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   BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01   

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BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01 (https://dejure.org/2002,2719)
BayObLG, Entscheidung vom 20.11.2002 - 2Z BR 144/01 (https://dejure.org/2002,2719)
BayObLG, Entscheidung vom 20. November 2002 - 2Z BR 144/01 (https://dejure.org/2002,2719)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 2; ; WEG § 28; ; BGB § 288

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an Beschluß über Sonderumlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzugszins für Wohngeldschulden nicht dispositiv

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlender Rechtsmittelbelehrung; Zu den Anforderungen an einen Sonderumlagenbeschluss über eine Vorschusszahlungspflicht für alle Wohnungseigentümer; Zur Zulässigkeit der Aufrechnung gegen einen Sonderumlagenzahlungsanspruch; ...

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 7 T 169/01
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2323
  • NZM 2003, 66
  • ZMR 2003, 365
  • BauR 2003, 936 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.06.1989 - V ZB 22/88

    Erhebung einer Sonderumlage zur Deckung eines Wohngeldausfalls; Konkurs des

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01
    Diese sind sachlich Ergänzungen zum Wirtschaftsplan für das betreffende Wirtschaftsjahr (BGHZ 108, 44/47).

    Der Beschluss über eine Sonderumlage muss entsprechend § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 WEG grundsätzlich die anteilmäßige Beitragsverpflichtung jedes einzelnen Wohnungseigentümers enthalten; er begründet dann eine Pflicht zur Vorschusszahlung für alle Wohnungseigentümer (BGHZ 108, 44/47).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01
    Für einen Beschluss mit einem derartigen Inhalt fehlte aber den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz, so dass er nichtig ist (BGH NJW 2000, 3500/3501; Niedenführ/Schulze § 28 Rn. 136).
  • BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

    Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01
    Denn wie der Bundesgerichtshof im Beschluss vom 2.5.2002 (BGHZ 150, 390 NJW 2002, 2171) klargestellt hat, hätte den Antragsgegnern von Verfassungs wegen vom Landgericht eine Rechtsmittelbelehrung erteilt werden müssen.
  • OLG Frankfurt, 15.11.1993 - 20 W 208/92

    Mehrheitsbeschluß der Wohnungseigentümergemeinschaft bezüglich der mangelfreien

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01
    Ein solcher Beschluss fällt unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 22 Abs. 2 WEG in die Beschlusszuständigkeit der Wohnungseigentümer und kann nach § 21 Abs. 3 WEG mit Mehrheit gefasst werden, wenn die Wohnanlage - wie hier - weitgehend, jedenfalls zu deutlich mehr als der Hälfte ihres endgültigen Werts hergestellt ist (vgl. OLG Frankfurt WuM 1994, 36; BayObLG WUM 1998, 556/567; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 22 Rn. 56).
  • KG, 21.08.2002 - 24 W 366/01

    fehlende Errechenbarkeit der Sonderumlage; Kostenentscheidung im WEG-Verfahren

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01
    Der Senat hat es aber in Sonderfällen, insbesondere bei Beschlüssen über eine Sonderumlage, für zulässig erachtet, dass der Eigentümerbeschluss selbst nur den Verteilungsmaßstab festlegt, so dass der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Teilbetrag durch eine einfache Rechenoperation zu ermitteln ist (BayObLG WuM 1997, 61, NZM 1998, 337; so auch KG NJW-RR 1991, 912, WuM 2002, 565).
  • KG, 06.02.1991 - 24 U 5167/90

    Begründung von Verbindlichkeiten durch Eigentümerbeschluss; Haftung der

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01
    Der Senat hat es aber in Sonderfällen, insbesondere bei Beschlüssen über eine Sonderumlage, für zulässig erachtet, dass der Eigentümerbeschluss selbst nur den Verteilungsmaßstab festlegt, so dass der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Teilbetrag durch eine einfache Rechenoperation zu ermitteln ist (BayObLG WuM 1997, 61, NZM 1998, 337; so auch KG NJW-RR 1991, 912, WuM 2002, 565).
  • AG Albstadt, 24.10.1997 - 6 C 660/97

    Vorzeitige Kündigung eines befristeten Mietverhältnisses bei Verweigerung der

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01
    Ein solcher Beschluss fällt unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 22 Abs. 2 WEG in die Beschlusszuständigkeit der Wohnungseigentümer und kann nach § 21 Abs. 3 WEG mit Mehrheit gefasst werden, wenn die Wohnanlage - wie hier - weitgehend, jedenfalls zu deutlich mehr als der Hälfte ihres endgültigen Werts hergestellt ist (vgl. OLG Frankfurt WuM 1994, 36; BayObLG WUM 1998, 556/567; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. § 22 Rn. 56).
  • BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 103/96

    Festlegung der konkreten Zahlungspflicht eines einzelnen Wohnungseigentümers

    Auszug aus BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01
    Der Senat hat es aber in Sonderfällen, insbesondere bei Beschlüssen über eine Sonderumlage, für zulässig erachtet, dass der Eigentümerbeschluss selbst nur den Verteilungsmaßstab festlegt, so dass der auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallende Teilbetrag durch eine einfache Rechenoperation zu ermitteln ist (BayObLG WuM 1997, 61, NZM 1998, 337; so auch KG NJW-RR 1991, 912, WuM 2002, 565).
  • AG Bremen-Blumenthal, 20.12.2017 - 44 C 2004/17
    Weiteres errechnet werden kann (BayObLG, Beschluss vom 20.11.2001, Az.: 2Z BR 144/01; LG Hamburg, Beschluss vom 23.12.2015, Az.: 318 T 61/15).
  • OLG München, 13.08.2007 - 34 Wx 75/07

    Geschoßdecken einer Tiefgarage als Gemeinschaftseigentum

    Was die Frage des aus dem Beschluss nicht ohne weiteres ersichtlichen Verteilungsmaßstabs angeht, verweist der Senat auf die zutreffenden Erwägungen des Landgerichts und die Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts (WE 93, 27; NZM 1998, 337; NJW 2003, 2323), der er sich anschließt.
  • LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07

    Wer vergibt große Reparaturaufträge?

    Der Gesamtbetrag muss aber beschlossen werden, zumal hier die einzelnen auf die Eigentümer entfallenden Beträge nicht ausgewiesen sind (vgl. BayObLG NZM 2003, 66 m.w.Nw.) Die Folge ist die Gesamtnichtigkeit des Finanzierungsbeschlusses, da die Finanzierung nur einheitlich sinnvoll ist.
  • BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von

    Der Beschluss weist in seinem Text zwar die Gesamtsumme des zu erhebenden Betrags aus und ist insoweit auch nicht nichtig; er enthält jedoch nicht den maßgeblichen Kostenverteilungsschlüssel und somit die den einzelnen Wohnungseigentümer treffende Kostenquote (vgl. BayObLG WuM 2003, 101; WuM 2003, 103; siehe auch BayObLG Beschluss vom 18.3.2004, 2Z BR 249/03 = WE 2004, 53).

    Fehlt diese und ist ihre Angabe nicht ausnahmsweise entbehrlich (BayObLG WuM 2003, 101/102), ist der Wohnungseigentümer auch ohne Ungültigerklärung des Umlagebeschlusses zur Zahlung nicht verpflichtet (BayObLG WuM 2003, 103).

  • BayObLG, 17.01.2005 - 2Z BR 200/04

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung zur Kostentragung für Instandsetzung einer

    Darüber hinaus ist eine Aufrechnung gegen Zahlungsansprüche aufgrund einer Sonderumlage nur zulässig, wenn die Gegenforderung aus einer Notmaßnahme nach § 21 Abs. 2 WEG oder aus §§ 680, 683 BGB resultiert oder wenn die Gegenforderung anerkannt oder rechtskräftig festgestellt ist (BayObLG NZM 2003, 66/67).
  • LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussanfechtungsklage bei

    Es geht hier nicht um den Beschluss einer Sonderumlage, der freilich stets einen genau feststehenden Betrag enthalten muss (so jeweils der Fall in BayObLG NZM 2003, 66; LG München I ZMR 2008, 488).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 373/03

    Wohnungseigentum: Auslegung einer Teilungserklärung

    Es ist ausreichend, wenn der Beschluss selbst nur den Verteilungsmaßstab festlegt, so dass sich der geschuldete Betrag ohne weiteres errechnen lässt (OLG Düsseldorf ZWE 2002, 90, BayObLG NZM 2003, 66 = NJW 2003, 2323; KG NZM 2002, 873; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 38).
  • OLG München, 12.10.2006 - 32 Wx 124/06

    Inanspruchnahme des Wohnungseigentümers für fällige Wohngeldforderung nach

    Dies gilt zum einen, wenn der Verteilungsmaßstab in dem Beschluss angegeben ist (BayObLG NJW 2003, 2323), aber auch, bei Fehlen dieser Angabe, wenn für die Wohnanlage ein allgemein geltender Verteilungsschlüssel festgelegt ist (vgl. BayObLG WE 1993, 27), der herangezogen werden kann.
  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 20 W 299/03

    Beitreibungsverfahren wegen rückständiger Wohngeldbeiträge: Insolvenz eines als

    Streit besteht in Rechtsprechung und Literatur allerdings darüber, ob sich ein Anspruch und eine Verpflichtung zur Mitwirkung an der Restfertigstellung des gemeinschaftlichen Eigentums aus § 21 Abs. 3 WEG unabhängig vom bereits erreichten Bautenstand ergibt (so z. B. OLG Hamm Rpfleger 1978, 182; Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 22 Rdnr. 315; Ott NZM 2003, 134, 136) oder nur entsprechend § 22 Abs. 2 WEG, wenn die Anlage zu mehr als der Hälfte ihres Wertes bereits errichtet ist ( so z. B. Senat OLGZ 1991, 293 und WuM 1994, 36; BayObLG NZM 2003, 66; Niedenführ/Schulze, aaO., § 22, Rdnr. 26; Staudinger-Bub: BGB, 12.Aufl., § 22, Rdnr. 288).
  • BayObLG, 20.10.2004 - 2Z BR 161/04

    Keine Abhilferecht des Gerichts in Wohnungseigentumssachen bei sofortiger

    Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass ein vollständiger Umlagebeschluss neben dem umzulegenden Gesamtbetrag mindestens auch den Verteilungsschlüssel nennen muss, nach dem der Betrag auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufzuteilen ist (BayObLG NZM 2003, 66).
  • OLG Braunschweig, 25.05.2006 - 3 W 9/06

    Anforderungen an die Berechenbarkeit des Verteilerschlüssels in einem

  • KG, 28.04.2003 - 24 W 326/01

    Vorlage zum BGH: Wohnungseigentümerbeschluss über die Vorfälligkeit des

  • LG München I, 29.03.2010 - 1 T 5340/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Auferlegung der Kosten auf den Verwalter wegen

  • OLG Braunschweig, 29.05.2006 - 3 W 9/06
  • LG München I, 10.10.2018 - 1 S 2806/18

    Werdender Wohnungseigentümer bei Erwerbsvertrag nach Invollzugsetzung -

  • KG, 18.07.2006 - 24 W 33/05

    Wohnungseigentum: Kausalität eines Ladungsmangels für Sonderumlagebeschluss;

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