Rechtsprechung
BayObLG, 26.06.1998 - 1Z RE-Miet 2/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Gebrauchsbeeinträchtigung durch hausfassadenbedingte Taubenplage - Entscheidungserheblichkeit
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Gebrauchsbeeinträchtigung durch Taubenplage
- gaius.legal
Gebrauchsbeeinträchtigung durch hausfassadenbedingte Taubenplage - Entscheidungserheblichkeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 535, § 536; ZPO § 541 Abs. 1 Satz 1
Beseitigung von Gebrauchsbeeinträchtigungen durch Taubenplage - rechtsportal.de
BGB § 535, § 536 ; ZPO § 541 Abs. 1 Satz 1
Beseitigung von Gebrauchsbeeinträchtigungen durch Taubenplage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Taubenplage: Vermieter muß einschreiten
Verfahrensgang
- AG München - 462 C 8658/96
- LG München I, 31.03.1998 - 32 S 14378/97
- BayObLG, 26.06.1998 - 1Z RE-Miet 2/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1705
- NZM 1998, 713
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86
Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück
Auszug aus BayObLG, 26.06.1998 - REMiet 2/98
Dabei hat er zu beachten, welche Rechtsauffassung das Landgericht im Vorlagebeschluß vertritt und welche Tatsachenfeststellung und -würdigung es zugrunde gelegt hat, soweit diese nicht unhaltbar sind (vgl. BayObLGZ 1987, 36/38). - BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91
Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen
Auszug aus BayObLG, 26.06.1998 - REMiet 2/98
Die Vorlage, über die das Bayerische Oberste Landesgericht zu entscheiden hat (vgl. BayObLGZ 1991, 348/350), ist statthaft; ein Rechtsentscheid ist aber unzulässig, weil nicht festgestellt werden kann, daß die vorgelegte Rechtsfrage für die Entscheidung des Berufungsrechtsstreits erheblich ist.
- AG Augsburg, 16.01.2017 - 17 C 4796/15
Mangelhafter Balkon wegen Taubenbesiedlung
In diesem Fall gehört die durch die Tauben bedingte Beeinträchtigung des Wohngebrauchs zum Risikobereich des Vermieters, mit der weiteren Folge, dass er im Rahmen des Zumutbaren für Abhilfe zu sorgen hat (BayObLG NZM 1998, 713, Blank/Börstinghaus Miete BGB § 536 Rn. 116). - BayObLG, 13.11.2000 - REMiet 1/00
Mietzinserhöhung infolge von Modernisierungsmaßnahmen
Eine solche Tatsachenwertung hat der Senat grundsätzlich zu beachten (vgl. BayObLG NJW-RR 98, 1705). - AG Mannheim, 03.06.2008 - 4 URWEG 255/05
Wohnungseigentum: Anforderungen an eine Heizkostenabrechnung in der …
Ein solcher Antrag ist bislang nicht gestellt, weshalb die Gemeinschaft an die bestehenden Beschlüsse über die Heizkostenverteilung gebunden bleibt ( BayObLG , NZM 1998, 713).
Rechtsprechung
BGH, 27.05.1998 - XII ZR 114/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorung mit Wärme und Wasser des Vermieters
- rechtsportal.de
BGB §§ 535, 683 S. 1, § 670
Aufwendungsersatzanspruch des Mieters wegen der Kosten von Fernwärme und Wasser - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 1998, 713
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.11.1992 - VII ZB 13/92
Streitwert der Konkursfeststellungsklage
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - XII ZR 114/96
Streitwert: 93.103 DM; im Verhältnis zum Beklagten zu 1 ab 17. April 1998 (Aufnahme des Verfahrens): 300 DM (§ 148 KO, vgl. BGH, Beschluß vom 12. November 1992 - VII ZB 13/92 - ZIP 1993, 50 f.).Streitwertbeschluss: Streitwert: 93.103 DM; im Verhältnis zum Beklagten zu 1 ab 17. April 1998 (Aufnahme des Verfahrens): 300 DM (§ 148 KO, vgl. BGH, Beschluß vom 12. November 1992 - VII ZB 13/92 - ZIP 1993, 50 f.).
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 27.05.1998 - XII ZR 114/96
Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
- BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04
Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen …
Indem die Klägerin davon abgesehen hat, die Stromzufuhr nach Kündigung des Beistellungsvertrages bis zu einem ausdrücklichen Lieferantrag der Beklagten zu unterbrechen, und die Beklagte fortgesetzt mit Energie bedient hat, hat sie deshalb objektiv nicht nur ihre eigenen Lieferinteressen, sondern jedenfalls auch - mit Rücksicht auf ihre Anschluß- und Versorgungspflicht nach § 10 EnWG - das Versorgungsinteresse der Beklagten wahrgenommen (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1998 - XII ZR 114/96, NZM 1998, 713). - BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 1/04
Zustandekommen eins Energielieferungsvertrages
Indem die Klägerin davon abgesehen hat, die Stromzufuhr nach Kündigung des Beistellungsvertrages bis zu einem ausdrücklichen Lieferantrag der Beklagten zu unterbrechen, und die Beklagte fortgesetzt mit Energie bedient hat, hat sie deshalb objektiv nicht nur ihre eigenen Lieferinteressen, sondern jedenfalls auch - mit Rücksicht auf ihre Anschluß- und Versorgungspflicht nach § 10 EnWG - das Versorgungsinteresse der Beklagten wahrgenommen (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1998 - XII ZR 114/96, NZM 1998, 713).