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   OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12   

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https://dejure.org/2012,4553
OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12 (https://dejure.org/2012,4553)
OLG München, Entscheidung vom 15.03.2012 - Verg 2/12 (https://dejure.org/2012,4553)
OLG München, Entscheidung vom 15. März 2012 - Verg 2/12 (https://dejure.org/2012,4553)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    1. Zur Frage, unter welchen Umständen sich eine Vergabestelle nicht auf den Zugang einer Absage - Email berufen kann.2. Gibt ein Einzelunternehmen ein Angebot ab, ist es nicht ohne weiteres zulässig, sich für einen geforderten Mindestumsatz in den letzten drei ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung eine Vergabestelle auf den Zugang einer Absage - Email; Abänderung einmal eingereichter Eignungsnachweise i.R. eines Vergabeverfahrens

  • forum-vergabe.de

    Treuwidriges Verhalten bei Abwesenheitsmeldung des Bieters - Unverzüglichkeit einer Rüge

Kurzfassungen/Presse (6)

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Mindestumsatz im Vergabeverfahren: Nur Umsatz des Bieters ist zu berücksichtigen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Mindestumsatz im Vergabeverfahren: Nur Umsatz des Bieters ist zu berücksichtigen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (7)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Großzügigere Handhabung der Pflicht zur unverzüglichen Rüge

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Muss eine Rüge zukünftig nicht mehr "unverzüglich” erhoben werden?

  • dstgb-vis.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vergaberechtlichen Rügefrist: EuGH-Rechtsprechung gebietet "großzügigere" Handhabung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mindestumsatz gefordert: Nur der eigene Umsatz zählt, nicht der der Firmengruppe! (IBR 2012, 471)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Nachfordern heißt nicht Nachbessern! (IBR 2012, 472)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Abwesenheitsnotiz auf Absage-E-Mail: Vergabestelle muss nochmals absagen! (IBR 2012, 594)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Rügefrist (hier acht Tage): EuGH-Rechtsprechung gebietet "großzügigere" Handhabung! (IBR 2012, 340)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2012, 460
  • BauR 2012, 1695
  • VergabeR 2012, 740
 
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Wird zitiert von ... (127)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

    Auszug aus OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12
    Das wäre nur dann möglich und zulässig gewesen, wenn sie ein Angebot in Form einer Bietergemeinschaft mit einem anderen Unternehmen der H. - Gruppe abgegeben hätte oder ein anderes Unternehmen der H-Gruppe als Nachunternehmer angegeben und entsprechende Eignungsnachweise für dieses Nachunternehmen vorgelegt hätte (vgl. hierzu OLG Düsseldorf vom 28.6.2006 - Verg 18/06).

    e) Das Angebot der Beigeladenen kann wegen der den Mindestanforderungen nicht entsprechenden Eignungsnachweisen nicht in der Wertung bleiben; es ist zwingend auszuschließen (vgl. hierzu OLG Düsseldorf vom 28.6.2006 - Verg 18/06).

  • OLG München, 03.11.2011 - Verg 14/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzüglichkeit der Rüge eines

    Auszug aus OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12
    Auf den subjektiven Willen des Erklärenden kommt es im Geschäftsverkehr nicht an (vgl. hierzu OLG München vom 3.11.2011 - Verg 14/11 für den Fall einer Erklärung einer Vergabestelle).

    Es kommt im übrigen die grundsätzliche Überlegung hinzu, dass nach der Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 - C-406/08 und C-456/08, welcher klare Fristen für die Ausübung und Gewährung des Primärrechtsschutzes verlangt, eine großzügigere Handhabung bei der Auslegung des Begriffes "unverzüglich" angezeigt erscheint (OLG München vom 3.11.2011 - Verg 14/11), zumal insgesamt der Anwendungsbereich des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der Neuregelung des § 107 Abs. 3 GWB durch das Vergabemodernisierungsgesetz erheblich eingeschränkt worden ist.

  • OLG München, 09.08.2010 - Verg 13/10

    Grenzen des Untersuchungsgrundsatzes im Vergabenachprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12
    Denn es besteht zwar nach § 110 Abs. 1 GWB eine Untersuchungspflicht für die Vergabekammer, diese ist aber begrenzt durch Antrag und Vorbringen des antragstellenden Bieters, welche den Rahmen für die Sachverhaltserforschung und Rechtmäßigkeitskontrolle der Nachprüfungsinstanzen bilden (OLG München vom 9.8.2010 - Verg 13/10).

    Konzernverbundene Unternehmen sind dritte Unternehmen; sie sind deshalb auch als Nachunternehmer anzugeben (OLG Düsseldorf vom 23.6.2010 - Verg 18/10 und vom 30.6.2010 - Verg 13/10).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12
    Sie hat deshalb gemeinsam mit der Antragsgegnerin 4/5 der Verfahrenskosten im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer sowie im Beschwerdeverfahren einschließlich des Verfahrens nach § 118 GWB und je 2/5 der notwendigen Aufwendungen der Antragstellerin zu tragen; Antragsgegnerin und Beigeladene haften für die Gebühren der Vergabekammer und die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens nach § 118 GWB gesamtschuldnerisch, § 100 Abs. 4 Satz 1 ZPO analog; für die Erstattung der notwendigen Aufwendungen nach Kopfteilen, § 100 Abs. 1 ZPO analog (vgl. hierzu BGH vom 26.9.2006 - X ZB 14/06; Summa in juris-Praxiskommentar Vergaberecht § 128 GWB Rn. 92; Losch in Ziekow/Völlink Vergaberecht § 128 GWB Rn. 30 und 31; Wiese in Kulartz/Kus/Portz GWB Vergaberecht 2. Aufl. § 128 Rn. 73).
  • BayObLG, 05.11.2002 - Verg 22/02

    Unselbständige Anschlussbeschwerde im wettbewerbsrechtlichen Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12
    Eine Verpflichtung zur Zuschlagserteilung kann nur in solchen Ausnahmefällen ausgesprochen werden, in denen bei Aufrechterhaltung der Vergabeabsicht der Zuschlag der einzige rechtmäßige Weg zur Beendigung des Vergabeverfahrens darstellt (BayObLG vom 5.11.2002 - Verg 22/02).
  • OLG München, 02.09.2010 - Verg 17/10

    Vergabeverfahren: Umfang der Aufklärungspflicht der Vergabestelle

    Auszug aus OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12
    Als oberster Grundsatz für Aufklärungsgespräche gilt, dass solche Gespräche nur zur Abklärung bestehender Zweifelsfragen, niemals aber zur Abänderung des Angebotes führen dürfen, weil sonst der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht gewahrt werden würde (OLG München vom 2.9.2010 - Verg 17/10 - Ls 2).
  • OLG München, 29.07.2010 - Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Präklusion einer Rüge der Vermischung von Eignungs-

    Auszug aus OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12
    Es lag auch kein offensichtlicher Irrtum oder ein offensichtliches Schreibversehen vor, welches aufgrund der Offenkundigkeit noch korrigierbar gewesen wäre (vgl. hierzu OLG München vom 29.7.2010 - Verg 9/10).
  • EuGH, 18.03.2004 - C-314/01

    Siemens und ARGE Telekom

    Auszug aus OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12
    Diese Regelung einschließlich der zum Problem des Generalübernehmers ergangenen Rechtsprechung (vgl. z.B. EuGH vom 18.3.2004 - C-314/01) betrifft nicht die Frage, welche Eignungsnachweise vorzulegen sind, sondern die hiervon zu trennende Frage, wie ein Bieter in Zukunft den Auftrag ausführen will und kann.
  • OLG München, 21.02.2008 - Verg 1/08

    Vergabeverfahren: Berücksichtigung von Begleitschreiben und nachträglichen

    Auszug aus OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12
    Insofern ist ein solcher Bieter nicht anders zu behandeln als ein Bieter, der unaufgefordert in einem Begleitschreiben Erklärungen abgibt, welche seinem Angebot widersprechen und zum Ausschluss seines Angebots führen (vgl. hierzu OLG München vom 21.2.2008 - Verg 1/08).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    Auszug aus OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12
    Es kommt im übrigen die grundsätzliche Überlegung hinzu, dass nach der Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 - C-406/08 und C-456/08, welcher klare Fristen für die Ausübung und Gewährung des Primärrechtsschutzes verlangt, eine großzügigere Handhabung bei der Auslegung des Begriffes "unverzüglich" angezeigt erscheint (OLG München vom 3.11.2011 - Verg 14/11), zumal insgesamt der Anwendungsbereich des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der Neuregelung des § 107 Abs. 3 GWB durch das Vergabemodernisierungsgesetz erheblich eingeschränkt worden ist.
  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • OLG München, 12.11.2010 - Verg 21/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Beginn des Vergabeverfahrens; Zulassung von

  • OLG München, 21.08.2008 - Verg 13/08

    Vergabenachprüfungsverfahren: Angebotsausschluss wegen nicht vorliegender -

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2010 - Verg 18/10

    Begriff des Drittunternehmens i.S. von Art. 25, 45 Richtlinie 2004/18/EG

  • VK Bund, 14.12.2011 - VK 1-153/11

    Briefdienstleistungen

  • VK Münster, 21.07.2011 - VK 9/11

    Nachfordern von Nachweisen: Frist von sechs Tagen reicht nicht aus!

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - Verg 25/11

    Rückversetzung eines Verhandlungsverfahrens über die Beschaffung eines

  • BGH, 06.10.2022 - VII ZR 895/21

    Zugang einer E-Mail im unternehmerischen Geschäftsverkehr

    (1) Zum Teil wird angenommen, dass eine E-Mail dem Empfänger unmittelbar in dem Zeitpunkt zugeht, in dem sie abrufbereit in seinem elektronischen Postfach eingegangen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15. März 2012 - Verg 2/12, NZBau 2012, 460, juris Rn. 50; LG Hamburg, Urteil vom 7. Juli 2009 - 312 O 142/09, MMR 2010, 654, juris Rn. 19; Grüneberg/Ellenberger, BGB, 81. Aufl., § 130 Rn. 7a; Bierekoven in Auer-Reinsdorff/Conrad, Handbuch IT- und Datenschutzrecht, 3. Aufl., § 26 E-Commerce und Fernabsatzrecht Rn. 24; Holzbach/Süßenberger in Moritz/Dreier, Rechts-Handbuch zum E-Commerce, 2. Aufl., Abschnitt C Rn. 169; Hoeren/Sieber/Holznagel/Kitz, Handbuch Multimedia-Recht, Teil 13.1 Rn. 101; MünchKommBGB/Einsele, 9. Aufl., § 130 Rn. 18 f.; Wertenbruch, JuS 2020, 481, 485; Herwig, MMR 2001, 145, 146; Taupitz/Kritter, JuS 1999, 839, 842; Heun, CR 1994, 595, 598).
  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 71/12

    Vertrag über die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses:

    bb) Wie der Senat in seinem Urteil vom 15. März 2012 (aaO Rn. 14 ff) jedoch zum mobilen Zugang zum Internet bereits ausgeführt hat, kann den Anbieter von Telekommunikationsdiensten die vertragliche Nebenpflicht treffen, seine Kunden vor einer sich selbst schädigenden Nutzung des Angebots zu schützen.

    In Konstellationen jedoch, in denen der Vertragsgegner über eine überlegene Sachkunde verfügt, können ihn gemäß § 241 Abs. 2 BGB Hinweis- und Aufklärungspflichten zur Wahrung des Leistungs- oder Integritätsinteresses seines Partners treffen, wenn dieser mangels eigener Kenntnisse der Gefährdung seiner Belange nicht selbst in ausreichendem Maß entgegenwirken kann (Senatsurteil vom 15. März 2012 aaO mwN).

    Der Senat hat entsprechend diesen Grundsätzen in seinem Urteil vom 15. März 2012 (aaO Rn. 18 ff) - nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten zu dem für den dortigen Streitfall maßgeblichen Zeitpunkt - eine Pflicht des Anbieters eines mobilen Internetzugangs angenommen, seinen Vertragspartner auf ein außergewöhnlich hohes Entgeltaufkommen hinzuweisen, wenn die Vergütung volumenabhängig ist und der Kunde die heruntergeladene Datenmenge nicht ohne weiteres nachverfolgen kann.

    Hiernach war der Kläger gehalten, nach Zugang der Rechnung vom 17. Dezember 2009 (siehe zum Zugang bei Verwendung elektronischer Medien z.B. LG Berlin, WM 2010, 1121, 1122 zur Abrufbarkeit über ein vom Absender eingerichtetes Internetkonto ["online-banking"]; OLG München, Beschluss vom 15. März 2012 - Verg 2/12, juris Rn. 50; LG Hamburg MMR 2010, 654; AG Meldorf NJW 2011, 2890, 2891 jeweils zur E-Mail) unverzüglich zu reagieren und entweder die dauerhafte Verbindung seines Routers mit dem Internet zu unterbinden oder sogleich in den reinen Pauschaltarif der Beklagten zu wechseln.

  • VK Bund, 19.07.2019 - VK 1-39/19

    Erbringung von Unterstützungleistungen

    Denn da sich die Mitglieder einer Bietergemeinschaft bei der Auftragsausführung gegenseitig ergänzen, muss - wenn nicht sogar jedes Mitglied - jedenfalls dasjenige Mitglied die Eignungsanforderungen des Auftraggebers erfüllen, das die betreffende Leistung erbringt, für die diese Eignung erforderlich ist (vgl. nur OLG München, Beschluss vom 15. März 2012, Verg 2/12).
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