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Rechtsprechung
   AG Siegen, 24.09.2002 - 25 IN 203/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14128
AG Siegen, 24.09.2002 - 25 IN 203/01 (https://dejure.org/2002,14128)
AG Siegen, Entscheidung vom 24.09.2002 - 25 IN 203/01 (https://dejure.org/2002,14128)
AG Siegen, Entscheidung vom 24. September 2002 - 25 IN 203/01 (https://dejure.org/2002,14128)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Restschuldbefreiung als Voraussetzung für die Verfahrenskostenstundung; Tatsächliche Restschuldbefreiung als Voraussetzung der Verfahrenskostenstundung; Qualifikation als Schutzgesetz bei Schutz von Individualinteressen; Schutz der Allgemeinheit durch § ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Restschuldbefreiung: von der Erteilung ausgenommene Abgabenschuld wegen Steuerhehlerei

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2003, 43
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.02.1987 - VI ZR 32/86

    Urkundenfälschung als Schutzgesetz

    Auszug aus AG Siegen, 24.09.2002 - 25 IN 203/01
    Denn ein Schutzgesetz im vorgenannten Sinne ist eine Norm, die nach Zweck und Inhalt wenigstens auch auf den Schutz von Individualinteressen vor einer näher bestimmten Art ihrer Verletzung ausgerichtet ist (BFHE 181, 552, 561 [BFH 24.10.1996 - VII R 113/94] ; BGHZ 100, 13, 14 f.) [BGH 03.02.1987 - VI ZR 32/86] .

    Hierbei reicht es aus, daß der Individualschutz eines der gesetzgeberischen Anliegen der Norm ist, selbst wenn auf die Allgemeinheit gerichtete Schutzzwecke ganz im Vordergrund stehen (BGHZ 100, 13, 15 [BGH 03.02.1987 - VI ZR 32/86] umfangr. w. Nachw.).

    Denn nicht jedes Strafgesetz bezweckt den Individualschutz (…BFHE a.a.O.; BGHZ 100, 13, 18 f. [BGH 03.02.1987 - VI ZR 32/86] zu § 267 StGB ).

  • BFH, 24.10.1996 - VII R 113/94

    Verwaltungsvollstreckung - Pfändungsschutzgrenzen - Straftatbestand der …

    Auszug aus AG Siegen, 24.09.2002 - 25 IN 203/01
    Denn ein Schutzgesetz im vorgenannten Sinne ist eine Norm, die nach Zweck und Inhalt wenigstens auch auf den Schutz von Individualinteressen vor einer näher bestimmten Art ihrer Verletzung ausgerichtet ist (BFHE 181, 552, 561 [BFH 24.10.1996 - VII R 113/94] ; BGHZ 100, 13, 14 f.) [BGH 03.02.1987 - VI ZR 32/86] .

    § 370 AO bezweckt damit allein den Schutz der Interessen der Allgemeinheit (BFHE 181, 552, 562) [BFH 24.10.1996 - VII R 113/94] .

    Ein deliktischer Anspruch aus § 823 Abs. 1 BGB scheidet auch aus, weil die begangenen Steuerstraftaten (Zollstraftaten) lediglich zu einem Vermögensschaden des Fiskus geführt haben und das Vermögen als solches kein absolut geschütztes Rechtsgut im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB ist (BFHE 181, 552, 560 [BFH 24.10.1996 - VII R 113/94] ;… Palandt(-Thomas), BGB, 61. Auflage 2002, § 823 Rdn. 31).

  • BFH, 19.08.2008 - VII R 6/07

    Steuerhinterziehung ist keine die Restschuldbefreiung ausschließende vorsätzlich …

    Eine solche werde durch die Entscheidung des Amtsgerichts (AG) Siegen vom 24. September 2002 25 IN 203/01 (Neue Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht --ZInsO-- 2003, 478) gestützt.

    Aus all diesen Gründen vermag der Senat die auf die Entscheidung des AG Siegen in ZInsO 2003, 478 gestützte Auffassung des FA nicht zu teilen, dass § 302 Nr. 1 InsO einer erweiternden Auslegung bedarf, die auch die Einbeziehung von auf Steuerhinterziehung zurückzuführenden Steuerforderungen zulässt.

  • BGH, 16.12.2004 - IX ZB 72/03

    Versagung der Stundung bei Verletzung von Mitwirkungspflichten des Schuldners

    Eine Stundung braucht auch dann nicht gewährt zu werden, wenn die Restschuldbefreiung aus anderen Gründen, die nicht unter § 290 InsO fallen, offensichtlich nicht erreicht werden kann (…Kübler/Prütting/Wenzel, § 4a InsO Rn. 38a), etwa weil der Schuldnerantrag unzulässig ist (AG Köln NZI 2002, 618) oder die wesentlichen am Verfahren teilnehmenden Forderungen gemäß § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind (AG Siegen ZInsO 2003, 478; AG Marburg ZVI 2002, 275; AG München ZVI 2003, 369, 370).
  • BGH, 21.09.2006 - IX ZB 24/06

    Versagung der Stundung der Verfahrenskosten wegen herbeigeführter …

    Eine Stundung braucht dann nicht gewährt zu werden, wenn die Restschuldbefreiung aus anderen Gründen, die nicht unter § 290 InsO fallen, offensichtlich nicht erreicht werden kann (…Kübler/Prütting/Wenzel, aaO § 4a Rn. 38 a), etwa weil der Schuldnerantrag unzulässig ist (AG Köln NZI 2002, 618) oder die wesentlichen am Verfahren teilnehmenden Forderungen gemäß § 302 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind (AG Siegen ZInsO 2003, 478; AG Marburg ZVI 2002, 275 f; AG München ZVI 2003, 369, 370).
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