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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,4129
BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97 (https://dejure.org/1998,4129)
BayObLG, Entscheidung vom 29.01.1998 - 2Z BR 53/97 (https://dejure.org/1998,4129)
BayObLG, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 2Z BR 53/97 (https://dejure.org/1998,4129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 26, § 27 Abs. 1 Nr. 2 und 3; BGB §§ 675; VVG §§ 74 ff.
    Verwalterhaftung; Leitungswasserversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung eines Verwalters für Wasserschäden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz bei Nichterfüllung einer Obliegenheit aus der Leitungswasserversicherung; Mietausfall aufgrund eines Wasserschadens bei Verletzung von Pflichten aus einem Verwaltervertrag; Vorliegen der Gegenseitigkeit der Forderungen im Falle der Aufrechnung mit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 305
  • NZM 1998, 583
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 03.04.1996 - 2Z BR 5/96

    Zur Pflicht des Verwalters, Schäden an einem Sondereigentum zu begrenzen oder zu …

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97
    Insoweit unterscheidet sich der Sachverhalt von dem Fall, der dem Senatsbeschluß vom 3.4.1996 (BayObLGZ 1996, 84 ff.) zugrunde lag; dort stand von vornherein fest, daß der Schaden am Sondereigentum aufgetreten war.

    Im Verhältnis zur Antragsgegnerin oblag es aber allein der Antragstellerin, für die Behebung der Schäden zu sorgen; dazu war sie als versicherte Person auch gegenüber dem Versicherer in der Lage (vgl. BayObLGZ 1996, 84/87 f.; KG WuM 1991, 707/708; Deckert ETW Teil 2 S. 2809).

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich …

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97
    wenn aber wie hier Pflichtverletzung und zeitlich nachfolgender Schaden in der Form der Nichtvermietbarkeit der Wohnung feststehen, kann dies zu einer Umkehr der Beweislast führen; dem Geschädigten können darüber hinaus die Beweiserleichterungen des § 287 ZPO zugute kommen, soweit es um die Frage der haftungsausfüllenden Kausalität und der Schadenshöhe geht (vgl. BGHZ 129, 226/233 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.1997 - 3 Wx 61/97

    Übertragung der Entscheidung über die Durchführung von Instandhaltungs- und …

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97
    Da es in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum zu sorgen (§ 21 Abs. 1 , Abs. 5 Nr. 2 WEG ), beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters grundsätzlich darauf, Mängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und deren Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeizuführen (BayObLGZ 1992, 146/148 m.w.N.; 1986, 84/87; BayObLG WuM 1996, 497 f.; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 605 ).
  • BGH, 01.02.1962 - VII ZR 213/60

    Bindung des Berufungsgerichts hinsichtlich nicht angegriffener Rechnungsposten

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97
    Da nur die Antragsgegnerin ein Rechtsmittel eingelegt hat, kann die Entscheidung über die Gegenforderung, soweit sie zu ihren Gunsten ausgefallen ist, nicht mehr abgeändert werden (vgl. BGHZ 36, 316/318 f.; 109, 180/188 f.; BGH WPM 1972, 53 f.).
  • BayObLG, 21.05.1992 - 2Z BR 6/92

    Schadensersatz wegen von einem Wohnungseigentümer nicht oder verspätet …

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97
    Da es in erster Linie Sache der Wohnungseigentümer selbst ist, für die Beseitigung von Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum zu sorgen (§ 21 Abs. 1 , Abs. 5 Nr. 2 WEG ), beschränkt sich die Verpflichtung des Verwalters grundsätzlich darauf, Mängel festzustellen, die Wohnungseigentümer darüber zu unterrichten und deren Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeizuführen (BayObLGZ 1992, 146/148 m.w.N.; 1986, 84/87; BayObLG WuM 1996, 497 f.; OLG Düsseldorf ZMR 1997, 605 ).
  • KG, 09.10.1991 - 24 W 1484/91

    Verwalterpflichten bei Brandschaden am Wohnungseigentum; Pflicht des …

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97
    Im Verhältnis zur Antragsgegnerin oblag es aber allein der Antragstellerin, für die Behebung der Schäden zu sorgen; dazu war sie als versicherte Person auch gegenüber dem Versicherer in der Lage (vgl. BayObLGZ 1996, 84/87 f.; KG WuM 1991, 707/708; Deckert ETW Teil 2 S. 2809).
  • OLG Stuttgart, 24.01.1989 - 8 W 248/88

    Aufrechenbarkeit gegen Hausgeldbeitragsforderungen

    Auszug aus BayObLG, 29.01.1998 - 2Z BR 53/97
    Diese Bestimmung ist auf das Wohnungseigentumsverfahren als ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, dessen Entscheidungen der Rechtskraft fähig sind (§ 45 Abs. 2 und 3 WEG ), entsprechend anwendbar (OLG Stuttgart NJW-RR 1989, 841 ).
  • OLG München, 15.05.2006 - 34 Wx 156/05

    Haftung des Verwalters der Wohnungseigentumsanlage bei schuldhaft unterlassenen …

    Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so haftet er für den Schaden des betroffenen Wohnungseigentümers auch dann, wenn die Schadensursache ungeklärt bleibt oder sich nachträglich herausstellen sollte, dass sie ausschließlich im Sondereigentum liegt (siehe auch BayObLG NZM 1998, 583).

    Bei einer schuldhaften Verletzung dieser Pflicht haftet er für den Schaden des betroffenen Wohnungseigentümers auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Schadensursache ausschließlich im Sondereigentum liegt (BayObLG NZM 1998, 583).

    Bei einer Verletzung dieser Pflicht haftet er für den Schaden des betroffenen Wohnungseigentümers auch dann, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Schadensursache ausschließlich im Sondereigentum liegt (BayObLG NZM 1998, 583;… KK-WEG-Abramenko § 27 Rn. 16).

  • LG München I, 15.10.2012 - 1 S 26801/11

    Haftung des Wohnungseigentumsverwalters: Unterlassen der Einleitung von Maßnahmen …

    Dabei muss der Verwalter auch den Hinweisen einzelner Eigentümer auf mögliche Mängel am Gemeinschaftseigentum nachgehen, dies insbesondere auch dann, wenn Schäden im Bereich des Sondereigentums auftreten, jedoch nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Ursachen hierfür im gemeinschaftlichen Eigentum liegen (OLG München, Beschluss vom 15.05.2006, Az: 34 Wx 156/05, juris Rn 14; BayObLG, Beschluss vom 29.1.1998, Az: 2Z BR 53/97, juris Rn 27;… Bärmann, 11. Aufl., Rn 44 zu § 27 WEG).

    Verletzt er die Verpflichtung zur Feststellung der Schadensursache so haftet er dem betroffenen Eigentümer im letztgenannten Fall auch dann, wenn sich später herausstellt, dass die Schadensursache ausschließlich im Sondereigentum lag (OLG München, Beschluss vom 15.05.2006, Az: 34 Wx 156/05, juris Rn 14; BayObLG, Beschluss vom 29.1.1998, Az: 2Z BR 53/97, juris Rn 31;… Bärmann, 11. Aufl., Rn 44 zu § 27 WEG).

  • LG München I, 24.08.2017 - 36 T 8948/17

    Antrag auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens innerhalb WEG ohne …

    Rn. 26 (1) Im Rahmen der ersten Stufe sind das Vorliegen der Mängel oder Schäden und die Ursachen desselben umgehend zu ermitteln (BayObLG, NZM 1998, 583; OLG Hamm, OLGZ 1994, 22 ff.;… Vandenhouten, in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 21 Rn. 70).
  • OLG Brandenburg, 22.07.2010 - 5 Wx 27/09

    Wohnungseigentum: Pflichten des Verwalters bei Hinweis auf einen erhöhten …

    Verletzt er diese Pflicht schuldhaft, so haftet der Verwalter für den Schaden der betroffenen Wohnungseigentümer auch dann, wenn die Schadensursache ungeklärt bleibt oder sich nachträglich herausstellen sollte, dass sie ausschließlich im Sondereigentum liegt (OLG München, ZMR 2006, 716, 717; BayObLG, NZM 1998, 583).

    Die Antragsgegnerin wäre dann verpflichtet gewesen, die Antragstellerin auch hierüber ordnungsgemäß zu informieren und deren Entscheidung über das weitere Vorgehen herbeizuführen (vgl. BayObLG NZM 1998, 583).

  • BayObLG, 31.01.2002 - 2Z BR 57/01

    Selbständiges Beweisverfahren als Maßnahme ordnungsgemäßer Verwaltung - …

    Der Verwalter ist verpflichtet, das hierzu Erforderliche zu veranlassen, in der Regel einen Eigentümerbeschluss herbeizuführen (BayObLG NJW-RR 1999, 305).
  • LG Lüneburg, 28.10.2022 - 3 S 36/22

    Unverzügliche Feststellung der Schadensursache und der zur Mängelbeseitigung …

    Rechtsfehlerfrei stellt das Amtsgericht Cuxhaven die sich aus § 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG a.F. herzuleitende Pflicht und auch Berechtigung des Verwalters zur Ursachenerforschung und -behebung bei Vorliegen eines Feuchtigkeitsschadens dar: Der Verwalter ist bei Feststellung eines Wasserschadens in einer Wohnung, dessen Ursache im gemeinschaftlichen Eigentum liegen kann, verpflichtet und eben auch berechtigt, unverzüglich Feststellungen einzuleiten zu Art, Umfang und Ursache der Feuchtigkeit, auch um zu klären, ob Eilmaßnahmen geboten sind (OLG München, Beschluss vom 15.05.2006 - 34 Wx 156/05; BayObLG, Beschluss vom 29.01.1998 - 2 Z BR 53/97; LG München I, Urteil vom 15.10.2012 - 1 S 26801/11).
  • LG München I, 17.11.2015 - 36 T 15903/15

    Instandsetzungmaßnahme - Einholung eines Gutachtens

    Wenn in diesem Sinne Schäden im Sondereigentum eines Wohnungseigentümers auftreten, deren Ursache in baulichen Mängeln des Gemeinschaftseigentums liegen kann, entspricht es ordnungsgemäßer Verwaltung gemäß § 21 Abs. 4 WEG, die Ursachen umgehend durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen (BayObLG, NZM 1998, 583; OLG Hamm, OLGZ 1994, 22 ff.;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten WEG, 11. Auflage, § 21, Rdnr. 70), Der Verwalter ist verpflichtet, das hierzu Erforderliche zu veranlassen, was grundsätzlich die Fassung eines entsprechenden Eigentümerbeschlusses über das weitere Vorgehen bedeuten wird (vgl. zu den Pflichten des Verwalters OLG München, ZWE 2007, 100 ff.).
  • BayObLG, 07.05.1998 - 2Z BR 111/97

    Voraussetzungen für das Verlangen einer Vergütung für einen Wohnungseigentümer …

    Die Antragsgegner haben die ihnen bekannte Tätigkeit der Antragstellerin über längere Zeit hinweg unwidersprochen hingenommen; dies spricht für den Abschluß eines Auftragsvertrags und gegen eine Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. Senatsbeschluß vom 29.1.1998, 2Z BR 53/97;… MünchKomm/Seiler BGB 3. Aufl. § 681 Rn. 5).
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