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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 16.06.2000

Rechtsprechung
   BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 181/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8136
BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 181/99 (https://dejure.org/2000,8136)
BayObLG, Entscheidung vom 16.03.2000 - 2Z BR 181/99 (https://dejure.org/2000,8136)
BayObLG, Entscheidung vom 16. März 2000 - 2Z BR 181/99 (https://dejure.org/2000,8136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 16 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 2
    Wohnungseigentum; Ausbaurecht, Folgekosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 16 Abs. 2; ZPO § 256 Abs. 2
    Kostenregelung für der Gemeinschaft entstehende Kosten, die dem Sondereigentum eines Wohnungseigentümers zuzuordnen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Antrag auf Änderung des Eigentümerbeschlusses ; Übernahme der Kosten für den Ausbau eines Speichers und etwaige Folgekosten durch die Eigentümergemeinschaft; Teilungserklärung zu Gunsten eines Wohnungseigentümers über den Ausbau von in seinem Sondereigentum stehenden ...

Verfahrensgang

  • AG München - 482 UR II 749/98
  • LG München I - 1 T 15762/99
  • BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 181/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1015 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 07.03.1996 - 2Z BR 136/95

    Berücksichtigung von Balkonen, Loggien und Dachterrassen bei der Umlegung von …

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 181/99
    Der Senat kann die Bestimmung als Grundbucheintragung selbst auslegen; dabei ist auf die nächstliegende Bedeutung der Bestimmung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter aus Wortlaut und Sinn ergibt (BayObLGZ 1996, 58/61).
  • BGH, 29.05.1956 - VI ZR 205/55

    Rechtsmittelkosten nach Grundurteil

    Auszug aus BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 181/99
    Ist nämlich ein Rechtsmittel gegen einen Zwischenfeststellungsbeschluß ohne Erfolg geblieben, so ist es nicht zulässig, die Entscheidung über die Kostendes Rechtsmittelverfahrens dem abschließenden Beschluß zu überlassen (vgl. BGHZ 20, 397/399;… Zöller/Vollkommer ZPO 21. Aufl. § 304 Rn. 26).
  • OLG Celle, 10.10.2006 - 4 W 136/06

    Pflicht zur Tragung der Kosten der Instandhaltung von Dachgeschossausbauten durch …

    Hier kann deshalb auch der allgemein anerkannte Grundsatz herangezogen werden, dass - sofern nichts anderes vereinbart ist - ein Wohnungseigentümer, dem in der Teilungserklärung der Ausbau der in seinem Sondereigentum stehenden Räume gestattet wird, in Abänderung der Kostenregelung des § 16 Abs. 2 WEG sowohl die Kosten des Ausbaus als auch die daraus für die Gemeinschaft entstehen Folgekosten zu tragen hat (BayObLG BayOBLGR 2000, 59 = NZM 2000, 1015;… Staudinger/Bub, 13. Bearbeitung, § 16 WEG Rz. 254 m. w. H.).
  • BayObLG, 27.04.2001 - 2Z BR 70/00

    Zustimmung und Kostentragung von baulichen Veränderungen durch die …

    Dies entspricht allgemeinen Grundsätzen, wenn nicht etwas anderes vereinbart ist (vgl. BayObLGZ 1989, 437/441; BayObLG NZM 2000, 1015 [LS];… Staudinger/Bub § 22 WEG Rn. 21).
  • OLG Hamm, 23.09.2004 - 15 W 129/04

    Kein Haftungsübergan eines Wiederherstellungsanspruches auf den …

    Der Beteiligte zu 1) kann ihr nicht mit Erfolg entgegenhalten, dass nach der Rechtsprechung des BayObLG (NJW-RR 1992, 974 sowie ZWE 2000, 526) ein Teileigentümer beim erlaubten Ausbau eines Dachgeschossraumes die Ausbau- und Folgekosten für einen bauordnungsgemäßen Zustand des veränderten Gemeinschaftseigentums zu tragen hat.
  • LG Saarbrücken, 20.09.2024 - 5 S 4/23

    Wer trägt die Kosten des Brandschutzes bei einem Dachgeschossausbau?

    Rn. 36 Bis zur Einführung des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes entsprach es allgemeinen Grundsätzen, dass, sofern nichts anderes vereinbart war, ein Wohnungseigentümer, dem die Teilungserklärung den Ausbau der in seinem Sondereigentum stehenden Speicherräume zu einer Wohnung gestattete, in Abänderung der Kostenregelung des § 16 Abs. 2 WEG sowohl die Kosten des Ausbaus als auch die daraus für die Gemeinschaft entstehenden Folgekosten zu tragen hatte (…vgl. Niedenführ in: Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl., 2020, § 16 Rn. 146; BayObLG, Beschluss vom 16.03.2000, 2Z BR 181/99, ZWE 2000, 526).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7087
BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00 (https://dejure.org/2000,7087)
BayObLG, Entscheidung vom 16.06.2000 - 2Z BR 20/00 (https://dejure.org/2000,7087)
BayObLG, Entscheidung vom 16. Juni 2000 - 2Z BR 20/00 (https://dejure.org/2000,7087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • AG Garmisch-Partenkirchen - UR II 93/98
  • LG München II - 2 T 1985/99
  • BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 1015
  • ZMR 2000, 776
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 18.11.1999 - 2Z BR 117/99

    Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage durch ein Gartenhaus

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00
    Allerdings muß es sich dabei um eine nachteilige Änderung handeln (BayObLG ZMR 2000, 117).

    Ob eine nachteilige Veränderung vorliegt, liegt weitgehend auf dem Gebiet tatrichterlicher Würdigung, die vom Rechtsbeschwerdegericht nicht auf ihre sachliche Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden kann, ob sie auf einem Rechtsfehler beruht (BayObLG WUM 1996, 487; ZMR 2000, 117).

  • BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95

    Nutzung von Räumen, die in der Teilungserklärung als "Partyraum, Werkraum, …

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00
    Bei einer über die damit gegebene Zweckbestimmung hinausgehenden Nutzung ist ein Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB , § 15 Abs. 3 WEG gegeben (vgl. BayObLG NJW-RR 1996, 464 ).

    Dabei kann sich ein Unterlassungsanspruch insbesondere aus einer intensiveren Nutzung und den damit verbundenen weitergehenden Störungen und Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1996, 464 ; ZMR 2000, 53).

  • BayObLG, 29.09.1999 - 2Z BR 103/99

    Imbissstube ist kein "Laden"

    Auszug aus BayObLG, 16.06.2000 - 2Z BR 20/00
    Dabei kann sich ein Unterlassungsanspruch insbesondere aus einer intensiveren Nutzung und den damit verbundenen weitergehenden Störungen und Beeinträchtigungen anderer Wohnungseigentümer ergeben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1996, 464 ; ZMR 2000, 53).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 124/03

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Nachprüfung einer relativen …

    Maßgeblich ist vielmehr eine typisierende Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28 und NZM 2001, 137; Senatsbeschluss vom 27.10.2003 -20 W 392/01-;… Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 14).
  • LG München I, 26.01.2015 - 1 S 9962/14

    Zulässigkeit der Nutzung einer Eigentumswohnung als Heilpraktiker- bzw. …

    Ob dies der Fall ist muss anhand einer typisierenden Betrachtungsweise festgestellt werden (st. Rspr., z. B. BayObLG, ZWE 2000, 521, 522; ZWE 2001, 27 ff.; OLG München ZMR 2005, 727, 728;… Bärmann, WEG, 12. Auflage, § 13, Rdnr. 26).
  • OLG Frankfurt, 03.11.2008 - 20 W 259/07

    Wohnungseigentümerversammlung: Mehrheitsbeschluss über die Aufstellung eines …

    Auch wenn es sich bei der Bezeichnung als "Waschraum" um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter handeln würde, wäre ein von dieser Zweckbestimmung abweichender Gebrauch nur dann unzulässig, wenn er bei der gebotenen typisierender Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28; MDR 2007, 513; Senatsbeschluss vom 02.11.2005 -20 W 378/03- NJW-RR 2006, 1445;… Palandt/Bassenge: WEG, 68. Aufl., § 15, Rdnr. 14 ), stärker stören kann.
  • OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 20 W 284/03

    Wohnungseigentum: Zustimmung zu der Nutzung eines Teiles einer Eigentumswohnung …

    Für diese Betrachtung ist der Gebrauch nach seiner Art und Durchführung (hier etwa die teilweise Nutzung der Wohnung als ...praxis und die danach zu erwartende Besucher- und ggf. Personalanzahl bzw. -frequenz) zu konkretisieren und auf die örtlichen (Umfeld, Lage im Gebäude) und zeitlichen (etwa Öffnungszeiten) Verhältnisse zu beziehen (…vgl. Palandt/Bassenge, a.a.O., § 15 Rz. 14; vgl. auch OLG Hamm FGPrax 2004, 12; BayObLG NZM 2001, 138; ZWE 2001, 27).
  • OLG Frankfurt, 06.01.2006 - 20 W 202/04

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Gerichtliche Geltendmachung des Unterlassungs- …

    Ein von der Zweckbestimmung "Laden" abweichender Gebrauch ist unzulässig, wenn er bei der gebotenen typisierender Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28 und NZM 2001, 137; Senatsbeschluss vom 27.10.2003 -20 W 392/01-;… Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 14) stärker stören kann.
  • OLG Zweibrücken, 17.09.2001 - 3 W 87/01

    Unterlassung einer zweckbestimmungswidrigen Nutzung von Teileigentum; Verwirkung

    Dem kann nicht entgegengehalten werden, dass Fälle denkbar sind, in denen es sich ausnahmsweise anders verhält (ebenso für Hobbyräume BayObLG NJW-RR 1991, 139; ZMR 1993, 29, 30; NZM 1999, 33; ZWE 2001, 27, 28; OLG Köln ZMR 2001, 661, 662).
  • OLG Frankfurt, 23.02.2004 - 20 W 21/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Antragsbefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers …

    Ein von der Zweckbestimmung "Lager" abweichender Gebrauch ist unzulässig, wenn er bei der gebotenen typisierender Betrachtungsweise, die auf die typischen Nutzungsmöglichkeiten und die damit verbundenen Störungen abstellt, die generell erwartet werden können (BayObLG ZWE 2001, 27, 28 und NZM 2001, 137; Senatsbeschluss vom 27.10.2003 -20 W 392/01-;… Palandt/Bassenge, aaO., § 15, Rdnr. 14) stärker stören kann.
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