Weitere Entscheidung unten: BGH, 27.05.1998

Rechtsprechung
   BayObLG, 26.06.1998 - 1Z RE-Miet 2/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5333
BayObLG, 26.06.1998 - 1Z RE-Miet 2/98 (https://dejure.org/1998,5333)
BayObLG, Entscheidung vom 26.06.1998 - 1Z RE-Miet 2/98 (https://dejure.org/1998,5333)
BayObLG, Entscheidung vom 26. Juni 1998 - 1Z RE-Miet 2/98 (https://dejure.org/1998,5333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gebrauchsbeeinträchtigung durch hausfassadenbedingte Taubenplage - Entscheidungserheblichkeit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebrauchsbeeinträchtigung durch Taubenplage

  • gaius.legal

    Gebrauchsbeeinträchtigung durch hausfassadenbedingte Taubenplage - Entscheidungserheblichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535, § 536; ZPO § 541 Abs. 1 Satz 1
    Beseitigung von Gebrauchsbeeinträchtigungen durch Taubenplage

  • rechtsportal.de

    BGB § 535, § 536 ; ZPO § 541 Abs. 1 Satz 1
    Beseitigung von Gebrauchsbeeinträchtigungen durch Taubenplage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1705
  • NZM 1998, 713
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.02.1987 - REMiet 2/86

    Mietzinsminderung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1998 - REMiet 2/98
    Dabei hat er zu beachten, welche Rechtsauffassung das Landgericht im Vorlagebeschluß vertritt und welche Tatsachenfeststellung und -würdigung es zugrunde gelegt hat, soweit diese nicht unhaltbar sind (vgl. BayObLGZ 1987, 36/38).
  • BayObLG, 25.09.1991 - REMiet 3/91

    Begründung eines Mieterhöhungsverlangens mit Verweis auf vergleichbare Wohnungen

    Auszug aus BayObLG, 26.06.1998 - REMiet 2/98
    Die Vorlage, über die das Bayerische Oberste Landesgericht zu entscheiden hat (vgl. BayObLGZ 1991, 348/350), ist statthaft; ein Rechtsentscheid ist aber unzulässig, weil nicht festgestellt werden kann, daß die vorgelegte Rechtsfrage für die Entscheidung des Berufungsrechtsstreits erheblich ist.
  • AG Augsburg, 16.01.2017 - 17 C 4796/15

    Mangelhafter Balkon wegen Taubenbesiedlung

    In diesem Fall gehört die durch die Tauben bedingte Beeinträchtigung des Wohngebrauchs zum Risikobereich des Vermieters, mit der weiteren Folge, dass er im Rahmen des Zumutbaren für Abhilfe zu sorgen hat (BayObLG NZM 1998, 713, Blank/Börstinghaus Miete BGB § 536 Rn. 116).
  • BayObLG, 13.11.2000 - REMiet 1/00

    Mietzinserhöhung infolge von Modernisierungsmaßnahmen

    Eine solche Tatsachenwertung hat der Senat grundsätzlich zu beachten (vgl. BayObLG NJW-RR 98, 1705).
  • AG Mannheim, 03.06.2008 - 4 URWEG 255/05

    Wohnungseigentum: Anforderungen an eine Heizkostenabrechnung in der

    Ein solcher Antrag ist bislang nicht gestellt, weshalb die Gemeinschaft an die bestehenden Beschlüsse über die Heizkostenverteilung gebunden bleibt ( BayObLG , NZM 1998, 713).
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Rechtsprechung
   BGH, 27.05.1998 - XII ZR 114/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8557
BGH, 27.05.1998 - XII ZR 114/96 (https://dejure.org/1998,8557)
BGH, Entscheidung vom 27.05.1998 - XII ZR 114/96 (https://dejure.org/1998,8557)
BGH, Entscheidung vom 27. Mai 1998 - XII ZR 114/96 (https://dejure.org/1998,8557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 713
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.11.1992 - VII ZB 13/92

    Streitwert der Konkursfeststellungsklage

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - XII ZR 114/96
    Streitwert: 93.103 DM; im Verhältnis zum Beklagten zu 1 ab 17. April 1998 (Aufnahme des Verfahrens): 300 DM (§ 148 KO, vgl. BGH, Beschluß vom 12. November 1992 - VII ZB 13/92 - ZIP 1993, 50 f.).

    Streitwertbeschluss: Streitwert: 93.103 DM; im Verhältnis zum Beklagten zu 1 ab 17. April 1998 (Aufnahme des Verfahrens): 300 DM (§ 148 KO, vgl. BGH, Beschluß vom 12. November 1992 - VII ZB 13/92 - ZIP 1993, 50 f.).

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 27.05.1998 - XII ZR 114/96
    Die Revision hat im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBvU 1/79 - BVerfGE 54, 277).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 66/04

    Zustandekommen eines Energielieferungsvertrages bei Einstellung der Lieferungen

    Indem die Klägerin davon abgesehen hat, die Stromzufuhr nach Kündigung des Beistellungsvertrages bis zu einem ausdrücklichen Lieferantrag der Beklagten zu unterbrechen, und die Beklagte fortgesetzt mit Energie bedient hat, hat sie deshalb objektiv nicht nur ihre eigenen Lieferinteressen, sondern jedenfalls auch - mit Rücksicht auf ihre Anschluß- und Versorgungspflicht nach § 10 EnWG - das Versorgungsinteresse der Beklagten wahrgenommen (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1998 - XII ZR 114/96, NZM 1998, 713).
  • BGH, 26.01.2005 - VIII ZR 1/04

    Zustandekommen eins Energielieferungsvertrages

    Indem die Klägerin davon abgesehen hat, die Stromzufuhr nach Kündigung des Beistellungsvertrages bis zu einem ausdrücklichen Lieferantrag der Beklagten zu unterbrechen, und die Beklagte fortgesetzt mit Energie bedient hat, hat sie deshalb objektiv nicht nur ihre eigenen Lieferinteressen, sondern jedenfalls auch - mit Rücksicht auf ihre Anschluß- und Versorgungspflicht nach § 10 EnWG - das Versorgungsinteresse der Beklagten wahrgenommen (vgl. BGH, Beschluß vom 27. Mai 1998 - XII ZR 114/96, NZM 1998, 713).
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