Rechtsprechung
| BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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BGB § 615; ; BGB § 611; ; Manteltarifvertrag für das Kfz.-Gewerbe Berlin § 19 Abs. 5
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen
- archive.org (Volltext/Leitsatz)
Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen
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Auskunftspflicht während des Annahmeverzugs - Ausschlußfristen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Arbeitsrecht; Auskunftspflicht des Arbeitnehmers über anderweitigen Erwerb während eines Annahmeverzugs
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 19.12.1997 - 6 Ca 23897/97
- LAG Berlin, 11.08.1998 - 12 Sa 43/98
- BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98
Papierfundstellen
- NZA 2000, 818
- BB 2000, 884
- DB 2000, 983
Wird zitiert von ... (40) Zitiert selbst (13)
- BAG, 29.07.1993 - 2 AZR 110/93
Anrechnung anderweitigen Verdienstes bei Annahmeverzug; Auskunftsanspruch; …
Auszug aus BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98
(Bestätigung und Fortführung von BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28).Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig erwirbt (29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28 mwN und vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - nv.).
Die Gesamtberechnung soll aus Gründen der Billigkeit sicherstellen, daß der Arbeitnehmer aus der anderweitigen Verwendung seiner Dienste keinen Gewinn auf Kosten des Arbeitgebers machen kann, was möglich wäre, wenn in einzelnen Zeitabschnitten ein höherer und in anderen Zeitabschnitten ein geringerer Zwischenverdienst erzielt wird (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28).
Die Klage des Arbeitnehmers ist dann als zur Zeit unbegründet abzuweisen (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28; 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - nv.).
Das setzt regelmäßig voraus, daß der Annahmeverzug wie in den vom Bundesarbeitsgericht und dem Reichsgericht entschiedenen Sachverhalten bereits beendet ist (vgl. BAG 29. Juli 1993, aaO und die dortigen Nachweise).
Sobald der Annahmeverzug beendet wird, entsteht ein Auskunfts- und im Rahmen der Gesamtberechnung ggf. ein Rückzahlungsanspruch (vgl. BAG 29. Juli 1993, aaO).
- LAG Berlin, 11.08.1998 - 12 Sa 43/98
Anspruch auf Entgeltfortzahlung während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers; …
Auszug aus BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98
Landesarbeitsgericht Berlin - 12 Sa 43/98 -.9 AZR 804/98 12 Sa 43/98.
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 11. August 1998 - 12 Sa 43/98 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten in Höhe von 14.903,00 DM zurückgewiesen hat.
- BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 379/94
Bestehen eines Zurückbehaltungsrecht wegen mangelnder Auskunft über …
Auszug aus BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98
Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig erwirbt (29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28 mwN und vom 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - nv.).Die Klage des Arbeitnehmers ist dann als zur Zeit unbegründet abzuweisen (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28; 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - nv.).
- BAG, 27.03.1996 - 10 AZR 668/95
Sozialplananspruch - tarifliche Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98
Bei einer solchen vorzeitigen Geltendmachung beginnen die Fristen für eine Bedenkzeit/ Wartezeit und für die sich anschließende gerichtliche Geltendmachung zwar erst mit der Fälligkeit des Anspruchs (BAG 27. März 1996 - 10 AZR 668/95 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 134 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 123). - BAG, 07.11.1991 - 2 AZR 34/91
Tarifliche Ausschlußfrist - Klagerücknahme
Auszug aus BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98
Anlaß für derartige Vereinbarungen ist die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 22. Februar 1978 - 5 AZR 805/76 - BAGE 30, 135; 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 93), nach der die Erhebung einer Bestandsklage zwar regelmäßig als geeignet angesehen wird, eine Ausschlußfrist hinsichtlich der vom Ausgang des Rechtsstreits abhängigen Ansprüche des Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn zu wahren. - BAG, 10.04.1963 - 4 AZR 95/62
Annahmeverzug und Weiterbeschäftigung bei unrechtmäßiger Kündigung - Wahrung …
Auszug aus BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98
Während des Annahmeverzugs gelten keine anderen Fälligkeitstermine als bei ungestörtem Verlauf des Arbeitsverhältnisses (ständige Rechtsprechung des BAG, vgl. schon 10. April 1963 - 4 AZR 95/62 - BAGE 14, 156). - BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 805/76
Erhebung der Kündigungsschutzklage zur Einhaltung einer zweitstufigen tariflichen …
Auszug aus BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98
Anlaß für derartige Vereinbarungen ist die ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. 22. Februar 1978 - 5 AZR 805/76 - BAGE 30, 135; 7. November 1991 - 2 AZR 34/91 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 114 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 93), nach der die Erhebung einer Bestandsklage zwar regelmäßig als geeignet angesehen wird, eine Ausschlußfrist hinsichtlich der vom Ausgang des Rechtsstreits abhängigen Ansprüche des Arbeitnehmers auf Annahmeverzugslohn zu wahren. - BAG, 27.03.1974 - 5 AZR 258/73
Anrechnung anderweitigen Erwerbs im Annahmeverzug
Auszug aus BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98
bb) Ein Auskunftsanspruch des Arbeitgebers im fortdauernden Annahmeverzug ist damit nicht ausgeschlossen (vgl. BAG 27. März 1974 - 5 AZR 258/73 - BAGE 26, 89). - BAG, 13.09.1984 - 6 AZR 379/81
Kündigungsschutzklage und tarifliche Ausschlussfrist
Auszug aus BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98
Eine zusätzlich vorgeschriebene gerichtliche Geltendmachung wird dadurch nicht entbehrlich (BAG 13. September 1984 - 6 AZR 379/81 - BAGE 46, 359). - BAG, 27.11.1991 - 4 AZR 211/91
Nachwirkung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages
Auszug aus BAG, 24.08.1999 - 9 AZR 804/98
Für die Folgezeit gilt der Tarifvertrag kraft Nachwirkung (BAG 27. November 1991 - 4 AZR 211/91 - BAGE 69, 119; BAG 28. Mai 1997 - 4 AZR 663/95 - AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 6 = EzA TVG § 3 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 8). - BAG, 28.05.1997 - 4 AZR 663/95
Bezugnahme auf Tarifvertrag; Fachlicher Geltungsbereich
- BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 301/97
Voraussetzungen eines Betriebsübergangs - Tariflicher Verfall von Lohnansprüchen
- BAG, 24.02.1988 - 4 AZR 614/87
Revision - Rechtsmittelbelehrung - Schuhindustrie - Schlichtungsspruch - …
- BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 16/01
Freistellung - Anrechnung anderweitigen Verdienstes - Auskunft
Die Klage ist dann als zur Zeit unbegründet abzuweisen (BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28; 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 - nv.; Senat 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96). - ArbG Stuttgart, 23.02.2023 - 25 Ca 956/22
Sekundäre Darlegungslast - Annahmeverzugslohn - etwaiger Zwischenverdienst - …
Rn. 80 (3) Auch ist das Gericht entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG…, Urteil vom 27.02.2019 - 10 AZR 340/18, NZA 2019, 837 Rn. 23; BAG, Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01, NJOZ 2003, 1319 (1320); BAG, Urteil vom 24.08.1999 - 9 AZR 804/98, NZA 2000, 818 (820); BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 379/94, BeckRS 1997, 30767166; BAG, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 110/93, NZA 1994, 116 (117)) der Ansicht, dass die Klage vorliegend im Hinblick auf die fehlende Auskunftserteilung nicht nur als zurzeit unbegründet, sondern als endgültig unbegründet abzuweisen ist (…Linck in Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 19. Auflage 2021, § 95 Rn. 78), da die geltend gemachte Annahmeverzugsvergütung aufgrund der fehlenden Auskunft nicht berechenbar ist und sich die prozessuale Situation somit auch nicht von anderen Situationen unterscheidet, die sich dadurch auszeichnen, dass den Arbeitnehmer eine sekundäre Darlegungslast trifft.Das Gericht ist mit ihrer Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG…, Urteil vom 27.02.2019 - 10 AZR 340/18, NZA 2019, 837 Rn. 23; BAG, Urteil vom 19.03.2002 - 9 AZR 16/01, NJOZ 2003, 1319 (1320); BAG, Urteil vom 24.08.1999 - 9 AZR 804/98, NZA 2000, 818 (820); BAG, Urteil vom 19.02.1997 - 5 AZR 379/94, BeckRS 1997, 30767166; BAG, Urteil vom 29.07.1993 - 2 AZR 110/93, NZA 1994, 116 (117)) dahingehend abgewichen, dass die Klage als endgültig unbegründet abzuweisen ist, wenn der Arbeitnehmer im Hinblick auf das Auskunftsverlangen der Beklagten gerichtet auf etwaige andere Einnahmen und Vermittlungsvorschläge der Bundesagentur für Arbeit seiner sekundären Darlegungslast nicht nachkommt.
- BSG, 15.09.2016 - B 12 R 2/15 R
Eröffnung des Insolvenzverfahrens - Freistellung von der Arbeit - …
Zwar trifft es zu - worauf sich der Kläger beruft -, dass nach der Rechtsprechung des BAG im Falle des Annahmeverzugs ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers bezüglich der Höhe anderweitigen Verdienstes für den Gesamtzeitraum des Annahmeverzugs in entsprechender Anwendung des § 74c Abs. 2 HGB besteht; dieses Auskunftsrecht befreit den Arbeitgeber allerdings nicht davon, insoweit gegenüber dem Arbeitnehmer zumindest greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines anderweitigen Verdienstes darzulegen und dieses ggf zu beweisen (stRspr; vgl. BAG EzA § 615 BGB Nr. 108, S 4; BAG AP Nr. 1 zu § 615 BGB Anrechnung, Bl 1088; BAG AP Nr. 52 zu § 615 BGB, Bl 700 R; ebenso Joussen in Beck'scher Online-Kommentar Arbeitsrecht, Stand Juni 2016, § 615 BGB RdNr 82;… Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Aufl 2016, § 615 BGB RdNr 111).Auch kann der Arbeitgeber die Zahlung des Arbeitsentgelts verweigern, solange die betroffenen Arbeitnehmer die verlangte Auskunft nicht erteilen (stRspr; vgl BAG EzA § 615 BGB Nr. 108, S 4; BAG AP Nr. 1 zu § 615 BGB Anrechnung, Bl 1088 f; BAG AP Nr. 52 zu § 615 BGB, Bl 700 R;… ebenso Henssler, aaO, § 615 RdNr 124;… Krause, aaO, § 615 RdNr 110;… Linck, aaO, § 95 RdNr 78;… Preis, aaO, § 615 BGB RdNr 111;… Weidenkaff in Palandt, BGB, 75. Aufl 2016, § 615 BGB RdNr 19).
- LAG Düsseldorf, 21.06.2017 - 4 Sa 869/16
Nebentätigkeit und fristlose Kündigung
Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig erwirbt (BAG 24.08.1999 - 9 AZR 804/98, AP Nr. 1 zu § 615 BGB Anrechnung, Rn. 35 mwN).Die Klage des Arbeitnehmers ist dann als zurzeit unbegründet abzuweisen (BAG 24.08.1999 - 9 AZR 804/98, AP Nr. 1 zu § 615 BGB Anrechnung, Rn. 39 mwN).
Rn. 167 2.Wie oben (B II 1) ausgeführt, kann die Beklagte vorläufig nur Auskunft über die Höhe des anderweitigen Verdienstes aus den Zeitabschnitten verlangen, für welche die Klägerin fortlaufend seit Beginn des Annahmeverzugs Entgelt geltend gemacht hat (BAG 24.08.1999 aaO, Rn. 40 - 45).
- BAG, 22.11.2005 - 1 AZR 407/04
Verzugslohn bei anderweitigem Verdienst
Dieser Gesamtvergütung ist gegenüberzustellen, was der Arbeitnehmer in der betreffenden Zeit anderweitig erworben hat (24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96, zu II 2 a der Gründe; 19. Februar 1997 - 5 AZR 379/94 -, zu 2 der Gründe; 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28, zu II 1 c cc der Gründe; so bereits RG 12. Juli 1904 - Rep III 146/04 - RGZ 58, 402).Letztlich sind auch die mit einer Gesamtberechnung für den Fall des noch nicht beendeten Annahmeverzugs verbundenen Berechnungsschwierigkeiten ebenso wie die steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Probleme eher lösbar (vgl. BAG 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96, zu II 3 b der Gründe), als diejenigen, die sich bei einer Anrechnung nach Zeitabschnitten ergeben, falls die Abrechnungszeiträume nicht übereinstimmen oder unterschiedliche Sonderzahlungen anfallen.
- ArbG Nordhausen, 22.02.2024 - 3 Ca 78/23
Außerordentliche Kündigung - parallele Ausübung von Notarztdiensten und …
Die Gesamtberechnung soll aus Gründen der Billigkeit sicherstellen, dass der Arbeitnehmer aus der anderweitigen Verwendung seiner Dienste keinen Gewinn auf Kosten des Arbeitgebers machen kann, was möglich wäre, wenn in einzelnen Zeitabschnitten ein höherer und in anderen Zeitabschnitten ein geringerer Zwischenverdienst erzielt wird (BAG, Urteil vom 24.08.1999, Az: 9 AZR 804/98 mit weiteren Nachweisen).Die Klage des Arbeitnehmers ist dann als zurzeit unbegründet abzuweisen (BAG, Urteil vom 24.08.1999, Az: 9 AZR 804/98).
Erst der beendete Annahmeverzug ermöglicht den für die Gesamtberechnung erforderlichen Vergleich, der dem Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber zustehenden Entgeltansprüchen mit dem Erwerb aus der anderweitigen Verwendung der Dienste (BAG, Urteil vom 24.08.1999, Az: 9 AZR 804/98 mit weiteren Nachweisen).
Macht der Arbeitnehmer monatlich entstandene Vergütungsansprüche geltend, muss er daher zeitlich lückenlos Auskunft über den anderweitigen Verdienst erteilen, den er vom Eintritt des Annahmeverzugs bis zu dem jüngsten von ihm erhobenen Anspruch erworben hat (BAG, Urteil vom 24.08.1999, Az: 9 AZR 804/98 mit weiteren Nachweisen).
Zwar handelt es sich bei der Anrechnung nach § 615 Satz 2 BGB nicht um eine Aufrechnung; die Vorschrift ist aber immer dann anzuwenden, wenn die Geltendmachung von Rechten durch den Arbeitgeber dieselbe Wirkung wie eine Aufrechnung hat (BAG, Urteil vom 24.08.1999, Az: 9 AZR 804/98 mit weiteren Nachweisen).
Die im Annahmeverzug befindliche Beklagte hat die Möglichkeit, den Annahmeverzug jederzeit zu beenden (vgl. BAG, Urteil vom 24.08.1999, Az: 9 AZR 804/98 mit weiteren Nachweisen).
- BSG, 15.09.2016 - B 12 R 3/15 R
Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Sozialversicherung
Zwar trifft es zu - worauf sich der Kläger beruft -, dass nach der Rechtsprechung des BAG im Falle des Annahmeverzugs ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers bezüglich der Höhe anderweitigen Verdienstes für den Gesamtzeitraum des Annahmeverzugs in entsprechender Anwendung des § 74c Abs. 2 HGB besteht; dieses Auskunftsrecht befreit den Arbeitgeber allerdings nicht davon, insoweit gegenüber dem Arbeitnehmer zumindest greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines anderweitigen Verdienstes darzulegen und dieses ggf zu beweisen (stRspr; vgl. BAG EzA § 615 BGB Nr. 108, S 4; BAG AP Nr. 1 zu § 615 BGB Anrechnung, Bl 1088; BAG AP Nr. 52 zu § 615 BGB, Bl 700 R; ebenso Joussen in Beck'scher Online-Kommentar Arbeitsrecht, Stand Juni 2016, § 615 BGB RdNr 82;… Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Aufl 2016, § 615 BGB RdNr 111).Auch kann der Arbeitgeber die Zahlung des Arbeitsentgelts verweigern, solange die betroffenen Arbeitnehmer die verlangte Auskunft nicht erteilen (stRspr; vgl BAG EzA § 615 BGB Nr. 108, S 4; BAG AP Nr. 1 zu § 615 BGB Anrechnung, Bl 1088 f; BAG AP Nr. 52 zu § 615 BGB, Bl 700 R;… ebenso Henssler, aaO, § 615 RdNr 124;… Krause, aaO, § 615 RdNr 110;… Linck, aaO, § 95 RdNr 78;… Preis, aaO, § 615 BGB RdNr 111;… Weidenkaff in Palandt, BGB, 75. Aufl 2016, § 615 BGB RdNr 19).
- BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 527/06
Berufsausbildung - Vorzeitige Beendigung - Schadensersatz
Der Schädiger hat dann einen entsprechenden Anspruch auf Rückzahlung aus § 812 BGB (vgl. BAG 29. Juli 1993 - 2 AZR 110/93 - BAGE 74, 28; Senat 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96), den er ggf. im Wege der Vollstreckungsabwehrklage durchsetzen kann. - BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02
Nettolohnklage, Ausschlußfrist
Die Beklagte hat damit der Sache nach Auskunft über die tatsächlichen Umstände begehrt, die nach § 615 Satz 2 BGB das Erlöschen der Zahlungspflicht bewirken können (dazu BAG 24. August 1999 - 9 AZR 804/98 - AP BGB § 615 Anrechnung Nr. 1 = EzA BGB § 615 Nr. 96). - BSG, 15.09.2016 - B 12 R 4/15 R
Versicherungs- und beitragsrechtliche Fragen der Sozialversicherung
Zwar trifft es zu - worauf sich der Kläger beruft -, dass nach der Rechtsprechung des BAG im Falle des Annahmeverzugs ein Auskunftsrecht des Arbeitgebers bezüglich der Höhe anderweitigen Verdienstes für den Gesamtzeitraum des Annahmeverzugs in entsprechender Anwendung des § 74c Abs. 2 HGB besteht; dieses Auskunftsrecht befreit den Arbeitgeber allerdings nicht davon, insoweit gegenüber dem Arbeitnehmer zumindest greifbare Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines anderweitigen Verdienstes darzulegen und dieses ggf zu beweisen (stRspr; vgl. BAG EzA § 615 BGB Nr. 108, S 4; BAG AP Nr. 1 zu § 615 BGB Anrechnung, Bl 1088; BAG AP Nr. 52 zu § 615 BGB, Bl 700 R; ebenso Joussen in Beck'scher Online-Kommentar Arbeitsrecht, Stand Juni 2016, § 615 BGB RdNr 82;… Preis in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 16. Aufl 2016, § 615 BGB RdNr 111).Auch kann der Arbeitgeber die Zahlung des Arbeitsentgelts verweigern, solange die betroffenen Arbeitnehmer die verlangte Auskunft nicht erteilen (stRspr; vgl BAG EzA § 615 BGB Nr. 108, S 4; BAG AP Nr. 1 zu § 615 BGB Anrechnung, Bl 1088 f; BAG AP Nr. 52 zu § 615 BGB, Bl 700 R;… ebenso Henssler, aaO, § 615 RdNr 124;… Krause, aaO, § 615 RdNr 110;… Linck, aaO, § 95 RdNr 78;… Preis, aaO, § 615 BGB RdNr 111;… Weidenkaff in Palandt, BGB, 75. Aufl 2016, § 615 BGB RdNr 19).
- BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 418/99
Ausschlußfristen bei Bestandsstreitigkeiten
- ArbG Berlin, 05.05.2004 - 7 Ca 32770/03
Unzumutbarkeit eines dem Arbeitnehmer angebotenen Dauerarbeitsverhältnisses …
- BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 536/00
Entschädigung für entgangene Privatliquidationseinnahmen
- BAG, 17.11.2009 - 9 AZR 745/08
Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung
- LAG Düsseldorf, 01.09.2005 - 5 Sa 212/05
Annahmeverzug, Anrechnung anderweitigen Verdienstes, Höherwertige anderweitige …
- LAG Nürnberg, 12.01.2011 - 4 Sa 437/10
Vertragliche Ausschlussfrist - gerichtliche Geltendmachung - Annahmeverzug - …
- ArbG Düsseldorf, 12.08.2016 - 14 Ca 6964/15
Kündigung, Rechtfertigungsgrund, Entschuldigungsgrund, Nutzung von Personal, …
- LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 17 Sa 1453/08
Verzugslohnansprüche gegen Betriebsveräußerin bei Widerspruch gegen Übergang des …
- OLG Brandenburg, 24.06.2008 - 6 U 104/07
Annahmeverzug des Dienstberechtigten - Anrechnung des Erwerbs aus anderweitiger …
- OLG München, 21.07.2021 - 7 U 2465/18
Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung nach fristloser Kündigung eines …
- LAG Hamm, 11.04.2003 - 6 Sa 749/02
Kündigung wegen Klage auf ungekürzte Verzugsvergütung ohne Abzug …
- LAG Baden-Württemberg, 22.07.2004 - 11 Sa 106/03
Nachteilsausgleich - Sozialplananspruch - Insolvenz - persönliche Haftung des …
- LAG Hamm, 07.11.2002 - 8 (13) Sa 837/02
Verzugslohn, Tarifvertrag, Verfall, Ausschlussfrist, zweistufige Ausschlussfrist, …
- LAG Rheinland-Pfalz, 27.07.2022 - 7 Sa 223/20
Annahmeverzugsvergütung - Einwendung - Darlegungs- und Beweislast - …
- OLG München, 21.07.2021 - 7 U 2466/18
Anspruch auf Annahmeverzugsvergütung nach fristloser Kündigung eines …
- LAG Hamm, 07.11.2002 - 8 Sa 837/02
Verzugslohn / Tarifvertrag / Verfall / Ausschlussfrist / zweistufige …
- LAG Baden-Württemberg, 03.05.2004 - 15 Sa 15/04
Fälligkeit des dem Handlungshelfer zukommenden Gehalts (§64 Satz 1 HGB); …
- ArbG Hamburg, 24.04.2024 - 25 Ca 348/23
Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - pro-rata-temporis
- LAG Düsseldorf, 20.02.2014 - 11 Sa 1030/13
Geltendmachung der Urlaubsabgeltung nicht gegenüber Urlaubskasse
- LAG Düsseldorf, 20.04.2005 - 12 Sa 219/05
Anspruchsverfall nach § 22 des (allgemeinverbindlichen) RTV-Gebäudereinigung, …
- LAG Berlin, 27.10.2000 - 19 Sa 2007/00
Auskunftsanspruch des Insolvenzverwalters nach Freistellung von der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.08.2018 - 17 Ta 6063/18
Additionsverbot bei Klage und Widerklage
- LG Mannheim, 25.08.2021 - 15 O 33/18
- LAG Hessen, 14.12.2011 - 18 Sa 1730/10
Annahmeverzug - Angebot auf Prozessbeschäftigung im Ausbildungsverhältnis - …
- LAG Düsseldorf, 06.05.2010 - 13 Sa 70/10
Berechnung anrechenbaren anderweitigen Verdienstes nach Zeitabschnitten des …
- LAG Berlin-Brandenburg, 14.12.2012 - 8 Sa 980/12
Schließung einer Betriebskrankenkasse - ordentlich unkündbarer Arbeitnehmer - …
- LAG Baden-Württemberg, 05.07.2005 - 14 Sa 32/05
Böswilliges Unterlassen zumutbarer Arbeit
- ArbG Iserlohn, 17.10.2023 - 2 Ca 654/23
- ArbG Düsseldorf, 09.12.2004 - 11 Ca 6399/04
- LAG Köln, 01.06.2022 - 3 Sa 800/21
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