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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 39/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10630
VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 39/00 (https://dejure.org/2001,10630)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 03.05.2001 - VerfGH 39/00 (https://dejure.org/2001,10630)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 03. Mai 2001 - VerfGH 39/00 (https://dejure.org/2001,10630)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • IWW
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 537; 2. ZwVbVO
    Fehlen einer Zweckentfremdungsgenehmigung als Mangel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Staffelmietvertrages über eine Wohnung und einen Gewerbebereich; Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum; Mangel an einer Mietsache durch Beschränkung der Gebrauchsmöglichkeit durch das Fehlen einer Zweckentfremdungsgenehmigung; Androhung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2001, 746
  • ZMR 2001, 694
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.01.1971 - VIII ZR 167/69

    Verschaffung eines ungestörten Gebrauchs der Mietsache - Behördliches Verbot als …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 39/00
    Zwar wird im allgemeinen nur ein rechtswirksames Verbot den Begriff des Fehlers i. S. d. § 537 Abs. 1 BGB erfüllen (vgl. BGH, MDR 1971, 294 f. ; NJW 1992, 3226 f. ).

    Dies ist zumindest dann anzunehmen, wenn gegenwärtige Interessen des Mieters davon abhängen, dass ihm in Zukunft der Gebrauch der Sache verbleibt, z.B. bei einem Geschäftsbetrieb, der nicht von heute auf morgen verlegt werden kann (vgl. BGH, MDR 1971, 294 f. ).

  • BGH, 23.09.1992 - XII ZR 44/91

    Mängelhaftung bei Bauverzögerung wegen Nachbarwiderspruch

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 39/00
    Zwar wird im allgemeinen nur ein rechtswirksames Verbot den Begriff des Fehlers i. S. d. § 537 Abs. 1 BGB erfüllen (vgl. BGH, MDR 1971, 294 f. ; NJW 1992, 3226 f. ).
  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 39/00
    Soweit - wie hier - Gegenstand der Verfassungsbeschwerde die Anwendung von Bundesrecht ist, besteht die Prüfungsbefugnis des Verfassungsgerichtshofs in den Grenzen der Art. 142, 31 GG allein hinsichtlich solcher Grundrechte der Verfassung von Berlin, die inhaltlich nicht im Widerspruch zum Bundesrecht stehen (Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; st. Rspr.).
  • BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 29.92

    Mietrecht - Kündigung - Beiladung - Zweckentfremdung - Klagebefugnis - …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 39/00
    Die von der Beschwerdeführerin herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. April 1994 -- BVerwG 8 C 29.92 - NJW 1995, 542 f.) war im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde in den für den vorliegenden Fall interessierenden Aussagen noch nicht veröffentlicht.
  • VerfGH Berlin, 15.06.1993 - VerfGH 18/92

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips mit Verfassungsbeschwerde nicht rügefähig - …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 39/00
    Der in Art. 15 Abs. 1 VvB garantierte Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt den am Verfahren Beteiligten das Recht, sich zu den der gerichtlichen Entscheidung zugrundeliegenden Tatsachen und der Rechtslage zu äußern (Beschluss vom 15. Juni 1993 - VerfGH 18/92 - LVerfGE 1, 81 , st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 30.06.1992 - VerfGH 9/92

    Mangels Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung unzulässige …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 39/00
    Die Gestaltung des Verfahrens, die Würdigung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (Beschluss vom 30. Juni 1992 - VerfGH 9/92 - LVerfGE 1, 7 ; st. Rspr.).
  • VerfGH Berlin, 23.11.2000 - VerfGH 72/00

    Abweisung einer Klage auf Zustimmung zur Mietzinserhöhung bei öffentlich …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 39/00
    Zu den verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen, die das bürgerliche Recht einem Rechtsträger zuordnet, gehört auch das Eigentum an Mietwohnungen (Beschluss vom 20. April 2000 - VerfGH 72/00 - GE 2001, 50 f. ).
  • VerfGH Berlin, 25.06.2025 - VerfGH 43/22

    Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens "Berlin autofrei" ist zulässig

    Bei der Gestaltung der Inhalts- und Schrankenbestimmung hat der Gesetzgeber sowohl der grundgesetzlichen Anerkennung des Privateigentums als auch der Sozialpflichtigkeit des Eigentums, die in Art. 23 VvB nicht ausdrücklich normiert, der Eigentumsgarantie aber immanent ist (vgl. Beschlüsse 3. Mai 2001 - VerfGH 39/00 - Rn. 18 …und vom 29. August 1995 - VerfGH 147/93 - Rn. 8), Rechnung zu tragen.
  • LG Potsdam, 27.02.2015 - 13 S 46/14

    Wohnraummiete: Öffentlich-rechtliche Gebrauchsbeschränkungen als Mietmangel; …

    Diese Umstände rechtfertigen die Annahme eines Mietmangels im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB (vgl. OLG Düsseldorf MDR 2012, 83; OLG Düsseldorf DWW 2005, 20; BerlVerfGH NZM 2001, 746).
  • VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11

    Unbegründete Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen die Neuregelung der …

    Die konkrete Reichweite des Schutzes der Eigentumsgarantie ergibt sich aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 VvB Sache des Gesetzgebers ist (Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 39/00 -, Rn. 16; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 95, 48 ).
  • VerfGH Berlin, 13.06.2003 - VerfGH 59/02
    Diesem kommt im Ergebnis jedoch keine Bedeutung zu, da die Sozialpflichtigkeit des Eigentums der Eigentumsgewährleistung des Art. 23 Abs. 1 VvB immanent ist (vgl. Beschluß vom 3. Mai 2001 - VerfGH 39/00 - ZMR 2001, 694 ff. ).
  • VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 130/00
    Der Eigentumsbegriff des Art. 23 VvB ist identisch mit dem des Art. 14 GG (vgl. Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 39/00 - NZM 2001, 746 = ZMR 2001, 694 ).
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