Rechtsprechung
| BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGG § 16 Abs. 3; ; WEG § 45 Abs. 1; ; ZPO § 159; ; ZPO § 160a
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beginn der Beschwerdefrist bei vollständiger Verlesung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Sofortige weitere Beschwerde; Wohnungseigentum; WEG-Verfahren; Beschwerdefrist; Vorlesen der Entscheidung
Verfahrensgang
- AG München - 484 UR II 1009/99
- LG München I - 1 T 573/01
- BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 589
- NZM 2001, 993
- ZMR 2003, 514
- BayObLGZ 2001, 215
- BayObLGZ 2001, 216
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 28.05.2001 - 2Z BR 28/01
Beginn der First für die sofortige Beschwerde im Wohnungseigentumsverfahren
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01
Ob es für die Wirksamkeit der Bekanntmachung nach § 16 Abs. 3 FGG im Wohnungseigentumsverfahren der Anwesenheit (oder Vertretung) sämtlicher Beteiligter bedarf, wie dies in dem Beschluss des Senats vom 28.5.2001 (BayObLGZ 2001, 145; siehe auch BayObLG WE 1991, 290; 1990, 140/141;… Bärmann/Merle WEG 8. Aufl. § 44 Rn. 125) anklingt, oder ob die gerichtliche Verfügung einem anwesenden Beteiligten nach § 16 Abs. 3 FGG, anderen nicht anwesenden oder vertretenen Beteiligten durch Zustellung nach § 16 Abs. 2 Satz 1 FGG i.V.m. §§ 176 ff. ZPO bekannt gemacht werden kann (…Keidel/Schmidt aaO;… Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 41;… Staudinger/Wenzel WEG § 44 Rn. 57), mag auf sich beruhen.Damit genügt das vom Richter unterzeichnete Protokoll den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Satz 1 FGG (BayObLGZ 2001, 145; siehe auch BayObLGZ 1999, 82/83; 1998, 301/302).
Die Zustellung der gerichtlichen Niederschrift insgesamt oder in Auszügen an die Verfahrensbeteiligten ist für den Lauf der Rechtsmittelfrist rechtlich nicht erheblich (BayObLGZ 2001, 145).
Die Frage, ob im Wohnungseigentumsverfahren grundsätzlich eine Rechtsmittelbelehrung geboten ist, kann hier aus den gleichen Gründen wie im Senatsbeschluss vom 28.5.2001 (BayObLGZ 2001, 145) auf sich beruhen.
- BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99
Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01
Damit genügt das vom Richter unterzeichnete Protokoll den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Satz 1 FGG (BayObLGZ 2001, 145; siehe auch BayObLGZ 1999, 82/83; 1998, 301/302). - BayObLG, 13.11.1998 - 3Z BR 275/98
Bekanntmachung einer gerichtlichen Verfügung zu Protokoll
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01
Damit genügt das vom Richter unterzeichnete Protokoll den Voraussetzungen des § 16 Abs. 3 Satz 1 FGG (BayObLGZ 2001, 145; siehe auch BayObLGZ 1999, 82/83; 1998, 301/302). - BayObLG, 16.09.1981 - BReg. 2 Z 64/81
Auszug aus BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 121/01
Wesentlich und dem Interesse der anwesenden Beteiligten genügend ist vielmehr, dass die gerichtliche Verfügung mit ihren Gründen mündlich eröffnet, wörtlich zu Protokoll genommen und in diesem die mündliche Eröffnung bestätigt wird (BayObLG ZMR 1998, 362; WE 1991, 290; WE 1990, 140/141; NJW 1982, 290; ferner OLG Hamm WE 1997, 194;… auch Keidel/Kahl § 16 Rn. 26;… Jansen § 16 Rn. 42;… Bassenge/Herbst § 16 Rn. 14;… Staudinger/Wenzel aaO).
- BayObLG, 21.08.2003 - 2Z BR 52/03
Beteiligung des ausgeschiedenen Verwalters am Verfahren über Ungültigerklärung …
Die Bekanntmachung ist nämlich erst erfolgt, wenn die Verfügung vollständig zu Protokoll gebracht ist (…Keidel/Schmidt FGG 15. Aufl. § 16 Rn. 25; vgl. auch BayObLGZ 2001, 215). - OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02
Wohnungsrecht: Berücksichtigung von nach dem Verkündungstermin eingegangenen …
Vorliegend kann es offen bleiben, ob gegenüber dem im Verkündungstermin anwesenden Verwalter und Vertreter der Antragsteller eine wirksame Bekanntgabe nach § 16 Abs. 3 FGG erfolgt ist, was anders als nach § 311 Abs. 2 S. 1 ZPO eine Verlesung nicht nur des Tenors, sondern der vollständigen Entscheidung voraussetzt (vgl. Senat NZM 1999, 1155; BayObLG NZM 2001, 993 = ZWE 2001, 537), und ob die Bekanntgabe gegenüber einem von mehreren Beteiligten dazu führte, dass die Entscheidung für die Kammer nicht mehr abänderbar war, sie also nach Vorlage des Schriftsatzes vom 06.03.2002 nicht mehr gehalten war, zu versuchen die Sache in der Kanzlei anzuhalten; denn das rechtliche Gehör des Antragsgegners wurde objektiv bereits dadurch verletzt, dass der am Tag vorher eingegangene Schriftsatz den an der Entscheidung beteiligten Richtern nicht bis zum Verkündungstermin vorgelegt und daher von ihnen nicht zur Kenntnis genommen wurde.
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