Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   LG Berlin, 31.10.2000 - 65 S 279/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,21952
LG Berlin, 31.10.2000 - 65 S 279/00 (https://dejure.org/2000,21952)
LG Berlin, Entscheidung vom 31.10.2000 - 65 S 279/00 (https://dejure.org/2000,21952)
LG Berlin, Entscheidung vom 31. Oktober 2000 - 65 S 279/00 (https://dejure.org/2000,21952)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,21952) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 207
  • ZMR 2001, 112
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • AG Berlin-Lichtenberg, 24.01.2008 - 10 C 156/07

    Wohnraummiete: Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Überwachungskamera-Attrappen …

    Rn. 13 aa) In Rechtsprechung und Lehre ist anerkannt, dass die Installation von Kameras, mit deren Hilfe eine gezielte Überwachung der Benutzer eines öffentlichen Zuganges zu einem Grundstück bewerkstelligt werden kann, oder auch das Anbringen von Videokameras im Eingangsbereich eines Miethauses, der von allen Mietern und Besuchern passiert werden muss, so dass ein Bewegungsprofil aller Nutzer des Gebäudes erstellt werden kann, einen Eingriff in das aus Art. 1 und 2 GG hergeleitete allgemeine Persönlichkeitsrecht darstellt, der nur durch ganz überwiegende Interessen des den Zugang Überwachenden gerechtfertigt werden kann (BGH in NJW 1995, 1955 ff.; LG Berlin in NZM 2001, 207 f.; Horst in NZM 2000, 937 ff.).

    Rn. 20 c) Der mit der Installation vom Videokameras oder Kameraattrappen im Hauseingangsbereich einhergehende Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Mieters kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn schwerwiegenden Beeinträchtigungen von Rechtspositionen des Überwachenden nicht in anderer Weise zumutbar begegnet werden konnte (LG Berlin in GE 2005, 917 f.; LG Berlin in NZM 2001, 207 f.; BGH in NJW 1995, 1955 ff.).

  • LG Karlsruhe, 17.05.2024 - 11 S 163/23

    Wohnungseigentum: Prozessführungsbefugnis von Sondereigentümern untereinander bei …

    Bei einem Gebäude mit mehreren Wohnungen ist nach der (überwiegend zu Mietsachen ergangenen, auf das Wohnungseigentumsrecht aber übertragbaren) Rechtsprechung die Videoüberwachung des Außenbereichs vor dem Eingang (OLG München, NZM 2005, 668 (669); LG Berlin, NZM 2001, 207;… AG Berlin-Schöneberg, Urt. v. 8.6.2012 - 19 C 166/12, BeckRS 2012, 21995), des Treppenhauses (…AG München, Urt. v. 16.10.2009 - 423 C 34037/08, BeckRS 2010, 08929), des Aufzugs (KG, NZM 2009, 736), der gemeinschaftlichen Waschküche (OLG Köln, NJW 2005, 2997, 2998 f.), der Tiefgarage (OLG Karlsruhe, NJW 2002, 2799; LG München I, Beschl. v. 11.11.2011 - 1 S 12752/11, BeckRS 2012, 01167) und der sonstigen, allgemein zugänglichen Außenbereiche des Gebäudes (OLG Düsseldorf, NJW 2007, 780, 781) grundsätzlich unzulässig (zusammenfassend: Stöber, NJW 2015, 3681, 3684).
  • KG, 26.06.2002 - 24 W 309/01

    Videoüberwachung der Wohnanlage; zusätzliche Messkosten

    Damit folgt der Eigentümerbeschluss nicht den Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes in § 6 b, der mit Wirkung vom 23. Mai 2001 vor Erlass des Beschlusses des Landgerichts vom 1. Oktober 2001 eingeführt worden ist (BGB5. I, 904;… siehe dazu Huff a.a.O, 90 ff.; Gerhold/Heil DuD 2001, 377, 379 f.; und zur Videoüberwachung allgemein: OIG Karlsruhe WuM 2000, 128; LG Berlin NZM 2001, 207; LG Itzehoe NJW-RR 1999, 1394; AG Schöneberg GE 2001, 211; AG Wedding WuM 1998, 342; Horst NZM 2000, 937).
  • AG München, 20.01.2022 - 419 C 13845/21

    Wohnraummiete: Beseitigung und Unterlassung einer Videoüberwachung in einem …

    Rn. 39 Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht kann allenfalls gerechtfertigt sein, wenn die Überwachung zur Abwehr von schwerwiegenden Beeinträchtigungen erforderlich und eine drohende Rechtsverletzung nicht anderweitig zu verhindern ist (BGH, NJW 1995, 19 155; OLG Karlsruhe, WuM 2000, 128; LG Berlin, Urteil vom 31.10.2000-65 S 279/00 Schmidt-Futterer, §§ 535, 536 BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht LG Berlin
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht