Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 26.03.2014 - 11 UF 1513/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Beantragt ein Beteiligter die Berichtigung eines Beschlusses des Erstgerichts und legt er "hilfsweise" Beschwerde ein, handelt es sich um eine unzulässige, weil bedingte Beschwerde.
- ra.de
- Deutsche Rentenversicherung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
§§ 42, 64 FamFG
Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Beschwerde im Scheidungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Hilfsweise Einlegung einer Beschwerde unzulässig
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Hilfsweise Einlegung einer Beschwerde unzulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit einer hilfsweise eingelegten Beschwerde im Scheidungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Hersbruck, 26.09.2013 - 4 F 259/13
- OLG Nürnberg, 26.03.2014 - 11 UF 1513/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 798
- FamRZ 2014, 1395
- NZFam 2014, 466
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- OLG Saarbrücken, 22.09.2009 - 4 U 54/09
Zulässigkeit der Berufung neben der Urteilsberichtigung bei fehlerhaft …
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.03.2014 - 11 UF 1513/13
Der Versorgungsträger, der den Entscheidungsprozess des Gerichts nicht unbedingt nachvollziehen kann, wird hierdurch auch nicht unbillig belastet, weil bei nicht zweifelsfreiem Erfolg des Berichtigungsverfahren der Weg der (unbedingten) Beschwerde offensteht (OLG Saarbrücken, NJW-RR 2010, 1221, Rn. 21 im juris-Ausdruck, Vollkommer a.a.O., § 319 ZPO Rn. 21). - BGH, 03.07.1996 - VIII ZR 221/95
Hinweis auf Taschenkontrollen als AGB
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.03.2014 - 11 UF 1513/13
Rn. 11 1. Eine Abänderung der Entscheidung im Wege der Berichtigung gemäß § 42 FamFG, für die während der Anhängigkeit des Beschwerdeverfahrens auch das Rechtsmittelgericht zuständig ist (vgl. BGH NJW 96, 2574, Rn. 27 im juris-Ausdruck), ist nicht möglich, da keine offenbare Unrichtigkeit im Sinne dieser Vorschrift vorliegt, worauf das Amtsgericht bereits hingewiesen hat. - BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73
Effektivität des Rechtsschutzes
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.03.2014 - 11 UF 1513/13
Die Einlegung der Beschwerde darf aber nicht von außerprozessualen Bedingungen abhängig gemacht werden (BVerfGE 40, 272 ff. spricht von einem "allgemein anerkannten Grundsatz des Prozessrechts"). - BGH, 12.01.1984 - III ZR 95/82
Begriff der offenbaren Unrichtigkeit; Rechtskraft eines Berichtigungsbeschlusses
- OLG Zweibrücken, 22.10.2013 - 2 UF 122/13
Auszug aus OLG Nürnberg, 26.03.2014 - 11 UF 1513/13
12 2. Die Beschwerde der L... AG ist gemäß §§ 58 ff. FamFG statthaft, aber nicht zulässig (ebenso OLG Zweibrücken, NZFam 2014, 88, zitiert nach juris).
- OLG Hamburg, 08.05.2023 - 2 UF 46/23
Anfechtbarkeit einer im Abänderungsverfahren einer einstweiligen Anordnungssache …
Unzulässig ist auch ein Rechtsmittel, welches für den Fall der Nichtstattgabe eines Berichtigungsantrages des Ausgangsgerichts gem. § 319 ZPO bzw. § 42 FamFG eingelegt wird (OLG Nürnberg, FamRZ 2014, 1395;… Frank in: Musielak/Borth/Frank, § 64 Rn. 9; aA.BayObLG, FamRZ 2001, 1311; Heinemann, NZFam 2014, 466).
- OLG Karlsruhe, 16.09.2024 - 2 UF 162/24
Zulässigkeit der hilfsweisen Einlegung einer Beschwerde unter einer Bedingung
Rn. 27 aa) Die Beschwerde kann grundsätzlich nicht unter einer Bedingung eingelegt werden (OLG Nürnberg, Beschluss vom 26. März 2014 - 11 UF 1513/13 -, Rn. 13, juris m. krit. Anm. Heinemann, NZFam 2014, 466, beck-online; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 22. Oktober 2013 - 2 UF 122/13 -, Rn. 32, juris; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen…, Beschluss vom 14. August 2019 - 4 UF 70/19 -, Rn. 6, juris;… MüKoFamFG/A. Fischer, 3. Aufl. 2018, FamFG § 64 Rn. 17, beck-online;… Musielak/Borth/Frank/Frank, 7. Aufl. 2022, FamFG § 64 Rn. 9, beck-online;… BeckOK FamFG/Obermann, 51. Ed. 1.5.2024, FamFG § 64 Rn. 22).Nach herrschender Meinung ist es deshalb unzulässig, wenn Berichtigung begehrt und "hilfsweise" Beschwerde eingelegt wird (OLG Bremen 14. August 2019 - 4 UF 70/19, FamRZ 2020, 531; OLG Nürnberg MDR 2014, 798;… Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 64 FamFG Rn. 9).
- OLG Brandenburg, 09.03.2015 - 10 UF 64/14
Ausgleich von Versorgungsanrechten aus der Beamtenversorgung des Bundes und des …
Darin kommt ihr unbedingter Wille zum Ausdruck, die Entscheidung in dem angegebenen Umfang einer Überprüfung zuzuführen, auch wenn die Beschwerdeführerin die "Behandlung als Beschwerde" lediglich für den Fall beantragt hat, dass "einer Berichtigung nicht stattgegeben wird." Eine unzulässige bedingte Beschwerde (vgl. OLG Nürnberg, FamRZ 2014, 1395) liegt wegen des eindeutig formulierten Ziels der Überprüfung des Ausschlusses des Versorgungsausgleichs im Hinblick auf die Anrechte bei den weiteren Beteiligten zu 1. und 2. nicht vor.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".