietz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht - Bekämpfung von

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19
    Inzwischen hat der Gerichtshof der Europäischen Union diese Fragen durch zwei Entscheidungen dahin geklärt, dass nach der Richtlinie 2011/7/EU mit dem Betrag von 40, 00 Euro nicht nur die internen, sondern auch die externen Beitreibungskosten pauschaliert werden sollen (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz]; 13. September 2018 - C-287/17 - [Ceská poji?.tovna]) .

    Insoweit spricht der Gerichtshof der Europäischen Union zum einen von einem angemessenen Ersatz für "Beitreibungskosten jedweder Art" (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz] Rn. 17, 18) .

    Zudem führt er aus, dass der von der Richtlinie geforderte wirksame Schutz des Gläubigers gegen Zahlungsverzug bedeute, dem Gläubiger einen möglichst umfassenden Ersatz der ihm entstandenen Beitreibungskosten zu bieten, so dass von solchem Zahlungsverzug abgeschreckt wird (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz] Rn. 21; 13. September 2018 - C-287/17 - [Ceská poji?.tovna] Rn. 26) .

    Insbesondere ergebe sich aus den - nicht verbindlichen - Erwägungsgründen 19 und 20 der Richtlinie 2011/7/EU nicht, dass nur die internen Beitreibungskosten durch den Pauschalbetrag von 40, 00 Euro ersetzt werden könnten und die übrigen Beitreibungskosten einen eigenständigen Schadensersatzanspruch begründeten (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz] Rn. 26, 27) .

    Aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. April 2019 (- C-131/18 - [Gambietz]) und vom 13. September 2018 (- C-287/17 - [Ceská poji?.tovna]) folgt nicht nur, dass § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB keiner unionsrechtskonformen einschränkenden Auslegung dahin bedarf, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Pauschale nur für interne Beitreibungskosten vorsieht; die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union verdeutlichen zudem, dass die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB auch und zentral der Kompensation eines Verzugsschadens dient (vgl. BT-Drs. 18/1309 S. 19) , und dass sie keinen Strafschadensersatz beinhaltet (vgl. BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 44 ff., BAGE 163, 309) .

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19
    Zwar war der Kläger, dem die Beklagte rückständige Vergütung für die Monate Oktober 2017 bis Dezember 2017 schuldete, Gläubiger von Entgeltforderungen iSv. § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB (zum Begriff der Entgeltforderung sowie dazu, dass der Arbeitnehmer "Gläubiger einer Entgeltforderung" iSv. § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB sein kann, vgl. BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 12 ff., BAGE 163, 309) .

    Diese Bestimmung schließt - wie der Senat mit Urteil vom 25. September 2018 (- 8 AZR 26/18 - BAGE 163, 309; sh.

    Der Senat hat es in der Entscheidung vom 25. September 2018 (- 8 AZR 26/18 - Rn. 49, BAGE 163, 309) noch dahinstehen lassen, ob die in § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB bestimmte Pauschale auch der Pauschalierung externer Beitreibungskosten dient oder ob § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB im Hinblick auf die Vorgaben der Richtlinie 2011/7/EU unionsrechtskonform dahin auszulegen ist, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Pauschale nur für interne Beitreibungskosten vorsieht, und welche Konsequenzen sich daraus ggf. für die in § 288 Abs. 5 Satz 3 BGB vorgesehene Anrechnung der Pauschale auf externe Beitreibungskosten ergeben.

    Aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. April 2019 (- C-131/18 - [Gambietz]) und vom 13. September 2018 (- C-287/17 - [Ceská poji?.tovna]) folgt nicht nur, dass § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB keiner unionsrechtskonformen einschränkenden Auslegung dahin bedarf, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Pauschale nur für interne Beitreibungskosten vorsieht; die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union verdeutlichen zudem, dass die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB auch und zentral der Kompensation eines Verzugsschadens dient (vgl. BT-Drs. 18/1309 S. 19) , und dass sie keinen Strafschadensersatz beinhaltet (vgl. BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 44 ff., BAGE 163, 309) .

  • EuGH, 13.09.2018 - C-287/17

    Ceská pojisťovna - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesellschaftsrecht -

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19
    Inzwischen hat der Gerichtshof der Europäischen Union diese Fragen durch zwei Entscheidungen dahin geklärt, dass nach der Richtlinie 2011/7/EU mit dem Betrag von 40, 00 Euro nicht nur die internen, sondern auch die externen Beitreibungskosten pauschaliert werden sollen (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz]; 13. September 2018 - C-287/17 - [Ceská poji?.tovna]) .

    Zudem führt er aus, dass der von der Richtlinie geforderte wirksame Schutz des Gläubigers gegen Zahlungsverzug bedeute, dem Gläubiger einen möglichst umfassenden Ersatz der ihm entstandenen Beitreibungskosten zu bieten, so dass von solchem Zahlungsverzug abgeschreckt wird (EuGH 11. April 2019 - C-131/18 - [Gambietz] Rn. 21; 13. September 2018 - C-287/17 - [Ceská poji?.tovna] Rn. 26) .

    Aus den Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 11. April 2019 (- C-131/18 - [Gambietz]) und vom 13. September 2018 (- C-287/17 - [Ceská poji?.tovna]) folgt nicht nur, dass § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB keiner unionsrechtskonformen einschränkenden Auslegung dahin bedarf, dass er einen Anspruch auf Zahlung der Pauschale nur für interne Beitreibungskosten vorsieht; die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union verdeutlichen zudem, dass die Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB auch und zentral der Kompensation eines Verzugsschadens dient (vgl. BT-Drs. 18/1309 S. 19) , und dass sie keinen Strafschadensersatz beinhaltet (vgl. BAG 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 44 ff., BAGE 163, 309) .

  • BAG, 20.03.2014 - 8 AZR 269/13

    Leistung zur Abwendung der Vollstreckung (§ 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO) - vertragliche

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19
    Der Schadensersatzanspruch nach § 717 Abs. 2 Satz 1 ZPO umfasst alle Schäden, die dem Beklagten durch die vorzeitige Leistung entstanden sind und die im Einzelfall den Wert des Klagegegenstandes übersteigen können (vgl. BAG 20. März 2014 - 8 AZR 269/13, 8 AZR 560/13 - Rn. 25) .

    Voraussetzung ist, dass die Vollstreckung konkret droht, der Schuldner also damit rechnen muss, dass die Vollstreckung demnächst beginnt ( BAG 20. März 2014 - 8 AZR 269/13, 8 AZR 560/13 - Rn. 26; 18. September 2012 - 9 AZR 1/11  - Rn. 39 ; 18. Dezember 2008 -  8 AZR 105/08  - Rn. 25 mwN; vgl. auch BGH 16. Dezember 2010 - Xa ZR 66/10 - Rn. 19) .

  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19
    Die Beklagte hat diesen Antrag in ihren Revisionsantrag einbezogen (zu dieser Voraussetzung vgl. BAG 24. Oktober 2019 - 2 AZR 101/18 - Rn. 24; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 720/14 - Rn. 103, BAGE 153, 138; 16. November 2010 - 9 AZR 573/19 - Rn. 47, BAGE 136, 156; GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 74 Rn. 43) .
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 720/14

    Kündigung nach italienischem Recht - Anwendbarkeit des SGB IX

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19
    Die Beklagte hat diesen Antrag in ihren Revisionsantrag einbezogen (zu dieser Voraussetzung vgl. BAG 24. Oktober 2019 - 2 AZR 101/18 - Rn. 24; 22. Oktober 2015 - 2 AZR 720/14 - Rn. 103, BAGE 153, 138; 16. November 2010 - 9 AZR 573/19 - Rn. 47, BAGE 136, 156; GMP/Müller-Glöge 9. Aufl. § 74 Rn. 43) .
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 620/96

    Verdachtskündigung; Einstellung des Ermittlungsverfahrens; Wiedereinstellung

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19
    Ob es darüber hinaus erforderlich ist, dass zwischen dem Haupt- und dem Hilfsantrag ein enger sachlicher und rechtlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - zu II 4 a der Gründe) , kann offenbleiben, weil ein solcher Zusammenhang im vorliegenden Fall gegeben ist.
  • BAG, 18.09.2012 - 9 AZR 1/11

    Tarifliche Ausschlussfrist - Mindestlänge in Bezug auf Urlaubsabgeltung -

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19
    Voraussetzung ist, dass die Vollstreckung konkret droht, der Schuldner also damit rechnen muss, dass die Vollstreckung demnächst beginnt ( BAG 20. März 2014 - 8 AZR 269/13, 8 AZR 560/13 - Rn. 26; 18. September 2012 - 9 AZR 1/11  - Rn. 39 ; 18. Dezember 2008 -  8 AZR 105/08  - Rn. 25 mwN; vgl. auch BGH 16. Dezember 2010 - Xa ZR 66/10 - Rn. 19) .
  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 598/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Streichung einer Hierarchieebene - leitender

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19
    Ob es darüber hinaus erforderlich ist, dass zwischen dem Haupt- und dem Hilfsantrag ein enger sachlicher und rechtlicher Zusammenhang besteht (vgl. BAG 10. Oktober 2002 - 2 AZR 598/01 - zu A I der Gründe; 20. August 1997 - 2 AZR 620/96 - zu II 4 a der Gründe) , kann offenbleiben, weil ein solcher Zusammenhang im vorliegenden Fall gegeben ist.
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 105/08

    Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO - Tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 22.10.2020 - 8 AZR 412/19
    Voraussetzung ist, dass die Vollstreckung konkret droht, der Schuldner also damit rechnen muss, dass die Vollstreckung demnächst beginnt ( BAG 20. März 2014 - 8 AZR 269/13, 8 AZR 560/13 - Rn. 26; 18. September 2012 - 9 AZR 1/11  - Rn. 39 ; 18. Dezember 2008 -  8 AZR 105/08  - Rn. 25 mwN; vgl. auch BGH 16. Dezember 2010 - Xa ZR 66/10 - Rn. 19) .
  • BGH, 16.12.2010 - Xa ZR 66/10

    Steroidbeladene Körner

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 101/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18

    Mehrarbeitszuschläge bei Teilzeitarbeit

  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 293/18

    Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten

  • LAG Sachsen, 17.07.2019 - 2 Sa 364/18

    Kein ausdrückliches Leistungsangebot des Schuldners bei unwiderruflicher

  • BAG, 12.12.2018 - 5 AZR 588/17

    Mindestentgelt in der Pflegebranche - Bereitschaftsdienst

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 528/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

  • BAG, 30.01.2019 - 10 AZR 596/17

    Jahressonderzuwendung nach § 3 Nr. 1 des Tarifvertrags über die Zah-lung einer

  • BAG, 24.10.2019 - 8 AZR 509/18

    Berufungsbegründung bei voneinander abhängigen prozessualen Ansprüchen -

  • BAG, 23.07.2019 - 9 AZN 252/19

    Zahlung (widerrufene) Zulage - Erstattung Fortbildungskosten - Zahlung

  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 276/20

    Schadensersatz - Kosten der Ermittlungen von Vertragspflichtverletzungen eines

    Zwar schließt § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG als spezielle arbeitsrechtliche Regelung nicht nur einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Erstattung von bis zum Schluss einer eventuellen ersten Instanz entstandenen Beitreibungskosten - unabhängig von seiner Anspruchsgrundlage - und damit auch einen Anspruch auf Erstattung außer- und vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten aus (vgl. BAG 22. Oktober 2020 - 8 AZR 412/19 - Rn. 11; 28. November 2019 - 8 AZR 293/18 - Rn. 20, BAGE 169, 14; 25. September 2018 - 8 AZR 26/18 - Rn. 23 ff., BAGE 163, 309, jeweils mwN) .
  • LAG Hamm, 17.03.2021 - 6 Sa 602/20

    Zustandekommen eines Arbeitsvertrags Keine Arbeitgebergemeinschaft aus § 1357 BGB

    Sie dürfe grundsätzlich nicht durch Zubilligung materiell-rechtlicher Kostenerstattungspflichten unterlaufen werden (vgl. BAG vom 22.10.2020 - 8 AZR 412/19; BAG vom 12.12.2018 - 5 AZR 588/17; BAG vom 25.09.2018 - 8 AZR 26/18).
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