Rechtsprechung
| OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Rechtliche Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der Anlage von Betreutengeld in Aktien- und Rentenfonds; Bestimmtheit des Betreuerantrags bezüglich der Anzahl der Aktiengesellschaften und der Betragsobergrenze für den Aktienkauf
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Genehmigung für Erwerb von Aktien und Investmendfondsanteilen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Genehmigung der Geldanlage in Aktien und Aktien- und Rentenfonds als vormundschaftsgerichtlich genehmigungsfähige "andere Anlage"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Aktienanlage ist nicht generell nicht genehmigungsfähig!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Genehmigung der Geldanlage in Aktien und Aktien- und Rentenfonds als vormundschaftsgerichtlich genehmigungsfähige "andere Anlage"
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Genehmigungsfähiger Erwerb von Aktien durch Betreuer
Verfahrensgang
- AG München - 707 XVII 5723/05
- LG München I, 23.03.2009 - 13 T 5146/09
- OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1860
- Rpfleger 2009, 617
- NZG 2010, 1230
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OLG Schleswig, 03.11.1999 - 2 W 154/99
Verwaltung von Geld bei größerem Vermögen; Sorgfaltspflicht des Betreuers
Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09
Zu den bei einer am Einzelfall orientierten Prüfung zu beachtenden Gesichtspunkten (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 2002, 621; OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig BtPrax 2000, 87).9 b) Bei der Genehmigung einer von den Anlageformen des § 1807 BGB abweichenden Geldanlage nach § 1811 BGB handelt es sich um eine Entscheidung, die im pflichtgemäßen Ermessen des Vormundschaftsgerichts steht (OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig Rpfleger 2000, 112 = BtPrax 2000, 87;… Erman/Saar BGB 12. Aufl. § 1811 Rn. 6: Ermessensspielraum, sofern beabsichtigte Anlage keine signifikanten Vorteile bietet;… ebenso MünchKomm Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1811 Rn. 7) mit der Folge, dass sie durch das Gericht der weiteren Beschwerde nur eingeschränkt nachprüfbar ist (…vgl. Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 23).
- OLG Köln, 09.08.2000 - 16 Wx 93/00
Genehmigung einer Geldanlage durch das Vormundschaftsgericht
Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09
Zu den bei einer am Einzelfall orientierten Prüfung zu beachtenden Gesichtspunkten (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 2002, 621; OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig BtPrax 2000, 87).9 b) Bei der Genehmigung einer von den Anlageformen des § 1807 BGB abweichenden Geldanlage nach § 1811 BGB handelt es sich um eine Entscheidung, die im pflichtgemäßen Ermessen des Vormundschaftsgerichts steht (OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig Rpfleger 2000, 112 = BtPrax 2000, 87;… Erman/Saar BGB 12. Aufl. § 1811 Rn. 6: Ermessensspielraum, sofern beabsichtigte Anlage keine signifikanten Vorteile bietet;… ebenso MünchKomm Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1811 Rn. 7) mit der Folge, dass sie durch das Gericht der weiteren Beschwerde nur eingeschränkt nachprüfbar ist (…vgl. Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 23).
- OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/01
Betreuung: Genehmigungsfähigkeit einer Vermögensanlage in einem offenen …
Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09
Hierbei handelt es sich um einen Ermessensfehlgebrauch, da die Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung nicht auf den konkreten Einzelfall bezogen geprüft werden (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 2002, 621 = BtPrax 2002, 266 = FamRZ 2003, 59), sondern eine persönliche Abneigung gegen diese Anlageform ausschlaggebend ist. - OLG Frankfurt, 18.07.2002 - 20 W 451/02
Mündelsichere Geldanlage in einem offenen Immobilienfond
Auszug aus OLG München, 05.06.2009 - 33 Wx 124/09
Zu den bei einer am Einzelfall orientierten Prüfung zu beachtenden Gesichtspunkten (vgl. OLG Frankfurt Rpfleger 2002, 621; OLG Köln FamRZ 2001, 708; OLG Schleswig BtPrax 2000, 87).
- OLG Schleswig, 16.07.2020 - 2 U 7/19
Zur den Pflichten des Betreuers bei der Vermögensverwaltung eines vermögenden …
Ob eine Anlageform den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung entspricht, ist aufgrund einer umfassenden Prüfung der Vor- und Nachteile, ausgerichtet an den Umständen des Einzelfalls, zu beurteilen (OLG München FamRZ 2009, 1860; Sorg, BWNotZ 2010, 107, 124). - OLG Braunschweig, 20.04.2020 - 3 W 37/20
Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Umschichtung von …
Rn. 17 Insbesondere bei beträchtlichen Vermögen entspricht eine auch Aktien umfassende Streuung auf verschiedene Anlagearten vielfach einer ausgewogenen Vermögensverwaltung (vgl. OLG München, Beschluss vom 05.06.2009 - 33 Wx 124/09 -, NZG 2010, 1230;… Fröschle, in: beck-online.GROSSKOMMENTAR, Stand: 01.12.2019, § 1811 Rn. 20;… Kroll-Ludwigs, in: MüKoBGB, 8. Auflage 2020, § 1811 Rn. 13;… Veit, in: Staudinger, Neubearbeitung 2014, § 1811 Rn. 23; auch der Bundesgerichtshof hat für das Vermögen eines Mündels oder Betreuten im Rahmen der Entscheidung nach § 1811 BGB eine teilweise Anlage in Aktien nicht für generell ausgeschlossen erachtet: BGH, Urteil vom 03.12.1986 - IV a ZR 90/85 -, NJW 1987, 1070 [1071]). - LG Lübeck, 05.05.2015 - 7 T 157/15
Zur Geldanlage in Aktien, Rentenfonds oder offenen Immobilienfonds
ln der Rechtsprechung ist - soweit veröffentlicht, vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 18.07.2002, FamRZ 2003, 59 f., OLG München, Beschluss vom 05. Juni 2009, FamRZ 2009, 1860 f., OLG Schleswig Beschluss v. 03. November 1999, BtPrax 2000 87 f. - anerkannt, dass Anlagen in Aktien oder Rentenfonds oder einem Offenen Immobilienfonds nicht grundsätzlich als Anlageform des Vermögens eines Betreuten ausgeschlossen sind.
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Haftung des ehemaligen Verteidigungsministers bei Werbung für eine Kapitalanlage
- ra.de
- rechtsportal.de
BGB § 280; BGB § 823 Abs. 2; KWG § 32
Prosepekthaftung eines prominenten Politikers wgen der Werbung für eine Kapitalanlage - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)
Grenzen der Haftung eines Prominenten bei Werbung für eine Kapitalanlage
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Haftung eines Prominenten bei Werbung für eine Kapitalanlage
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 311, 823
Zur Prospekthaftung von Prominenten wegen Werbung für eine Kapitalanlage
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Grenzen der Haftung eines Prominenten bei Werbung für eine Kapitalanlage
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Eingeschränkte Haftung eines Prominenten bei Werbung für Kapitalanlage
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Grenzen der Haftung eines Prominenten bei Werbung für eine Kapitalanlage
- handelsvertreter-blog.de (Kurzinformation)
Glück gehabt, Herr Bundesverteidigungsminister a.D. Prof. Dr. Rupert Scholz
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prosepekthaftung eines prominenten Politikers wegen der Werbung für eine Kapitalanlage
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-klumpe.de
, S. 4 (Entscheidungsbesprechung)
Zur Frage der Haftung von Prominenten bei Werbung für eine Kapitalanlage
Verfahrensgang
- LG Mosbach, 15.08.2007 - 1 O 135/06
- OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
- BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10
Papierfundstellen
- ZIP 2008, 745
- ZIP 2010, 1036
- WM 2010, 1261
- DB 2010, 14
- NZG 2010, 1230 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BGH, 14.06.2007 - III ZR 185/05
Schadensersatzansprüche wegen Beteiligung an einem Filmfonds
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
Rn. 27 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, haften für fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Emissionsprospekt einer Kapitalanlage die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen, aber auch, als sogenannte Hintermänner, alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Kapitalanlagemodells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGH NJW-RR 1992, 879; BGH NJW-RR 2007, 1479, Tz. 11 m.w.N.; BGH v. 07.12.2009, II ZR 32/09, Tz. 21).Ihre Einstandspflicht ist dabei allerdings auf die ihnen selbst zuzurechnenden Prospektaussagen beschränkt (BGHZ 77, 172; BGH NJW-RR 1992, 879; BGH NJW-RR 2007, 1479, Tz. 15 m.w.N.).
Der Bundesgerichtshof hat auch später hervorgehoben, dass die Einstandspflicht solcher Personen auf die ihnen selbst zuzurechnenden Prospektaussagen beschränkt ist (BGH NJW-RR 2007, 1479, Tz. 15).
- BGH, 22.05.1980 - II ZR 209/79
Prospekthaftung des Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
Ihre Einstandspflicht ist dabei allerdings auf die ihnen selbst zuzurechnenden Prospektaussagen beschränkt (BGHZ 77, 172; BGH NJW-RR 1992, 879; BGH NJW-RR 2007, 1479, Tz. 15 m.w.N.).Rn. 33 Selbst wenn man aber die Produktinformation als Teil des Emissionsprospekts ansehen wollte, begründete dies nicht die Haftung des Beklagten zu 5. Bereits in der Entscheidung BGHZ 77, 172 hat der Bundesgerichtshof darauf hingewiesen, es könne nicht angenommen werden, die Personen, die aufgrund ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Stellung eine Garantenstellung einnehmen und bewusst für den Emissionsprospekt Gutachten oder sonstige Erklärungen abgeben, übernähmen damit die Gewähr für alle wesentlichen Angaben im Prospekt und hätten für die Richtigkeit und Vollständigkeit auch der übrigen - nicht von ihnen stammenden - Prospektangaben einzustehen.
Rn. 35 aa) Die Kläger berufen sich in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung BGHZ 77, 172, dies jedoch ohne Erfolg.
- BGH, 06.10.1980 - II ZR 60/80
Prospekthaftung bei unrichtigem oder unvollständigem Prospekt für den Beitritt zu …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
In einer vergleichbaren Konstellationen hat der Bundesgerichtshof entsprechende Angaben, die dort sogar im Emissionsprospekt selbst enthalten waren, für eine Haftung des betreffenden Politikers nicht genügen lassen (BGHZ 79, 337, JURIS-Rn. 39, vgl. auch BGH WM 1995, 344).Der Bundesgerichtshof hat schon im nächsten Absatz der genannten Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Grundlage für die Anlageentscheidung regelmäßig der Emissionsprospekt sei und deshalb alle diejenigen für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit einzustehen haben, die durch ihre nach außen tretende Mitwirkung an der Prospektgestaltung einen besonderen, zusätzlichen Vertrauenstatbestand schaffen (ebenso BGHZ 79, 337).
- BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91
Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
Rn. 27 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der der Senat folgt, haften für fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Emissionsprospekt einer Kapitalanlage die Gründer, Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft, soweit sie das Management bilden oder beherrschen, aber auch, als sogenannte Hintermänner, alle Personen, die hinter der Gesellschaft stehen und auf ihr Geschäftsgebaren oder die Gestaltung des konkreten Kapitalanlagemodells besonderen Einfluss ausüben und deshalb Mitverantwortung tragen (BGH NJW-RR 1992, 879; BGH NJW-RR 2007, 1479, Tz. 11 m.w.N.; BGH v. 07.12.2009, II ZR 32/09, Tz. 21).Ihre Einstandspflicht ist dabei allerdings auf die ihnen selbst zuzurechnenden Prospektaussagen beschränkt (BGHZ 77, 172; BGH NJW-RR 1992, 879; BGH NJW-RR 2007, 1479, Tz. 15 m.w.N.).
- BGH, 22.03.1979 - VII ZR 259/77
nachhaltig empfohlenes Abschreibungsmodell - Anlagevermittler, § 676 BGB aF (§ …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
Die Kläger können sich nicht mit Erfolg auf die Entscheidung BGHZ 74, 103 stützen. - BGH, 26.09.2000 - X ZR 94/98
Zur Haftung von Wirtschaftsprüfern gegenüber Kapitalanlegern
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
Rn. 37 d) Aus der Entscheidung BGHZ 145, 187 ergibt sich nichts anderes. - BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91
Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
Rn. 36 bb) In der Entscheidung BGH NJW 1992, 2148 hat der Bundesgerichtshof die Prospekthaftung für eine Bank bejaht, die sich in dem Emissionsprospekt als Referenz hat benennen lassen, und dies damit begründet, der Bank erwachse aus einer solchen, mit ihrem Einverständnis erfolgten Benennung als Referenz die Verpflichtung, die Richtigkeit der Prospektangaben und die Bonität der Initiatoren in banküblicher Weise zu überprüfen, und Anleger, die sich zur Finanzierung ihrer Anlage an sie wenden, auf sich daraus ergebende Bedenken hinzuweisen. - BGH, 31.05.1990 - VII ZR 340/88
Prospekthaftung der Initiatoren eines Bauherrenmodells
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
Der Bundesgerichtshof hat auch in weiteren Entscheidungen betont, dass für die Richtigkeit und Vollständigkeit eines Emissionsprospekts jeder einzustehen hat, der durch den Prospekt auf den Entschluss eines Kapitalanlegers Einfluss genommen hat (BGHZ 111, 314; BGHZ 126, 166). - BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93
Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
In einer vergleichbaren Konstellationen hat der Bundesgerichtshof entsprechende Angaben, die dort sogar im Emissionsprospekt selbst enthalten waren, für eine Haftung des betreffenden Politikers nicht genügen lassen (BGHZ 79, 337, JURIS-Rn. 39, vgl. auch BGH WM 1995, 344). - BGH, 07.12.2009 - II ZR 33/08
Betreiben eines nach § 32 Kreditwesengesetz ( KWG ) erlaubnispflichtigen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 28.04.2010 - 6 U 155/07
Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen vom 07.12.2009 zu der hier in Rede stehenden Beteiligung an der M. KG (II ZR 33/08, 41/08,58/08, 32/09) die Auffassung vertreten, der Prospekt sei jedenfalls deswegen unrichtig, weil er das Geschäftsmodell der I., in die die M. KG in den ersten Jahren im Wesentlichen investierte, nicht richtig darstellte. - OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02
Maklergemeinschaftsgeschäft: Provisionsanspruch des einen Maklers bei …
- BGH, 01.06.1994 - VIII ZR 36/93
Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen bei einem Bauherrenmodell; Haftung …
- BGH, 07.12.2009 - II ZR 32/09
§ 32 Abs. 1 S. 1 Kreditwesengesetz ( KWG ) als Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 …
- LG Mosbach, 15.08.2007 - 1 O 135/06
Prospektverantwortung eines Prominenten als Werbeträger für eine Kapitalanlage
- BGH, 17.11.2011 - III ZR 103/10
Prospekthaftung im engeren Sinne: Gesamtbetrachtung mehrerer Schriftstücke als …
Rn. 14 Das Berufungsgericht (WM 2010, 1261; zust. Anm. Fink, WuB I G 8 Prospekthaftung 5.10; Melzer/Ueding EWiR 2010, 523 f) hat eine Haftung nach den Grundsätzen der Prospekthaftung im engeren Sinne verneint, da der Beklagte nicht prospektverantwortlich sei.
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