Rechtsprechung
| OLG Celle, 12.12.2002 - 13 U 56/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Insolvenzanfechtung: Anfechtbarkeit vom Insolvenzverwalter während der vorläufigen Insolvenzverwaltung selbst vorgenommener Rechtshandlungen
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO; § 130 Abs. 2 Nr. 2 InsO; § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an eine Insolvenzanfechtung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an eine Insolvenzanfechtung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anfechtung eigener Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Anfechtbarkeit von Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, an denen er im Eröffnungsverfahren als vorläufiger Insolvenzverwalter beteiligt war
Papierfundstellen
- ZIP 2003, 412
- NZI 2003, 95
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.12.1982 - VIII ZR 214/81
Anfechtbarkeit der Verrechnung eines vom Sequester geleisteten …
Auszug aus OLG Celle, 12.12.2002 - 13 U 56/02
Dann kann der Insolvenzverwalter die Rechtshandlung des vorläufigen Insolvenzverwalters häufig anfechten, und zwar auch dann, wenn er die anfechtbare Handlung in seiner Eigenschaft als vorläufiger Insolvenzverwalter selbst vorgenommen hat (zur alten Rechtslage vgl. BGH ZIP 1983, 191, 192).
- BGH, 13.03.2003 - IX ZR 64/02
"Erpressung" des Insolvenzverwalters durch Gläubiger
Jedenfalls unter dieser Voraussetzung können auch Rechtshandlungen vorläufiger Insolvenzverwalter anfechtbar sein (vgl. OLG Stuttgart ZIP 2002, 1900, 1901 m.w.N.; OLG Celle ZIP 2003, 412, 413 f). - BGH, 09.12.2004 - IX ZR 108/04
Anfechtbarkeit der Zahlung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch …
Im Anschluß an diese Rechtsprechung besteht auch heute im Grundsatz Einigkeit darüber, daß der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen nach den Vorschriften der §§ 130, 131 InsO anfechten kann, an denen er selbst als vorläufiger Insolvenzverwalter ohne allgemeine Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis beteiligt war (…Braun/de Bra, InsO 2. Aufl. § 129 Rn. 21;… HK-InsO/Kreft, 3. Aufl. § 129 Rn. 30;… Jaeger/Gerhardt, InsO Bd. I § 22 Rn. 230 f;… MünchKomm-InsO/Kirchhof, § 129 Rn. 46;… Nerlich, in: Nerlich/Römermann, InsO § 129 Rn. 45;… Paulus, in: Kübler/Prütting, InsO § 129 Rn. 17;… Weis, in: Hess/Weis/Wienberg, InsO 2. Aufl. § 129 Rn. 39 f;… Smid/Zeuner, InsO § 129 Rn. 24; vgl. OLG Celle ZIP 2003, 412, 413). - OLG Köln, 03.03.2004 - 2 U 118/03
Feststellung der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners im Insolvenzverfahren
Wenn der Insolvenzgläubiger die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt, vermag er sich nicht mit Erfolg darauf zu berufen, dass er den an sich zwingenden Schluss von den Tatsachen auf die Rechtsfolge selbst nicht gezogen hat (vgl. BGHZ 149, 185; BGH ZIP 2003, 412;… HK/Kreft a. a. O., § 130 Rdn. 26 m. w. N.).Dass sie den zwingenden Schluss von den Tatsachen auf die Rechtsfolge selbst nicht gezogen haben, entlastet die Zeugen nicht (vgl. hierzu auch BGH ZIP 2003, 412 = BB 2003, 548).
- OLG Dresden, 29.01.2004 - 13 U 2163/03
Insolvenzzweckwidrigkeit
Anders als im Fall des OLG Celle (NZI 2003, 95) habe sie sich die Zahlung nicht dadurch verschafft, dass sie eine Zwangslage des Klägers im Hinblick auf die Fortführung des Unternehmens ausgenutzt habe.Dies könnte etwa der Fall sein, wenn der einzige in Betracht kommende Lieferant zur Weiterbelieferung nur bereit ist, falls der vorläufige Verwalter zu den neu begründeten Verbindlichkeiten auch bereits aufgelaufene Schulden ausgleicht (vgl. zur Anfechtbarkeit derartiger Maßnahmen BGH, a.a.O. und OLG Celle, NZI 2003, 95).
- OLG Hamm, 01.07.2004 - 27 U 55/04
Kein Ausschluss einer Insolvenzanfechtung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO bei …
Wegen dieser Ausgangslage darf umgekehrt der Empfänger einer mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters vom Schuldner erhaltenen Leistung zur kongruenten Befriedigung seiner Forderung darauf vertrauen, diese anfechtungssicher behalten zu dürfen (anders OLG Celle, NZI 2003, 95f. u. 266f., das nur eine Prüfung nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zulässt). - OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 118/03
Anspruch aus einem Fakturierungsvertrag auf Zahlung der Kosten für die Erbringung …
Wenn der Insolvenzgläubiger die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt, vermag er sich nicht mit Erfolg darauf zu berufen, dass er den an sich zwingenden Schluss von den Tatsachen auf die Rechtsfolge selbst nicht gezogen hat (vgl. BGHZ 149, 185; BGH ZIP 2003, 412;… HK/Kreft a. a. O., § 130 Rdn. 26 m. w. N.). - OLG Köln, 16.05.2007 - 2 U 123/04
Anspruch auf Zahlung eines bestimmten Betrages im Wege der Insolvenzanfechtung; …
Wenn der Insolvenzgläubiger die tatsächlichen Umstände kennt, aus denen bei zutreffender rechtlicher Bewertung die Zahlungsunfähigkeit zweifelsfrei folgt, vermag er sich nicht mit Erfolg darauf zu berufen, dass er den an sich zwingenden Schluss von den Tatsachen auf die Rechtsfolge selbst nicht gezogen hat (vgl. BGHZ 149, 185; BGH ZIP 2003, 412;… HK/Kreft a. a. O., § 130 Rdn. 26 m. w. N.). - OLG Celle, 21.10.2004 - 13 U 113/04
Anfechtung eigener Rechtshandlungen als vorläufiger Insolvenzverwalter durch den …
Dieses Verständnis des Senates ist bereits die Grundlage der Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 13 U 56/02 OLG Celle . - AG Bielefeld, 05.01.2005 - 15 C 779/04 Rn. 8 Rechtshandlungen des verwaltungs- und verfügungsbefugten vorläufigen Insolvenzverwalters (s.g. "starker" vorläufiger Insolvenzverwalter) sind zwar grundsätzlich nicht anfechtbar nach den §§ 129 ff. Insolvenzordnung (OLG Celle, NZI 2003, 95, 96; OLG Celle, Urteil vom 21.4.2004, 13 U 113/04; Kirchhoff in Münchener Kommentar Insolvenzordnung 2002, § 129 Randnr. 45).
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