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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 28.01.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 17.09.2001 - 2 W 53/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4274
OLG Celle, 17.09.2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,4274)
OLG Celle, Entscheidung vom 17.09.2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,4274)
OLG Celle, Entscheidung vom 17. September 2001 - 2 W 53/01 (https://dejure.org/2001,4274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzverwaltervergütung: Vergütung des starken vorläufigen Insolvenzverwalters; Nichtzulassung der sofortigen Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung mangels Beschwer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 21 InsO ; § 22 InsO ; § 11 InsVV ; § 2 InsVV ; § 3 InsVV
    Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Vorläufiger Insolvenzverwalter; Vergütung; Heraufsetzung ; Dauer der Insolvenzverwaltung

  • Judicialis

    InsO § 21; ; InsO § 22; ; InsVV § 11; ; InsVV § 2; ; InsVV § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 21 § 22; InsVV § 11 § 2 § 3
    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters - Nichzulassung der sofortigen Beschwerde - Höhe - Abweichung vom Normalfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Vorläufiger Insolvenzverwalter; Vergütung; Heraufsetzung ; Dauer der Insolvenzverwaltung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 653
  • NZI 2002, 20
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Ein Jahresumsatz des Schuldner-Unternehmens von über 1.500.000 EUR wird nicht mehr als Normalfall betrachtet, rechtfertigt mithin einen Zuschlag (vgl. OLG Celle ZInsO 2001, 948, 951; LG Mönchengladbach ZInsO 2001, 750, 751, Haarmeyer ZInsO 2001, 215, 217;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, aaO § 11 Rn. 30;… Lorenz, aaO § 11 InsVV Rn. 19).
  • BGH, 24.06.2003 - IX ZB 453/02

    Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters

    In der Praxis werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter im Regelfall 25 % der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters zugebilligt (OLG Braunschweig ZInsO 2000, 336; OLG Celle ZInsO 2001, 948, 950; OLG Stuttgart ZIP 2001, 2185, 2187; OLG Dresden ZIP 2002, 1365; LG Baden-Baden ZIP 1999, 1138; LG Braunschweig ZInsO 2001, 552; AG Göttingen NZI 1999, 469;… Hess, InsVV 2. Aufl. § 11 Rn. 9, 15;… Blersch, InsVV § 11 Rn. 32).
  • OLG Celle, 25.09.2001 - 2 W 92/01

    Anforderungen an die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Rn. 10 Zwar bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen vergütungsrechtliche Entscheidungen des Landgerichts (dazu zuletzt ausführlich Senat, Beschluss vom 17. September 2001 - 2 W 53/01).

    Rn. 13 1. Dass eine kurze Verfahrensdauer, die deutlich unter der Normaldauer für eine vorläufige Insolvenzverwaltung liegt (…angegeben wird die Normaldauer des Verfahrens in der Literatur mit einem Zeitraum von 4 - 6 Wochen, s. Eickmann, in: Kübler/Prütting, InsO, Sonderband Vergütungsrecht, § 11 Rz. 21; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung im Insolvenzverfahren, InsVV/VergVO, 2. Aufl., § 11 Rz. 30, wobei allerdings der Senat im Hinblick auf die tatsächliche Dauer von vorläufigen Insolvenzverfahren, die erfahrungsgemäß im Durchschnitt deutlich mehr Zeit in Anspruch nehmen, bei einer zweimonatigen vorläufigen Insolvenzverwaltung noch nicht davon ausgeht, dass hieraus ein für die Vergütungsfestsetzung erheblicher Umstand abzuleiten ist, s. Beschl. v. 17.09.2001 - 2 W 53/01), bei der Bemessung der Vergütung zu berücksichtigen ist, wurde bereits bezüglich Festsetzung der Vergütung des Sequesters in Konkurseröffnungsverfahren vertreten (vgl. z.B. OLG Köln, MDR 1997, 690 für den Fall einer Sequestration von weniger als zwei Wochen).

    Treten bei einem derart kurzen Verfahren Erschwerungen auf, können diese Erschwerungen bei der Prüfung der Frage, wie die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters in Bezug auf den gedachten Normalfall zu bestimmen ist, berücksichtigt werden (dazu im einzelnen auch Senat, Beschl. v. 17.09.2001, 2 W 53/01;… Haarmeyer/Wutzke/Förster, a.A. O. § 11 Rz. 11 ff.).

    Dies belegt der Blick auf die qualitativen und quantitativen Kriterien des Normalfalls einer vorläufigen Insolvenzverwaltung (dazu Senat, Beschl. v. 17.09.2001 - 2 W 53/01; Haarmeyer, ZInsO 2001, 578 ff.) die vorliegend nicht erreicht werden.

  • LG Kassel, 07.04.2008 - 3 T 680/07

    Vergütungsanspruch des vorläufigen "schwachen" Insolvenzverwalters bei …

    Die Unternehmensfortführung obliegt einem schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter deshalb, ebenso wie die in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben, nur, wenn das Gericht Derartiges ausdrücklich angeordnet hat, § 22 II InsVV (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.9.2001, Az.: 2 W 53/01;… HK InsO/Kirchhof, InsO, 2. Auflage, § 22 Rdnr. 27).

    Damit war der Beschwerdeführer insbesondere zur eigenständigen (!) Fortführung des Betriebs mangels entsprechender gerichtlicher Ermächtigung ebenso wenig berechtigt wie zur Übernahme von Arbeitgeberaufgaben (vgl. OLG Celle, Beschluss v. 17.9.2001, Az.: 2 W 53/01;… HK InsO/Kirchhof, § 22 Rdnr. 29).

    Rn. 20 Selbst wenn man weiter berücksichtigen wollte, dass der Beschwerdeführer bei der Vorfinanzierung des Insolvenzgeldes mitgewirkt hat - wobei an der Vergütungsfähigkeit dieser Tätigkeit angesichts des ihm zugewiesenen Aufgabenkreises indes erhebliche Bedenken bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17.9.2001, Az.: 2 W 53/01; zu all dem bereits Kammer, Beschluss vom 06.01.2006 - 3 T 969/05) - , kann dies dem Rechtsmittel insgesamt nicht zum Erfolg verhelfen; denn mit dem durch das Amtsgericht zugebilligten Zuschlag ist die insgesamt von dem Beschwerdeführer entfaltete Tätigkeit angemessen abgegolten.

  • LG Bielefeld, 15.07.2004 - 23 T 280/04

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Einbeziehung …

    In quantitativer Hinsicht ist von einem Normalfall auszugehen, bei einem Umsatz von bis zu 3.000.000, DM (ca. 1.534.000, Euro), weniger als 20 Arbeitnehmern, einer Betriebsstätte, sowie Forderungen gegen bis zu 100 Schuldnern (OLG Celle, ZInsO 2001, 948 (951) [OLG Celle 17.09.2001 - 2 W 53/01] ; LG Neubrandenburg, ZInsO 2003, 26 (27) [LG Neubrandenburg 26.11.2002 - 4 T 257/02] ).

    Mithin konnte die hier vorliegende Dauer des Insolvenzeröffnungsverfahrens von drei Monaten grundsätzlich nicht als vergütungserhöhender Faktor berücksichtigt werden (LG Neubrandenburg, . ZInsO 2003, 26 (27) [LG Neubrandenburg 26.11.2002 - 4 T 257/02] ; OLG Celle, ZInsO 2001, 948 (951) [OLG Celle 17.09.2001 - 2 W 53/01] ).

  • LG Kassel, 05.05.2008 - 3 T 399/07

    Vorläufige Insolvenzverwaltung: Vergütungsanspruch des schwachen vorläufigen …

    Die Unternehmensfortführung obliegt einem "schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter" deshalb, ebenso wie die in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben, nur, wenn das Gericht Derartiges ausdrücklich angeordnet hat (§ 21 II InsO; vgl. OLG Celle, Beschluss v. 17.9.2001, Az.: 2 W 53/01;… HK-InsO/Kirchhof, InsO, 2. Auflage, § 22 Rdnr. 27;… Haarmeyer, InsVV, 4. Aufl., § 11 Rdnr. 6).
  • OLG Köln, 19.12.2001 - 2 W 218/01

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Besondere Voraussetzungen der Zulassung des …

    Daß nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV bei der Festsetzung der Vergütung die Art. die Dauer und der Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters zu berücksichtigen ist und daß - da gemäß § 10 InsVV hier auch § 3 InsVV entsprechens anzuwenden ist - der vorläufige Insolvenzverwalter Zuschläge zur Regelvergütung beanspruchen kann, wenn das Verfahren über ein Normalverfahren hinausgeht oder er Tätigkeiten ausgeführt hat, die über den üblichen Rahmen der Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters hinausgehen, ist nicht zweifelhaft (vgl. OLG Celle, ZInsO 2001, 948 [952];… Haarmeyer/Wutzke/Förster, InsVV, 2. Aufl. 1999, § 11, Rdn. 49 f;… Nowak in Münchener Kommentar zur InsO, 2001, § 11 InsVV, Rdn. 15) und auch von dem Landgericht nicht in Zweifel gezogen.
  • OLG Köln, 28.12.2001 - 2 W 218/01

    Vergütung des vorläufigen Verwalters

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  • LG Kaiserslautern, 30.12.2004 - 1 T 12/04

    Bemessung der Vergütung eines Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Nach herrschender Ansicht in Rechtsprechung und Literatur werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter im Regelfall 25 % der Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters zugebilligt (…BGH a.a.O.; OLG Braunschweig NZI 2000, 321; OLG Celle NZI 2001, 653; OLG Stuttgart ZIP 2001, 2185, 2187; OLG Dresden ZIP 2002, 1365;… Hess, InsVV, 2. Auflage, § 11 Rdnrn. 9, 15;… Breutigam/Blersch/Goetsch, Insolvenzrecht, Band II, § 11 InsVV Rdnr. 42).
  • AG Leipzig, 27.08.2007 - 401 IN 1541/07

    Anforderungen an die Gewährung eines Zuschlages zur Grundvergütung eines …

    Dieser Vergütungssatz, den der Verordnungsgeber sowie Rechtsprechung und Literatur für angemessen erachten, basiert auf dem Normalfall der vorläufigen Verwaltung (…zum Umfang des Regelfalles vgl. Wimmer/Lorenz aaO Anhang III § 11 InsVV Rz. 18;… Hamburger Kommentar/J. Büttner Anhang zu § 65 § 11 InsVV Rz. 32; OLG Celle ZInsO 2001 S. 948 ff ).
  • LG Traunstein, 25.05.2005 - 4 T 1374/05

    Festsetzung der Vergütung eines vorläufigen Insolvenzverwalters; Berechnung der …

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.01.2002 - 2 W 192/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12398
OLG Köln, 28.01.2002 - 2 W 192/01 (https://dejure.org/2002,12398)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.01.2002 - 2 W 192/01 (https://dejure.org/2002,12398)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2002 - 2 W 192/01 (https://dejure.org/2002,12398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vergütung des Treuhänders als Festbetrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2002, 20
  • NZI 2002, 211
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 10.03.2000 - 2 W 274/99

    Anfechtung der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2002 - 2 W 192/01
    Auch liegt eine dem Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde grundsätzlich zugängliche Ausgangsentscheidung des Landgerichts im Sinne des § 7 Abs. 1 InsO a.F. vor (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 198 = NZI 1999, 198; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 317 [318]; Senat, Rpfleger 2000, 293).

    Der Beschluss des Amtsgerichts über die Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters einschließlich der zu erstattenden Auslagen unterliegt gemäß den §§ 6 Abs. 1, 64 Abs. 3 InsO, 11 Abs. 1 RPflG der sofortigen Beschwerde, wenn der Mindestbeschwerdewert der §§ 64 Abs. 2 Satz 2 InsO, 567 Abs. 2 ZPO erreicht ist (vgl. Senat, Rpfleger 2000, 293).

  • LG Hannover, 29.10.1998 - 19 S 9/98
    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2002 - 2 W 192/01
    Auch liegt eine dem Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde grundsätzlich zugängliche Ausgangsentscheidung des Landgerichts im Sinne des § 7 Abs. 1 InsO a.F. vor (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 198 = NZI 1999, 198; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 317 [318]; Senat, Rpfleger 2000, 293).
  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2002 - 2 W 192/01
    Auch liegt eine dem Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde grundsätzlich zugängliche Ausgangsentscheidung des Landgerichts im Sinne des § 7 Abs. 1 InsO a.F. vor (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 198 = NZI 1999, 198; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 317 [318]; Senat, Rpfleger 2000, 293).
  • OLG Dresden, 21.06.2000 - 7 W 951/00

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde im Regelinsolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2002 - 2 W 192/01
    Diese beiden Voraussetzungen müssen dabei nebeneinander (kumulativ) gegeben sein (ständige Rechtsprechung des Senats: z.B. Beschluss vom 4. Juli 2001, 2 W 135/01 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senates; vgl. auch: OLG Dresden, NZI 2000, 436;… HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 14).
  • OLG Celle, 23.01.2002 - 2 W 135/01

    Insolvenzverfahren ; Erzwingungshaft; Verhältnismäßigkeit ; Auskunftserteilung; …

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2002 - 2 W 192/01
    Diese beiden Voraussetzungen müssen dabei nebeneinander (kumulativ) gegeben sein (ständige Rechtsprechung des Senats: z.B. Beschluss vom 4. Juli 2001, 2 W 135/01 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des Senates; vgl. auch: OLG Dresden, NZI 2000, 436;… HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 14).
  • OLG Köln, 19.05.2000 - 2 W 81/00

    Sofortige weitere Beschwerde; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Eröffnungsantrag …

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2002 - 2 W 192/01
    Auch liegt eine dem Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde grundsätzlich zugängliche Ausgangsentscheidung des Landgerichts im Sinne des § 7 Abs. 1 InsO a.F. vor (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 198 = NZI 1999, 198; Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 317 [318]; Senat, Rpfleger 2000, 293).
  • AG Hamburg, 23.04.2003 - 67c IN 62/02

    Voraussetzungen für die Verwirkung eines Vergütungsanspruchs

    Im Verfahren 67c IN 66/02 erklärte die Antragstellerin unter dem 8.4.2002 wegen erhaltener Zahlung für erledigt und wurde vom Gericht unter dem 12.4.2002 in Anbetracht der zu treffenden Kostenentscheidung auf die Problematik des sog. Druckausübungsantrages (vgl. AG Hamburg, ZIP 2000, 1019; AG Hamburg, ZInsO 2001, 138 [AG Hamburg 11.12.2000 - 67c IN 257/00] ; LG Meiningen, ZIP 2000, 1450; AG Duisburg, NZI 2002, 211 = ZVI 2002, 208) und der eventuell strafbaren Gläubigerbegünstigung hingewiesen.
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