Rechtsprechung
| BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs 2 S 1 GG wegen Nichteinstellung einer Räumungsvollstreckung bei Suizidgefahr
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Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 765a ZPO
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs 2 S 1 GG wegen Nichteinstellung einer Räumungsvollstreckung bei Suizidgefahr - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
GG Art. 2 Abs. 2; ZPO § 765a
Umgang mit Suizidgefahr im Zwangsvollstreckungsverfahren (Räumung des Wohnhauses) - ra.de
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Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Art 2 Abs 2 S 1 GG wegen Nichteinstellung einer Räumungsvollstreckung bei Suizidgefahr
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachgewiesene Suizidgefahr: Kann Gericht Vollstreckungsschutz versagen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
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Versagung von Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr? (IMR 2014, 499)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 1290
- NZM 2014, 701
- FamRZ 2014, 1691
- WM 2014, 1725
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
Zulässigkeit einer Zwangsräumung bei Suizidgefahr des Schuldners
Auszug aus BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14
Ergibt die erforderliche Abwägung, dass die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall ersichtlich schwerer wiegen als die Belange, deren Wahrung die Vollstreckungsmaßnahme dienen soll, so kann der trotzdem erfolgende Eingriff das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen (vgl. BVerfGE 52, 214 < 219 f.>; BVerfGK 6, 5 < 10>;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2014 - 2 BvR 2457/13 -, juris, Rn. 9).Rn. 21 4. Da allein die Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts noch nicht zu einer Einstellung der Zwangsvollstreckung führt, ist die befristete Aussetzung der Zwangsvollstreckung bis zum Erlass einer erneuten Entscheidung des Landgerichts anzuordnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juni 2005 - 1 BvR 224/05 -, juris, Rn. 26).
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79
Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit
Auszug aus BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14
Ergibt die erforderliche Abwägung, dass die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall ersichtlich schwerer wiegen als die Belange, deren Wahrung die Vollstreckungsmaßnahme dienen soll, so kann der trotzdem erfolgende Eingriff das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen (vgl. BVerfGE 52, 214 < 219 f.>; BVerfGK 6, 5 < 10>;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2014 - 2 BvR 2457/13 -, juris, Rn. 9).Dies kann es erfordern, dass Beweisangeboten des Schuldners, ihm drohten schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen, besonders sorgfältig nachgegangen wird (vgl. BVerfGE 52, 214 < 220 f.>;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2014 - 2 BvR 2457/13 -, juris, Rn. 10).
- BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 320/11
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zum Erfordernis, im …
Auszug aus BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14
Ein Verweis auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Betreuungsgerichte kann allenfalls dann verfassungsrechtlich tragfähig sein, wenn diese entweder Maßnahmen zum Schutz des Betroffenen getroffen oder aber eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das diese Gefahr auslösende Moment - hier: die Durchführung der Räumung - nach sorgfältiger Prüfung abschließend verneint haben (vgl. BVerfG, Beschluss 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 320/11 -, juris, Rn. 68).Rn. 16 Das Betreuungsgericht hat weder Maßnahmen zum Schutz des Beschwerdeführers getroffen, noch eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das die Gefahr auslösende Moment der Räumung nach sorgfältiger Prüfung abschließend verneint (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 320/11 -, juris, Rn. 68).
- BVerfG, 25.09.2003 - 1 BvR 1920/03
Vollstreckungsschutz im Zwangsversteigerungsverfahren; Berücksichtigung …
Auszug aus BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14
Bei der notwendigen umfassenden, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Würdigung der Gesamtumstände (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12 -, juris, Rn. 8), wird auch zu berücksichtigen sein, welche Anstrengungen dem laut dem Sachverständigengutachten krankheitseinsichtigen, zur Aufnahme der von dem Gutachter vorgeschlagenen psychotherapeutischen Behandlung bereiten und von seiner Ehefrau und seinem Sohn unterstützten Beschwerdeführer jedenfalls seit Vorliegen des Gutachtens zumutbar waren und sind, um sich einer solchen Behandlung zu unterziehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, juris, Rn. 15;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 1993 - 2 BvR 2077/92 -, juris, Rn. 20, 22).Aufgrund der Zurückverweisung der Sache an das Landgericht steht der Rechtsweg zur Entscheidung über die verfassungsrechtlichen Einwendungen gegen den Beschluss des Amtsgerichts wieder offen, so dass die Verfassungsbeschwerde insoweit nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität nicht zur Entscheidung anzunehmen war (vgl. BVerfGK 7, 350 < 357>; 15, 37 < 53>; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, juris, Rn. 16).
- BVerfG, 25.02.2014 - 2 BvR 2457/13
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Umgang mit einer Suizidgefahr in einem auf …
Auszug aus BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14
Ergibt die erforderliche Abwägung, dass die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall ersichtlich schwerer wiegen als die Belange, deren Wahrung die Vollstreckungsmaßnahme dienen soll, so kann der trotzdem erfolgende Eingriff das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen (vgl. BVerfGE 52, 214 < 219 f.>; BVerfGK 6, 5 < 10>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2014 - 2 BvR 2457/13 -, juris, Rn. 9).Dies kann es erfordern, dass Beweisangeboten des Schuldners, ihm drohten schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen, besonders sorgfältig nachgegangen wird (vgl. BVerfGE 52, 214 < 220 f.>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2014 - 2 BvR 2457/13 -, juris, Rn. 10).
- BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12
Zwangsversteigerungsverfahren: Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen …
Auszug aus BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14
Rn. 17 Soweit sich seinen Ausführungen im Übrigen entnehmen lässt, dass es die Einschätzung des Sachverständigen hinsichtlich der für den Fall der Räumung bestehenden Suizidgefahr in Frage stellen will, durfte es nicht ohne Darlegung eigener Sachkunde und ohne Beratung durch einen anderen Sachverständigen von den fachkundigen Feststellungen und Einschätzungen des von ihm gerade wegen fehlender medizinischer Sachkunde beauftragten Gutachters abweichen (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).Bei der notwendigen umfassenden, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Würdigung der Gesamtumstände (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12 -, juris, Rn. 8), wird auch zu berücksichtigen sein, welche Anstrengungen dem laut dem Sachverständigengutachten krankheitseinsichtigen, zur Aufnahme der von dem Gutachter vorgeschlagenen psychotherapeutischen Behandlung bereiten und von seiner Ehefrau und seinem Sohn unterstützten Beschwerdeführer jedenfalls seit Vorliegen des Gutachtens zumutbar waren und sind, um sich einer solchen Behandlung zu unterziehen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, juris, Rn. 15;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 1993 - 2 BvR 2077/92 -, juris, Rn. 20, 22).
- BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14
Aufgrund der Zurückverweisung der Sache an das Landgericht steht der Rechtsweg zur Entscheidung über die verfassungsrechtlichen Einwendungen gegen den Beschluss des Amtsgerichts wieder offen, so dass die Verfassungsbeschwerde insoweit nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität nicht zur Entscheidung anzunehmen war (vgl. BVerfGK 7, 350 < 357>; 15, 37 < 53>;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, juris, Rn. 16). - BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02
Berufungszulassungsantrag, rechtliches Gehör, grundsätzliche Bedeutung, …
Auszug aus BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14
Aufgrund der Zurückverweisung der Sache an das Landgericht steht der Rechtsweg zur Entscheidung über die verfassungsrechtlichen Einwendungen gegen den Beschluss des Amtsgerichts wieder offen, so dass die Verfassungsbeschwerde insoweit nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität nicht zur Entscheidung anzunehmen war (vgl. BVerfGK 7, 350 < 357>; 15, 37 < 53>;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, juris, Rn. 16). - BVerfG, 21.11.2012 - 2 BvR 1858/12
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: § 765a ZPO gebietet Entscheidung des …
Auszug aus BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14
Das Landgericht hätte daher selbst prüfen müssen, ob die von dem Sachverständigen für den Fall der Räumung bejahte Suizidgefahr Vollstreckungsschutzmaßnahmen gebietet (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 21. November 2012 - 2 BvR 1858/12 -, juris, Rn. 18). - BVerfG, 12.02.1993 - 2 BvR 2077/92
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung einer Eigenbedarfskündiung
Auszug aus BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14
Bei der notwendigen umfassenden, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Würdigung der Gesamtumstände (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12 -, juris, Rn. 8), wird auch zu berücksichtigen sein, welche Anstrengungen dem laut dem Sachverständigengutachten krankheitseinsichtigen, zur Aufnahme der von dem Gutachter vorgeschlagenen psychotherapeutischen Behandlung bereiten und von seiner Ehefrau und seinem Sohn unterstützten Beschwerdeführer jedenfalls seit Vorliegen des Gutachtens zumutbar waren und sind, um sich einer solchen Behandlung zu unterziehen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. September 2003 - 1 BvR 1920/03 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Februar 1993 - 2 BvR 2077/92 -, juris, Rn. 20, 22).
- BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 2425/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz …
Ergibt die erforderliche Abwägung, dass die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall ersichtlich schwerer wiegen als die Belange, deren Wahrung die Vollstreckungsmaßnahme dienen soll, so kann der trotzdem erfolgende Eingriff das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfGK 6, 5 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2014 - 2 BvR 2457/13 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, juris, Rn. 11;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 548/16 -, juris, Rn. 11).Dies kann es erfordern, dass Beweisangeboten des Schuldners, ihm drohten schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen, besonders sorgfältig nachgegangen wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2014 - 2 BvR 2457/13 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Juli 2016 - 2 BvR 548/16 -, juris, Rn. 12).
Ein Verweis auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Betreuungsgerichte kann allenfalls dann verfassungsrechtlich tragfähig sein, wenn diese entweder Maßnahmen zum Schutz des Betroffenen getroffen oder aber eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das diese Gefahr auslösende Moment nach sorgfältiger Prüfung abschließend verneint haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, juris, Rn. 12;… Beschluss 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2011 - 2 BvR 320/11 -, juris, Rn. 68).
Rn. 26 bb) Soweit das Landgericht die Einschätzung der Sachverständigen hinsichtlich der für den Fall des Hausverlustes bestehenden Suizidgefahr in Frage stellt, durfte es nicht ohne Darlegung eigener Sachkunde und ohne Beratung durch einen anderen Sachverständigen von den fachkundigen Feststellungen und Einschätzungen der von ihm gerade wegen seiner fehlenden medizinischen Sachkunde beauftragten Gutachterin abweichen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, juris, Rn. 17; BGH…, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12 -, juris, Rn. 7 m.w.N.).
- BGH, 13.10.2016 - V ZB 138/15
Zwangsversteigerungsverfahren: Vorliegen einer mit den guten Sitten unvereinbaren …
Nichts Anderes gilt, wenn der Schuldner an einer Erkrankung leidet und die Fortsetzung des Zwangsversteigerungsverfahrens eine Verschlechterung seines Gesundheitszustands und als deren Folge eine Gefahr für das Leben des Schuldners oder schwerwiegende gesundheitliche Risiken erwarten lässt (BVerfG, WM 2014, 1725, 1726; BGH…, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09, WM 2009, 2228 Rn. 12). - BVerfG, 08.08.2019 - 2 BvR 305/19
Stattgebender Kammerbeschluss: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die …
Hierzu war es ohne Darlegung eigener medizinischer Sachkunde und ohne nochmalige Anhörung des Sachverständigen oder Beratung durch einen anderen Sachverständigen nicht befugt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, Rn. 17;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2019 - 2 BvR 2425/18 -, Rn. 26).
- BGH, 16.03.2017 - V ZB 150/16
Zwangsversteigerung: Versagung des Zuschlags wegen Suizidgefährdung des …
Mit Blick auf die Interessen des Erstehers gilt nichts anderes (zum Ganzen: Senat…, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 138/15, MDR 2017, 238 Rn. 11;… Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 6;… Beschluss vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 7 mwN; vgl. auch BVerfG, ZfIR 2014, 874 Rn. 11 f.).Das Vollstreckungsgericht ist daher gehalten, die zuständigen Stellen zu beteiligen, wenn entsprechende Maßnahmen als Alternative zur einstweiligen Einstellung der Zwangsversteigerung in Betracht kommen (Schmidt-Räntsch, ZfIR 2011, 849, 854; siehe zur primären Zuständigkeit der Behörden und des Betreuungsgerichts für den Lebensschutz auch BVerfG, ZfIR 2014, 874 Rn. 12).
Gleiches gilt, wenn der Gefahr der Selbsttötung nur durch eine außer Verhältnis stehende jahrelange Unterbringung ohne erkennbaren therapeutischen Nutzen begegnet werden kann (Senat…, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 8;… Beschluss vom 15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 14 mwN; siehe auch BVerfG, ZfIR 2014, 874 Rn. 11 mwN).
Rn. 15 3. Gelangt das Beschwerdegericht bei der abschließenden, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Würdigung der Gesamtumstände (vgl. BVerfG, NZM 2014, 701 Rn. 19; Senat…, Beschluss vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 19;… Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12, NZM 2013, 162 Rn. 8) zu dem Ergebnis, dass eine zeitweise Unterbringung vor Erteilung des Zuschlages keine Aussicht auf Erfolg hat oder aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist bzw. von den hiermit befassten öffentlichen Stellen nicht angeordnet wird, so wird es nach den genannten Maßstäben gleichwohl die Möglichkeit einer befristeten Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens nicht von vornherein mit der bisher gegebenen Begründung ausschließen können, selbst wenn die Aussichten auf eine Besserung des Gesundheitszustandes des Schuldners gering sein sollten (vgl. Senat…, Beschluss vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 13).
- BGH, 21.01.2016 - I ZB 12/15
Verfahren auf Vollstreckungsschutz: Anhörung einer Partei durch einen beauftragen …
Eine Einstellung der Zwangsvollstreckung auf unbestimmte Zeit in derartigen Fällen ist auf absolute Ausnahmefälle beschränkt (…vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2014 - 2 BvR 2455/12, NJW-RR 2014, 583 Rn. 11; Kammerbeschluss vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14, NJW-RR 2014, 1290 Rn. 11; Kammerbeschluss vom 6. August 2014 - 2 BvR 1340/14, WM 2014, 1726, 1727; BGH…, Beschluss vom 9. Oktober 2013 - I ZB 15/13, NJW 2014, 2288 Rn. 24 bis 27). - BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 548/16
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und …
Ergibt die erforderliche Abwägung, dass die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall ersichtlich schwerer wiegen als die Belange, deren Wahrung die Vollstreckungsmaßnahme dienen soll, so kann der trotzdem erfolgende Eingriff das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfGK 6, 5 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, juris, Rn. 11).Dass das Betreuungsgericht als das für den Lebensschutz primär zuständige Gericht keine Veranlassung für die Einrichtung einer Betreuung (außerhalb des Aufgabenkreises der Vermögenssorge) gesehen hat, entlastet das Vollstreckungsgericht nicht (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14, juris, Rn. 14 ff.).
- BGH, 28.01.2016 - V ZB 115/15
Vollstreckungsschutz bei Suizidgefahr des Schuldners: Sachaufklärung durch …
Der Verweis auf die für den Lebensschutz primär zuständigen Behörden und Gerichte ist verfassungsrechtlich allerdings nur tragfähig, wenn diese entweder Maßnahmen zum Schutz des Lebens des Schuldners getroffen oder aber eine erhebliche Suizidgefahr gerade für das diese Gefahr auslösende Moment (Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses oder Räumung) nach sorgfältiger Prüfung abschließend verneint haben (vgl. BVerfG, NZM 2014, 701 Rn. 12).15. Juli 2010 - V ZB 1/10, NJW-RR 2010, 1649 Rn. 14 mwN; siehe auch BVerfG, NZM 2014, 701 Rn. 11 mwN).
Rn. 19 b) Gelangt das Beschwerdegericht bei der abschließenden, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierten Würdigung der Gesamtumstände (vgl. BVerfG, NZM 2014, 701 Rn. 19; Senat…, Beschluss vom 6. Dezember 2012 - V ZB 80/12, NZM 2013, 162 Rn. 8) zu dem Ergebnis, dass eine zeitweise Unterbringung vor Erteilung des Zuschlags geboten ist, muss es - wie bereits ausgeführt - sicherstellen, dass die für den Lebensschutz zuständigen Stellen solche Maßnahmen rechtzeitig ergreifen (vgl. z.B. LG Kleve, NZM 2015, 270, 272).
- BVerfG, 17.05.2022 - 2 BvR 661/22
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gg Zwangsräumung trotz …
Rn. 21 (1) Die Gefährdung des unter dem Schutz des Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG stehenden Rechts des Schuldners auf Leben und körperliche Unversehrtheit im Vollstreckungsschutzverfahren ist nicht nur bei der konkreten Gefahr eines Suizids zu berücksichtigen, sondern auch, wenn die Fortsetzung des Zwangsvollstreckungsverfahrens aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründet oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellt (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, juris, Rn. 7;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2014 - 2 BvR 2455/12 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, juris, Rn. 12; BGH…, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09 -, juris, Rn. 12;… Beschluss vom 13. Oktober 2016 - V ZB 138/15 -, juris, Rn. 8). - BGH, 21.09.2017 - I ZB 125/16
Räumungsvollstreckung: Voraussetzungen des Vollstreckungsschutzes bei …
Rn. 13 Nur in besonders gelagerten Einzelfällen kann eine unter Beachtung der Wertentscheidungen des Grundgesetzes und der dem Schuldner in der Zwangsvollstreckung gewährleisteten Grundrechte vorgenommene Würdigung aller Umstände dazu führen, dass die Zwangsvollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen ist (BVerfG, NJW-RR 2014, 1290 Rn. 11;… NJW-RR 2015, 393 Rn. 9;… NJW 2016, 3090 Rn. 11, jeweils mwN;… BGH, NJW 2008, 1000 Rn. 9). - BGH, 07.11.2019 - V ZB 135/18
Teilungsversteigerung: Einstweilige Einstellung wegen Suizidgefahr des die …
Es ist daher sorgfältig zu prüfen, ob der Gefahr der Selbsttötung auf andere Weise als durch Einstellung der Teilungsversteigerung wirksam begegnet werden kann (…vgl. zum Ganzen: Senat, Beschlüsse vom 12. November 2014 - V ZB 99/14, NJW-RR 2015, 393 Rn. 7…, vom 28. Januar 2016 - V ZB 115/15, NJW-RR 2016, 336 Rn. 6…, vom 13. Oktober 2016 - V ZB 138/15, MDR 2017, 238 Rn. 11 …und vom 16. März 2017 - V ZB 150/16, NJW-RR 2017, 695 Rn. 6 jeweils mwN; vgl. auch BVerfG, ZfIR 2014, 874 Rn. 11 f.). - BGH, 12.11.2014 - V ZB 99/14
Zwangsversteigerungsverfahren: Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung …
- BGH, 01.06.2023 - I ZB 108/22
Räumungsvollstreckung gegen den Wohnraummieter: Erforderlichkeit sachverständiger …
- BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche …
- LG Mühlhausen, 31.07.2017 - 1 T 42/16
Vollstreckungsschutzantrag kann jederzeit während des Verfahrens gestellt werden!
- BGH, 01.06.2017 - I ZB 89/16
Räumungsvollstreckung für ein Hausgrundstück: Einstweilige Einstellung der …
- OLG Stuttgart, 25.01.2017 - 2 W 74/16
Zwangsvollstreckung: Vollstreckung von Ordnungshaft gegen ein Organ der …
- BVerfG, 18.10.2024 - 2 BvR 1308/24
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines …
- BGH, 23.07.2024 - VI ZR 41/22
Verletzung rechtlichen Gehör im Schadensersatzprozess gegen ein Krankenhaus wegen …
- LG Dortmund, 27.08.2015 - 9 T 156/14
Einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens bei Vorliegen einer …
- BGH, 31.08.2023 - I ZR 11/23
Gehörsrechtsverletzende Überraschungsentscheidung bei Abweichen von …
- FG Hamburg, 06.01.2016 - 4 K 203/14
Zwangsvollstreckungsrecht: Wohnungsdurchsuchung zur Sachpfändung in Gegenwart des …
- LG Frankfurt/Main, 03.11.2014 - 9 T 528/14
Zwangsräumung: Ausräumung der Suizidgefahr durch vorübergehende Unterbringung
- BFH, 19.11.2025 - VI R 2/24
Festsetzung von Verspätungszuschlägen zur Einkommensteuer für 2018 und 2019
- BVerfG, 06.10.2025 - 1 BvR 2024/24
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die zivilgerichtliche Verurteilung zur …
- AG Flensburg, 25.03.2022 - 53 M 677/22
Räumungsvollstreckung bei Wohnraummiete: Antrag auf einstweilige Einstellung …
- LG München I, 15.03.2023 - 14 T 3233/23
Vollstreckungsschutzantrag, Künftige Nutzungsentschädigung, Keine …
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