Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 940/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 552, 242
Mietaufhebungsvertrag; Angebot; Annahmeerklärung; Schweigen als Annahme; Weitervermietung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung des Schreibens eines Mieters als Angebot zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrages durch Einverständniserklärung hinsichtlich der fristlosen Kündigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Göttingen, 11.12.1996 - 22 B 1538/96
- LG Magdeburg, 06.05.1997 - 9 O 494/97
- OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 940/97
Papierfundstellen
- NZM 1998, 407 (Ls.)
- ZMR 1998, 425
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.03.1993 - XII ZR 198/91
Anspruch auf Mietdifferenz bei vorzeitigem Auszug
Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 940/97
Der Bundesgerichtshof hatte in seinem Urteil vom 31.03.1993 (BGH, NJW 1993, 1645 ) über den Fall zu entscheiden, daß der Mieter unter Verletzung des Mietvertrages endgültig aus den Mieträumen ausgezogen war und keine Miete mehr zahlte, worauf der Vermieter die Räume anderweitig zu einem niedrigeren Mietzins weitervermietete und den Ursprungsmieter auf die Mietdifferenz in Anspruch nahm.Denn der Mieter, der vertragsbrüchig geworden sei, handele rechtsmißbräuchlich, wenn er sich gegenüber dein Vermieter, der sich redlich bemüht habe, durch die Weitervermietung aus der vom Mieter vertragswidrig geschaffenen Situation in beiderseitigem Interesse das Beste zu machen, auf § 552 Satz 3 BGB berufe, zumal der Vermieter aufgrund des Umstandes, daß der Mieter auf die schriftliche Ankündigung der Weitervermietung nicht reagiert habe, davon ausgehen durfte, der Mieter wolle auch weiterhin von seinem vertraglichen Nutzungsrecht an den Mieträumen keinen Gebrauch machen (BGH, NJW 1993, 1645, 1646 f.).
- BGH, 25.10.1990 - IX ZR 62/90
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil
Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 940/97
Denn dem Vermieter bleibt nichts anderes übrig, als die Schlüssel anzunehmen (BGH, NJW 1991, 43, 45). - BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79
Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und …
Auszug aus OLG Naumburg, 25.11.1997 - 11 U 940/97
Nur ausnahmsweise kann es als Zustimmung gewertet werden wenn nach den Grundsätzen des redlichen Geschäftsverkehrs der Erklärungsempfänger eine konkrete Rechtspflicht zu widersprechen, zumindest zur Anmeldung von Vorbehalten hat so daß der Erklärende bei Ausbleiben einer Antwort darauf vertrauen darf, sein Geschäftspartner sei mit seiner Offerte einverstanden (BGH, NJW 1981, 43, 44).
- AG Brandenburg, 23.03.2018 - 34 C 93/15
Mitmieter zieht aus: Wann haftet er weiter und wann ist er aus dem Mietverhältnis …
Ein derartiger Mietaufhebungsvertrag kommt - wie jeder Vertrag - durch Angebot und Annahme zustande, so dass ein vereinbarter Miet-Aufhebungs-Vertrag selbst dann formlos vereinbart werden kann, wenn der Mietvertrag schriftlich abgeschlossen worden ist (BGH, Urteil vom 27.06.2014, Az.: V ZR 51/13, u.a. in: NJW-RR 2014, Seiten 1423 ff.; BGH, NJW 1981, Seiten 43 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 21.12.2010, Az.: I-7 U 33/10, u.a. in: Info M 2011, Seiten 170 f.; OLG Koblenz, Urteil vom 14.02.2002, Az.: 5 U 990/01, u.a. in: WuM 2002, Seiten 552 ff.; KG Berlin, NZM 1999, Seiten 462 f.; OLG Naumburg, WuM 1998, Seite 283 = ZMR 1998, Seite 425; AG Wetzlar, Urteil vom 23.10.2012, Az.: 38 C 1078/12, u.a. in: Grundeigentum 2013, Seiten 127 ff.; AG Nordhorn, Urteil vom 19.11.1996, Az.: 8 3 C 1497/96, u.a. in: WuM 1997, Seiten 36 f.).Die Bewertung einer Erklärung als Angebot zum Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags ist in der Regel zwar nur dann gerechtfertigt, wenn durch die betreffende Erklärung mit hinreichender Deutlichkeit zum Ausdruck kommt, dass sich der Erklärende hierdurch binden will (BVerfG, Beschluss vom 19.08.1996, Az.: 2 BvR 2488/94, u.a. in: WuM 1997, Seite 27; OLG Koblenz, Urteil vom 14.02.2002, Az.: 5 U 990/01, u.a. in: WuM 2002, Seiten 552 ff. OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.1998, Az.: 10 U 57/98, u.a. in: NZM 1999, Seiten 970 f.; OLG Naumburg, Urteil vom 25.11.1997, Az.: 11 U 940/97, u.a. in: WuM 1998, Seiten 283 f.; LG Köln, NJW-RR 1993, Seite 1096; LG München, WuM 1990, Seiten 335 f.; AG Nordhorn, Urteil vom 19.11.1996, Az.: 8 3 C 1497/96, u.a. in: WuM 1997, Seiten 36 f.), jedoch geht das erkennende Gericht in der hiesigen Sache davon aus, dass die damalige Vermieterin sich hinsichtlich eines derartigen Mietaufhebungsvertrages mit der nunmehrigen Beklagten zu 2.) binden wollte, wie noch ausgeführt werden wird.
- OLG Rostock, 25.02.2002 - 3 U 209/00
Praktikabilitätsgründe bei der Stellvertretung haben keinen Einfluß auf die …
Da nur die tatsächlich erzielten Vorteile anzurechnen sind, haftet die Beklagte auch, soweit Forderungen im nachfolgenden Mietverhältnis uneinbringlich sind (BGH NJW 2000, 1105 = NZM 2000, 184 = ZMR 2000, 207; OLG Naumburg ZMR 1998, 425). - OLG Karlsruhe, 28.03.2001 - 6 U 163/00
Abwicklung eines Mietvertrages über gewerbliche Räume; Verschaffung der …
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 06.04.1998 - 2 Wx 97/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de
WEG §§ 21, 28, 43; AGBG § 9
Lastschriftverfahren; Teilnahmepflicht - Wolters Kluwer
Verpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers zur Abgabe einer Einzugsermächtigung ; Festlegung einer bestimmten Zahlungsweise; Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung ; Erhebliche Rationalisierungsvorteile durch die Einführung des Lastschriftverfahrens
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 05.11.1997 - 318 T 80/97
- OLG Hamburg, 06.04.1998 - 2 Wx 97/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1163
- MDR 1998, 706
- NZM 1998, 407
- ZMR 1998, 451
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94
Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Saarbrücken, 10.10.1997 - 5 W 60/97
Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen eines Antrags auf Erkennung der …
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- LG Berlin, 15.10.2015 - 67 S 187/15
Gewerberaummietvertrag: Konkludente Vereinbarung der Anwendung der gesetzlichen …
Die Bezeichnung des Mietverhältnisses in der Überschrift des verwandten Vertragsformulars ist nicht nur für die Frage des vorherrschenden Vertragszweckes bei einem Mischmietverhältnis von Bedeutung (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 9. Juli 2014 - VIII ZR 376/13, NJW 2014, 2864 Tz. 37), sondern auch für die Ermittlung des Parteiwillens hinsichtlich der Anwendung der Vorschriften des Wohnraummietrechts auf ein bestehendes Gewerberaummietverhältnis (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 29. Oktober 1997 - 4 U 61/97, NZM 1998, 407;… KG, Urt. v. 27. August 2015 - 8 U 192/14 , juris Tz. 32 ). - OLG Hamm, 28.02.2000 - 15 W 349/99
Änderung des Kostenverteilungsschlüssels; Begründung einer Mehraufwandsgebühr bei …
Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, daß es im Hinblick auf die Kostenvorteile des Lastschrifteinzugsverfahrens, denen für den Zahlungspflichtigen keine beachtliche Nachteile gegenüberstehen, im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung liegt, die Wohnungseigentümer durch Eigentümerbeschluß zur Teilname an diesem Verfahren zu verpflichten (OLG Hamburg NJW-RR 1998, 1163; OLG Düsseldorf NZM 1999, 267; BayObLG NZM 1999, 453). - BayObLG, 28.06.2002 - 2Z BR 41/02
Eigentümerbeschlüsse über Jahreabrechnung trotz fehlerhafter Kostenverteilung - …
Ob an der Auffassung des Senats, dass es dem einzelnen Wohnungseigentümer grundsätzlich freistehe, wie er die pünktliche Zahlung des Wohngelds sicherstellt (WUM 1996, 490/491), festzuhalten ist, kann dahinstehen (vgl. auch OLG Hamburg MDR 1998, 706 mit Anm. Riecke).
- BayObLG, 01.10.1998 - 2Z BR 107/98
Ermächtigung zum Lastschriftverfahren in der Gemeinschaftsordnung
Die dort getroffene Regelung, wonach das Wohngeld im Lastschriftverfahren einzuziehen ist, ist wirksam (vgl. OLG Hamburg NJW-RR 1998, 1163 ;… Bärmann/Pick WEG 7. Aufl. § 16 Rn. 98). - AG Kerpen, 08.12.1998 - 15 II 44/98
Anfechtungsrecht und Stimmrecht des Zwangsverwalters unter Bezugnahme der …
Das Gericht sieht sich bei der Entscheidung auch auf einer Linie mit den Entscheidungen zum Lastschrifteinzugsverfahren (vgl. dazu SaarlOLG, Beschluß vom 10.10.1997 - 5 W 60/97 -, ZMR 1998, 50 [56] und HansOLG Hamburg, Beschluß vom 6.4.1998 - 2 Wx 97/97 -, ZMR 1998, 451). - OLG Hamburg, 28.06.2002 - 2 Wx 145/00
Unwirksamkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen wegen Formfehler der …
Die beschlossene Teilnahme der Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 3 WEG) nach heutigem Standard, wie das Landgericht unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 6. April 1998 (WuM 1998, 565 = ZMR 1998, 451) ausgeführt hat. - OLG Hamburg, 12.06.2002 - 2 Wx 54/00
Unwirksamkeit von Beschlüssen der Wohneigentümergemeinschaft; Verstoß gegen in …
Die beschlossene Teilnahme der Wohnungseigentümer am Lastschriftverfahren entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung (§ 21 Abs. 3 WEG) nach heutigem Standard, wie das Landgericht unter Bezugnahme auf den Senatsbeschluss vom 6. April 1998 (WuM 1998, 565 = ZMR 1998, 451) ausgeführt hat. - LG Frankfurt/Main, 13.02.2025 - 9 S 60/24 Schon nach altem Recht haben das Oberlandesgericht Hamburg (NJW-RR 1998, 1163), das Landgericht Köln (NZM 2015, 671) und das BayObLG (ZWE 2002, 580) die Beschlussfassung über die Verpflichtung an der Teilnahme am Lastschriftenverfahren als den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechend angesehen.
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