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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06, 20 W 215/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3764
OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06, 20 W 215/06 (https://dejure.org/2006,3764)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.08.2006 - 20 W 214/06, 20 W 215/06 (https://dejure.org/2006,3764)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. August 2006 - 20 W 214/06, 20 W 215/06 (https://dejure.org/2006,3764)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 WoEigG, § 8 WoEigG, § 10 WoEigG, § 25 Abs 3 WoEigG, § 25 Abs 4 WoEigG
    Wohnungseigentumsversammlung: Abweichende Regelung der Beschlussfähigkeit der Versammlung in der Gemeinschaftsordnung; Stimmrechtsfähigkeit sog. isolierter Miteigentumsanteile; Zulässigkeit einer sogenannten "Eventualeinberufung"

  • Judicialis

    WEG § 3; ; WEG § 8; ; WEG § 10; ; WEG § 25

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 3; WEG § 8; WEG § 10; WEG § 25
    Abdingbarkeit der Regelung des § 25 Abs. 3 WEG bezüglich der Beschlussfähigkeit der Wohnungseigentümerversammlung - Stimmrechtsfähigkeit sog. isolierter Miteigentumsanteile - Geltendmachung des Anspruchs auf Änderung der Gemeinschaftsordnung im ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Abhängigkeit der Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung von der Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Miteigentumsanteile; Stimmrechtsfähigkeit so genannter isolierter Miteigentumsanteile; Einredeweise Geltendmachung eines Anspruchs auf Änderung einer ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsversammlung: Abweichende Regelung der Beschlussfähigkeit der Versammlung in der Gemeinschaftsordnung; Stimmrechtsfähigkeit sog. isolierter Miteigentumsanteile; Zulässigkeit einer sogenannten "Eventualeinberufung")

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verteilung der Stimmrechte für unbebaute Grundstücksanteile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Stimmrecht bei geplantem Sondereigentum (IMR 2007, 1003)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 806
  • NZM 2007, 806
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (14)

  • OLG Hamm, 04.07.2005 - 15 W 256/04

    Vorratsteilung; Stimmrecht für nicht errichtetes Sondereigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06
    Ist das Wohnungs- bzw. Teileigentum mit Anlegung des Wohnungs- bzw. Teileigentumsgrundbuchs einmal wirksam entstanden, dann wohnt ihm das Recht zur Herstellung des in der Teilungserklärung vorgesehenen Raumes (Gebäudes) unabdingbar inne (vgl. Senat OLGZ 1978, 295; OLG Hamm ZMR 2006, 60 m. w. N.; OLG Hamburg ZMR 2002, 372;… vgl. dazu auch Weitnauer/Briesemeister, WEG, 9. Aufl., § 3 Rz. 67;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 3 Rz. 26, je m. w. N.).

    Da das Miteigentum stets die vollen Mitgliedschaftsrechte gewährt, kann auch ein Wohnungseigentümer, dessen Wohnungseigentum noch nicht errichtet oder fertiggestellt worden ist, bereits sein Stimmrecht in der Versammlung ausüben (…vgl. neben den vom Landgericht aufgeführten Zitatstellen: Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 WEG Rz. 103;… Riecke/Elzer, WEG, § 3 Rz. 75, je m. w. N.; OLG Hamm ZMR 2006, 60).

    Dies gilt nach weit verbreiteter Auffassung zumindest solange, bis sich herausstellt, dass das Gebäude oder der Gebäudeteil, in dem sich das Sondereigentum befinden soll, nicht errichtet werden kann oder dass bei der Bauausführung von dem Aufteilungsplan in einer Weise abgewichen worden ist, die es unmöglich macht, die errichteten Räume einer in dem Aufteilungsplan ausgewiesenen Raumeinheit zuzuordnen (vgl. dazu OLG Hamm ZMR 2006, 60, m. w. N.).

    Es bleibt jedenfalls das Wohnungseigentum - mit der Folge der Anwendbarkeit des Wohnungseigentumsgesetzes - bestehen, stellt aber nach verbreiteter Auffassung nur einen isolierten, d.h. nicht mit Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteil am Grundstück dar (vgl. OLG Hamm ZMR 2006, 60, unter Hinweis auf BGH NJW 1990, 447;… vgl. dagegen Weitnauer/Briesemeister, a.a.O., § 3 Rz. 22 ff).

    Es kann vorliegend dahinstehen, ob die ggf. auch nachträglich eingetretene beschriebene Unmöglichkeit, deren Vorliegen durchaus komplexe tatsächliche und rechtliche Fragen aufwerfen kann, unmittelbar zu einem Verlust der Rechtsposition des Inhabers der (isolierten) Miteigentumsanteile - hier konkret: des Stimmrechts - führen würde (so wohl OLG Hamm ZMR 2006, 60) oder ob für diese Folge nicht vielmehr die vom Bundesgerichtshof als erforderlich angesehene Vereinbarung entscheidend sein müsste, mit dem Ergebnis, dass die Wohnungseigentümer ggf. zunächst gehalten wären, einen ihnen zustehenden Anspruch auf Änderung der Vereinbarung gerichtlich geltend zu machen.

  • OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 138/01

    Wohnungseigentumsverfahren auf Ungültigerklärung von Beschlüssen: Anforderungen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06
    Insoweit tragen die Wohnungseigentümer, die den angefochtenen Beschluss gefasst haben, die materielle Feststellungslast im gerichtlichen Verfahren (ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluss vom 30.06.2003, 20 W 138/01;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 23 Rz. 170;… Staudinger/Bub, BGB, Stand Juli 2005, § 24 WEG Rz. 146, je m. w. N.).

    Ein formloser Übergang von der einen in die andere Versammlung ist vielmehr aus Gründen der Rechtssicherheit nicht zulässig, da für jeden Versammlungsteilnehmer ersichtlich sein muss, ob die Beschlussfähigkeit gegeben ist (Senat, Beschluss vom 30.06.2003, 20 W 138/2001, m. w. N.;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 WEG Rz. 264).

    Die Beschlussfähigkeit ist für die jeweilige Abstimmung festzustellen, nicht nur einmalig bei Versammlungseröffnung (Senat, Beschluss vom 30.06.2003, 20 W 138/2001, m. w. N.).

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 160, 354) können allerdings Regelungslücken einer Gemeinschaftsordnung durch Heranziehung der Regeln der ergänzenden (Vertrags-)Auslegung geschlossen werden, wenn die "einfache" oder erläuternde Auslegung der Gemeinschaftsordnung eine planwidrige Unvollständigkeit und mithin eine Regelungslücke ergibt.

    Kennzeichnend für das Vorliegen einer planwidrigen Unvollständigkeit ist, dass der Erklärende mit der getroffenen Regelung ein bestimmtes Ziel erreichen wollte, dies aber wegen der Lückenhaftigkeit des Vereinbarten nicht gelungen ist (BGHZ 160, 354).

    Wegen der notwendigen objektiven Auslegung der Gemeinschaftsordnung "aus sich selbst heraus" kommt nur in Fällen, in denen der hypothetische Parteiwille aus den berücksichtigungsfähigen Unterlagen ermittelt werden kann, eine ergänzende Auslegung in Betracht, wobei darauf zu achten ist, dass sie zu einem Ergebnis führt, das sich aus Sicht eines unbefangenen Betrachters als das nächstliegende darstellt (vgl. dazu im Einzelnen: BGHZ 160, 354).

  • BGH, 03.11.1989 - V ZR 143/87

    Heilung des Formmangels einer Teilungsvereinbarung; Rechtsgeschäftliche …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06
    Es bleibt jedenfalls das Wohnungseigentum - mit der Folge der Anwendbarkeit des Wohnungseigentumsgesetzes - bestehen, stellt aber nach verbreiteter Auffassung nur einen isolierten, d.h. nicht mit Sondereigentum verbundenen Miteigentumsanteil am Grundstück dar (vgl. OLG Hamm ZMR 2006, 60, unter Hinweis auf BGH NJW 1990, 447;… vgl. dagegen Weitnauer/Briesemeister, a.a.O., § 3 Rz. 22 ff).

    Der Bundesgerichtshof zieht daraus den Schluss, dass alle Miteigentümer auf Grund des Gemeinschaftsverhältnisses ggf. verpflichtet sind, den Gründungsakt im Wege der Vereinbarung so zu ändern, dass die sondereigentumslosen Miteigentumsanteile nicht weiter bestehen bleiben (vgl. BGHZ 109, 179, BGHZ 130, 159; BGH NJW 2004, 1798;… vgl. auch Staudinger/Rapp, a.a.O., § 3 WEG Rz. 73a, 70;… Riecke/Elzer, a.a.O., § 3 Rz. 74, § 11 Rz. 14 ff, je m. w. N.).

  • BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94

    Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06
    Wollte man Letzteres annehmen, so hätte das Landgericht im angefochtenen Beschluss zu Recht darauf hingewiesen, dass ein solcher Anspruch im Beschlussanfechtungsverfahren nicht einredeweise geltend gemacht werden könnte (vgl. dazu BGHZ 130, 304; OLG Celle NZM 1998, 577;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42;… Riecke/Elzer, a.a.O., § 10 Rz. 204;… vgl. auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 274, je m. w. N.), weil die in der Teilungserklärung mit Vereinbarungscharakter getroffene Regelung grundsätzlich gilt, solange sie nicht durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer - oder eben durch eine sie ersetzende gerichtliche Entscheidung - abgeändert worden ist.

    Ein Eigentümerbeschluss kann immer nur daran gemessen werden, was in der Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gilt (vgl. BGHZ 130, 304; KG WuM 1992, 560; Briesemeister FGPrax 1998, 131, je m. w. N.).

  • BGH, 05.12.2003 - V ZR 447/01

    Rechtsfolgen der Abweichung der Bauausführung einer Wohnungseigentumsanlage von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06
    Der Bundesgerichtshof zieht daraus den Schluss, dass alle Miteigentümer auf Grund des Gemeinschaftsverhältnisses ggf. verpflichtet sind, den Gründungsakt im Wege der Vereinbarung so zu ändern, dass die sondereigentumslosen Miteigentumsanteile nicht weiter bestehen bleiben (vgl. BGHZ 109, 179, BGHZ 130, 159; BGH NJW 2004, 1798;… vgl. auch Staudinger/Rapp, a.a.O., § 3 WEG Rz. 73a, 70;… Riecke/Elzer, a.a.O., § 3 Rz. 74, § 11 Rz. 14 ff, je m. w. N.).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06
    Der Bundesgerichtshof zieht daraus den Schluss, dass alle Miteigentümer auf Grund des Gemeinschaftsverhältnisses ggf. verpflichtet sind, den Gründungsakt im Wege der Vereinbarung so zu ändern, dass die sondereigentumslosen Miteigentumsanteile nicht weiter bestehen bleiben (vgl. BGHZ 109, 179, BGHZ 130, 159; BGH NJW 2004, 1798;… vgl. auch Staudinger/Rapp, a.a.O., § 3 WEG Rz. 73a, 70;… Riecke/Elzer, a.a.O., § 3 Rz. 74, § 11 Rz. 14 ff, je m. w. N.).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 138/04

    Wohnungseigentum: Wirksame Verfahrenseinleitung durch unmissverständliche …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06
    Der Senat hat sich der weitgehend einhelligen Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (…vgl. dazu vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 25 Rz. 87 ff;… Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 WEG Rz. 64, 260 ff;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 25 Rz. 3;… Palandt/Bassenge, a.a.O., § 25 WEG Rz. 10) angeschlossen (vgl. Beschluss vom 02.02.2004, 20 W 491/02, und OLGR 2006, 230).
  • OLG Celle, 26.01.1998 - 4 W 228/97

    Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung wegen grober Unbilligkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06
    Wollte man Letzteres annehmen, so hätte das Landgericht im angefochtenen Beschluss zu Recht darauf hingewiesen, dass ein solcher Anspruch im Beschlussanfechtungsverfahren nicht einredeweise geltend gemacht werden könnte (vgl. dazu BGHZ 130, 304; OLG Celle NZM 1998, 577;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 10 Rz. 42;… Riecke/Elzer, a.a.O., § 10 Rz. 204;… vgl. auch Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 WEG Rz. 274, je m. w. N.), weil die in der Teilungserklärung mit Vereinbarungscharakter getroffene Regelung grundsätzlich gilt, solange sie nicht durch eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer - oder eben durch eine sie ersetzende gerichtliche Entscheidung - abgeändert worden ist.
  • KG, 10.07.1992 - 24 W 111/92

    Anwendbarkeit einer vom Gericht ausgesprochene Änderung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 24.08.2006 - 20 W 214/06
    Ein Eigentümerbeschluss kann immer nur daran gemessen werden, was in der Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gilt (vgl. BGHZ 130, 304; KG WuM 1992, 560; Briesemeister FGPrax 1998, 131, je m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01

    Keine Verwirkung von Sondereigentum als dinglichem Recht- Entstehung von …

  • OLG Zweibrücken, 14.05.1998 - 3 W 40/98

    Wohnungseigentum

  • KG, 10.11.1993 - 24 W 6075/92

    Abdingbarkeit und Nichtanwendbarkeit der Regelung über die Beschlussfähigkeit; …

  • OLG Frankfurt, 10.04.1978 - 20 W 959/77

    Gemeinschaftliches Eigentum von Wohnungseigentümern; Absehen von einer mündlichen …

  • OLG Frankfurt, 10.04.2008 - 20 W 119/06

    Wohnungseigentum: Nutzung von Gemeinschaftseigentum; Grillen im Garten; Nutzung …

    Umstände außerhalb der Eintragung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senat NZM 2007, 806;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 10 Rz. 53;… Staudinger/Kreuzer, BGB, Stand Juli 2005, § 10 WEG Rz. 116 ff.;… Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 10 WEG Rz. 9;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 10 Rz. 25, je m. w. N.).
  • LG Frankfurt/Main, 05.08.2015 - 13 S 32/13

    Vertreter muss Originalvollmacht vorlegen können!

    Nur wenn zweifelsfrei festgestellt wird, dass der Mangel keinen Einfluss auf das Beschlussergebnis hatte, ist diese Vermutung widerlegt (vgl. nur OLG Frankfurt am Main NZM 2007, 806 [OLG Frankfurt am Main 24.08.2006 - 20 W 215/06] mwN).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2011 - 20 W 319/08

    Wohnungseigentum: Zweckwidrige Nutzung der Wohnung

    Außerhalb dessen liegende Umstände dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. die Nachweise bei Senat NZM 2008, 736; NZM 2007, 806; vgl. auch BGH NZM 2010, 407).
  • LG Frankfurt/Main, 08.04.2015 - 13 S 35/13

    Einsicht in Vollmachten verweigert: Beschlüsse anfechtbar!

    Nur wenn zweifelsfrei festgestellt wird, dass der Mangel keinen Einfluss auf das Beschlussergebnis hatte, ist diese Vermutung widerlegt (vgl. nur OLG Frankfurt am Main NZM 2007, 806 mwN).
  • OLG Frankfurt, 20.09.2006 - 20 W 241/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtung durch einen Bruchteilseigentümer; …

    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 24.08.2006, Az.: 20 W 214/06).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in …

    Rn. 128 Der Gegenstandwert richtet sich nach der für die fragliche Zeit der Wiederwahl zu entrichtenden Verwaltervergütung (OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.08.2006 - 20 W 215/06 OLG Zweibrücken ZMR 1999, 663).
  • LG Düsseldorf, 16.03.2011 - 25 S 56/10

    Zum Rechtsschutzinteresse bei inhaltsgleichem Zweitbeschluss

    Rn. 38 Dass sich der (unterstellte) Ladungsmangel nicht ausgewirkt hat, steht vorliegend fest, wobei die Kammer nicht verkannt hat, dass die beklagten Wohnungseigentümer insoweit die Feststellungslast tragen (vgl. OLG Frankfurt ZWE 2007, 84 juris Rn. 34).
  • KG, 18.05.2009 - 24 W 17/08

    Beschluss-Anfechtung trotz inhaltsgleichen Zweitbeschlusses

    Zwar tragen angesichts der bestehenden Kausalitätsvermutung (OLG Frankfurt ZWE 2007, 84, 86 f.) die Antragsgegner im gerichtlichen Verfahren die materielle Feststellungslast (OLG Hamm OLGZ 1992, 309, 312; BayObLGZ 1985, 436, 438).
  • LG München I, 10.06.2010 - 36 S 3150/10

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlusskompetenz für eine Eventualversammlung; …

    Die Zulässigkeit einer Eventualeinberufung bedürfe damit einer ausdrücklichen Vereinbarung ; ein gleichwohl gefasster, gesetzesändernder Mehrheitsbeschluss sei nichtig (…Riecke/Schmidt, a. a. O.;… Bärmann, WEG, 10. Auflage, § 25, Rdnr. 103, 104;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Auflage, § 25, Rdnr. 18; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19.5.2005, Az.: 20 W 138/04; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.8.2006; Az.: 20 W 214/06, 215/06; OLG Köln, NJW-RR 1990, 26; LG Mönchengladbach, NZM 2003, 245 unter weiterem Hinweis auf den Sinn und Zweck des § 25 Abs. 4 WEG, nach dem auch zur Teilnahme an der zweiten Versammlung gegeben werden muss).
  • AG Stuttgart, 27.05.2022 - 59 C 172/22

    Verteilung der Wasserkosten bei Teileigentum?

    Im Beschlussanfechtungsverfahren kann ein solcher Anspruch dagegen nicht einredeweise geltend werden (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 24.08.2006, 20 W 214/06).
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