Rechtsprechung
| BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zum Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung
- archive.org
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Weihnachtsgratifikation - Betriebliche Übung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- caspers-mock.de (Kurzinformation)
Vorbehaltszahlungen im Arbeitsverhältnis
- 123recht.net (Kurzinformation)
Darf das Weihnachtsgeld einfach gestrichen werden?
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Gratifikationsrecht; Absenkung einer Weihnachtsgratifikation aufgrund betrieblicher Übung
Verfahrensgang
- ArbG Regensburg, 31.10.1994 - 5 Ca 1579/94
- LAG München, 13.06.1996 - 4 Sa 1255/94
- BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96
Papierfundstellen
- NJW 1998, 475
- NZA 1997, 1007
- BB 1997, 1748
- BB 1997, 2054
- DB 1997, 1672
- JR 1998, 44
Wird zitiert von ... (96) Zitiert selbst (8)
- BAG, 14.08.1996 - 10 AZR 69/96
Verzicht auf Anspruch aus betrieblicher Übung
Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird durch eine mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Weihnachtsgratifikation, wenn nicht die Umstände des Falles eine andere Auslegung bedingen, eine Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung begründet, mit der Folge, daß er sich von dieser Verpflichtung nicht mehr einseitig lossagen kann (BAG Urteil vom 14. August 1996 - 10 AZR 69/96 - AP Nr. 47 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, m.w.N.).Wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 14. August 1996 (aaO) ausgeführt hat, kann eine Vertragspartei, die in ein bestehendes Vertragsverhältnis einschränkende Bedingungen einführen will, nach der Verkehrssitte nicht schon das bloße Schweigen des Empfängers auf das Angebot der Vertragsänderung als Annahme desselben werten.
Unter Beachtung dieser Grundsätze kann alleine die widerspruchslose Entgegennahme der Weihnachtsgratifikation durch den Kläger im Jahre 1978 nach der erstmaligen Bekanntmachung des Freiwilligkeitsvorbehaltes durch die Beklagte nicht als stillschweigende Annahme des Änderungsangebotes durch den Kläger betrachtet werden (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1996, aaO).
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96
Da die betriebliche Übung dazu führt, daß der Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die bislang gewährte Leistung oder Vergünstigung erworben hat (ständige Rechtsprechung des BAG; grundlegend: BAGE 23, 213, 219 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung und BAGE 53, 42, 56 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972), kann dieser Anspruch vom Arbeitgeber nur mittels einer Änderungskündigung oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer beseitigt oder geändert werden. - BAG, 11.10.1995 - 5 AZR 802/94
Vertragsauslegung; Betriebliche Übung im öffentlichen Dienst; Weisungsrecht
Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muß deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte (§ 242 BGB) und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (vgl. zuletzt: BAG Urteil vom 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Arbeitszeit).
- BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70
Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche …
Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96
Da die betriebliche Übung dazu führt, daß der Arbeitnehmer einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf die bislang gewährte Leistung oder Vergünstigung erworben hat (ständige Rechtsprechung des BAG; grundlegend: BAGE 23, 213, 219 = AP Nr. 10 zu § 242 BGB Betriebliche Übung und BAGE 53, 42, 56 = AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972), kann dieser Anspruch vom Arbeitgeber nur mittels einer Änderungskündigung oder aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer beseitigt oder geändert werden. - BAG, 05.06.1996 - 10 AZR 883/95
Freiwilligkeitsvorbehalt für Gratifikation
Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96
Die Beklagte war auf Grund dieses Vorbehaltes nämlich jederzeit frei, erneut zu bestimmen, ob sie eine Gratifikation gewähren will (BAG Urteil vom 5. Juni 1996 - 10 AZR 883/95 - AP Nr. 193 zu § 611 BGB Gratifikation). - BAG, 14.11.1984 - 5 AZR 443/80
Anspruch auf Abgeltung für drei Urlaubs- und sechs Hausarbeitstage
Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muß deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte (§ 242 BGB) und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (vgl. zuletzt: BAG Urteil vom 11. Oktober 1995 - 5 AZR 802/94 - AP Nr. 9 zu § 611 BGB Arbeitszeit). - BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 565/85
Wirksamkeit einer außerordentlichen Änderungskündigung - Annahme eines …
Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96
Dies gilt vor allem auch deshalb, weil eine stillschweigende Zustimmungserklärung des Arbeitnehmers grundsätzlich nur dann angenommen werden kann, wenn er nach dem Angebot einer verschlechternden Vertragsänderung durch den Arbeitgeber von der Änderung unmittelbar und sogleich betroffen wird und gleichwohl widerspruchslos weiterarbeitet (ständige Rechtsprechung; zuletzt BAG Urteil vom 19. Juni 1986 - 2 AZR 565/85 - AP Nr. 16 zu § 2 KSchG 1969). - BAG, 18.07.1968 - 5 AZR 400/67
Betriebsübung - Übung - Betriebliche Übung
Auszug aus BAG, 26.03.1997 - 10 AZR 612/96
So geht auch der Fünfte Senat in seinem Urteil vom 18. Juli 1968 - 5 AZR 400/67 - AP Nr. 8 zu § 242 BGB Betriebliche Übung davon aus, daß ein gemäß ständiger Übung auf vertraglicher Grundlage entstandener Gnadengehaltsanspruch durch eine der früheren entgegengesetzten ständigen Übung wegfallen kann.
- BAG, 18.03.2009 - 10 AZR 281/08
Weihnachtsgeld - gegenläufige betriebliche Übung
Erklärt ein Arbeitgeber unmissverständlich, dass die bisherige betriebliche Übung einer vorbehaltlosen Weihnachtsgeldzahlung beendet werden und durch eine Leistung ersetzt werden soll, auf die in Zukunft kein Rechtsanspruch mehr besteht, kann nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts am 1. Januar 2002 nach § 308 Nr. 5 BGB eine dreimalige widerspruchslose Entgegennahme der Zahlung durch den Arbeitnehmer nicht mehr den Verlust des Anspruchs auf das Weihnachtsgeld bewirken (Aufgabe der Rechtsprechung zur gegenläufigen betrieblichen Übung, vgl. BAG 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).Allerdings konnte nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats eine betriebliche Übung durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden (26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).
Diese Rechtsprechung ist im arbeitsrechtlichen Schrifttum ganz überwiegend auf Ablehnung gestoßen (Henssler FS 50 Jahre Bundesarbeitsgericht S. 683, 704 ff.;… Schaub/Koch ArbR-Hdb. 12. Aufl. § 111 Rn. 28;… ErfK/Preis 9. Aufl. § 611 BGB Rn. 225;… HWK/Thüsing Arbeitsrecht 3. Aufl. § 611 BGB Rn. 235; Speiger NZA 1998, 510; Kettler NJW 1998, 435; Franzen Anm. BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - SAE 1997, 344, 346 ff.; Goertz AuR 1999, 463; Waltermann RdA 2006, 257, 268 f.; kritisch auch Bepler RdA 2004, 226, 238 ff.).
- BAG, 30.07.2008 - 10 AZR 606/07
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Sonderzahlungen
Allerdings trifft es zu, dass der Senat die Formulierung in einer vom Arbeitgeber im Betrieb ausgehängten Bekanntmachung "... freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht..." als Freiwilligkeitsvorbehalt ausgelegt hat, der einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf künftige Leistungen ausschließt (BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38). - BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00
Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug
Vor allem, wenn dem Arbeitnehmer eine Verschlechterung seiner Rechtsposition angeboten wird, ist sein Schweigen nicht ohne weiteres als Zustimmung zu werten (BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).
- BAG, 28.08.2003 - 2 AZR 333/02
Kleinbetrieb - Treuwidrigkeit - Darlegungslast
Vor allem, wenn der stillschweigende Vertragsschluß eine Verschlechterung der Rechtsposition eines Vertragspartners bedeuten würde, kann sein Schweigen nicht ohne weiteres als auf Zustimmung gerichtete Willenserklärung gewertet werden (…vgl. BAG 18. September 2001 - 9 AZR 307/00 - aaO; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38). - BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 290/98
Änderung einer betrieblichen Übung
Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß eine betriebliche Übung dadurch geändert werden kann, daß die Arbeitnehmer einer neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren nicht widersprechen (Bestätigung von BAG Urteil vom 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).Eine derartige Interpretation des Verhaltens der Arbeitnehmer, wie sie das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 26. März 1997 (- 10 AZR 612/96 -) vorgenommen habe, komme allenfalls nach Bekanntwerden dieses Urteils in Betracht.
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muß deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte (§ 242 BGB) und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (vgl. BAG Urteil vom 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG Urteil vom 16. September 1998 - 5 AZR 598/97 - AP Nr. 54 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
Im Urteil vom 26. März 1997 (- 10 AZR 612/96 - AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung) hat der Senat darüber hinaus angenommen, daß ein Anspruch aus betrieblicher Übung auch durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden kann, wenn der Arbeitgeber erklärt, die Zahlung der Gratifikation sei eine "freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die auch zukünftig kein Rechtsanspruch bestehe" und die Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widersprechen.
- BAG, 28.07.2004 - 10 AZR 19/04
Jubiläumszuwendung
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung auf Grund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte gem. § 242 BGB und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG 30. Januar 2002 - 10 AZR 359/01 - EzA TVG § 4 Ablösungsprinzip Nr. 2; 4. Mai 1999 - 10 AZR 290/98 - BAGE 91, 283; 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38). - BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 202/04
Sonderzahlung - Änderung durch betriebliche Übung
Vor allem dann, wenn eine Partei eine bestehende Vertragssituation nachteilig verändern möchte, kann sie nicht ohne weiteres unterstellen, dass die andere Vertragspartei damit einverstanden ist (BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).Nach der Rechtsprechung des Senats kann ein Anspruch auf Gratifikationszahlung aus betrieblicher Übung durch eine geänderte betriebliche Übung beendet werden, wenn der Arbeitgeber erklärt, die jährliche Zahlung der Gratifikation sei eine "freiwillige, jederzeit widerrufliche Leistung, auf die - auch zukünftig - kein Rechtsanspruch besteht" und die Arbeitnehmer der neuen Handhabung über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg nicht widersprechen (BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38).
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 118/08
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
Rn. 11 1. Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Leistungsempfänger aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt(vgl. BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4). Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird durch eine mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Weihnachtsgratifikation, wenn nicht die Umstände des Falles eine andere Auslegung bedingen, eine Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung begründet, mit der Folge, dass er sich von dieser Verpflichtung nicht mehr einseitig lossagen kann (26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38). Für die Zahlung von Weihnachtsgeld an Betriebsrentner gilt nichts anderes.Nur unter besonderen Umständen kann Schweigen des Erklärungsempfängers als Zustimmung zu verstehen sein, wenn nämlich der Erklärende nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte annehmen durfte, der andere Vertragsteil werde der angebotenen Vertragsänderung widersprechen, wenn er mit ihr nicht einverstanden sein sollte (BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38)..
Dem durch die betriebliche Übung begünstigten Leistungsempfänger stand es frei, der in Aussicht gestellten Vertragsänderung zu widersprechen und auf diese Weise seine Rechtsansprüche zu wahren(vgl. BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38)..
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 123/08
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
Rn. 12 1. Die betriebliche Übung ist ein gleichförmiges und wiederholtes Verhalten des Arbeitgebers, das geeignet ist, vertragliche Ansprüche auf eine Leistung zu begründen, wenn die Leistungsempfänger aus dem Verhalten des Arbeitgebers schließen dürfen, ihnen werde die Leistung auch künftig gewährt(vgl. BAG 29. April 2003 - 3 AZR 247/02 - zu I 1 der Gründe, EzA BetrAVG § 1 Betriebliche Übung Nr. 4). Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird durch eine mindestens dreimalige vorbehaltlose Gewährung einer Weihnachtsgratifikation, wenn nicht die Umstände des Falles eine andere Auslegung bedingen, eine Verpflichtung des Arbeitgebers aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen Übung begründet, mit der Folge, dass er sich von dieser Verpflichtung nicht mehr einseitig lossagen kann (26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - zu II 1 der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38). Für die Zahlung von Weihnachtsgeld an Betriebsrentner gilt nichts anderes.Nur unter besonderen Umständen kann Schweigen des Erklärungsempfängers als Zustimmung zu verstehen sein, wenn nämlich der Erklärende nach Treu und Glauben und der Verkehrssitte annehmen durfte, der andere Vertragsteil werde der angebotenen Vertragsänderung widersprechen, wenn er mit ihr nicht einverstanden sein sollte (BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - zu II 3 a der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38)..
Dem durch die betriebliche Übung begünstigten Leistungsempfänger stand es frei, der in Aussicht gestellten Vertragsänderung zu widersprechen und auf diese Weise seine Rechtsansprüche zu wahren(vgl. BAG 26. März 1997 - 10 AZR 612/96 - zu II 3 b der Gründe, AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 50 = EzA BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 38)..
- LAG Hamburg, 24.05.2000 - 4 Sa 103/98 a) In Rechtsprechung und Schrifttum besteht Einigkeit darüber, dass aufgrund ständiger betrieblicher Übung Ansprüche des Arbeitnehmers auf freiwillige Leistungen des Arbeitgebers entstehen können (BAG, Urteil vom 4.5.1999, AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG, Urteil vom 26.03.1997, AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; Pauly, Aktuelle Probleme der Betriebsübung, MDR 1997, 213; Preis in: Erfurter Kommentar, München 1998, § 611 BGB Rn 276; Singer, Neue Entwicklungen im Recht der Betriebsübung, ZfA 1993, 487, [488]).
Ob eine für den Arbeitgeber bindende betriebliche Übung aufgrund der Gewährung von Leistungen an seine Arbeitnehmer entstanden ist, muss deshalb danach beurteilt werden, inwieweit die Arbeitnehmer aus dem Verhalten des Arbeitgebers unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte (§ 242 BGB) und der Begleitumstände auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen durften (BAG, Urteil vom 4.5.1999, AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG, Urteil vom 26.3.1997, AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung.).
Eine einseitige Änderung der betrieblichen Übung ist durch den Arbeitgeber grundsätzlich nicht möglich (BAG, Urteil vom 26.03.1997, AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
Das Bundesarbeitsgericht hat zwar wiederholt angenommen, dass ein Anspruch aus betrieblicher Übung durch eine geänderte tatsächliche Übung beendet werden kann (BAG, Urteil vom 26.3.1997, AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung; BAG, Urteil vom 4.5.1999, AP Nr. 55 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
(1.) Das Bundesarbeitsgericht geht davon aus, dass von einer stillschweigenden Zustimmung zu einem verschlechternden Vertragsangebot im Arbeitsverhältnis nur ausnahmsweise auszugehen ist (BAG, Urteil vom 26.3.1997, AP Nr. 50 zu § 242 BGB Betriebliche Übung).
- LAG Köln, 22.01.2008 - 9 Sa 1184/07
Gegenläufige betriebliche Übung
- BAG, 14.02.2007 - 10 AZR 35/06
Verwirkung
- BAG, 31.07.2007 - 3 AZR 189/06
Rentnerweihnachtsgeld - betriebliche Übung
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 128/08
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
- BAG, 27.06.2001 - 10 AZR 488/00
Betriebliche Übung - Trennungsentschädigung bei Ausscheiden aus dem …
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 116/08
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 124/08
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
- LAG Thüringen, 22.03.2007 - 3 Sa 66/07
Herleitung eines Anspruchs auf Zahlung einer Weihnachtsgratifikation aus einer …
- BAG, 16.02.2010 - 3 AZR 127/08
Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
- LAG Hessen, 28.09.1998 - 11 Sa 1067/98
- LAG Köln, 18.07.2002 - 6 Sa 482/02
Anspruch auf Zahlung des Tariflohns nach dem "Tarifvertrag der Chemischen …
- BAG, 12.12.2006 - 3 AZR 57/06
Wegfall des Rentnerweihnachtsgeldes
- LAG Hamm, 19.04.2002 - 15 Sa 1488/01
Weihnachtsgratifikation; Betriebliche Übung; Abänderung durch wiederholte Zahlung …
- LAG Baden-Württemberg, 06.03.2001 - 14 Sa 47/00
Betriebliche Übung - Urlaubsgeld
- LAG Hamm, 22.01.2010 - 10 Sa 1456/09
Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit durch widerspruchslose Weiterarbeit
- LAG München, 21.10.2005 - 10 Sa 1077/04
Betriebliche Übung in der betrieblichen Altersversorgung; …
- LAG Hamm, 16.08.2000 - 18 Sa 64/00
Betriebliche Übung Gehaltsanpassung Abänderung einer betrieblichen Übung
- LAG Hamm, 17.01.2017 - 9 Sa 955/16
Anspruch auf Sachleistungen von geringem Wert auf Grund betrieblicher Übung in …
- LAG Hessen, 02.06.2004 - 8 Sa 1771/03
Betriebliche Altersversorgung; betriebliche Übung; Mitbestimmung; billiges …
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 800/09
Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung
- LAG Hamm, 16.08.2000 - 18 Sa 74/00
Streitigkeit über eine arbeitsvertragliche Gehaltsanpassung; Fehlen einer …
- LAG Baden-Württemberg, 30.01.2002 - 17 Sa 71/01
Urlaubsgeld; Anforderung an die Umstände aus denen die Entstehung und die …
- LAG Baden-Württemberg, 26.06.2002 - 13 TaBV 44/01
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Eingruppierung eines neu …
- LAG Hamburg, 31.01.2001 - 8 Sa 2/00
Anspruch auf Gewährung zusätzlicher Ausgleichstage aus betrieblicher Übung; …
- LAG Berlin-Brandenburg, 17.09.2009 - 18 Sa 665/09
Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung
- LAG Düsseldorf, 19.07.2000 - 12 Sa 264/00
Berechnung einer vorzeitigen Altersrente
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.11.2018 - 4 Sa 435/17
Entgeltfortzahlung - Überstundenvergütung - nachteilige Vertragsänderung - …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.03.2004 - 1 Sa 1116/03
Weihnachtsgeld - Weiterzahlung - Lohnrückstand
- LAG Brandenburg, 13.10.2005 - 9 Sa 141/05
Inhaltskontrolle; Unklarheitsregelung
- LAG München, 11.03.2004 - 4 Sa 868/03
Betriebliche Übung
- LAG Düsseldorf, 31.01.2006 - 6 Sa 1441/05
Weihnachtsgratifikation (mit Mischcharakter), Freiwilligkeitsvorbehalt, …
- LAG Düsseldorf, 11.03.2004 - 11 Sa 1851/03
Beseitigung eines Anspruchs auf Rentnerweihnachtsgeld durch gegenläufige …
- LAG Berlin, 16.09.1997 - 3 Sa 81/97
Anspruch auf ein 13. Monatseinkommen im Baugewerbe; Anspruch auf Grund …
- LAG Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 9 TaBV 4/97
Sozialplan: Verstoß gegen zwingendes Recht - Folgen einer teilweisen Nichtigkeit
- OLG Frankfurt, 25.05.2011 - 7 U 268/08
Herabsetzung der Vergütungsansprüche eines ehemaligen AG-Vorstandmitglieds
- LAG Hamm, 02.10.2008 - 15 Sa 1000/08
Zielprämienvereinbarung; Unwirksamkeit eines Freiwilligkeitsvorbehalts gem. § 307 …
- LAG Düsseldorf, 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05
Funktionsbezogene Zulage, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt
- LAG Hamm, 28.01.2005 - 15 Sa 548/04
Gratifikationen; Freiwilligkeitsvorbehalt; Betriebliche Übung
- LAG Hamm, 30.10.2006 - 10 Sa 312/06
Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich, Auslegung einer arbeitsvertraglichen …
- LAG Hamm, 30.10.2006 - 10 Sa 407/06
Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich, Auslegung einer arbeitsvertraglichen …
- LAG Hamm, 24.11.2005 - 8 Sa 1415/05
Tarifvertrag, Allgemeinverbindlichkeit, Nachwirkung, andere Abmachung, …
- LAG Berlin, 19.08.2005 - 6 Sa 1106/05
Widerrufsvorbehalt
- LAG München, 03.12.1998 - 4 TaBV 42/98
Arbeitszeit - Reduzierung einer Zeitgutschrift - Mitbestimmungsrecht des …
- ArbG Solingen, 29.07.2014 - 1 Ca 311/14
Freiwilligkeitsvorbehalt, betriebliche Übung
- LAG Hamm, 21.04.2006 - 10 Sa 2044/05
Verrechnung von Vorschüssen Vorschussvereinbarung aufgrund Betriebsvereinbarung …
- LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2017 - 4 Sa 460/15
Kürzung von Sonderzahlungen für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
- LAG Hamm, 30.06.2014 - 10 Sa 290/14
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.08.2008 - 14 Sa 136/08
Zum Entstehen einer gegenläufigen betrieblichen Übung
- ArbG Duisburg, 12.12.2007 - 5 Ca 1669/07
Freiwilligkeitsvorbehalt, betriebliche Übung
- BAG, 12.11.1997 - 7 AZR 563/93
Betriebsrat: mittelbare Diskriminierung von teilzeitgeschäftigen Mitgliedern bei …
- LAG Baden-Württemberg, 12.12.2001 - 9 Sa 128/00
Freiwilligkeitsvorbehalt bei Gesamtzusagen - tarifliche Ausschlußfristen bei …
- LAG Düsseldorf, 02.10.1998 - 10 Sa 819/98
Inbezugnahme einer Versorgungsordnung kraft betrieblicher Übung; …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2018 - 4 Sa 433/17
Weihnachtsgratifikation - Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt - AGB-Kontrolle …
- ArbG Köln, 22.03.2007 - 1 Ca 10482/06
Anspruch auf Gewährung von Weihnachtsgeld aus dem Gesichtspunkt der betrieblichen …
- LAG Düsseldorf, 30.08.2005 - 8 (12) Sa 101/05
Unbegründeter Anspruch auf Gratifikation und Urlaubsgeld bei unmissverständlichem …
- LAG Hamm, 22.10.1998 - 8 Sa 1353/98
Betriebsvereinbarung - Umdeutung
- BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 745/98
Pflicht zum Verzicht auf 13. Monatseinkommen bei schlechter wirtschaftlicher …
- BAG, 06.08.1998 - 6 AZR 458/96
Wirksamkeit des Widerrufs eines Prozessvergleichs - Maßgeblichkeit der für …
- LAG München, 13.06.1996 - 4 Sa 1255/94
Sonderzuwendung: Änderung der betrieblichen Übung
- LAG Köln, 14.08.1997 - 10 Sa 54/97
Vorliegen einer sog. Statusklage; Tätigkeit als freie Journalistin für den …
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.06.2000 - 1 Sa 41/00
Anspruch auf Bezahlung von Arbeitspausen; Anwendbarkeit der Tarifverträge für …
- BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 569/98
- LAG Hamm, 16.11.1998 - 18 Sa 1581/97
Voraussetzungen der Abrechnung von Spesen und Lohnzuschlägen; Vergleich der …
- LAG Köln, 06.03.1998 - 11 Sa 1194/97
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall; Weitergehender Anspruch aus …
- ArbG Mönchengladbach, 25.01.2012 - 6 Ca 3354/11
Antrittsprämie für Sonntagsarbeit
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.11.2008 - 15 Sa 137/08
Keine gegenläufige betriebliche Übung - Treuegeld
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 799/09
Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 917/09
Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung
- BAG, 04.05.1999 - 10 AZR 89/98
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 597/09
Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung
- ArbG Düsseldorf, 16.04.2007 - 3 Ca 8132/06
Freiwilligkeitsvorbehalt, Ankündigungsfrist, Transparenzkontrolle, …
- LAG Berlin, 06.09.2002 - 6 Sa 1037/02
Anspruch auf Weihnachtsgeld aus betrieblicher Übung; Voraussetzungen für den …
- ArbG Ludwigshafen, 12.07.2006 - 8 Ca 1303/06
Anspruch auf Zahlung von zusätzlichem Urlaubsgeld aus betrieblicher Übung; …
- LAG Köln, 21.04.1998 - 13 (9) Sa 1558/97
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; Betriebliche Übung; Anwendbarkeit der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 02.09.2009 - 17 Sa 1634/09
Voraussetzungen für die Annahme einer gegenläufigen betrieblichen Übung
- ArbG Darmstadt, 19.07.2007 - 12 Ca 494/06
Betriebliche Übung, Regelungsabrede, Jubiläumszuwendung
- BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 746/98
- ArbG Celle, 30.07.1998 - 1 Ca 356/98
Begriff der "betrieblichen Übung"; Vorbehalt des Arbeitgebers zur Verhinderung …
- LAG Köln, 21.04.1998 - 13 Sa 878/97
Anwendbarkeit der Tarifverträge für die Metallindustrie und Elektroindustrie …
- LAG Hamm, 06.05.1998 - 10 Sa 2330/97
Klage eines Arbeitnehmers (Druckvorlagenhersteller) auf Zahlung einer …
- ArbG Herne, 24.05.2011 - 3 Ca 653/11
Einzelfallentscheidung zur Zahlung von Weihnachtsgeld auf Grund einer …
- ArbG Mönchengladbach, 09.07.2009 - 4 Ca 223/09
Betriebliche Übung
- ArbG Marburg, 08.09.1999 - 1 Ca 278/99
Betriebliche Übung - Änderung
- ArbG Karlsruhe, 15.03.2012 - 6 Ca 250/11
Rechtsanspruch auf Sonderzahlung im Arbeitsvertrag ausgeschlossen - Verstoß …
- ArbG Frankfurt/Main, 07.10.2003 - 4 Ca 12836/02
- ArbG Frankfurt/Main, 14.05.2001 - 116 Ca 376/01
Anspruch auf Weihnachts- und Urlaubsgeld aus betrieblicher Übung
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