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Rechtsprechung
   BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,22118
BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 (https://dejure.org/2013,22118)
BAG, Entscheidung vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 (https://dejure.org/2013,22118)
BAG, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 (https://dejure.org/2013,22118)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

  • openjur.de

    Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung; vermutete Arbeitnehmerüberlassung; Umgehung von Arbeitsbedingungen des Entleihers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitnehmerüberlassung - Umgehung von Arbeitsbedingungen des Entleihers

  • rechtsinformationen.bund.de

    Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitnehmerüberlassung - Umgehung von Arbeitsbedingungen des Entleihers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    EGRL 104/2008, § 242 BGB, § 1 Abs 1 S 2 AÜG vom 30.04.2011, § 1 Abs 2 AÜG vom 30.04.2011, § 3 Abs 1 Nr 3 AÜG vom 30.04.2011
    Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitnehmerüberlassung - Umgehung von Arbeitsbedingungen des Entleihers

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiherbetrieb

  • Betriebs-Berater

    Rechtsmissbrauchsgrenzen bei Arbeitnehmerüberlassung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiherbetrieb

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2013, 1267
  • BB 2013, 2292
  • DB 2013, 2334
 
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Wird zitiert von ... (59)Zitiert selbst (18)

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
    Die institutionelle Rechtsmissbrauchskontrolle verlangt daher weder ein subjektives Element noch eine Umgehungsabsicht (vgl. BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38).

    Vertragsgestaltungen können nur dann als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn sie gravierend von den Gestaltungsmöglichkeiten abweichen, die nach der Konzeption des Gesetzes noch gebilligt sind (vgl. hierzu auch BAG 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 41).

    Ein Rechtsmissbrauch kann sich auch aus dem bewussten und gewollten Zusammenwirken mehrerer Personen bei den Vertragsgestaltungen ergeben (…vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21; 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 39).

  • BAG, 22.12.2009 - 3 AZN 753/09

    Nichtzulassungsbeschwerde - Auslegung von Prozesserklärung

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
    Das verbietet es, eindeutigen Erklärungen nachträglich einen Sinn zu geben, der dem Interesse des Erklärenden am Besten dient (vgl. zum Ganzen: BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 - Rn. 12, BAGE 133, 28).

    Das Revisionsgericht ist befugt, prozessuale Willenserklärungen selbständig auszulegen (vgl. BAG 22. Dezember 2009 - 3 AZN 753/09 - Rn. 11 f., aaO).

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
    Eine Pflicht, nach Art. 267 AEUV eine Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union einzuholen, besteht nicht (vgl. EuGH 6. Oktober 1982 - Rs. 283/81 - [C.I.L.F.I.T.] Slg. 1982, 3415).
  • BGH, 22.11.2006 - VIII ZR 72/06

    Auslegung der Bezeichnung "fahrbereit" in einem Gebrauchtwagenkaufvertrag; …

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
    Das kann auch dazu führen, dass sich Rechte, die durch Zwischenschaltung eines "Strohmanns" umgangen werden sollen, gegen einen Dritten richten können (vgl. BGH 22. November 2006 - VIII ZR 72/06 - Rn. 15 ff., BGHZ 170, 67).
  • BGH, 12.12.2012 - VIII ZR 89/12

    Verbrauchsgüterkauf: Vorschieben eines Strohmanns zur Herbeiführung eines …

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
    Hieraus folgt freilich nicht zwingend, dass das Vertragsverhältnis zu dem dazwischen geschalteten Dritten nichtig wäre (vgl. BGH 12. Dezember 2012 - VIII ZR 89/12 - Rn. 15).
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 524/11

    Stufenzuordnung bei Wiedereinstellung nach Befristung

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
    Daher kann es geboten sein, rechtskundige Prozessvertreter auch am Wortlaut ihrer Erklärungen festzuhalten (vgl. BAG 21. Februar 2013 - 6 AZR 524/11 - Rn. 36 mwN).
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE …

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
    Die Mitgliedstaaten und ihre Gerichte sind lediglich gehindert, Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, das in der Richtlinie vorgegebene Ziel ernsthaft in Frage zu stellen (vgl. EuGH 18. Dezember 1997 - C-129/96 - [Inter-Environnement Wallonie] Rn. 45, Slg. 1997, I-7411).
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 946/08

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG - …

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
    Das hat zur Folge, dass eine nach dem AÜG vermutete Arbeitsvermittlung für sich genommen nicht mehr zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher führt (ausführlich BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - BAGE 95, 165; ebenso 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 31;… aA Ulber AÜG 4. Aufl. Einl. D Rn. 45, 56 ff.).
  • BAG, 09.03.2011 - 7 AZR 657/09

    Sachgrundlose Befristung - derselbe Arbeitgeber iSv. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
    Ein Rechtsmissbrauch kann sich auch aus dem bewussten und gewollten Zusammenwirken mehrerer Personen bei den Vertragsgestaltungen ergeben (vgl. BAG 9. März 2011 - 7 AZR 657/09 - Rn. 21;… 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 39).
  • BAG, 02.04.1996 - 1 ABR 47/95

    Mitbestimmung bei Bildschirmarbeit

    Auszug aus BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 494/11
    Eine Verpflichtung zur Umsetzung einer Richtlinie besteht jedoch lediglich im Rahmen der Richtlinie und damit auch der dort vorgesehenen Umsetzungsfrist (vgl. BAG 2. April 1996 - 1 ABR 47/95 - zu B II 2 b bb (2) der Gründe, BAGE 82, 349).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

  • BAG, 18.02.2003 - 3 AZR 160/02

    Betriebliche Altersversorgung bei vermuteter Arbeitsvermittlung/unerlaubter …

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99

    Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung

  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der …

  • BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung

  • BAG, 20.07.1982 - 3 AZR 446/80

    Mittelbares Arbeitsverhältnis

  • LAG Niedersachsen, 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10

    Die Überlassung von Arbeitnehmern durch eine konzerninterne …

  • BGH, 23.06.1971 - VIII ZR 166/70

    Rückzahlung eines Mieterdarlehens bei Vertragsende

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 859/11

    Wartezeit - Leiharbeitnehmer

    Im Übrigen hätte selbst dies nicht zur Folge, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der Schuldnerin als Entleiherin begründet worden wäre (…zu den Rechtsfolgen der gesetzlichen Vermutung vgl. BAG 10. Dezember 2013 - 9 AZR 51/13 - Rn. 9; 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22).

    Werden durch ein Ausweichen auf Arbeitsvermittlung beim Entleiher geltende Arbeitsbedingungen in rechtsmissbräuchlicher Weise umgangen, kann dies zu Leistungspflichten des Entleihers, nicht aber zum Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen ihm und dem Leiharbeitnehmer führen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 32 ff.;… BGH 12. Dezember 2012 - VIII ZR 89/12 - Rn. 15). Zielt die Begründung eines Leiharbeitsverhältnisses auf die Umgehung zwingender Kündigungsschutzvorschriften, kann dem Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers in der Regel dadurch hinreichend Rechnung getragen werden, dass es dem Entleiher im Rahmen eines späteren Arbeitsverhältnisses verwehrt wird, sich auf die Unterbrechung durch das vorangegangene Leiharbeitsverhältnis zu berufen.

    Es ist nicht geboten, schon während der - als solcher legalen - Überlassung vom Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Leiharbeitnehmer und Entleiher auszugehen (ähnlich BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 35).

  • BAG, 10.12.2013 - 9 AZR 51/13

    Nicht vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsfolge

    Rn. 9 I. Entgegen der Auffassung des Klägers hat eine nach § 1 Abs. 2 AÜG zu vermutende Arbeitsvermittlung nicht mehr zur Folge, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher begründet wird (ausführlich dazu BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe, BAGE 95, 165; ebenso BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22).

    Damit war klar, dass künftig eine zeitlich unbeschränkte Überlassung von Arbeitnehmern zulässig sein sollte (eingehend dazu BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 24).

    Rn. 14 c) Die Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Leiharbeit (ABl. EU L 327 vom 5. Dezember 2008 S. 9, im Folgenden: Leiharbeitsrichtlinie) gebietet kein anderes Ergebnis (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 25).

    In den Fällen der nach § 1 Abs. 2 AÜG zu vermutenden Arbeitsvermittlung und damit auch bei einer Überschreitung der bis zum 31. Dezember 2002 in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG geregelten Überlassungsdauer von höchstens 24 Monaten gab es somit keine gesetzliche Grundlage mehr für das Entstehen eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer (grundlegend BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe, BAGE 95, 165; ebenso 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22).

    Ein Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes in der bis zum 30. November 2011 geltenden Fassung lag ebenso wenig vor wie ein Fall des institutionellen Rechtsmissbrauchs, der das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses gebietet (eingehend BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 26 ff.).

    Rechtsmissbrauch setzt voraus, dass ein Vertragspartner eine an sich rechtlich zulässige Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm oder des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 27).

  • BAG, 21.09.2017 - 2 AZR 865/16

    Ordentliche Kündigung - Organstellung

    Rn. 45 aa) Institutioneller Rechtsmissbrauch ist gegeben, wenn ein Vertragspartner eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise entgegen dem Sinn und Zweck des Rechtsinstituts nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 27;… 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09 - Rn. 38, BAGE 142, 308;… Staudinger/Looschelders/Olzen [2015] § 242 Rn. 217;… MüKoBGB/Schubert 7. Aufl. § 242 Rn. 211).
  • BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16

    Arbeitnehmerstatus - GmbH-Geschäftsführer - Überlassung

    Vertragsgestaltungen können nur dann als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn sie gravierend von den Gestaltungsmöglichkeiten abweichen, die nach der Konzeption des Gesetzes noch gebilligt sind (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 27).

    Dies kann auch dazu führen, dass sich Rechte, die durch Zwischenschaltung eines "Strohmanns" umgangen werden sollen, gegen einen Dritten richten können (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 33 mwN).

    Entscheidend sind der Schutzzweck der umgangenen Norm und die Frage, ob die Umgehung gerade in der Verhinderung der gesetzlich an sich vorgesehenen Begründung eines Rechtsverhältnisses zu einem Dritten insgesamt oder lediglich in der Vermeidung oder Verkürzung einzelner Ansprüche liegt (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - aaO mwN).

  • BAG, 21.10.2014 - 9 AZR 956/12

    Urlaubsdauer - Staffelung nach dem Alter

    Es handelt sich um einen gegenwartsbezogenen Feststellungsantrag, für dessen Entscheidung grundsätzlich auf die Sachlage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht abzustellen ist (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 15 ff.).
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Rn. 26 (1) Ein sich aus dem bewussten und gewollten Zusammenwirken mehrerer Personen bei den Vertragsgestaltungen ergebender Rechtsmissbrauch kann zur Folge haben, dass sich Rechte - die etwa durch die Zwischenschaltung eines "Strohmanns" umgangen werden sollen - gegen einen Dritten richten können (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 33;… BGH 22. November 2006 - VIII ZR 72/06 - Rn. 15 ff., BGHZ 170, 67).

    Im Übrigen führte auch ein - zu Gunsten der Klägerin unterstellter - Missbrauch der Gestaltungsmöglichkeiten des AÜG in der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit R geltenden Fassung nicht zum Entstehen eines Arbeitsvertrags mit dem Entleiher (vgl. hierzu BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 34).

    Die Entstehung eines Arbeitsverhältnisses mit dem Entleiher kann weder mit § 1 Abs. 2 AÜG noch mit einer entsprechenden Anwendung von § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründet werden (ausführlich: BAG 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99 - zu III der Gründe mwN, BAGE 95, 165; vgl. auch BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 22;… vgl. auch 2. Juni 2010 - 7 AZR 946/08 - Rn. 31)..

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 352/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

    Rn. 26 Rechtsmissbrauch setzt voraus, dass ein Vertragspartner eine an sich rechtlich zulässige Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm oder des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind ( BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 27 ).
  • BGH, 30.11.2023 - 3 StR 192/18

    Entscheidung nach Vorlage an das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der konkreten …

    (3) Die dargelegte rechtliche Beurteilung widerspricht nicht der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, nach der eine gemäß § 1 Abs. 2 AÜG vermutete Arbeitsvermittlung für sich genommen nicht zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses zwischen dem Arbeitnehmer und dem (formalen) Entleiher führt (s. BAG, Urteile vom 28. Juni 2000 - 7 AZR 100/99, BAGE 95, 165; vom 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11, NZA 2013, 1267 Rn. 22).

    Ein solches besteht jedenfalls dann, wenn es - wie hier - insgesamt rechtsmissbräuchlich umgangen werden sollte (vgl. BAG, Urteil vom 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11, aaO, Rn. 33; Hamann, jurisPRArbR 39/2013 Anm. 2 B.).

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 337/21

    Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb

    Zu diesen Regelungen rechnete er auch die Beschränkung der Überlassungsdauer (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 24).

    Ein solcher Fall liegt im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung vor Ablauf der Umsetzungsfrist nicht vor (vgl. BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 31).

    Vertragsgestaltungen können nur dann als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn sie gravierend von den Gestaltungsmöglichkeiten abweichen, die nach der Konzeption des Gesetzes noch gebilligt sind (BAG 15. Mai 2013 - 7 AZR 494/11 - Rn. 27).

  • ArbG Frankfurt/Oder, 07.08.2013 - 6 Ca 154/13

    Vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung - Pflicht der Behörde zum …

    Denn § 1 Abs. 2 AÜG ist keine gesetzliche Grundlage zur Begründung eines Arbeitsverhältnisses (so auch LAG Niedersachsen, Urteil vom 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10 - LAGE § 10 AÜG Nr. 6 als Vorinstanz für das Urteil des BAG vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - nicht veröffentlicht und z. Zt. auch als Entscheidungsabdruck über die Pressestelle des BAG noch nicht verfügbar, daher zitiert nach: Dr. Wolfgang Lipinski und Anne Praß, "Todesstoß für die Zeitarbeit?", Deutscher AnwaltSpiegel, Ausgabe 11 vom 29.05.2013, S. 13 ff.).

    Eine gesetzliche Regelung, nach der in den Fällen vermuteter Arbeitsvermittlung auch ohne Vertrag zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis entsteht, gibt es nicht (vgl. BAG…, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O., m. w. N.; bestätigt wohl durch BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris, m. w. N., nicht rechtskräftig, Revision beim BAG eingelegt unter dem Aktenzeichen 10 AZR 111/13; LAG Niedersachsen…, Urteil vom 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10 - a. a. O., m. w. N. auf die Rechtsprechung des BAG, so u. a. Urteil vom 19.03.2003 - 7 AZR 267/02 - EzA § 1 AÜG Nr. 12).

    In den Fällen der vermuteten Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2 AÜG dagegen ist das Arbeitsverhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und Verleiher gerade nicht unwirksam, weshalb es eines weiterreichenden Schutzes des Leiharbeitnehmers nicht bedarf (BAG…, Urteil vom 28.06.2000 - 7 AZR 100/99 - a. a. O.; so wohl auch BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

    Der Überlassung auf unbestimmte Dauer stand nach der Aufhebung der Höchstüberlassungsgrenze in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG a. F. zunächst kein Verbot entgegen (vgl. hierzu: BAG, Beschluss vom 25.01.2005 - 1 ABR 61/03 - BAGE 113, 218 ff.; wohl auch BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O., m. w. N.).

    Selbst wenn dem so wäre, erlaubte dieser Umstand der rein konzerninternen Arbeitnehmerüberlassung für sich allein noch nicht die Annahme, der Fa. T. sei es als eigenständige Gesellschaft gleichgültig, welche Gewinne und Verluste entstünden, auch wenn letztere möglicherweise durch Gewinn- und Verlustübernahmen innerhalb des Konzerns abgemildert würden (eine konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung für zulässig erachtend: LAG Niedersachsen…, Urteil vom 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10 - a. a. O., m. w. N.; dies bestätigend wohl BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.; LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - a. a. O.).

    Ein solcher Verstoß lässt sich aber nur am Maßstab der bei Abschluss des Vertrages gültigen Rechtslage beurteilen (so auch LAG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 16.10.2012 - 7 Sa 1182/12 - Juris, a. a. O., m. w. N. und wohl auch LAG Niedersachsen…, Urteil vom 03.05.2011 - 3 Sa 1432/10 - a. a. O. und BAG, Urteil vom 15.05.2013 - 7 AZR 494/11 - a. a. O.).

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 339/21

    Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 51/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 3 Sa 33/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Tarifauslegung

  • LAG Baden-Württemberg, 08.09.2015 - 15 Sa 90/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

  • BAG, 08.05.2018 - 9 AZR 531/17

    Status einer Lehrbeauftragten - Begründung eines öffentlich-rechtlichen …

  • ArbG Stuttgart, 08.04.2014 - 16 BV 121/13

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Scheindienstvertrag - …

  • BAG, 01.10.2024 - 9 AZR 264/23

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird nach Art. 267 AEUV um …

  • BAG, 24.05.2022 - 9 AZR 338/21

    Arbeitnehmerüberlassung - gemeinschaftlicher Betrieb

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.03.2016 - 3 Sa 476/15

    Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag - Beweislast

  • LAG München, 06.06.2023 - 3 Ta 59/23

    Gegenstandswertfestsetzung, Urteilsverfahren, Vergleichsabschluss, …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - 2 Sa 689/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Scheinwerkvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 4 Sa 136/17

    Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

  • BAG, 18.10.2016 - 9 AZR 123/16

    Urlaubsanspruch - Staffelung nach Lebensaltersstufen (MTV für das Hotel- und …

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 468/21

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Hamm, 14.06.2023 - 3 Sa 1242/21

    Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer …

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 359/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.09.2015 - 14 Sa 1941/14

    Drittbezogener Personaleinsatz im Besucherservice eines Museums

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 4 Sa 137/17

    Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch

  • LAG Baden-Württemberg, 09.04.2015 - 3 Sa 53/14

    Verdeckte Arbeitnehmerüberlassung - Treu und Glauben - Tarifauslegung - …

  • ArbG Cottbus, 06.02.2014 - 3 BV 96/13

    Rechtsfolgen eines institutionellen Rechtsmissbrauchs bei Dauerleihe im Konzern

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.02.2018 - 4 Sa 138/17

    Gemeinschaftsbetrieb und Arbeitnehmerüberlassung: Scheingeschäft - …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.08.2017 - 5 Sa 369/17

    Kündigungsschutzklage gegen Nicht-Arbeitgeber - Strohmanngeschäft

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 537/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 12.07.2016 - 9 AZR 595/15

    Werkvertrag - verdeckte Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2019 - 5 Sa 127/18

    Zuschlag wegen Führung auf Zeit nach TVöD-VKA

  • LAG Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 21 Sa 98/14

    Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis - Scheinwerkvertrag - verdeckte …

  • LAG Hamm, 18.01.2023 - 3 Sa 672/22

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Annahmeverzug des …

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 90/22

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 469/21

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 494/21

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 177/22

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG München, 16.08.2024 - 3 Ta 62/24

    Gegenstandswert, Streitwert, allgemeiner Weiterbeschäftigungsanspruch, …

  • BAG, 27.09.2022 - 9 AZR 22/22

    Luftfahrt - Wet-Lease als Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.08.2013 - 11 Sa 112/13

    Rechtsmissbräuchliche Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 08.12.2015 - 2 Sa 106/15

    Jährlicher Urlaubsanspruch - Urlaubsstaffelung - 50. Lebensjahr

  • LAG Saarland, 18.12.2013 - 2 TaBV 2/13

    Rechtsfolgen bei nicht nur vorübergehender Arbeitnehmerüberlassung

  • LAG Hessen, 20.11.2014 - 9 TaBV 108/14

    Arbeitnehmerüberlassung - Entleihhöchstdauer - Betriebsvereinbarung - Auslegung - …

  • LAG Hamm, 11.03.2014 - 7 Sa 1277/13

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2022 - 8 Sa 475/21

    Klage auf Feststellung eines wegen nicht nur vorübergehender …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2022 - 8 Sa 46/22

    Klage auf Feststellung eines wegen nicht nur vorübergehender …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - 5 Sa 80/14

    Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - 5 Sa 119/14

    Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - 5 Sa 210/14

    Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - 5 Sa 211/14

    Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der …

  • LAG Hamburg, 23.05.2024 - 1 Sa 30/23

    Betriebsvereinbarung - Auslegung - Großkundenangebot - Digitalisierung - Anspruch …

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - 5 Sa 113/14

    Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der …

  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2014 - 14 TaBV 940/14

    Eingruppierung dauerhaft beschäftigter Leiharbeitnehmer

  • LAG Sachsen-Anhalt, 11.02.2015 - 5 Sa 104/14

    Unmittelbare Diskriminierung wegen des Alters bei altersabhängiger Staffelung der …

  • ArbG Herne, 12.10.2017 - 4 Ca 777/17
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