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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 22.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.02.2001 - 2 W 19/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1905
OLG Köln, 09.02.2001 - 2 W 19/01 (https://dejure.org/2001,1905)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.02.2001 - 2 W 19/01 (https://dejure.org/2001,1905)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. Februar 2001 - 2 W 19/01 (https://dejure.org/2001,1905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 305 Abs. 1 Nr. 4, § 309
    Prüfungsumfang des Insolvenzgerichts im Schuldenbereinigungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenz; Sofortige weitere Beschwerde; Schuldenbereinigungsplan; Gläubiger; Einmalzahlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 772
  • ZIP 2001, 754
  • NZI 2001, 211
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 2 W 19/01
    Dem Insolvenzgericht steht im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren für eine derartige allgemeine Prüfung bereits kein materielles Prüfungsrecht zu (z.B. Senat, NZI 1999, 494 für die Prüfung der Zulässigkeit eines "Nullplanes").

    Der Schuldner kann sogar einen Plan vorlegen, der als "Nullplan" oder "Fast-Nullplan" keine oder nur eine geringe Befriedigung der Gläubiger vorsieht oder als "flexibler Nullplan" (vgl. z.B. Senat, NZI 1999, 494; BayObLG, NZI 1999, 451; OLG Karlsruhe, NZI 2000, 163;… HK/Landfermann, a.a.O., § 12, 27 f.;… FK/Grote, a.a.O., § 309 Rdnr. 36) die Zusage enthält, bei einer erhofften Besserung der Einkommenssituation des Schuldners die Gläubiger an dem künftigen pfändbaren Erwerb partizipieren zu lassen.

  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 2 W 19/01
    Die sofortige weitere Beschwerde, die wegen der offenkundigen Interessenlage zugleich als Zulassungsantrag der Beteiligten zu 2) auszulegen ist (Senat, NZI 2000, 80; Senat, ZIP 2000, 462 [463]; Senat, NZI 2000, 134;… HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 7; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand 2. Lfg.

    Zu der von der Beschwerdeführerin aufgeworfenen Frage, ob die Zustimmung eines Gläubigers auch dann ersetzt werden darf, wenn die Schuldnerin einen Schuldenbereinigungsplan vorlegt, der nur eine "Einmalzahlung" berücksichtigt, hat sich bisher noch keine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung gebildet (Zur Möglichkeit der Nachprüfung einer noch nicht durch ein Oberlandesgericht geklärten Rechtsfrage zur Vermeidung künftiger Divergenzen: Senat, NZI 2000, 80;… HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 23;… FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 7 Rdnr. 16).

  • BayObLG, 11.12.2000 - 4Z BR 21/00

    Zustimmung eines Gläubigers zum Schuldenbereinigungsplan und dessen Ersetzung

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 2 W 19/01
    Fehlt es daran oder trägt der Gläubiger nur allgemein seine Unzufriedenheit mit dem vorgelegten Schuldenbereinigungsplan vor, so muß sich das Gericht mit diesem Vorbringen nicht einmal befassen, sondern kann den Antrag auf Abänderung als unzulässig zurückweisen (BayObLG, ZIP 2001, 204 [206]).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 214/99

    Insolvenzantrag gegen eine mangels eines Geschäftsführers nicht prozeßfähige GmbH

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 2 W 19/01
    Die sofortige weitere Beschwerde, die wegen der offenkundigen Interessenlage zugleich als Zulassungsantrag der Beteiligten zu 2) auszulegen ist (Senat, NZI 2000, 80; Senat, ZIP 2000, 462 [463]; Senat, NZI 2000, 134; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 7; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand 2. Lfg.
  • OLG Köln, 24.05.2000 - 2 W 76/00

    Entscheidung über unzulässigen Restschuldbefreiungsantrag bereits vor dem …

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 2 W 19/01
    Es liegt eine dem Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde grundsätzlich zugängliche Ausgangsentscheidung vor (zu diesem Erfordernis: Senat, NZI 2000, 367 = ZInsO 2000, 334 = ZIP 2000, 1628;… HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 5 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • BayObLG, 30.09.1999 - 4Z BR 4/99

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 2 W 19/01
    Der Schuldner kann sogar einen Plan vorlegen, der als "Nullplan" oder "Fast-Nullplan" keine oder nur eine geringe Befriedigung der Gläubiger vorsieht oder als "flexibler Nullplan" (vgl. z.B. Senat, NZI 1999, 494; BayObLG, NZI 1999, 451; OLG Karlsruhe, NZI 2000, 163;… HK/Landfermann, a.a.O., § 12, 27 f.;… FK/Grote, a.a.O., § 309 Rdnr. 36) die Zusage enthält, bei einer erhofften Besserung der Einkommenssituation des Schuldners die Gläubiger an dem künftigen pfändbaren Erwerb partizipieren zu lassen.
  • OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 9 W 82/99

    Zulassung eines Nullplans als Schuldenbereinigungsplan im …

    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 2 W 19/01
    Der Schuldner kann sogar einen Plan vorlegen, der als "Nullplan" oder "Fast-Nullplan" keine oder nur eine geringe Befriedigung der Gläubiger vorsieht oder als "flexibler Nullplan" (vgl. z.B. Senat, NZI 1999, 494; BayObLG, NZI 1999, 451; OLG Karlsruhe, NZI 2000, 163;… HK/Landfermann, a.a.O., § 12, 27 f.;… FK/Grote, a.a.O., § 309 Rdnr. 36) die Zusage enthält, bei einer erhofften Besserung der Einkommenssituation des Schuldners die Gläubiger an dem künftigen pfändbaren Erwerb partizipieren zu lassen.
  • OLG Köln, 09.10.2000 - 2 W 190/00
    Auszug aus OLG Köln, 09.02.2001 - 2 W 19/01
    Deshalb kann sowohl der Schuldner, der die Ersetzung der Einwendungen eines Gläubigers durch eine Zustimmung erstrebt hat, gegen einen diese Zustimmung versagenden Beschluß des Insolvenzgerichts, als auch der Gläubiger, dessen Zustimmung ersetzt worden ist, gegen die seine Zustimmung ersetzende Entscheidung des Insolvenzgerichts sofortige Beschwerde einlegen (Senat, Beschluß vom 9. Oktober 2000, 2 W 190/00).
  • OLG Celle, 28.03.2001 - 2 W 38/01

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …

    Das Insolvenzgericht hat bei der Prüfung der Frage, ob ein dem Schuldenbereinigungsplan widersprechender Gläubiger in diesem Plan angemessen berücksichtigt worden ist, nur schlüssig vorgetragene und glaubhaft gemachte Tatsachen zu berücksichtigen; allein die Unzufriedenheit sich obstruktiv verhaltender Gläubiger mit dem Schuldenbereinigungsplan ist kein Grund, dem Schuldner die Zustimmungsersetzung zu versagen (Anschluss an BayObLG, Beschl. v. 11. Dezember 2000 - 4 ZBR 21/00 -, ZInsO 2001, 170 ; OLG Köln, Beschl. v. 9. Februar 2001 2 W 19/01 -, ZInsO 2001, 230 .

    Zwar gibt es bereits eine Reihe von Entscheidungen, in denen es um die Zustimmungsersetzung gegangen ist (s. die Nachweise bei Pape, ZInsO 2001, 25, 33 ff.; BayObLG ZInsO 2001, 170; OLG Köln, ZInsO 2001, 230), zu der hier zu beantwortenden Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen auch eine Kombination zwischen dem Angebot von Einmalzahlungen an Gläubiger mit geringeren Forderungsbeträgen und dem Angebot von Ratenzahlungen an Gläubiger mit höheren Forderungsbeträgen in Betracht kommt, gibt es jedoch noch keine grundsätzliche Entscheidung eines Rechtsbeschwerdegerichts.

    Soweit das OLG Köln (ZInsO 2001, 230) entschieden hat, dass die Zustimmung zu einem Schuldenbereinigungsplan im Einzelfall zu versagen sein kann, wenn in diesem Plan lediglich eine Einmalzahlung vorgesehen ist, handelt es sich zum einen um eine Entscheidung, die nicht über den Einzelfall hinausgeht, zum anderen betrifft der Beschluss auch gerade den umgekehrten Fall, dass der Gläubiger sich gegen eine Einmalzahlung wendet.

    Allein der Ausdruck einer allgemeinen Unzufriedenheit mit dem Befriedigungsvorschlag des Schuldners reicht nicht aus, um eine Einwendung nach § 309 Abs. 1 Nr. 1 InsO zu begründen (s. auch BayObLG, ZInsO 2001, 170; OLG Köln, ZInsO 2001, 230).

    Vielmehr haben die Gerichte sich grundsätzlich nur mit solchen Einwendungen auseinander zu setzen, die der Gläubiger konkret vorgetragen und glaubhaft gemacht hat (so auch BayObLG, ZInsO 2001, 170; OLG Köln, ZInsO 2001, 230):.

  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 97/12

    Schuldenbereinigungsplanverfahren: Zulässigkeit der Vorlage eines Nullplans; …

    Der Senat geht entgegen einer in Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums vertretenen Auffassung (vgl. OLG Bamberg, NZI 2010, 949, 952; LG Mönchengladbach, ZInsO 2001, 1115 f; LG Lüneburg, ZIP 1999, 372, 373;… HK-InsO/Landfermann, 6. Aufl. § 305 Rn. 19;… HmbKomm-InsO/Streck, 4. Aufl. § 309 Rn. 20;… MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 2. Aufl., § 309 Rn. 20 ff;… Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2012, § 286 Rn. 71 ff mwN) mit der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung (BayObLG, ZIP 1999, 1926, 1928; ZIP 2000, 320, 321 f; OLG Celle, ZIP 2001, 340, 341 f; OLG Frankfurt, ZInsO 2000, 288 f; OLG Köln, ZIP 1999, 1929, 1931; ZIP 2001, 754 f; OLG Stuttgart, ZVI 2002, 380, 381; LG Baden-Baden, NZI 1999, 234, 237; LG Würzburg, ZIP 1999, 1718, 1719; AG Göttingen, NZI 1999, 124; Grote, ZInsO 1998, 107, 110;… Brenner in Pape/Uhländer, InsO, § 305 Rn. 17 ff;… FK-InsO/Grote, 7. Aufl. § 309 Rn. 44 f mwN;… Graf-Schlicker/Sabel, InsO, 3. Aufl., § 309 Rn. 24 ff;… Henning in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, § 309 Rn. 15;… Hess, InsO, 2. Aufl., § 309 Rn. 145 ff;… K. Schmidt/Stephan, InsO, 18. Aufl., § 309 Rn. 25;… Römermann in Nerlich/Römermann, InsO, § 305 Rn. 57;… Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 309 Rn. 88;… Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl., Kap. 40 Rn. 66 mwN) davon aus, dass ein Nullplan oder ein Schuldenbereinigungsplan, der aufgrund seiner geringen Befriedigungsquote einem derartigen Plan gleichkommt, zulässig ist und auch Gegenstand einer gerichtlichen Zustimmungsersetzung nach § 309 InsO sein kann.
  • OLG Köln, 29.08.2001 - 2 W 105/01

    Insolvenzrecht: Antrag auf Ersetzung der Zustimmung eines widersprechenden …

    Nur wenn ein Gläubiger Gründe und Tatsachen im Sinne des § 309 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 oder Nr. 2 InsO benennt und nach § 309 Abs. 2 Satz 2 InsO in Verbindung mit §§ 4 InsO, 294 ZPO glaubhaft macht, hat sich das Gericht mit diesen Gründen und Tatsachen zu befassen (Senat, NZI 2001, 211 [212] = ZIP 2001, 754 = NJW-RR 2001, 772; Senat, Beschluß vom 26. Juni 2000, 2 W 82/00; BayObLG, NZI 2001, 145 [147]; OLG Celle, NZI 2001, 321;… Begründung des Rechtsausschusses, abgedruckt bei Kübler/Prütting, Das neue Insolvenzrecht, Band I, 1994, S. 570;… FK/Grote, a.a.O., § 309 Rdnr. 37;… HK/Landfermann, a.a.O., § 309 Rdnr. 16).

    Allein der Ausdruck einer allgemeinen Unzufriedenheit mit dem Vorschlag des Schuldners reicht nicht aus, um eine Einwendung nach § 309 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO zu begründen (Senat, NZI 2001, 211 [212] = ZIP 2001, 754 = NJW-RR 2001, 772; BayObLG, NZI 2001, 145 [147]; OLG Celle, NZI 2001, 321).

  • BGH, 21.10.2004 - IX ZB 427/02

    Ersetzung der Zustimmung zu einem Fast-Nullplan

    Unter diesen Umständen braucht im Beschwerdefall nicht entschieden zu werden, ob ein Nullplan oder Fast-Nullplan grundsätzlich zulässig ist (dafür: BayObLGZ 1999, 310, 316 f; OLG Köln ZIP 1999, 1929, 1931; OLG Karlsruhe NZI 2000, 163; OLG Frankfurt NZI 2000, 473, 474; OLG Celle ZInsO 2000, 601, 603; OLG Stuttgart ZInsO 2002, 836, 837; vgl. auch BGH, Beschl. v. 18. September 2001 - IX ZB 51/00, NJW 2002, 960, 961) und bejahendenfalls die Zustimmung eines Gläubigers nach allgemeinen Grundsätzen ersetzt werden kann (dafür: OLG Köln ZInsO 2001, 230, 231;… OLG Frankfurt aaO; dagegen: LG Mönchengladbach ZInsO 2001, 1115, 1116 f; AG Hamburg ZIP 2000, 32, 33).
  • OLG Zweibrücken, 29.08.2001 - 3 W 163/01

    Insolvenzrecht - Schuldenbereinigungplan - Ersetzung der Einwendungen eines …

    Nur wenn ein Gläubiger Gründe und Tatsachen im Sinne des § 309 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, Abs. 3 InsO benennt und nach § 309 Abs. 2 und 3 glaubhaft machen kann, hat sich das Gericht mit diesen Gründen und Tatsachen auseinander zu setzen (vgl. BayObLG NZI 2001, 145, 147; ZInsO 2001, 170, 171; OLG Köln NZI 2001, 211"212 = ZInsO 2001, 230, 231; OLG Celle NZI 2001, 321, 322).
  • LG Düsseldorf, 03.07.2019 - 25 T 243/19
    Der Bundesgerichtshof hat jedoch in seiner Entscheidung vom 10. Oktober 2013 (IX ZB 97/12) entgegen einer in Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums vertretenen Auffassung (vgl. OLG Bamberg, NZI 2010, 949, 952; LG Mönchengladbach, ZInsO 2001, 1115 f; LG Lüneburg, ZIP 1999, 372, 373;… HK-InsO/Landfermann, 6. Aufl. § 305 Rn. 19;… HmbKomm-InsO/Streck, 4. Aufl. § 309 Rn. 20;… MünchKomm-InsO/Ott/Vuia, 2. Aufl., § 309 Rn. 20 ff;… Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2012, § 286 Rn. 71 ff mwN) sich der der in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertretenen Auffassung (BayObLG, ZIP 1999, 1926, 1928; ZIP 2000, 320, 321 f; OLG Celle, ZIP 2001, 340, 341 f; OLG Frankfurt, ZInsO 2000, 288 f; OLG Köln, ZIP 1999, 1929, 1931; ZIP 2001, 754 f; OLG Stuttgart, ZVI 2002, 380, 381; LG Baden-Baden, NZI 1999, 234, 237; LG Würzburg, ZIP 1999, 1718, 1719; AG Göttingen, NZI 1999, 124; Grote, ZInsO 1998, 107, 110;… Brenner in Pape/Uhländer, InsO, § 305 Rn. 17 ff;… FK-InsO/Grote, 7. Aufl. § 309 Rn. 44 f mwN;… Graf-Schlicker/Sabel, InsO, 3. Aufl., § 309 Rn. 24 ff;… Henning in Ahrens/Gehrlein/Ringstmeier, InsO, § 309 Rn. 15;… Hess, InsO, 2. Aufl., § 309 Rn. 145 ff;… K. Schmidt/Stephan, InsO, 18. Aufl., § 309 Rn. 25;… Römermann in Nerlich/Römermann, InsO, § 305 Rn. 57;… Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 309 Rn. 88;… Pape/Uhlenbruck/Voigt-Salus, Insolvenzrecht, 2. Aufl., Kap. 40 Rn. 66 mwN) angeschlossen und einen Null-Plan oder einen Schuldenbereinigungsplan, der aufgrund seiner geringen Befriedigungsquote einem derartigen Plan gleichkommt, für zulässig erachtet.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 50/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6179
OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 50/00 (https://dejure.org/2000,6179)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.03.2000 - 2 W 50/00 (https://dejure.org/2000,6179)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. März 2000 - 2 W 50/00 (https://dejure.org/2000,6179)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    InsO § 7 Abs. 2 Satz 1
    Abweichung von einem Vorlagebeschluss in einer Frage des Insolvenzrechts erfordert keine Vorlage der sofortigen weiteren Beschwerde an den Bundesgerichtshof

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 211
  • NZI 2001, 53
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 29.12.1999 - 11 W 177/99

    Zulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 50/00
    Rn. 5 Mit dem am 2. März 2000 eingegangenen Schriftsatz hat der Schuldner gegen den Beschluss des Landgerichts "sofortige weitere Beschwerde" eingelegt und unter Verweis auf den Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. Dezember 1999 - 11 W 177/99 - deren Zulassung nach § 7 Abs. 1 InsO beantragt.

    Rn. 12 Der Senat sieht sich an seiner Verwerfungsentscheidung nicht durch den Vorlagebeschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. Dezember 1999 - 11 W 177/99 - gehindert.

  • AG Duisburg, 15.06.1999 - 60 IK 16/99

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Prozesskostenhilfe für …

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 50/00
    In den Gründen desselben Beschlusses hat es den außerdem gestellten Antrag des Schuldners, die Entscheidung über die sofortige Beschwerde bis zum Vorliegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG des Amtsgerichts Duisburg in dem Verfahren - 60 IK 16/99 - auszusetzen, abgelehnt.

    Rn. 16 Eine Aussetzung des Beschwerdeverfahrens in Hinblick auf den vom Schuldner zitierten Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG des Amtsgerichts Duisburg vom 15. Juni 1999 ( vgl. NZI 1999, 373 ff. ) sowie in Hinblick auf den zwischenzeitlich des Weiteren ergangenen Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG des Landgerichts Bonn vom 7. Februar 2000 - 2 T 41/99 - ( ZIP 2000, 367 ff. ) kommt nicht in Betracht.

  • BGH, 12.10.1989 - VII ZB 4/89

    Unzulässigkeit eines Anschlußrechtsmittels nach Rücknahme der Berufung; …

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 50/00
    Eine solche außerordentliche Beschwerde kommt - wenn überhaupt - nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung der Vorinstanz jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist ( vgl. BGHZ 109, 41 ff.,43; BGH NJW-RR 1994, 1212; BGH NJW 1997, 3318 ).
  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit …

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 50/00
    Eine solche außerordentliche Beschwerde kommt - wenn überhaupt - nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung der Vorinstanz jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist ( vgl. BGHZ 109, 41 ff.,43; BGH NJW-RR 1994, 1212; BGH NJW 1997, 3318 ).
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens - …

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 50/00
    Dies hat der Senat bereits früher, unter anderem mit Beschluss vom 23. März 1999 - 2 W 65/99 - ( NZI 1999, 198 ) und vom 23. Juni 1999 - 2 W 119/99 - ( NZI 1999, 415 ), entschieden.
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZB 15/94

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen den Beschluß eines …

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 50/00
    Eine solche außerordentliche Beschwerde kommt - wenn überhaupt - nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung der Vorinstanz jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist ( vgl. BGHZ 109, 41 ff.,43; BGH NJW-RR 1994, 1212; BGH NJW 1997, 3318 ).
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 2 W 119/99
    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 50/00
    Dies hat der Senat bereits früher, unter anderem mit Beschluss vom 23. März 1999 - 2 W 65/99 - ( NZI 1999, 198 ) und vom 23. Juni 1999 - 2 W 119/99 - ( NZI 1999, 415 ), entschieden.
  • OLG Frankfurt, 10.08.1999 - 26 W 102/99
    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 50/00
    Zwar hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in jenem Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass es die sofortige weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts auf Verweigerung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzschuldner im Verbaucherinsolvenz-verfahren nach § 7 Abs. 1 InsO für statthaft halte und deswegen von den voraufgegangenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln in den bereits genannten Beschlüssen vom 23. März 1999 und 23. Juni 1999, des Oberlandesgerichts Frankfurt ( Beschluss vom 10. August 1999 - 26 W 102/99 -, NJW-RR 1999, 1653 f.) sowie des Bayerischen Obersten Landesgerichts ( Beschluss vom 8. Oktober 1999 - 4Z BR 7/99 ) abweichen wolle.
  • BayObLG, 08.10.1999 - 4Z BR 7/99

    Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung im …

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 50/00
    Zwar hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in jenem Beschluss zum Ausdruck gebracht, dass es die sofortige weitere Beschwerde gegen die Entscheidung des Landgerichts auf Verweigerung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzschuldner im Verbaucherinsolvenz-verfahren nach § 7 Abs. 1 InsO für statthaft halte und deswegen von den voraufgegangenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln in den bereits genannten Beschlüssen vom 23. März 1999 und 23. Juni 1999, des Oberlandesgerichts Frankfurt ( Beschluss vom 10. August 1999 - 26 W 102/99 -, NJW-RR 1999, 1653 f.) sowie des Bayerischen Obersten Landesgerichts ( Beschluss vom 8. Oktober 1999 - 4Z BR 7/99 ) abweichen wolle.
  • LG Bonn, 07.02.2000 - 2 T 41/99

    Zulässigkeit von Prozesskostenhilfe im Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 22.03.2000 - 2 W 50/00
    Rn. 16 Eine Aussetzung des Beschwerdeverfahrens in Hinblick auf den vom Schuldner zitierten Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG des Amtsgerichts Duisburg vom 15. Juni 1999 ( vgl. NZI 1999, 373 ff. ) sowie in Hinblick auf den zwischenzeitlich des Weiteren ergangenen Vorlagebeschluss gemäß Art. 100 Abs. 1 GG des Landgerichts Bonn vom 7. Februar 2000 - 2 T 41/99 - ( ZIP 2000, 367 ff. ) kommt nicht in Betracht.
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