Rechtsprechung
| BGH, 14.04.2016 - IX ZR 161/15 |
Volltextveröffentlichungen (20)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Insolvenzverwalterhaftung: Pflicht des Insolvenzverwalters einer GmbH zur Aufrechterhaltung der Geschäftsführerhaftpflichtversicherung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 60 Abs 1 S 1 InsO, § 64 GmbHG
Insolvenzverwalterhaftung: Pflicht des Insolvenzverwalters einer GmbH zur Aufrechterhaltung der Geschäftsführerhaftpflichtversicherung - IWW
§ 64 GmbHG, § 60 Abs. 1 Satz 1 InsO, §§ 53 ff InsO, §§ 1, 187 ff InsO, § 53 InsO, § 209 InsO, § 64 Abs. 2 GmbHG, §§ 129 ff InsO, § 110 VVG, § 106 Satz 1 VVG
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme eines Gechäftsführers einer insolventen GmbH wegen verbotener Zahlungen durch den Insolvenzverwalter; Aufrechterhaltung einer Haftpflichversicherung des Gechäftsführers zu dessen Freistellung aus einer Inanspruchnahme wegen dieser Zahlungen
- Betriebs-Berater
Keine Pflicht des Insolvenzverwalters einer GmbH zur Aufrechterhaltung der Geschäftsführerhaftpflichtversicherung
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Haftpflichtversicherung zugunsten des Geschäftsführers im Insolvenzverfahren
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Haftung des Insolvenzverwalters; insolvenzspezifische Pflichten
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
GmbHG § 64; InsO § 60 Abs. 1 S. 1
Keine Pflicht des Insolvenzverwalters zur Aufrechterhaltung einer D&O-Versicherung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inanspruchnahme eines Gechäftsführers einer insolventen GmbH wegen verbotener Zahlungen durch den Insolvenzverwalter; Aufrechterhaltung einer Haftpflichversicherung des Gechäftsführers zu dessen Freistellung aus einer Inanspruchnahme wegen dieser Zahlungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine Haftung des Insolvenzverwalters wegen Beendigung der D&O-Versicherung für Geschäftsführer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Drittwiderklage - und die Verknüpfung der Klagegegenstände
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Teilurteil gegen einen Streitgenossen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Haftpflichtversicherung der insolventen GmbH - und der mitversicherte Geschäftsführer
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Keine Pflicht des Insolvenzverwalters einer GmbH zur Aufrechterhaltung der Geschäftsführerhaftpflichtversicherung
- schluender.info (Kurzinformation)
Pflicht des Insolvenzverwalters einer GmbH zur Aufrechterhaltung einer Geschäftsführerhaftpflichtversicherung (D&O)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verpflichtung des Insolvenzverwalters zur Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Haftungsbegründende Pflichtverletzungen des Insolvenzverwalters
Besprechungen u.ä. (3)
- matzen-partner.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber dem Geschäftsführer einer GmbH bei Kündigung der D&O-Versicherung - Dennoch mittelbare Pflicht, die D&O Versicherung aufrechtzuerhalten?
- haufe.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber Vorständen und Geschäftsführern
- fgvw.de (Entscheidungsbesprechung)
Keine Haftung des Insolvenzverwalters gegenüber Vorständen und Geschäftsführern wegen Beendigung der D&O-Versicherung
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.11.2013 - 419 HKO 101/12
- OLG Hamburg, 08.05.2015 - 11 U 313/13
- OLG Hamburg, 08.07.2015 - 11 U 313/13
- BGH, 14.04.2016 - IX ZR 161/15
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 1840
- ZIP 2016, 1126
- ZIP 2016, 43
- MDR 2016, 852
- NZI 2016, 580
- VersR 2016, 1000
- WM 2016, 1087
- BB 2016, 1345
- DB 2016, 1370
- DB 2016, 1426
- NZG 2016, 838
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.03.2007 - VI ZR 129/06
Zulässigkeit einer Drittwiderklage bei Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus …
Auszug aus BGH, 14.04.2016 - IX ZR 161/15
Dieses Ziel kann mit der isolierten Widerklage gegen einen bisher am Rechtsstreit nicht Beteiligten jedenfalls dann erreicht werden, wenn die Dinge tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen des Widerbeklagten verletzt werden (BGH, Urteil vom 13. März 2007 - VI ZR 129/06, NJW 2007, 1753 Rn. 10; Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZR 186/11, IPRspr 2013, Nr. 177, 385, 386 f).Entscheidend sind also die enge Verknüpfung des Gegenstands der Klage mit dem Gegenstand der Widerklage und die fehlende Beeinträchtigung schützenswerter Interessen des Widerbeklagten (BGH, Urteil vom 13. März 2007, aaO Rn. 13;… Beschluss vom 7. Februar 2013, aaO;… Urteil vom 7. November 2013 - VII ZR 105/13, NJW 2014, 1670 Rn. 16).
- BGH, 18.12.1995 - II ZR 277/94
Rechte des Geschäftsführers gegenüber der Inanspruchnahme im Konkurs der …
Auszug aus BGH, 14.04.2016 - IX ZR 161/15
Der Geschäftsführer ist insoweit vielmehr ausschließlich Schuldner der Masse, dem gegenüber der Verwalter keine insolvenzspezifischen Pflichten zu erfüllen hat (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1995 - II ZR 277/94, BGHZ 131, 325, 328 f).Unter dem Gesichtspunkt der bestmöglichen Wahrung der Gläubigerinteressen mag es geboten sein, eine zugunsten des Geschäftsführers einer insolventen GmbH abgeschlossene Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten, sofern Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht durchsetzbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. Dezember 1995, aaO S. 329).
- BGH, 07.02.2013 - IX ZR 186/11
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte: Widerklage gegen in Serbien …
Auszug aus BGH, 14.04.2016 - IX ZR 161/15
Dieses Ziel kann mit der isolierten Widerklage gegen einen bisher am Rechtsstreit nicht Beteiligten jedenfalls dann erreicht werden, wenn die Dinge tatsächlich und rechtlich eng miteinander verknüpft sind und keine schutzwürdigen Interessen des Widerbeklagten verletzt werden (BGH…, Urteil vom 13. März 2007 - VI ZR 129/06, NJW 2007, 1753 Rn. 10; Beschluss vom 7. Februar 2013 - IX ZR 186/11, IPRspr 2013, Nr. 177, 385, 386 f).Entscheidend sind also die enge Verknüpfung des Gegenstands der Klage mit dem Gegenstand der Widerklage und die fehlende Beeinträchtigung schützenswerter Interessen des Widerbeklagten (BGH…, Urteil vom 13. März 2007, aaO Rn. 13; Beschluss vom 7. Februar 2013, aaO;… Urteil vom 7. November 2013 - VII ZR 105/13, NJW 2014, 1670 Rn. 16).
- BGH, 07.11.2013 - VII ZR 105/13
Bauprozess: Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage des vom Bauherrn auf …
Auszug aus BGH, 14.04.2016 - IX ZR 161/15
Entscheidend sind also die enge Verknüpfung des Gegenstands der Klage mit dem Gegenstand der Widerklage und die fehlende Beeinträchtigung schützenswerter Interessen des Widerbeklagten (BGH…, Urteil vom 13. März 2007, aaO Rn. 13;… Beschluss vom 7. Februar 2013, aaO; Urteil vom 7. November 2013 - VII ZR 105/13, NJW 2014, 1670 Rn. 16). - BGH, 24.02.2015 - VI ZR 279/14
Schadensersatzklage eines deutschen Kraftfahrzeughalters nach Verkehrsunfall in …
Auszug aus BGH, 14.04.2016 - IX ZR 161/15
Rn. 10 aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist; dabei ist auch die Möglichkeit einer abweichenden Entscheidung durch ein Rechtsmittelgericht zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 24. Februar 2015 - VI ZR 279/14, NJW 2015, 2429 Rn. 7 mwN). - BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10
Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass …
Auszug aus BGH, 14.04.2016 - IX ZR 161/15
Rn. 9 b) Vorliegend konnte - was von Amts wegen zu prüfen ist (BGH, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10, BGHZ 189, 356 Rn. 19) - durch Teilurteil entschieden werden. - BGH, 25.09.2014 - IX ZB 117/12
Insolvenz des Versicherungsnehmers: Einzelzwangsvollstreckung wegen einer …
Auszug aus BGH, 14.04.2016 - IX ZR 161/15
Dies stellt sicher, dass die Versicherungsleistung dem geschädigten Dritten und nicht den Gläubigern des Versicherungsnehmers zugutekommt; letzteres widerspräche der Sozialbindung der Haftpflichtversicherung zu Gunsten des Dritten (BGH, Beschluss vom 25. September 2014 - IX ZB 117/12, WM 2014, 2057 Rn. 7). - BGH, 08.05.2014 - VII ZR 199/13
Bauleistungsvertrag über die Errichtung eines Holzblockhauses: …
Auszug aus BGH, 14.04.2016 - IX ZR 161/15
Ein unzulässiges Teilurteil muss jedoch nicht aufgehoben werden, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass es nicht mehr zu widersprüchlichen Erkenntnissen kommen kann (BGH, Urteil vom 8. Mai 2014 - VII ZR 199/13, NJW-RR 2014, 979 Rn. 16). - BGH, 14.04.1987 - IX ZR 260/86
Pflichten des Konkursverwalters beim Abschluß von Geschäften
Auszug aus BGH, 14.04.2016 - IX ZR 161/15
In diesem Sinne war bereits § 82 KO als Vorgängerregelung des § 60 Abs. 1 Satz 1 InsO ausgelegt worden (BGH, Urteil vom 14. April 1987 - IX ZR 260/86, BGHZ 100, 346, 350 ff). - BGH, 29.09.1988 - IX ZR 39/88
Sorgfalts- und Obhutspflichten des Sequesters; Haftung des Sequesters bei …
Auszug aus BGH, 14.04.2016 - IX ZR 161/15
Rn. 16 cc) Den Insolvenzverwalter treffen, sofern die Prämien überhaupt aus der Masse aufgebracht werden können, Versicherungspflichten ausschließlich im Interesse des Schuldners und seiner Gläubiger zum Zweck der Obhut und des Erhalts des Schuldnervermögens (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 1988 - IX ZR 39/88, BGHZ 105, 230, 237;… Jaeger/Gerhardt, aaO § 60 Rn. 39;… MünchKomm-InsO/Brandes/Schoppmeyer, aaO § 60 Rn. 15).
- BGH, 25.11.2020 - VIII ZR 252/18
Schadensersatzanspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer nach Kündigung …
Rn. 28 Ausschlaggebend für die Zulässigkeit einer isolierten Drittwiderklage ist danach eine in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht enge Verknüpfung der Streitgegenstände von Klage und Drittwiderklage sowie eine fehlende Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen des Drittwiderbeklagten (…BGH, Urteile vom 13. März 2007 - VI ZR 129/06, aaO Rn. 10 mwN;… vom 13. Juni 2008 - V ZR 114/07, aaO Rn. 27;… vom 7. November 2013 - VII ZR 105/13, NJW 2014, 1670 Rn. 16;… vom 11. Oktober 2018 - I ZR 114/17, aaO;… Beschlüsse vom 17. Dezember 2015 - III ZB 61/15, ZfSch 2016, 225 Rn. 4; vom 14. April 2016 - IX ZR 161/15, juris Rn. 7). - BGH, 13.07.2016 - IV ZR 292/14
Krankheitskostenversicherung: Physiotherapeutische Leistungen als Behandlungen im …
Rn. 17 b) Denn der von Amts wegen zu berücksichtigende (vgl. BGH…, Urteil vom 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10, BGHZ 189, 356 Rn. 19 m.w.N.) Verfahrensfehler der Vorinstanzen muss im Revisionsverfahren nicht mehr zur Aufhebung des Teilurteils führen, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass es nicht mehr zu widersprüchlichen Erkenntnissen kommen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2016 - IX ZR 161/15, WM 2016, 1087 Rn. 11;… Urteile vom 8. Mai 2014 - VII ZR 199/13, NJW-RR 2014, 979 Rn. 16;… vom 10. Juli 1991 - XII ZR 109/90, NJW 1991, 3036 unter 1 [juris Rn. 10]). - BGH, 10.01.2017 - II ZR 94/15
Aktiengesellschaft: Einlagenrückgewähr durch Besicherung eines …
Versicherungspflichten treffen den Insolvenzverwalter ausschließlich im Interesse des Schuldners und seiner Gläubiger zum Zweck der Obhut und des Erhalts des Schuldnervermögens (BGH, Beschluss vom 14. April 2016 - IX ZR 161/15, ZIP 2016, 1126 Rn. 16).
- OLG München, 05.05.2017 - 10 U 1750/15
Haftungsverteilung nach einer Kollision zwischen einem die Fahrbahn überquerenden …
Die Gefahr widersprechender Entscheidungen (…BGH Urt. v. 11.04.2017 - VI ZR 576/15 [BeckRS 2017, 110702]; VersR 2017, 495; GRUR 2017, 520; Beschluss vom 04.04.2017 - X ZB 3/17 [IBRRS 2017, 1623]; NZG 2016, 838; GRUR 2015, 1201; NJW-RR 2014, 1298) - der einzige Grund für die Unzulässigkeit eines Teilurteils bei teilbaren Streitgegenständen - ist ersichtlich ausgeschlossen. - OLG Köln, 16.03.2017 - 18 U 226/13
Haftung des Vorstandes einer Aktiengesellschaft wegen Zahlungen bei …
Es mangelt an einer Pflichtverletzung des Klägers als Insolvenzverwalter: Den Insolvenzverwalter treffen, sofern die Prämien überhaupt aus der Masse aufgebracht werden können, Versicherungspflichten ausschließlich im Interesse des Schuldners und seiner Gläubiger zum Zweck der Obhut und des Erhalts des Schuldnervermögens (vgl. BGH, Beschluss vom 14.04.2016, Az. IX ZR 161/15, zitiert nach juris, dort Rdnr. 16; BGH, Urteil vom 29. September 1988 - IX ZR 39/88, BGHZ 105, 230, 237).Unter dem Gesichtspunkt der bestmöglichen Wahrung der Gläubigerinteressen mag es geboten sein, eine zugunsten des Geschäftsführers einer insolventen GmbH abgeschlossene Haftpflichtversicherung aufrechtzuerhalten, sofern Haftungsansprüche gegen den Geschäftsführer mangels finanzieller Leistungsfähigkeit nicht durchsetzbar sind (vgl. BGH, Beschluss vom 14.04.2016, a. a. O.; BGH…, Urteil vom 18. Dezember 1995, aaO S. 329).
In dieser Position hätte der Beklagte den Kläger im Wege der Drittwiderklage in den Rechtsstreit hineinziehen können (vgl. BGH, Beschluss vom 14.04.2016, a. a. O. Rn. 6 ff.), was indes nicht geschehen ist.
- OLG Düsseldorf, 07.09.2017 - 16 U 33/17
Persönliche Haftung des neu bestellten Sanierungs-Geschäftsführers einer GmbH
Damit soll der Gefahr einer Ausuferung der Haftung des Insolvenzverwalters vorgebeugt werden (BT-Drs. 12/2443, 129, BGH Urteil vom 14.04.2016, IX ZR 161/15, DStR 2016, 1764). - OLG München, 17.01.2019 - 23 U 998/18
Haftung des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife
Schadensersatzansprüche des Beklagten gegen den Kläger, weil dieser es versäumt habe, aussichtsreiche Anfechtungsansprüche geltend zu machen, kommen im Übrigen nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2016 - IX ZR 161/15 -, Rn. 15, juris). - BayObLG, 18.06.2024 - 101 VA 178/23
Rechtliches Interesse an der Einsichtnahme in Insolvenzakten - Keine …
Rn. 30 Insolvenzspezifische Pflichten hat der Verwalter gegenüber dem Schuldner und insbesondere den Insolvenzgläubigern, aber auch gegenüber den Massegläubigern im Sinne der §§ 53 ff. InsO sowie gegenüber den Aussonderungs- und Absonderungsberechtigten wahrzunehmen (BGH, Beschluss vom 14. April 2016, IX ZR 161/15, juris Rn. 14).Rn. 32 Insolvenzspezifische Pflichten obliegen dem Verwalter nicht im Verhältnis zu den Organen der Schuldnerin, gleich, ob es sich um die Vorstände einer Aktiengesellschaft oder die Geschäftsführer einer GmbH handelt; der Verwalter hat gegenüber den Organen nur insoweit Pflichten zu erfüllen, als diese ihm als Vertreter der Schuldnerin oder Insolvenz- oder Massegläubiger gegenübertreten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2016, IX ZR 161/15, juris Rn. 14 f. m. w. N.;… Lohmann in Kayser/Thole, InsO, 11. Aufl. 2023, § 60 Rn. 5 f.;… Thole in Schmidt, InsO, 20. Aufl. 2023, § 60 Rn. 35;… Schoppmeyer in Münchener Kommentar zur InsO, § 60 Rn. 71;… Sinz in Uhlenbruck, InsO, § 60 Rn. 49;… unklar Webel in Graf-Schlicker, InsO, § 60 Rn. 4, der unter Berufung auf BGH, Urt. v. 22. Januar 1985, VI ZR 131/83, WM 1985, 422 von organschaftlichen Vertretern spricht).
- OLG Bamberg, 17.05.2023 - 3 U 261/22
Nachlaßverbindlichkeiten, Insolvenzverwalter, Dingliche Surrogation, Veräußerung, …
Gegenüber der Klägerin als Privatperson hat der Beklagte zu 1) nur insoweit Pflichten zu erfüllen, als diese ihm im Interesse der Schuldnerin oder Insolvenz- oder Massegläubiger gegenübertritt (BGH NZI 2016, 580 Rn. 1f. für Organe von Kapitalgesellschaften). - LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2020 - 6 Sa 317/19
Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung durch Insolvenzverwalter - …
Rn. 58 a) Zwar findet ein unzulässiges Teilurteil im Prozessrecht keine Grundlage und ist daher grundsätzlich von Amts wegen aufzuheben, weil nur hierdurch im Allgemeinen sichergestellt wird, dass das weitere Verfahren nicht auf einer als unrichtig erkannten Grundlage aufbaut, im weiteren Verfahren der erkannte Verfahrensfehler nicht vertieft wird und das Urteil nicht dazu führt, dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen aufrecht erhalten bleibt (…BAG 10. November 2011 - 6 AZR 342/10 - Rn. 19 mwN;… BGH 11. Mai 2011 - VIII ZR 42/10 - Rn. 19 ff., jeweils zitiert nach juris). Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist jedoch geboten, wenn bei Aufrechterhaltung des Teilurteils weder die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen besteht noch der Verfahrensfehler weiter vertieft wird (…BAG 10. November 2011 - 6 AZR 342/10 - Rn. 20, aaO). Ein unzulässiges Teilurteil muss nicht aufgehoben werden, wenn sich die prozessuale Situation so entwickelt hat, dass es nicht mehr zu widersprüchlichen Erkenntnissen kommen kann (BGH 14. April 2016 - IX ZR 161/15 - Rn. 11, mwN, zitiert nach juris).. - LG Kempten, 18.01.2023 - 12 O 2388/21
Haftungsverteilung bei Überholunfall
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