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   OLG München, 13.03.2006 - 34 Wx 1/06   

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https://dejure.org/2006,3793
OLG München, 13.03.2006 - 34 Wx 1/06 (https://dejure.org/2006,3793)
OLG München, Entscheidung vom 13.03.2006 - 34 Wx 1/06 (https://dejure.org/2006,3793)
OLG München, Entscheidung vom 13. März 2006 - 34 Wx 1/06 (https://dejure.org/2006,3793)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    BGB § 1004 Abs. 1; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 22 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1004 Abs. 1; WEG § 15 Abs. 3 § 22 Abs. 1
    Bauliche Veränderung eines Garageneinstellplatzes bei Ersatz von Maschendraht durch Holztrennwand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Holztrennwand statt Maschendrahtzaun ist zustimmungspflichtig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Holztrennwand am offenen Garagenstellplatz - bauliche Veränderung?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begrenzung eines offenen Garagenstellplatzes durch eine massive Holztrennwand anstelle eines Maschendrahtes als bauliche Veränderung; Auswirkung der Veränderung auf die Qualität des Zusammenlebens einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Ergänzung eines Abgrenzungszaunes mit Sperrholzplatten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Holztrennwand statt Maschendrahtzaun ist zustimmungspflichtig! (IMR 2006, 1063)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2006, 783
  • ZMR 2006, 641
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.04.2001 - 2Z BR 141/00

    Sondereigentum an einem Tiefgaragenstellplatz

    Auszug aus OLG München, 13.03.2006 - 34 Wx 1/06
    e) Die Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 4.4.2001 (2Z BR 141/00 = NZM 2001, 893), die den nachträglichen Einbau einer Absperrbox für einen Tiefgaragenabstellplatz zu beurteilen hatte, steht der Auffassung des Senats schon deshalb nicht entgegen, weil die Gemeinschaftsordnung dort ausdrücklich die Errichtung einer massiven Abtrennung erlaubte.
  • BayObLG, 28.10.1997 - 2Z BR 82/97

    Anspruch der Eigentümergemeinschaft auf Beseitigung von Vorrichtungen an einem

    Auszug aus OLG München, 13.03.2006 - 34 Wx 1/06
    Auch im Hinblick darauf stellt die seitliche Begrenzung des Stellplatzes durch eine massive und im Gegensatz zum Maschendraht völlig unelastische Holztrennwand regelmäßig eine über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehende Beeinträchtigung dar (vgl. hierzu BayObLG WuM 1998, 175/176).
  • LG Koblenz, 10.03.2014 - 2 S 49/13

    Bleibt Gemeinschaftseigentum an Heizungsanlage nach Teilung bestehen?

    Dieses Ergebnis wird auch durch einen Vergleich mit dem Fall, dass zwei Teileinheiten einer größeren Wohnungseigentümergemeinschaft nachträglich eine gemeinsame Heizung einbauen, bestätigt: Da durch einen solchen nachträglichen Einbau die Rechte der übrigen Wohnungseigentümer grundsätzlich nicht berührt würden (und sie gem. § 16 Abs. 6 WEG auch die Kosten der neuen Heizung nicht tragen müssten), wäre deren Zustimmung zum Einbau der Heizung nicht erforderlich (vgl. dazu etwa BayObLG, Beschluss vom 17. Oktober 2001 in NZM 2002, 74 und Beschluss vom 30. Januar 2003 in NZM 2003, 720 sowie OLG München, Beschluss vom 13. März 2006 in NZM 2006, 783), sie könnten diesen daher grundsätzlich nicht verhindern, obwohl auch in diesem Fall neues Gemeinschaftseigentum geschaffen und ihnen "aufgedrängt" würde.
  • AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980a C 24/21

    Keine Erneuerung der Briefkastenanlagen ohne substanzielle Mängel

    Bei baulichen Veränderungen im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG handelt es sich - in Anlehnung an § 22 Abs. 1 WEG a.F. (vgl. Kempfle, in: BeckOGK-WEG, 1.12.2021, § 20, Rn. 20) - um auf Dauer angelegte gegenständliche Eingriffe in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums, die nicht mehr der Pflege, Erhaltung oder Bewahrung des gegenwärtigen Zustands oder seiner erstmaligen Herstellung dienen, sondern darüber hinaus einen neuen Zustand schaffen (so etwa OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 6.4.2010 - 20 W 78/08, BeckRS 2010, 24008; OLG München, NZM 2006, 783 = ZMR 2006, 641).
  • OLG München, 04.03.2008 - 32 Wx 15/08

    Verjährung eines Beseitigungsanspruchs bei Wohnungseigentum: Pflicht des

    a) Der Senat ist in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen der Auffassung, dass die Errichtung der Trennwand grundsätzlich einen Beseitigungsanspruch begründet (vgl. OLG München NZM 2006, 783/784).
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