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Weitere Entscheidungen unten: BSG, 24.01.1990 | LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.1990

Rechtsprechung
   BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,256
BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88 (https://dejure.org/1990,256)
BSG, Entscheidung vom 21.02.1990 - 12 RK 20/88 (https://dejure.org/1990,256)
BSG, Entscheidung vom 21. Februar 1990 - 12 RK 20/88 (https://dejure.org/1990,256)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 219
  • NJW 1990, 2274
  • MDR 1990, 1045
  • NZA 1990, 751
  • BB 1990, 1350
  • DB 1990, 1520
 
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Wird zitiert von ... (74)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 11.12.1987 - 12 RK 22/86

    Sozialversicherungspflicht einmal gezahlten Arbeitsentgelts

    Auszug aus BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88
    Das gilt auch für die Rentenversicherungsbeiträge (vgl. BSGE 62, 281); die Neuregelung ihrer Erstattung (vgl. § 147 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1 des Angestelltenversicherungsgesetzes i.d.F. des Gesetzes vom 20. Dezember 1988, BGBl I S 2330) war hier noch nicht anzuwenden.
  • BAG, 09.11.1988 - 4 AZR 433/88

    Abfindung - Sozialversicherung

    Auszug aus BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88
    Eine Abfindung, wie sie die Klägerin erhalten hat, ist somit, weil sie nicht mehr einer inzwischen beendeten versicherungspflichtigen Beschäftigung zuzuordnen ist, nicht als Arbeitsentgelt beitragspflichtig (…ebenso für vergleichbare Abfindungen schon der 2. Senat des BSG in einem Urteil vom 12. Juni 1989, SozR 2200 § 587 Nr. 7, besonders S. 18 f., und Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. November 1988, AP Nr. 6 zu § 10 KSchG 1969 m.w.N. aus dem Schrifttum und zustimmender Anmerkung von Brackmann).
  • BSG, 23.02.1988 - 12 RK 34/86

    Grundlohn - Arbeitsverhältnis - Beendigung - Abfindung - Arbeitslosengeld - …

    Auszug aus BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88
    Soweit es sich bei ihr um eine echte Abfindung und nicht um eine Nachzahlung von während der Beschäftigung verdientem Entgelt handelt (vgl. dazu Urteil des Senats vom 23. Februar 1988, SozR 2200 § 180 Nr. 39, besonders S. 159), soll die Abfindung den Arbeitnehmer dafür entschädigen, daß er seine bisherige Beschäftigung nicht fortsetzen kann, mithin gehindert ist, aus dieser Beschäftigung künftig Arbeitsentgelt zu erzielen.
  • BSG, 28.04.1987 - 12 RK 50/85

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses - Abfindung - Arbeitslosengeld - Ruhen …

    Auszug aus BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88
    Der Senat hat deshalb schon in einem Urteil vom 28. April 1987 (SozR 2200 § 180 Nr. 36) eine wegen Beendigung der Beschäftigung gezahlte Abfindung nicht der früheren versicherungspflichtigen Beschäftigung des Empfängers zugerechnet, sondern der Zeit nach Beendigung der Beschäftigung, in der sich der Empfänger freiwillig krankenversichert hatte.
  • BSG, 26.01.1967 - 3 RK 44/64

    Beitragspflichtige Entgelte - Urlaubsabgeltungen 1957/1958 - …

    Auszug aus BSG, 21.02.1990 - 12 RK 20/88
    Eine solche Verschiebung, also zeitliche Rückbeziehung der Abfindung auf einen früheren Zeitraum, in dem die Beschäftigung und die Versicherungspflicht noch bestand, wäre zwar rechtssystematisch denkbar (vgl. etwa zur Beitragspflicht von Urlaubsabgeltungen, die beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis gezahlt werden, ihre Grundlage aber noch in dem beendeten Arbeitsverhältnis haben, BSGE 26, 68, 70 und SozR 2200 § 405 Nr. 11, S. 36 ff.); die Verschiebung wäre hier jedoch mit dem Zweck der Abfindung als einer Entschädigung für künftig entfallende Verdienstmöglichkeiten nicht vereinbar.
  • BSG, 06.09.2017 - B 13 R 21/15 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - einmalig gezahltes Arbeitsentgelt …

    Solche Einnahmen müssen sich aber zeitlich der Beschäftigung zuordnen lassen und dürfen sich nicht - wie etwa echte Abfindungen, die als Entschädigung für den Wegfall künftiger Verdienstmöglichkeiten gezahlt werden, oder Ruhegehälter - ihrer Zweckbestimmung nach allein auf die Zeit nach dem beendeten Arbeitsverhältnis beziehen (…vgl Senatsurteile vom 14.12.2016 - B 13 R 34/15 R - SozR 4-2600 § 181 Nr. 3 RdNr 26;… vom 2.11.2015 - B 13 R 17/14 R - SozR 4-2600 § 181 Nr. 2 RdNr 21;… BSG Urteil vom 7.3.2007 - B 12 KR 4/06 R - SozR 4-2400 § 14 Nr. 8 RdNr 15;… BSG Urteil vom 28.1.1999 - B 12 KR 14/98 R - BSGE 83, 266, 267 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 17, Juris RdNr 15; BSG Urteil vom 21.2.1990 - 12 RK 20/88 - BSGE 66, 219 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2, Juris RdNr 13;… BSG Urteil vom 29.8.1984 - 11 RK 5/83 - SozR 5420 § 2 Nr. 31, Juris RdNr 11; Knospe in Hauck/Noftz, SGB IV, Stand Februar 2016, K § 14 RdNr 26;… Marschner in Kreikebohm, SGB IV, 2. Aufl 2014, § 14 RdNr 6 f).
  • BSG, 10.12.2019 - B 12 R 9/18 R

    Beitragsbemessung - Gesamtvergütung von auf Arbeitszeitkonten angesparten …

    Auch Urlaubsabgeltungen, die bei Ausscheiden aus einem Beschäftigungsverhältnis zum Ausgleich eines Anspruchs auf Freizeit gezahlt werden, hat der Senat als einmalig gezahltes Arbeitsentgelt angesehen (…BSG Urteil vom 26.1.1967 - 3 RK 44/64 - BSGE 26, 68 = SozR Nr. 21 zu § 160 RVO; zu Abfindungen vgl auch BSG Urteil vom 21.2.1990 - 12 RK 20/88 - BSGE 66, 219 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2).
  • BSG, 31.10.2012 - B 12 R 1/11 R

    Sozialversicherung - Beitragspflicht von "Aufwandsentschädigungen" für die …

    Eine steuerrechtliche Beurteilung als Arbeitslohn oder als Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (= Arbeitseinkommen iS von § 15 Abs. 1 SGB IV) ist für die Beurteilung der im Sozialversicherungsrecht eigenständig geregelten Arbeitsentgelteigenschaft (§ 14 SGB IV) nicht maßgebend oder vorgreiflich (vgl BSGE 66, 219, 221 = SozR 3-2400 § 14 Nr. 2 S 4;… BSG SozR 3-2400 § 14 Nr. 15 S 31).
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Rechtsprechung
   BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,236
BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88 (https://dejure.org/1990,236)
BSG, Entscheidung vom 24.01.1990 - 3 RK 11/88 (https://dejure.org/1990,236)
BSG, Entscheidung vom 24. Januar 1990 - 3 RK 11/88 (https://dejure.org/1990,236)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 66, 159
  • NZA 1990, 751 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (66)Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.01.1982 - 8a RK 13/80

    Anspruch auf ärztliche Behandlung; Anspruch auf Krankenhauspflege; Anspruch auf …

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88
    Nach Auffassung der Klägerin ergibt sich unmittelbar aus dem Sachleistungsanspruch der Versicherten der Beklagten sowohl der Rechtsweg zu der Sozialgerichtsbarkeit als auch die Anspruchsgrundlage für ihre Forderung, da der Sachleistungsanspruch sich nach Behandlungsbeginn in einen Kostenübernahmeanspruch wandle (BSGE 53, 62).

    Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und ist der Auffassung, daß zu dem von der Klägerin zitierten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Januar 1982 (BSGE 53, 62) grundlegende Sachverhaltsunterschiede zu beachten seien.

  • BGH, 13.03.1985 - IVa ZR 211/82

    Kein Bestimmungsrecht über Höhe der Provision

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88
    Wo dies dem wirklichen (oder mutmaßlichen) Willen beider Seiten nicht entspricht, kann die Auslegungsregel des § 316 BGB keine Anwendung finden (vgl BGHZ 94, 98, 102).
  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 306/81

    Erhöhung eines Erbbauzinses bei Fehlen vertraglicher Anpassungsklausel

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88
    Auszuschließen ist allerdings nicht, daß bei einem besonders krassen Mißverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung eine angemessene Vergütung von Rechts wegen erforderlich werden kann (vgl BGHZ 86, 167, 169 f).
  • BSG, 30.10.1963 - 6 RKa 4/62

    Gestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen einer Kassenärztlichen Vereinigung …

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88
    Hierbei handelt es sich um eine Verwaltungsentscheidung, die der gerichtlichen Nachprüfung der Rechtmäßigkeit unterliegt (vgl BSGE 20, 73).
  • BSG, 09.02.1989 - 3 RK 7/88

    Leihweise Weitergabe von Hilfsmitteln durch die Krankenkasse

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88
    Das ursprünglich nicht zuständige Gericht, bei dem die Klage jedoch anhängig ist, kann aber durch eine Rechtsänderung zuständig werden (…Meyer-Ladewig, SGG, 3. Aufl, § 94 RdNr 9;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 47. Aufl, ZPO, § 261 Anm 6 B; Urteile des 3. Senats des BSG vom 9. Februar 1989 - BSGE 64, 260 [BSG 09.02.1989 - 3 RK 7/88] und 3 RK 8/88 - siehe auch BT-Drucks 11/3480 S 77 und die zutreffenden Ausführungen von Spieß SGb 1989, 8 bzgl der Verfahren, die bei den Zivilgerichten anhängig sind).
  • BSG, 09.02.1989 - 3 RK 8/88

    Rechtswegzuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten zwischen den Anbietern des …

    Auszug aus BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88
    Das ursprünglich nicht zuständige Gericht, bei dem die Klage jedoch anhängig ist, kann aber durch eine Rechtsänderung zuständig werden (…Meyer-Ladewig, SGG, 3. Aufl, § 94 RdNr 9;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 47. Aufl, ZPO, § 261 Anm 6 B; Urteile des 3. Senats des BSG vom 9. Februar 1989 - BSGE 64, 260 [BSG 09.02.1989 - 3 RK 7/88] und 3 RK 8/88 - siehe auch BT-Drucks 11/3480 S 77 und die zutreffenden Ausführungen von Spieß SGb 1989, 8 bzgl der Verfahren, die bei den Zivilgerichten anhängig sind).
  • BSG, 17.03.2005 - B 3 KR 2/05 R

    Apotheke - keine Importmöglichkeit für Arzneimittel mit ruhender Zulassung im …

    Voraussetzung für die echte Leistungsklage ist ein Gleichordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten, das gleichzeitig eine (einseitig) hoheitliche Regelung der handelnden Behörde durch Verwaltungsakt gegenüber dem Adressaten - und damit eine Klage nach § 54 Abs. 4 SGG - ausschließt (BSGE 66, 159, 161 = SozR 3-2200 § 376d Nr. 1).

    b) Eine Beiladung des Versicherten nach § 75 Abs. 2 SGG, an den der Kläger das Arzneimittel Tasmar abgegeben hat, war nicht erforderlich, weil die Entscheidung über den erhobenen Zahlungsanspruch nicht so unmittelbar in die Rechtssphäre des Versicherten eingreift, dass sie ihm gegenüber nur einheitlich hätte ergehen können (BSGE 66, 159, 161 = SozR 3-2200 § 376d Nr. 1;… BSGE 77, 194, 196 = SozR 3-2500 § 129 Nr. 1 mwN).

  • BSG, 03.08.2006 - B 3 KR 7/06 R

    Kein Verlust des Vergütungsanspruchs des Apothekers bei verspäteter Einreichung …

    Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, dass es sich vorliegend um eine allgemeine Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG handelt, weil sich die Beteiligten in einem Gleichordnungsverhältnis gegenüber stehen, das gleichzeitig eine (einseitig) hoheitliche Regelung der handelnden Behörde durch Verwaltungsakt gegenüber dem Adressaten - und damit eine Klage nach § 54 Abs. 4 SGG - ausschließt (BSGE 66, 159, 161 = SozR 3-2200 § 376d Nr. 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2022 - L 3 AL 4290/19

    Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsleben - Kostenanspruch der …

    Wenn in dem betreffenden Regelungsbereich kein Schlichtungsverfahren oder Schiedsverfahren vorgesehen ist, wie es in anderen Bereichen des Leistungserbringerrechts der Fall ist, nimmt der Gesetzgeber einen vertragslosen Zustand in Kauf (Wehrhahn, NDV 2007, 364 ff., 366 f.; BSG…, Urteil vom 17.02.2022, B 3 KR 13/20 R, juris Rn. 13; BSG…, Urteil vom 17.02.2022 - B 3 KR 13/20 R, juris Rn. 13; BSG…, Urteil vom 20.11.2008 - B 3 KR 25/07 R, juris Rn. 33; BSG…, Urteil vom 17.07.2008 - B 3 KR 23/07 R, juris Rn. 20; BSG…, Urteil vom 25.09.2001 - B 3 KR 15/00 R, juris Rn. 26; BSG, Urteil vom 24.01.1990 - 3 RK 11/88, juris Rn. 26).

    Hierzu müssen die Vertragspartner eigene Verfahren entwickeln (BSG, Urteil vom 24.01.1990 - 3 RK 11/88, juris Rn. 27).

    Rn. 118 Dies ergibt sich insbesondere auch daraus, dass bei der Ermittlung und Festlegung der Vergütung in den hier relevanten Bereichen Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich eine Entscheidung einer Schiedsstelle als eine Schlichtungsmaßnahme eines sachnahen, weisungsfreien, mit Interessenvertretern paritätisch zusammengesetzten Gremiums (BSG…, Urteil vom 07.10.2015 - B 8 SO 21/14 R, juris Rn. 12) nicht vorgesehen ist (BSG, Urteil vom 24.01.1990 - 3 RK 11/88, juris Rn. 26).

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Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.1990 - 6 Sa 1021/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6500
LAG Rheinland-Pfalz, 11.05.1990 - 6 Sa 1021/89 (https://dejure.org/1990,6500)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.05.1990 - 6 Sa 1021/89 (https://dejure.org/1990,6500)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Mai 1990 - 6 Sa 1021/89 (https://dejure.org/1990,6500)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsnutzungszeit; Arbeitszeit; Zeitausgleich; Zeitguthaben; Arbeitsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1990, 751 (Ls.)
  • BB 1990, 1630
  • DB 1990, 2274
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