Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13962
BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14 (https://dejure.org/2015,13962)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2015 - V ZR 163/14 (https://dejure.org/2015,13962)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - V ZR 163/14 (https://dejure.org/2015,13962)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,13962) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (18)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WEG § 15 Abs. 2

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von Hunden auf einer Rasenfläche des Gemeinschaftseigentums

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 15 Abs 2 WoEigG
    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über Erlaubnis zum unangeleinten Spielen von Hunden auf einer Rasenfläche des Gemeinschaftseigentums

  • IWW

    § 23 Abs. 2 WEG, § 15 Abs. 2 WEG, § 23 Abs. 1 WEG, § 23 Abs. 4 Satz 1 WEG, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 WEG, § 23 Abs. 4Satz 2 WEG, § 14 WEG, § 13 Abs. 2 WEG, § 14 Nr. 1 WEG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses zur Erlaubnis unangeleinter Hunde auf einer Rasenfläche des Gemeinschaftseigentums

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kein genereller Leinenzwang für Hunde in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; §§ 13, 15 WEG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 15 Abs. 2
    Spielerlaubnis für unangeleinte Hunde auf Rasenfläche des Gemeinschaftseigentums; ordnungsmäßiger Gebrauch

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    WEG § 15 Abs. 2
    Rechtmäßiger Mehrheitsbeschluss zum unangeleinten Spielen von Hunden einzelner Wohnungseigentümer auf der im Gemeinschaftseigentum stehenden Rasenfläche

  • ra.de
  • blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)

    WEG: Freilaufende Hunde auf der Rasenfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 15 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses zur Erlaubnis unangeleinter Hunde auf einer Rasenfläche des Gemeinschaftseigentums

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dürfen Hunde unangeleint auf Rasenfläche spielen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    WEG darf die Hundehaltung zum Spielen auf der Rasenfläche in der Wohnanlage regeln

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hunde in der Wohnungseigentumsanlage - und die Anleinpflicht

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    WEG und die Hunde auf der Rasenfläche

  • Jurion (Kurzinformation)

    WEG-Beschluss zum "Nichtanleinen" von Hunden auf Gemeinschaftsflächen wirksam

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Leinenzwang im WEG-Garten? - Wohnungseigentümergemeinschaft erlaubte frei spielende Hunde auf dem Rasen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Leinenzwang für Hunde kann von WEG gelockert werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Leinenzwang für Hunde kann von WEG gelockert werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Hunde in Wohnungseigentümergemeinschaften

  • gevestor.de (Kurzinformation)

    Leinenzwang: WEG kann sie bei Hunden und Katzen beschließen

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Hundehaltung in WEG-Anlagen

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Hundehaltung in WEG-Anlagen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Wohnungseigentümergemeinschaft darf spielen mit unangeleintem Hund erlauben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mehrheitlich durch Wohnungseigentümer beschlossene Erlaubnis mit Hunden auf Rasenfläche zu spielen stellt ordnungsgemäßen Gebrauch dar - Pflicht zum Anleinen muss nicht mitgeregelt werden

Besprechungen u.ä. (2)

  • Daryai & Kuo - Rechtsanwälte (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    WEG darf die Hundehaltung zum Spielen auf der Rasenfläche in der Wohnanlage regeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Dürfen Hunde unangeleint auf dem Rasen der Eigentümergemeinschaft spielen? (IMR 2015, 337)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 1037
  • MDR 2015, 757
  • NZM 2015, 595
  • ZMR 2015, 729
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14
    Hierbei steht den Wohnungseigentümern ein Ermessenspielraum zu (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2000 - V ZB 46/99, BGHZ 144, 386, 388 f.; Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 296).

    Der angefochtene Beschluss, den der Senat in vollem Umfang ohne Bindung an die Auslegung durch das Berufungsgericht selbst auslegen kann, wobei die Auslegung "aus sich heraus" objektiv und normativ zu erfolgen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 10. September 1998- V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 f.), erlaubt zwar grundsätzlich auch das Spielen mit nicht angeleinten Hunden.

  • OLG Hamburg, 20.08.2007 - 2 Wx 72/07

    Eigentumswohnung: Generelles Hundeverbot für den Garten zieht nicht

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14
    Rn. 19 (a) Die Erlaubnis, Hunde der Eigentümer und Mieter auf den Rasenflächen spielen zu lassen, trägt dem Umstand Rechnung, dass tierhaltende Miteigentümer oder Mieter einer Eigentumswohnung ihre Freizeit gemeinsam mit ihren Hunden gestalten möchten (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2008, 151).

    In diesem Zusammenhang kann auch die grundsätzliche Angst oder Besorgnis einzelner Eigentümer, ein Hund könnte sie anspringen oder sonst belästigen und der Hundehalter oder Hundeführer könne seinen Hund mangels Leine nicht mehr zurückhalten, der Mehrheit der Wohnungseigentümer Veranlassung geben, im Rahmen einer Gebrauchsregelung eine generelle Anleinpflicht anzuordnen (vgl. zu einer Anleinpflicht im Rahmen einer Gebrauchsregelung i.S.d. § 15 Abs. 2 WEG OLG Hamburg, ZMR 2008, 151 sowie OLG Köln, ZMR 2009, 310; weitergehend für eine generelle Anleinpflicht auch ohne Beschlussfassung AG München, ZMR 2012, 307; ZMR 2013, 573; siehe auch OLG Karlsruhe, NZM 2008, 776 zu der Anleinpflicht bei einem "großen" Hund).

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14
    Rn. 7 b) Die Beschlusskompetenz fehlt auch nicht deshalb, weil sich der Beschluss - wie die Revision meint - nicht auf eine Gebrauchsregelung beschränkt, sondern - in den Auswirkungen mit einem Sondernutzungsrecht vergleichbar - mit einem Ausschluss vom Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums einhergeht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2000- V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 167;… Beschluss vom 20. Februar 2014- V ZB 116/13, NJW 2014, 1879 Rn. 16).
  • BGH, 13.01.2012 - V ZR 129/11

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Anforderungen an die Einladung zu einer …

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14
    Regelmäßig reicht insoweit eine schlagwortartige Bezeichnung aus (Senat, Urteil vom 13. Januar 2012 - V ZR 129/11, NJW-RR 2012, 343 Rn. 9).
  • BGH, 20.02.2014 - V ZB 116/13

    Bruchteilssondereigentum an einer Doppelstockgarage in einer …

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14
    Rn. 7 b) Die Beschlusskompetenz fehlt auch nicht deshalb, weil sich der Beschluss - wie die Revision meint - nicht auf eine Gebrauchsregelung beschränkt, sondern - in den Auswirkungen mit einem Sondernutzungsrecht vergleichbar - mit einem Ausschluss vom Mitgebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums einhergeht (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2000- V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 167; Beschluss vom 20. Februar 2014- V ZB 116/13, NJW 2014, 1879 Rn. 16).
  • OLG Karlsruhe, 20.05.2008 - 14 Wx 22/08

    Hund darf im gemeinsamen Garten einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht frei …

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14
    In diesem Zusammenhang kann auch die grundsätzliche Angst oder Besorgnis einzelner Eigentümer, ein Hund könnte sie anspringen oder sonst belästigen und der Hundehalter oder Hundeführer könne seinen Hund mangels Leine nicht mehr zurückhalten, der Mehrheit der Wohnungseigentümer Veranlassung geben, im Rahmen einer Gebrauchsregelung eine generelle Anleinpflicht anzuordnen (vgl. zu einer Anleinpflicht im Rahmen einer Gebrauchsregelung i.S.d. § 15 Abs. 2 WEG OLG Hamburg, ZMR 2008, 151 sowie OLG Köln, ZMR 2009, 310; weitergehend für eine generelle Anleinpflicht auch ohne Beschlussfassung AG München, ZMR 2012, 307; ZMR 2013, 573; siehe auch OLG Karlsruhe, NZM 2008, 776 zu der Anleinpflicht bei einem "großen" Hund).
  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 246/11

    Wohnungseigentum: Reichweite der Bezeichnungen des Architekten im …

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14
    Soweit eine Nutzung angesprochen ist, handelt es sich in aller Regel - und so auch hier - um einen bloßen Nutzungsvorschlag, mit dem keine bindende Nutzungsbeschränkung verbunden ist (vgl. Senat…, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NJW-RR 2010, 667 Rn. 8; Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, NZM 2013, 153 Rn. 5 f., 9).
  • BGH, 29.06.2000 - V ZB 46/99

    Entscheidung über Vermietung durch Mehrheitsbeschluß

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14
    Hierbei steht den Wohnungseigentümern ein Ermessenspielraum zu (Senat, Beschluss vom 29. Juni 2000 - V ZB 46/99, BGHZ 144, 386, 388 f.; Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 296).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 40/09

    Wohnungseigentum: Eintragungen des planenden Architekten in den …

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14
    Soweit eine Nutzung angesprochen ist, handelt es sich in aller Regel - und so auch hier - um einen bloßen Nutzungsvorschlag, mit dem keine bindende Nutzungsbeschränkung verbunden ist (vgl. Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 - V ZR 40/09, NJW-RR 2010, 667 Rn. 8;… Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 246/11, NZM 2013, 153 Rn. 5 f., 9).
  • OLG Köln, 28.07.2008 - 16 Wx 116/08

    Grenzen eines die Hundehaltung regelnden Beschlusses einer Eigentümergemeinschaft

    Auszug aus BGH, 08.05.2015 - V ZR 163/14
    In diesem Zusammenhang kann auch die grundsätzliche Angst oder Besorgnis einzelner Eigentümer, ein Hund könnte sie anspringen oder sonst belästigen und der Hundehalter oder Hundeführer könne seinen Hund mangels Leine nicht mehr zurückhalten, der Mehrheit der Wohnungseigentümer Veranlassung geben, im Rahmen einer Gebrauchsregelung eine generelle Anleinpflicht anzuordnen (vgl. zu einer Anleinpflicht im Rahmen einer Gebrauchsregelung i.S.d. § 15 Abs. 2 WEG OLG Hamburg, ZMR 2008, 151 sowie OLG Köln, ZMR 2009, 310; weitergehend für eine generelle Anleinpflicht auch ohne Beschlussfassung AG München, ZMR 2012, 307; ZMR 2013, 573; siehe auch OLG Karlsruhe, NZM 2008, 776 zu der Anleinpflicht bei einem "großen" Hund).
  • AG München, 19.09.2011 - 485 C 1864/11

    Wohnungseigentumsanlage: Leinenzwang für Hunde

  • BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15

    Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich

    Rn. 20 (a) Der Senat kann den Beschluss in vollem Umfang ohne Bindung an die Auslegung durch das Berufungsgericht selbst auslegen, wobei die Auslegung "aus sich heraus" - objektiv und normativ - zu erfolgen hat (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 163/14, NJW-RR 2015, 1037 Rn. 16; Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 291 f.).
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 257/16

    Wohnungseigentum: Haftung des Erwerbers für eine nach dem Eigentumswechsel fällig …

    Der angefochtene Beschluss, den der Senat in vollem Umfang ohne Bindung an die Auslegung durch das Berufungsgericht selbst auslegen kann, wobei die Auslegung "aus sich heraus" objektiv und normativ zu erfolgen hat (Senat, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 163/14, ZWE 2015, 328 Rn. 16), enthält eine solche Fälligkeitsregelung aber nicht.
  • BGH, 28.03.2025 - V ZR 105/24

    Kompetenz der Wohnungseigentümer zur Gestattung einer baulichen Veränderung in …

    Vielmehr kann die GdWE solche Regelungen, hinsichtlich derer ihr grundsätzlich ein Ermessensspielraum zusteht und die den nach § 14 WEG zulässigen Gebrauch konkretisieren (vgl. Senat, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 163/14, NZM 2015, 595 Rn. 14), ebenso nach Fertigstellung und Inbetriebnahme einer baulichen Veränderung durch Bestimmungen der Hausordnung treffen, wenn sich das als erforderlich erweisen sollte (vgl. zu Ruhezeiten Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 293 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht